24.06.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 27/09, vom 24. Juni 2009
Presse-Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

KV Hessen: Ärzte erhalten höhere Vergütung für bestimmte Leistungen
In Hessen erhalten ambulante Operateure, Belegärzte, Dermatologen und Hausärzte rückwirkend zum 1. April eine höhere Vergütung als durch die Honorarreform festgelegt wurde. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) am Donnerstag nach einer Entscheidung des Landesschiedsamts mit. Kernleistungen im Bereich des ambulanten Operierens, belegärztliche Leistungen sowie das Hautkrebsscreening samt notwendiger Begleitleistungen würden aufgrund der Entscheidung nun höher vergütet, so die KVH.
- So sei zumindest das Honorarniveau des Jahres 2008 gesichert.
Quelle: aerzteblatt.de 18. Juni 2009

Pressemitteilung des Hessischen Chirurgen Verbandes (HCV)
Niedergelassene Chirurgen in Hessen ärgern sich seit geraumer Zeit über unverhältnismäßig hohe Gebühren für die Pflichtprüfung ihrer Röntgenanlagen. Mit Preisen von 1.800 bis 2.400 Euro pro Praxis liegt Hessen bundesweit an der Spitze: In allen anderen Bundesländern kosten Röntgenprüfungen durchschnittlich lediglich 180 bis 350 Euro. Grund für die unverständliche Preisgestaltung ist nach Auffassung des Hessischen Chirurgenverbandes (HCV) zum einen die Privatisierung der Ärztlichen Stelle Hessen, die nun dem TÜV Süd untersteht, und die gleichzeitige Monopolstellung des Anbieters.
- "Es scheint, als wolle das Sozialministerium darauf hinwirken, dass Röntgen künftig nur noch von Großzentren wie den Universitätskliniken angeboten wird", vermutete der HCV-Vorstand.
Quelle: Ärzte Zeitung, 16.06.2009

AOK hält an Ärztebewertung fest
Ungeachtet massiver Kritik aus der Ärzteschaft will der AOK-Bundesverband an ihrem Vorhaben eines sogenannten Ärzte-TÜVs festhalten. Er könne sich die Reaktionen der Ärzteverbände "so nicht erklären" sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der AOK, Jürgen Graalmann, am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner".
- Graalmann räumte zugleich ein, dass der "Ärzte-Navigator" der AOK auch einen Vorteil im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen verschaffen solle.
- Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt das Vorhaben weiter strikt ab.
- Rückendeckung bekommt das Projekt von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner. Die Patienten bräuchten "eine Wegweisung" und dürften in ihrem Urteilsvermögen nicht unterschätzt werden, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
- Die baden-württembergische AOK sprach sich unterdessen gegen den Ärzte-TÜV aus.
Quelle: aerzteblatt.de 19. Juni 2009

Bewertungsportale der gesetzlichen Krankenkassen gefährden die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient
Die angekündigten Patientenportale zur Bewertung von Ärzten durch die gesetzlichen Krankenkassen sind nach Beurteilung des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V., Wolfram - Arnim Candidus, ein weiteres und zudem datenschutzrechtlich bedenkliches Marketinginstrument der Krankenkassen.
Kritisch zu sehen ist v.a., dass sich die Versicherten nach bisherigen Informationen beim Login mit ihrer Versichertennummer zu erkennen geben müssen, so dass der Patient selbst nicht anonym bleibt. Die Kasse erhält damit einen Einblick in die Aussagen des Patienten, die weit über die Kenntnis der Krankheiten und Behandlungsdaten hinausgeht.
Anders als in anderen Bewertungsportalen im Internet sind zudem nicht nur die Daten des Arztes im Forum öffentlich einsehbar, sondern eben v.a. den Kassen bekannt. Es ist vorstellbar, dass die Kassen aufgrund der vorhandenen Informationen Repressalien gegenüber dem Arzt vornehmen - so wird der Arzt mit dem Hausärztevertrag bei der jeweiligen Kasse eventuell besonders kritisch überprüft. Oder die Hausärzte mit Vertrag sind die guten und die ohne Vertrag die schlechten Ärzte.
Candidus kritisiert auch, dass viele Beschwerden über Ärzte eigentlich den Kassen angelastet werden müssten. Verweigert der Mediziner eine gewisse Behandlung oder ein spezielles Medikament, so ist der Grund dafür meist die zugrundeliegende Vereinbarung mit den Krankenkassen und der Budgetdruck. Der Patient ärgert sich aber zuerst über den Arzt - und das bildet sich im Forum ab. Dass die Rationierung von Leistung letztlich von der Kasse ausgeht, wird hier scheinbar zweitrangig.
Ein genereller Kritikpunkt bei Ärztebewertungsportalen ist, dass eine medizinisch begründete Diagnose und Therapie des einzelnen Mediziners zu den vielfältigen Krankheiten nur sehr schwer von dem Versicherten und Patienten bewertet werden kann.
Aus diesem Grund bietet die DGVP bereits seit vergangenem Jahr eine Bewertungsmöglichkeit für Ärzte mit sogenannten "weichen Faktoren" an, die der Patient auch tatsächlich bewerten kann: Terminvereinbarung, Wartezeit, Wahrung der Intimsphäre, Erklärungen durch den Arzt etc.
Entscheidender Unterschied hierbei ist aber, dass die Beurteilungen nur dem Arzt selbst einsehbar sind und der Patient anonym bleibt. Dadurch wird dem Arzt ermöglicht aus Kritik und Lob Schlüsse zu ziehen und eventuelle Änderungen einzuleiten. Die Arztpraxis unterliegt einem Lernprozess, der gemeinsam mit dem Patienten eingeleitet wird, und der Patient übernimmt eine verantwortungsvolle Rolle hierbei. Es geht nicht nur darum, zu schimpfen, sondern sich konstruktiv einzubringen. Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient wird hierdurch nicht nur gewahrt, sondern auch noch gestärkt.
Quelle: DGVP e.V. Pressemitteilung vom 18.06.09

Ärzte dürfen Patientendaten für Honorarabrechnung weitergeben
Kassenpatienten müssen künftig damit rechnen, dass ihr Arzt Daten an eine private Abrechnungsstelle weitergibt. Der Bundestag schuf dafür die rechtliche Grundlage, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag bestätigte. Sie sei befristet bis Mitte 2010 und mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. Die Daten dürften ausschließlich für die Honorarabrechnung der Ärzte verwendet werden. Bislang war die Weitergabe von Abrechnungsdaten nur für Privat-, Wahl- und Zusatzleistungen erlaubt, die die Versicherten aus eigener Tasche bezahlen.
Quelle: aerzteblatt.de 19. Juni 2009

20.000 Patienten werden über IV-Vertrag versorgt
Das beste Beispiel für die Schlagkraft, die ein Ärztenetz erzielen kann, wenn es gegenüber potenziellen Vertragspartnern aus dem Gesundheitswesen als große Einheit auftritt, ist für MuM- Geschäftsführerin Claudia Schrewe der "OPTI-MuM" genannte Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV).
Das Integrierte Versorgungsmodell hat das Bünder Ärztenetz mit den Vertragspartnern IKK-BKK - in Bünde Marktanteil von etwa 35 Prozent bei den Krankenkassen - auf den Weg gebracht. Etwa 20.000 Patienten werden von MuM-Ärzten sowie Therapeuten und Psychotherapeuten der Region behandelt.
Das Leistungsspektrum des Vertragswerks umfasst 26 Tätigkeitsfelder, darunter das Wundmanagement, das Medikamentenmanagement, die Ernährungsberatung, die Früherkennung von Darm- und Prostatakrebs oder das Screening auf Gestationsdiabetes. Ambulantes Operieren hat Vorrang vor stationärem Operieren.
Quelle: Ärzte Zeitung online 17. Juni 2009

Bürger für Priorisierung medizinischer Leistungen
Viele Deutsche wünschen sich mehr Transparenz bei der Vergabe medizinischer Leistungen. Der Grund: 84 Prozent der Bürger rechnen damit, dass sich die medizinische Versorgung verschlechtert.
Laut einer von der Allianz-Versicherung beauftragten Studie sprechen sich 59 Prozent der Deutschen für ein Gremium aus, das anhand transparenter und objektiver Kriterien festlegt, welche Behandlungen als notwendig erachtet und welche als weniger wichtig eingestuft werden sollten.
- Die Befragten äußerten weiterhin eine klare Vorstellung, welche Leistungen notwendig sind. Laut Studie erhielten Krankenhausbehandlungen die höchste Priorität (72 Prozent), an zweiter Stelle standen zahnärztliche beziehungsweise kieferorthopädische Behandlungen (59 Prozent), an dritter Krebsfrüherkennungsmaßnahmen (51 Prozent) und an vierter Gesundheitsschecks (41 Prozent). "Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass die Priorisierung medizinischer Leistungen ein langwieriger Prozess ist", so Johannßen. Angesichts wachsender Finanzierungsprobleme in der Pflichtversicherung sei es jedoch höchste Zeit, das Thema öffentlich und nicht nur in Fachkreisen zu diskutieren.
Quelle: A & W 17.06.2009

Urologen gründen Gesellschaft
Eine Gesellschaft für ambulante Urologie ist in Westfalen-Lippe gegründet worden. 189 Urologen sind den Angaben zufolge der Gesellschaft schon beigetreten. Eine Strategie sei, "in kooperativer Zusammenarbeit mit den klinischen Leistungsträgern und der Pharma- und Hilfsmittelindustrie neue, moderne Wege" zu finden. Der Ausstieg aus dem KV-System sei noch kein Thema, Verbesserungen sollten zunächst innerhalb des Systems bewirkt werden.
Quelle: Ärzte Zeitung 16. Juni 2009

SPD will Vertragswettbewerb und mehr Steuern für die GKV
Die SPD spricht sich für eine einheitliche Gebührenordnung in der ambulanten Versorgung aus und will dabei Krankenhäuser weiter öffnen.
Das geht aus dem Regierungsprogramm der SPD hervor, das die Partei am Wochenende in Berlin beschlossen hat. Dabei soll eine "Bürgersozialversicherung" das Leitprinzip für künftige Reformen sein. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss für die GKV soll nach Vorstellungen der Sozialdemokraten erhöht werden. Außerdem strebt die SPD an, die private Krankenversicherung in den Gesundheitsfonds "einzubeziehen".
Quelle: Ärzte Zeitung 16.06.2009

Ulla Schmidt fordert stärkere Steuerung von Innovationen im Gesundheitswesen
Der Zugang zu Innovationen sollte nach Einschätzung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt künftig stärker gesteuert werden.
- Die Ministerin plädierte dafür, Innovationen an die Qualifizierung der Leistungserbringer zu binden.
- Als Beispiel nannte Schmidt die Verordnung von onkologischen Arzneimitteln durch Schwerpunktpraxen oder onkologische Zentren.
- Bei allen Maßnahmen müsse konsequent geprüft werden, ob sie tatsächlich dazu beitragen, Krankheiten besser erkennen und behandeln zu können oder die Lebensqualität zu steigern.
- Sie wolle auch in Zukunft eine wohnortnahe Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte und Kliniken der Grundversorgung sicherstellen, betonte Schmidt.
- Erfahrungen aus dem Ausland belegten, dass die Abschaffung der Facharztpraxen die Versorgung nicht verbessert.
Quelle: Ärzte Zeitung, 23.06.2009

Rechtliches

Kein "Streikrecht" für Kassenärzte
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dürfen nicht "streiken". Verzichten sie kollektiv auf ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, können sie sechs Jahre lang nicht in das gesetzliche System zurück, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Eine entsprechende gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen das Grundgesetz (Az: B 6 KA 16/08 R).
- Anlass für die Kasseler Grundsatzurteile war der "Zahnärztestreik" 2004 in Niedersachsen. Aus Protest gegen die Gesundheitsreform 2003 gaben dort 72 der 180 Kieferorthopäden ihre vertragszahnärztliche Zulassung zurück. Für den Raum Hildesheim, den Landkreis Hannover und Raum Cuxhaven stellte daraufhin das Land fest, dass die Versorgung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung nicht mehr sichergestellt ist; es übertrug daher die Versorgung direkt auf die Krankenkassen. Diese warben Kieferorthopäden aus Osteuropa an und schlossen Verträge mit regulären Zahnärzten und Kliniken.
Quelle: aerzteblatt.de 17. Juni 2009

Praxen dürfen IGeL-Sprechstunden einrichten
Ärzte sind berechtigt, spezielle Sprechstunden für Selbstzahlerleistungen einzurichten. Sie dürfen nur ihre vertragsärztlichen Verpflichtungen darüber nicht vernachlässigen.
- Grundsätzlich gilt: Vertragsärzte müssen in ihrer Praxis Sprechstunden anbieten und zwar entsprechend den Bedürfnissen nach einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung der Bevölkerung. Das regeln die so genannten Bundesmantelverträge. Bei einer vollen Zulassung verlangen diese von den Ärzten, mindestens 20 Wochenstunden Sprechstunde abzuhalten, bei einer halben Zulassung zehn. Über diese Mindestzeiten hinaus dürfen Vertragsärzte weitere Sprechstunden einrichten.
Quelle: A&W-Newsletter - 22. Juni

Praxen dürfen IGeL-Sprechstunden einrichten
Ärzte sind berechtigt, spezielle Sprechstunden für Selbstzahlerleistungen einzurichten. Sie dürfen nur ihre vertragsärztlichen Verpflichtungen darüber nicht vernachlässigen.
- Grundsätzlich gilt: Vertragsärzte müssen in ihrer Praxis Sprechstunden anbieten und zwar entsprechend den Bedürfnissen nach einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung der Bevölkerung. Das regeln die so genannten Bundesmantelverträge. Bei einer vollen Zulassung verlangen diese von den Ärzten, mindestens 20 Wochenstunden Sprechstunde abzuhalten, bei einer halben Zulassung zehn. Über diese Mindestzeiten hinaus dürfen Vertragsärzte weitere Sprechstunden einrichten.
Quelle: A&W-Newsletter - 22. Juni

Praxismanagement

KBV veröffentlicht Qualitätsindikatoren für ambulante Versorgung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Mitte Juni ein Set mit 48 Qualitätsindikatoren für niedergelassene Ärzte veröffentlicht. Es soll helfen, die ambulante Versorgungsqualität besser darzustellen und eine qualitätsorientierte Vergütung zu ermöglichen. Die Indikatoren sind das Ergebnis des Projektes "Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen" (AQUIK) der KBV.
- Die Qualitätsindikatoren eröffnen laut KBV die Möglichkeit, die Ärzte qualitätsbezogen zu vergüten (Pay for Performance). Dabei erhielten Ärzte mit besonders hohem Qualitätsniveau die Chance auf eine bessere Vergütung.
Quelle: aerzteblatt.de 15. Juni 2009

Ärzte reden offen über Behandlungsfehler
Die Fehlerkultur innerhalb der Ärzteschaft wandelt sich: Immer mehr Ärzte diskutieren über unerwünschte Behandlungsverläufe (critical incidents). Das ist ein Ergebnis der Studie "Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2009", die die Stiftung Gesundheit am Freitag veröffentlicht hat. An der Studie haben 985 Ärzte teilgenommen; 935 Responder (94,3 Prozent) haben zu den Themen "Fehler" und sogar "Fehler mit Patientenschaden" Auskunft gegeben. "Dass nahezu alle Ärzte bereit sind, über das ehemalige Tabu zu sprechen, zeigt, dass eine neue, bessere Fehlerkultur heranwächst", sagt Stiftungsvorstand Peter Müller.
Quelle: aerzteblatt.de 19. Juni 2009

Studie: Praxisnetze verbesserungsbedürftig
Mehr als die Hälfte der deutschen Praxisnetze ist in den Bereichen Management, Informationstechnologie sowie Prozesse und Strukturen nicht gut aufgestellt. Zu diesem Ergebnis kommt eine empirische Studie der Universität Erlangen-Nürnberg. Danach haben sich die Praxisnetze in den letzten drei Jahren an einigen Stellen zwar weiterentwickelt, nur wenige können jedoch nachweisen, dass sich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessert haben.
Quelle: aerzteblatt.de 19. Juni 2009

Kupferoberflächen reduzieren gefährliche Keime
Türgriffe und Lichtschalter aus Kupfer helfen, gefährliche Keime in Krankenhäusern zu stoppen. Das ist das Ergebnis eines Feldversuchs in der Asklepios Klinik Wandsbek in Hamburg. Dabei wurden über mehrere Monate jeweils zwei Krankenhausstationen mit Türgriffen, Türplatten und Lichtschaltern aus speziellen Kupferlegierungen ausgestattet. Die benachbarten Bereiche behielten für den Forschungszweck ihre herkömmlichen Griffe und Schalter aus Aluminium, Edelstahl oder Plastik. Regelmäßige Proben zeigten, dass unter Alltagsbedingungen die Zahl der antiobiotikaresistenten Bakterien (MRSA) auf den Kupferoberflächen um ein Drittel zurückging. Zudem fiel auch die Neubesiedlung der Kupfer-Türgriffe und Kupfer-Schalter durch Keime erheblich geringer aus.
- Auf den mit Kupferklinken ausgestatten Stationen infizierten sich weniger Patienten als auf den Kontrollstationen.
Quelle: aerzteblatt.de 16. Juni 2009

Europa

EuGH: Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Juni 2009 als öffentliche Arbeitgeber im Sinne des europäischen Vergaberechts zu betrachten (Az.: C-300/07). Die Entscheidung hat eine große Bedeutung für die Ausschreibungs- und Vergabepraxis der Krankenkassen.
Der EuGH hat die Vorlagefragen des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wie folgt beantwortet:
1. Die EU-Richtlinie 2004/17 ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeit der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert wird, die nach öffentlichrechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden. Derartige Krankenkassen sind für die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 15.06.2009, Nr. 44/2009, 13

Allgemeines

Bestimmen Gene die Gier nach Geld?
Die Gier nach Geld und Gewinnen scheint nach jüngsten Forschungsergebnissen auch genbedingt zu sein. Das von Genen beeinflusste Belohnungssystem im Hirn reagiere unter anderem auf kurzfristige Gewinne und den Anblick von Geld, sagte der Vorsitzende des Frankfurter Zukunftsrats, Manfred Pohl, unter Berufung auf Ergebnisse der Neuroökonomie. "Der Mensch reagiert auf kurzfristige Gewinne oder die Aussicht auf Geld wie auf Kokain", sagte Pohl.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 17.06.2009

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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