Neuer Fördervertrag für ambulante Operationen in Berlin
Die Betriebskrankenkassen (BKKen) in Berlin haben den ambulanten Operateuren und Narkoseärzten einen Ersatz für die Ende 2008 gekündigten Förderverträge angeboten. Der Vertragsentwurf enthält die 25 häufigsten Eingriffe, die auch in den bisherigen Strukturverträgen gefördert wurden.
"Wenn der Vertrag im Laufe der nächsten Woche zustande kommt, steht das ambulante Operieren in Berlin zumindest für BKK-Versicherte wieder auf finanziell tragfähigen Füßen", sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Ambulantes Operieren (LAO), Ansgar Pett. Der Protest des LAO Berlin gegen die seit Jahresbeginn gekürzten Honorare trage damit erste Früchte.
Die Operateure betreuen BKK-Versicherte in Berlin ab sofort wieder regulär via Chipkarte. "Die Versicherten aller anderen Kassen müssen wir leider weiterhin bitten, für die geplante ambulante Operation bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme zu beantragen", sagte Pett.
Quelle. hil/aerzteblatt.de Donnerstag, 5. Februar 2009
Bayerns Fachärzte wollen streiken
Am 17. Februar sollen in Bayern alle Facharztpraxen geschlossen bleiben. Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern) will an diesem Dienstag grundsätzlich über die Ausgaben und Einnahmen im Gesundheitswesen diskutieren.
- "Die Patienten, die unsere Verbündeten sind, wissen, dass wir eine vernünftige medizinische Versorgung für den Preis eines Haarschnitts nicht aufrecht halten können", sagte Scharmann, der auch Bundesvorsitzender des Deutschen Facharztverbandes (DFV) ist.
Mit ihrem "Fortbildungs- und Informationstag" wollen die niedergelassenen Fachärzte in Bayern eine Kehrtwende bei der Honorarreform erreichen. "All die größeren und kleineren Noteingriffe am offenen Herzen des Honorarsystems zeigen: Das System ist so nicht reparabel", erklärte Scharmann. Die Regelleistungsvolumina und die Budgets müssten abgeschafft werden.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.02.2009
Deutscher Facharztverband: Zweiklassenmedizin – das Ende der Lügen
Sehr geehrte Patienten,
seit Jahren wird Ihnen von Seiten der Politik und der Krankenversicherung erzählt, dass es in Deutschland keine Zweiklassenmedizin gäbe. Wir Ärzte haben bisher dazu geschwiegen und versucht den gesetzlich versicherten Patienten eine Versorgung zu sichern, die den Privatpatienten nicht nachsteht. Oft haben wir dabei die Zähne zusammengebissen und Leistungen ohne Berechnung erbracht, die bei Privatpatienten angemessen honoriert werden. Privatpatienten wurden identisch zu gesetzlich versicherten Patienten behandelt, obwohl sie teilweise ein Vielfaches dessen bezahlt haben, was die GKV leistete.
Mit der neuen Abrechnungsregelung können wir das nicht mehr aufrecht erhalten. Ab 2009 reichen für uns – wie für viele andere Fachärzte auch – die Einnahmen aus den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht einmal mehr, um die Betriebs- und Personalkosten der Praxis zu decken.
Es ist politisch gewollt, dass künftig keine flächendeckende Facharztversorgung mehr vorhanden ist. Es gibt klare Äußerungen dazu, dass man es einem Patienten zumuten kann, in die nächste Großstadt zu fahren, wenn er einen Facharzt besuchen will.
Die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten vor Ort kann jetzt also nur gewährleistet werden, wenn aus den Einnahmen durch die Privatpatienten Gelder dafür verwendet werden, die entstehenden Kosten mit abzudecken. Wir können Sie also künftig nur dann weiter hier versorgen, wenn wir ausreichend Privatpatienten haben. Sonst ist diese Praxis wirtschaftlich nicht mehr zu erhalten.
Die Tatsache, dass Sie als gesetzlich versicherter Patient Wochen bis Monate auf einen Termin warten müssen, wird dadurch zusätzlich verschlimmert, dass wir mit dem neuen Abrechnungssystem ab 2009 noch stärker als bisher gezwungen werden, die Anzahl der gesetzlich versicherten Patienten pro Quartal auf eine bestimmte Anzahl einzugrenzen. Wenn wir mehr behandeln, bekommen wir dafür nicht nur keine Vergütung mehr, sondern fallen auch noch in das Risiko, für die verordneten Arzneimittel Regressforderungen zu erhaltenen. Hier sind uns die Hände gebunden. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir keine zusätzlichen Termine einrichten und jeden Tag länger arbeiten, wenn wir dafür auch noch Strafe bezahlen müssen?!
Aus den oben genannten Gründen gibt es bei uns für privat versicherte Patienten deutlich kurzfristiger verfügbare Termine. Das ist keine Bevorzugung durch uns, sondern eine Folge der Beschränkungen, die uns Gesetzgeber und Krankenkassen aufzwingen.
Was können Sie dagegen tun?
- Wehren und beschweren Sie sich! Nicht bei der Arzthelferin, die kann nichts dafür. Sondern bei den Krankenversicherungen und den Politikern. Schreiben Sie diese persönlich an. Auch die deutsche kassenärztliche Vereinigung darf gerne von Ihnen auf diese Missstände aufmerksam gemacht werden.
- Informieren Sie jeden einzelnen Politiker, die Sie irgendwie erreichen können, dass Sie sich aufgrund der Situation vor der nächsten Wahl sehr genau überlegen werden, welche Partei Ihre Stimme bekommen wird und lassen Sie sich erklären, was die entsprechende Partei gegen diesen Missstand unternehmen will.
- Lassen Sie sich nicht davon blenden, dass angeblich ab 2009 ein paar Prozent mehr von den Krankenkassen ausbezahlt werden soll. Wo dieses Geld versickert, wissen wir nicht. Nach aktuellem Stand werden wir ab 2009 zwischen 30 % und 40 % weniger von den gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten als bisher. Sollte Ihnen also ein Politiker oder eine Krankenversicherung so antworten, verweisen Sie gerne direkt auf unsere Aussage, dass dieses hier definitiv nicht zutrifft. Sie können dazu gerne unsere Praxis mit Anschrift nennen.
- Wählen Sie bitte bei den nächsten politischen Wahlen auf allen Ebenen entsprechend! In diesem Jahr haben Sie bei zwei großen Wahlen die Gelegenheit, Ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen.
- Prüfen Sie, ob Sie sich nicht selbst privat versichern (oder eine Zusatzversicherung abschließen) können. Viele haben die Option dazu.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, was Ihnen erstattet wird, wenn Sie sich als Kostenerstatter behandeln lassen. Wir bieten allen gesetzlich versicherten Patienten eine Behandlung als Kostenerstatter (damit für uns als Privatpatient) zum Grund- bzw. Basistarif der privaten Krankenversicherungen (1,8-facher GOÄ-Satz) an.
Quelle: Dr. Thomas Scharmann. Bundesvorsitzender des Deutschen Facharztverbandes (DFV) e.V., 7.2.2009
Gesundheitsfonds: Ullas Fehlstart
Einen Monat nach dem Start des Gesundheitsfonds deutet kaum etwas darauf hin, dass das Ziel der Gesundheitsreform, eine faire, gerechte und effiziente Versorgung, erreicht wird.
Von "Ullas Fehlstart" spricht das "Handelsblatt" und kritisiert, dass der Gesundheitsfonds für die 50 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Gesundheitsversorgung teurer gemacht habe, ohne dass es mehr Leistungen gebe.
Verantwortlich sei der neue Einheitsbeitragssatz von 15,5 %, der die unterschiedlichen Beiträge der einzelnen Kassen abgelöst habe. Für 90 % der Versicherten bedeute er nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes eine Beitragserhöhung um 0,4 %. Der Höchstbeitrag, den Versicherte mit über 3.675 Euro Monatseinkommen entrichten müssten, sei auf die neue Rekordmarke von 570 Euro gestiegen, das seien jährlich 360 Euro mehr als im Jahr vor der Einführung des Gesundheitsfonds.
Das "Handelsblatt" geht davon aus, dass trotz dieser massiven Beitragserhöhung keine großen Proteste der Beitragszahler zu erwarten seien. Die Große Koalition habe mit dem Konjunkturpaket II noch einmal 3 Mrd. Euro Steuergelder in den Fonds gepumpt, um den Einheitsbeitragssatz zum 1. Juli 2009 wieder von 15,5 auf 14,9 % zu senken.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 5.02.2009 Nr. 10/2009, 4
Schmidt: "Die allermeisten Praxen werden gewinnen"
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat erneut jede Verantwortung für die aktuellen Verwerfungen bei der Umsetzung der Honorarreform zurückgewiesen.
In Gesprächen mit Vertretern von KBV, KVen, Deutschem Hausärzteverband und dem Deutschem Fachärzteverband sowie den Kassen habe Einvernehmen darüber bestanden, dass die "Ziele der Honorarreform (Transparenz, Honorargerechtigkeit, Kalkulierbarkeit) nicht durch Gesetzesänderungen zu erreichen sind", schrieb die Ministerin in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD. Darin erneuerte sie ihre Kritik an den KVen. Die meisten von ihnen hätten konkrete Informationen über die Auswirkungen der Reformen im Einzelfall erst nach dem Bescheid über die Höhe des Regelleistungsvolumens (RLV) für das erste Quartal bereitgestellt. Dies habe dazu geführt, dass viele Ärzte die Mengenbegrenzung über die RLV mit den tatsächlich zu erwartenden Honorarsummen verwechselt hätten.
Die Ministerin geht weiter davon aus, dass die Reform im Vergleich der Jahre 2007 bis 2009 den Ärzten drei Milliarden Euro zusätzlich bringen und "die allermeisten Praxen zu den Gewinnern" gehören werden. Allerdings ergebe sich die Summe aus den Steigerungen der Jahre 2008 und 2009. Schmidt: "Wenn offenbar in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen bereits 2008 überproportionale Honorarsteigerungen erzielt werden konnten, ergeben sich dort grundsätzlich im Jahr 2009 geringere Spielräume für Honorarerhöhungen."
Quelle. Ärzte Zeitung, 06.02.2009
Hohes Honorarplus 2008 schmälert Zuwachs in 2009
Unerwartet hohe tatsächliche Honorarsteigerungen im Jahr 2008 könnten eine Erklärung dafür sein, dass viele Ärzte mit Enttäuschung oder sogar Empörung auf die Wirkung der jüngsten Vergütungsreform reagieren.
- Tatsächlich betrug der Honorarzuwachs im Jahr 2008, hochgerechnet aus den jetzt vorliegenden Abrechnungen für das erste Halbjahr, 1,773 Milliarden Euro, wie KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Freitag vor Journalisten im Berlin mitteilte. Das ist erheblich mehr als das in bisherigen Simulationsrechnungen unterstellte Grundlohnplus von 222 Millionen Euro.
Das wiederum schmälert den Zuwachs des Honorars in diesem Jahr verglichen mit dem Jahr 2008: und zwar auf 1,232 Milliarden Euro - das ist ein Plus von 4,2 Prozent. Auch wenn es bei einem Zuwachs der gesamten Vergütung von rund drei Milliarden Euro im Vergleich zu 2007 geblieben ist - tatsächlich haben viele Ärzte als Maßstab wohl nur das Jahr 2008 im Blick.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.02.2009
Köhler will Honorarreform nachbessern / Kassenärztetag in Berlin geplant
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, hat angekündigt, bei den Kassen weitreichende Nachbesserungen an der Honorarreform durchsetzen zu wollen. Unter anderem seien die von Kassen und Politik versprochenen drei Milliarden Euro nicht vollständig bei den Ärzten angekommen, kritisierte Köhler bei einer ersten Zwischenbilanz der Honorarreform in Berlin.
Dies liege daran, dass die neue Honorarsystematik auf Grundlage der Daten von 2007 berechnet worden sei. Im Vergleich zu den Einnahmen von 2008 würden die Honorare aller Voraussicht nach nicht um die versprochenen drei Milliarden Euro steigen, sondern real lediglich um rund 1,2 Milliarden.
Deshalb könne auch nicht mehr davon ausgegangen werden, dass keine Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Zuge der Honorarreform verliert. So werde die KV Schleswig-Holstein nach Berechnungen der KBV vermutlich ein Minus von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen müssen.
In Baden-Württemberg werde die Gesamtvergütung um 3,4 Prozent sinken. Bayern könne demnach nur mit einem Plus von 1,6 Prozent rechnen. Insgesamt stehen den Vertragsärzten nach Meinung Köhlers noch rund eine Milliarde Euro zu, um auf die versprochenen drei Milliarden Euro zu kommen.
Der KBV-Chef kündigte zudem an, bei der nächsten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 27. Februar auf weitere Änderungen drängen zu wollen. So sollen Leistungen nach § 115b SGB V (ambulantes Operieren im Krankenhaus) sowie belegärztliche Leistungen vollständig aus der Gesamtvergütung herausgenommen und zusätzlich bezahlt werden.
Ferner sollen die Kassen auf regionaler Ebene Zuschläge zum Orientierungswert für besonders förderungswürdige Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung wie Prävention, ambulantes Operieren oder belegärztliche Leistungen voll zahlen.
- Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bezeichnete die Aussagen der KBV als "verwunderlich" und rügte, die Forderung solle offenbar von eigenen "Unzulänglichkeiten" bei der Umsetzung der Honorarreform ablenken. Für "neue Mehrforderungen gebe es "keinerlei Spielraum".
Quelle: SR/ddp/aerzteblatt.de Freitag, 6. Februar 2009
Schmidt verurteilt Zahlungsaufforderungen von Ärzten an Kassenpatienten
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat empört auf Forderungen von Ärzten nach Sonderzahlungen von Kassenpatienten reagiert. "Ein solches Verhalten ist eindeutig rechtswidrig", sagte Schmidt am Dienstag in Berlin zu "bild.de" mit Blick auf einen Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" vom Vorabend.
Demnach kassieren einige Ärzte in Baden-Württemberg Sonderzahlungen von Kassenpatienten und verweigern ihnen andernfalls die Behandlung. Schmidt empfahl Patienten, die mit derartigen Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden, auf keinen Fall solche Vereinbarungen zu unterschreiben, sondern sich an ihre Krankenkasse zu wenden.
Dem Bericht von "Report Mainz" zufolge kürzen Fachärzte in Baden-Württemberg wegen der Honorarreform für die niedergelassenen Ärzte zunehmend ihre medizinischen Leistungen für Kassenpatienten. Diesen werde nur noch eine sogenannte "Basisversorgung" angeboten. In Einzelfällen würden von Patienten Sonderzahlungen als Voraussetzung für eine Behandlung verlangt.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, warnte Ärzte in dem ARD-Magazin davor, Patienten im aktuellen Honorarstreit zu instrumentalisieren.
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 10. Februar 2009
KV Westfalen-Lippe setzt RLV fürs erste Quartal aus
Nach der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg steigt jetzt auch die KV Westfalen-Lippe (KVWL) zumindest vorübergehend aus dem neuen Honorarsystem aus.
Die KVWL-Vertreterversammlung beschloss am Samstag mit großer Mehrheit, die Regelleistungsvolumina zunächst für das erste Quartal 2009 auszusetzen. Stattdessen soll die Abrechnung weiter nach der alten Systematik erfolgen - aufgestockt um die Mittel, die aus der zusätzlichen Vergütung fließen.
- Inhaltlich und emotional könne der KV-Vorstand den Antrag verstehen und unterstützen, sagte der KV-Vorsitzende Dr. Ulrich Thamer.
- Vermutlich werde die Aufsicht die KV zwingen, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses eins zu eins umzusetzen. Dann sei es nicht möglich, die schlimmsten Auswirkungen abzufedern.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.02.2009
Allianz der Ärzteverbände startet Kampagne
Die Allianz deutscher Ärzteverbände will den Wahlkampf 2009 nutzen, um für eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland zu kämpfen. Deshalb will sie Mangelversorgung und Unterfinanzierung zu ihren zentralen Themen machen.
Hintergrund: Um die Schlagkraft der einzelnen Organisationen zu bündeln und sich der Politik gegenüber als starke Verhandlungspartner zu präsentieren, hatten sich 2006 der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften, die Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, der Verband der Ärzte Deutschlands, Medi Deutschland, der NAV-Virchowbund sowie der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands zur Allianz deutscher Ärzteverbände zusammengeschlossen.
Nun wollen sie gemeinsam in regionalen Aktionen die Bürger über die Folgen der Gesundheitspolitik aufklären und die Politiker mit der Versorgungswirklichkeit konfrontieren. Die Allianz verlangt Antworten auf die ihrer Meinung nach grundsätzlichen Fragen zur nachhaltigen Finanzierung und den Folgen der demografischen Entwicklung bei rasantem medizinischem Fortschritt. Die Erklärungen der Politiker dazu sollen den Wählern bei der Wahlentscheidung im September helfen.
Für ihre Patienten fordern sie den Erhalt der wohnortnahen ambulanten Versorgung mit freier Arztwahl, den Erhalt der Freiberuflichkeit, angemessene Honorierung sowie die Einführung der Kostenerstattung.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.02.2009
eGK: Freiwillige Teilnahme oder Zwang?
An der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) scheiden sich wieder einmal die Geister. In der Ärzteschaft ist der Widerstand nach wie vor virulent. Möglicherweise muss am Ende politisch entschieden werden, ob Ärzte gezwungen werden können, die Gesundheitskarte auch in ihrer Praxis einzuführen.
Für Aufregung sorgte ein Brief des Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland, Wilfried Jacobs, der der Landesaufsicht schriftlich mitgeteilt hatte, die AOK sei nicht bereit, die neuen Karten auszugeben, solange nicht sichergestellt sei, dass die Ärzte zur Teilnahme am späteren Onlinebetrieb verpflichtet seien.
Zudem hatte die AOK moniert, dass Ärzte in ihren Praxen Stimmung gegen die eGK machen würden und dass dies unterbunden werden müsse. "Eine Frechheit" ist das für den Präsidenten der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, und eine "unerträgliche und keinesfalls hinnehmbare Forderung nach einem Maulkorb-Erlass für Ärzte". Er unterstellt den gesetzlichen Krankenkassen "Datengier". In ihrer Daten-Sammelwut wollten sie auch "die letzte Bastion der informationellen Selbstbestimmung schleifen".
Beim GKV-Spitzenverband geht man davon aus, dass nach einer Aufbauphase die Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur verpflichtend ist. Der Beschluss der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik), an der die Kassen ebenso wie die Bundesärztekammer (BÄK) beteiligt seien, lasse keinen anderen Interpretationsspielraum zu.
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hält man sich dagegen angesichts des Protestpotentials in den eigenen Reihen zurück und setzt weiterhin auf Freiwilligkeit.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 5.02.2009 Nr. 10/2009, 8
Versorgungssituation in Pflegeheimen - Nicht für Gottes Lohn
Die neue Honorarordnung führt dazu, dass z.B. die Urologen keine Möglichkeit mehr sehen, Hausbesuche in Pflegeheimen etwa zum Katheterwechsel durchzuführen. "Aufwändige Hausbesuche – teils mit Fahrzeiten über eine Stunde – sind für 'Gotteslohn' nicht mehr darstellbar", so Dr. Thomas Scharmann, Bundesvorsitzender des Deutschen Facharztverbandes (DFV).
Die derzeitige Situation führt dazu, dass Patienten von den Heimen in die Praxen transportiert werden. Dies bedeutet für die Kassen einen erhöhten finanziellen Aufwand für den Transport.
Quelle: Pressemitteilung des DFV vom 05.02.2009
EU gibt Fördermittel für Praxismarketing
50 Prozent der Beraterkosten werden übernommen/Beratungsaufwand muss dokumentiert werden
Niedergelassene Ärzte können von der EU Fördermittel für eine Design- und Marketingberatung bekommen. Bislang ist die Nachfrage aber nur sehr gering.
In Niedersachsen zum Beispiel bewilligt die N-Bank als Niedersächsische Förderbank jährlich durchschnittlich 282 Maßnahmen, erklärt Jörg Wieters, Sprecher der Bank. "Darunter sind derzeit aber nur vier Ärzte". Die gegenwärtige Förderperiode der EU begann 2007 und dauert noch bis zum Jahr 2014.
Die Bank fördert "begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen" sowie Marketingmaßnahmen. Das Programm soll helfen, "die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern", heißt es bei der N-Bank. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie Angehörige Freier Berufe - "damit gehören auch Ärzte zu den Antragsberechtigten", sagt Wieters.
Bei der Designförderung geht es zum Beispiel um das Corporate Design zur Entwicklung des Praxis-Erscheinungsbildes, um das Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung etwa von Praxisflyern, um die unternehmensgerechte Auffrischung der Praxisräume oder die Planung ganz neuer Gebäude. Die Marketingberatung soll dem Verkauf "nachfragegerechter Produkte und Dienstleistungen dienen", also etwa IGeL.
Gefördert werden die Ausgaben, die Ärzten für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung entstehen. Für die anschließende Umsetzung des Marketingkonzeptes gibt es dagegen kein Geld.
50 Prozent der Ausgaben gibt es als Zuschuss (höchstens jedoch 400 Euro pro Tagewerk). Die Beratungsdauer muss mindestens sieben, darf aber nicht mehr als 25 Tage umfassen.
http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse/jsp/DlgBeraterboerse.do
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.02.2009
Neue Grenze für Praxisbesonderheiten
Eine Kollegin fragt: Sehr geehrte Damen und Herren, in der "Ärzte Zeitung" war zu lesen, dass für eine Anerkennung von Praxisbesonderheiten eine 30-prozentige Überschreitung des RLV nicht mehr erforderlich ist. Würden Sie mir bitte die Quelle dieser Aussage mitteilen?
Dr. Heinrich Weichmann: Nach Beschlussfassung des Bewertungsausschusses vom 15. Januar 2009 soll den KVen sowohl bei der Feststellung von Verlusten durch die RLV zur Gewährung von Ausgleichszahlungen (Grenze ursprünglich minus 15 Prozent) als auch bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten ein individueller Spielraum eingeräumt werden. Es liegt jetzt somit an Ihrer KV, entsprechende Grenzwerte für Praxisbesonderheiten (ursprünglich hatte der Bewertungsausschuss 30 Prozent als Grenze festgelegt) und für Verluste durch die RLV festzulegen.
Quelle: Ärzte Zeitung 6.02.2009
Chirurgen sollen sich ein Beispiel an Piloten nehmen
Die Chirurgen in Deutschland sollen bei Operationen künftig wie Piloten nach einer standardisierten Checkliste arbeiten. Das kündigte die Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) an.
Die Checkliste war von der Weltgesundheitsorganisation WHO in acht reichen und armen Ländern geprüft worden. Schwerwiegende Komplikationen gingen laut WHO bei ihrem Einsatz um rund ein Drittel zurück, Todesfälle sogar um 40 Prozent. Die standardisierte Liste solle in diesem Jahr routinemäßig in den Klinikalltag eingeführt werden, sagte der Generalsekretär der DGCH, Hartwig Bauer, in Greifswald.
Quelle: Ärzte Zeitung, 06.02.2009
Wenn die Haushaltshilfe die Steuerlast senkt
Pünktlich zum Jahresende 2008 hat der Gesetzgeber beim Steuergesetz nachgebessert - und das gar nicht nur zum Nachteil der Steuerzahler. So lässt sich mit haushaltsnahen Dienstleistungen die Steuerlast senken - sofern gewisse Formalien beachtet werden.
Hinweis: Eine Steuerermäßigung für die im Folgenden genannten Bereiche kann nur beantragt werden, wenn die Kosten nicht anderweitig absetzbar sind, also als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse:
Wer einen geringfügig Beschäftigten in seinem Haushalt anstellt, kann auf Antrag 20 Prozent der Aufwendungen (bis 2008: zehn Prozent), maximal aber 510 Euro von der tariflichen Einkommensteuer in Abzug bringen. Geringfügig beschäftigt bedeutet: das monatliche Arbeitsentgelt beträgt regelmäßig maximal 400 Euro oder die Beschäftigung ist begrenzt auf zwei Monate beziehungsweise maximal 50 Arbeitstage im Jahr.
Sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungen sind unter dem nächsten Stichwort "Haushaltsnahe Dienstleistungen" erfasst.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Umfangreiche Änderungen gibt es bei den haushaltsnahen Dienstleitungen. Für diese wird ab 2009 die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro gemindert. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten rund um den Haushalt, die üblicherweise ein Familienmitglied erledigt und für die ein externer Dienstleister in Anspruch genommen oder Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird. Dazu gehören:
* Reinigung der Wohnung und der Fenster,
* Zubereiten von Mahlzeiten,
* Gartenpflege,
* Umzugsdienstleistungen,
* die Pflege von Angehörigen etwa durch einen Pflegedienst auch wenn keine Pflegestufe festgestellt wurde,
* 50 Prozent der Aufwendungen für ein Au-Pair (sofern diese Kosten nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind).
Nicht dazu gehören die Erteilung von Unterricht, Sport- und Freizeitbetätigungen sowie Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks, selbst wenn man dazu verpflichtet ist (zum Beispiel Winterdienst)
Handwerkerleistungen:
Für Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 1.200 Euro). Zu den Handwerkerleistungen gehören alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt des Steuerpflichtigen im Inland oder der EU. Damit sind auch tatsächlich genutzte Ferien- und Zweitwohnungen einbezogen, die einem Kind unentgeltlich überlassen werden!
Zu den Handwerkerleistungen gehören zum Beispiel:
* Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
* Arbeiten an Dach und Fassade,
* Reparaturen und Austausch von Fenstern, Türen, Heizkörpern,
* Reparatur und Wartung von Haushaltsgegenständen wie Fernseher, Waschmaschine, Herd, Computer.
Ausgenommen sind lediglich Aufwendungen, für die es eine KfW-Förderung nach dem CO2-Sanierungsprogramm gibt. Begünstigt sind außerdem nur der Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive der Umsatzsteuer, nicht jedoch die Materiallieferungen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Steuerermäßigungen sind: der Antrag an das Finanzamt in der Einkommensteuererklärung und die Tatsache, dass der Auftraggeber die Leistungen selbst getragen und per Überweisung von seinem Konto bezahlt hat. Barzahlungen sind nicht begünstigt!
Ab 2009 entfällt die Pflicht, dem Antrag sowohl die detaillierten Rechnungen als auch den Nachweis über die unbare Zahlung beizufügen.
Trotzdem gilt: Alle Belege aufbewahren, detaillierte Rechnungen (aufgeschlüsselt in Lohn-, Fahrt-, Maschinen- und Materialkosten) anfordern und per Überweisung zahlen. Denn das Finanzamt hat jederzeit das Recht, die Richtigkeit der Angaben via Belegvorlage zu prüfen.
Quelle: Dagmar Kayser-Passmann. Ärzte Zeitung, 04.02.2009
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Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
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