16.06.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 26/09, vom 16. Juni 2009
Presse-Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Milliardenüberschuss der Kassen im ersten Quartal
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im ersten Quartal nach Einführung des Gesundheitsfonds einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro erwirtschaftet. Diese offizielle Zahl gab das Bundesgesundheitsministerium am Freitag in Berlin bekannt.
- Die gesetzlichen Kassen hatten allerdings gewarnt, dass über das ganze Jahr gesehen wegen der Wirtschaftskrise weiterhin mit Milliardenausfällen zu rechnen sei. Der GKV-Schätzerkreis erwartet in diesem Jahr wegen des konjunkturellen Einbruchs Beitragsausfälle von rund 2,9 Milliarden Euro für die Kassen. Die Ausfälle sollen durch ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds ausgeglichen werden, das aber wieder zurückgezahlt werden muss. Forderungen des GKV-Spitzenverbandes nach weiteren Milliardenhilfen hatte Schmidt zurückgewiesen.
- Der Überschuss ist offenbar vor allem von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) erwirtschaftet worden. Die günstige Entwicklung sei auf ein "effizientes Wirtschaften der Kassen" und den positiven Effekt des Risikostrukturausgleichs zurückzuführen, sagte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, der "Berliner Zeitung" vom Freitag.
Quelle: aerzteblatt vom 14.6.2009

Gesundheitsreform nicht verfassungswidrig
Die Gesundheitsreform ist verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerden einiger privater Krankenkassen (PKV) und privat versicherter Bürger gegen Teile der Reform als unbegründet ab.
- Während Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Entscheidung des Gerichts als "Beweis für die Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes" begrüßte, wies der Hartmannbund darauf hin, dass das Urteil des Gerichts nichts "über die politische Sinnhaftigkeit der Reform" aussage. "Die Reform mag zwar rechtlich tragbar sein, löst aber nachhaltig kein einziges Problem", kritisierte Kuno Winn, Vorsitzender des Verbands der niedergelassenen Ärzte. Stattdessen habe sie das Problem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zementiert: die strukturelle Unterfinanzierung des Systems mit einem nahezu uneingeschränkten Leistungsversprechen an die Versicherten.
- Der PKV-Verband bedauert zwar die Entscheidung des Gerichts, sieht darin aber auch das duale Gesundheitssystem gesichert. "Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung", so der Verband.
Quelle: A&W-Newsletter - 10. Juni 2009

Freie Ärzteschaft will sofortigen Rücktritt Hansens
Mit scharfen Äußerungen über seine Gegner in der Ärzteschaft hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) für Unmut gesorgt. In einem Zeitungsinterview hatte Hansen vor einer "Talibanisierung der Ärzteschaft" gewarnt.
- Das sei eine "unärztliche und ehrverletzende" Argumentation, kritisiert der Präsident der Freien Ärzteschaft Martin Grauduszus. "Wer vor dem Hintergrund des eigenen Scheiterns in derart schamloser und blindwütiger Weise argumentiert und Kolleginnen und Kollegen in die Nähe einer terroristischen Vereinigung schlimmster Ausprägung rückt, verliert jegliche Berechtigung zur Ausübung eines ihm auf Zeit übertragenen Amtes innerhalb einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts." Der KVNo-Chef müsse sofort von allen Ämtern zurücktreten, fordert Grauduszus.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.06.2009

Ärzteschaft KV Schleswig-Holstein: Wohnortnahe Facharztversorgung gefährdet
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sieht die wohnortnahe und flächendeckende fachärztliche Versorgung gefährdet. Grund sei eine Politik, die die Fachärzte mehr und mehr in Richtung Krankenhaus drängt, sagt Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH.
- Hintergrund für die Aussage ist eine Forderung von Schleswig-Holsteins Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), die angeregt hat, dass Augenärzte im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Sonderbedarfszulassung erhalten.
- Dem hält die KVSH entgegen, dass dieser Planungsbereich überversorgt und daher für die Niederlassung weiterer Augenärzte gesperrt sei.
- "Wer nach einer wohnortnahen fachärztlichen Versorgung ruft, soll sich dann konsequenterweise auch für die erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen einsetzen", fordert die Vorstandsvorsitzende.
Quelle: aerzteblatt vom 14.6.2009

Ärzte protestieren gegen Pläne der AOK fürs Internet
Ärztevertreter haben mit scharfem Protest auf den AOK-Plan reagiert, Mediziner durch Patienten im Internet bewerten zu lassen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, kritisierte in der "Berliner Zeitung": "Es ist unseriös, anonyme Fragebögen als Grundlage für Rankings zu nutzen." Wenn die AOK tatsächlich mit einer eigenen Plattform diesen Weg beschreiten sollte, erweise sie den berechtigten Ansprüchen ihrer Mitglieder auf qualitätsgesicherte Information einen Bärendienst. Der Vorstandschef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Jürgen Fedderwitz, warnte vor einem Ärzte-TÜV.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), unterstützte die AOK hingegen, einen "AOK-Arzt-Navigator" im Lauf des Jahres ins Internet zu stellen, um Versicherten, die Möglichkeit zu geben, Ärzte zu bewerten.
- Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, warnte in den "Stuttgarter Nachrichten" und der "Kölnischen Rundschau" (Samstag) vor einem "digitalen Ärztepranger".
Quelle: Ärzte Zeitung 15.6.2009

Arztbewertung im Internet: Kassen wenden sich gegen Kritik der Ärzte
Ungeachtet von scharfen Ärzteprotesten haben sich weitere Krankenkassen offen für das AOK-Vorhaben gezeigt, Mediziner von ihren Patienten im Internet bewerten zu lassen.
Es könne nicht darum gehen, dass die Patienten pauschal Ärger oder Zufriedenheit äußerten, sagte die Sprecherin der Barmer Ersatzkasse, Susanne Rüsberg-Uhrig dem Berliner "Tagesspiegel".
- Ärztevertreter kritisierten den AOK-Plan als unseriös und warnten vor einem Ärzte-TÜV und einem "digitalen Ärztepranger".
Quelle: Ärzte Zeitung 15.6.2009

Privatversicherer

PKV in den Gesundheitsfonds? SPD verabschiedet Wahlprogramm
Die SPD hat ihr "Regierungsprogramm" für die Bundestagswahl am 27. September verabschiedet.
- Bei einem Erfolg von Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier in dreieinhalb Monaten wollen die Sozialdemokraten unter anderem höhere Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung durchsetzen. Im Gesundheitswesen plant die SPD nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa auch eine Einbeziehung der privaten Krankenversicherung in den Gesundheitsfonds sowie einen bezahlten Freistellungsanspruch von zehn Tagen pro Jahr für nahe Angehörige von Pflegebedürftigen.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.6.2009

Die Zukunft der PKV
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden privater Krankenversicherungsunternehmen zum Basistarif und zur Portabilität von Teilen der Alterungsrückstellungen ist keineswegs ein Sieg von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.
Sehr eingehend hat sich nämlich das Bundesverfassungsgericht damit auseinander gesetzt, ob insbesondere der Basistarif in Zukunft eine zerstörerische Wirkung für das Geschäftsmodell der PKV haben könnte.
- Das heißt: Nur wenn der Basistarif, der nicht nach dem Risiko, sondern nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten kalkuliert und solidarisch finanziert wird, die Ausnahmeerscheinung bleibt, ist das Konstrukt verfassungskonform. Indirekt spricht das Bundesverfassungsgericht dem Geschäftsmodell der PKV, nämlich den risikoäquivalent kalkulierten Prämien, damit einen verfassungsrechtlich garantierten Bestandsschutz zu.
Politisch ist das von weitreichender Bedeutung. Denn für ein wesentliches Ziel der SPD, die populär erscheinende Bürgerversicherung für alle etablieren zu können, sind damit hohe Hürden aufgebaut worden.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=552446
Quelle: Helmut Laschet, Ärzte-Zeitung vom 10.06.2009

PKV: Karlsruher Urteil ist Absage an die Bürgerversicherung
Kurz nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Gesundheitsreform streiten der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und das Gesundheitsministerium weiter um die Deutung des Richterspruchs.
Die PKV wertet das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zur Gesundheitsreform erneut als Absage an die von der SPD favorisierte Bürgerversicherung. PKV-Verbandschef Reinhold Schulte sagte am Freitag in Berlin, das Gericht gehe in seinem Urteil davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden solle. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) widersprach dieser Darstellung.
- Die Union erteilt den Hoffnungen der SPD auf die Einführung einer Bürgerversicherung eine Absage.
- "Die Eigenständigkeit der privaten Krankenversicherung ist mit dem Urteil gefestigt worden. Auch in ihr gelten Freiheit und Solidarität als zwei Seiten einer Medaille", sagte Widmann-Mauz.
- Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht durch das Karlsruher Urteil das Nebeneinander von GKV und PKV gestärkt.
Näheres: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=552446
Quelle: aerzteblatt.de vom 14.6.2009

Private Krankenversicherer sehen sich im Existenzrecht bestätigt
Die privaten Krankenversicherer sehen sich durch das Urteil der Karlsruher Richter in ihrem Existenzrecht gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht habe das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausdrücklich bestätigt, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte, am Mittwoch in Berlin. Er wertete das Urteil zugleich als eine "klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung".
- Zwar habe das Gericht die Verfassungsbeschwerden der PKV gegen zentrale Punkte der Gesundheitsreform zurückgewiesen. Zugleich aber habe es dem Gesetzgeber eine "Beobachtungspflicht" auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft "keine unzumutbaren Folgen" für die Versicherten und die privaten Versicherungsunternehmen hat. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherer dürfe nicht gefährdet werden, erklärte Schulte.
Quelle: aerzteblatt.de Mittwoch, 10. Juni 2009

Praxismanagement

Behandlungsfehler: Nicht mal jeder dritte Verdacht wird bestätigt
Weniger als jeder dritte Behandlungsfehlerverdacht bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hat sich im vergangenen Jahr bestätigt. Von 7.133 Anträgen 2008 haben die Einrichtungen 1.695 mit einem Behandlungsfehler beschieden.
Am häufigsten wurden Fehler bei der stationären Behandlung der Hüftgelenksarthrose vermutet und bestätigt.
Näheres: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=552446
Quelle: Ärzte Zeitung 10.06.2009

Wie eh und je: Junge Ärzte zieht's in die Praxis
Was reizt junge Ärzte daran, sich in einer Praxis niederzulassen? Die "Ärzte Zeitung" befragte frisch gebackene Praxischefs. Eins wurde deutlich: Das Einkommen spielt keine so große Rolle bei der Entscheidung - eher das Verlangen nach Unabhängigkeit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Quelle: Antonia von Alten. Ärzte Zeitung 10.06.2009

Fehlende Hege und Pflege: Der Inhalt von Praxiswebsites ist oft von gestern
Längst sind Praxis-Websites ein wesentlicher Zugangsweg für Patienten in ihre Arztpraxis geworden. Was häufig nicht beachtet wird, ist die Aktualität der Seiten.
Darauf wies Raimund Dehmlow von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hin, die in diesem Jahr zum neunten Mal zusammen mit der KV Niedersachsen einen Preis für die beste medizinische Website auslobt.
Quelle: Ärzte Zeitung 15.6.2009

Apobank-Chef sieht gute Chancen für niedergelassene Ärzte
Obwohl immer mehr Kliniken in die ambulante Versorgung drängen und auch Finanzinvestoren MVZ gründen, sieht Preuß gute Zukunftsaussichten für niedergelassene Ärzte, "die die Zeichen der Zeit begreifen - also in die Praxis investieren und auf die veränderten Ansprüche der Kunden reagieren". Die Ärzte überschätzten die Kliniken, was deren Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung angehe.
- Trotz aller Klagen über sinkende Honorare der Vertragsärzte: Das Ärztinnen oder Ärzte ihren Kredit bei der Apobank nicht mehr bedienen können, kommt so gut wie nicht vor.
Quelle: aerzteblatt.de Mittwoch, 10. Juni 2009

Europa

Kassen müssen Aufträge europaweit ausschreiben
Die gesetzlichen Krankenkassen sind "öffentliche Auftraggeber" und müssen Aufträge europaweit ausschreiben. Wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, ist das Vergaberecht der EU anwendbar.
- Wie nun der EuGH entschied, gelten die Krankenkassen als "öffentliche Auftraggeber", weil sie durch Mitgliedsbeiträge nach gesetzlichen Regeln finanziert werden. Dabei stützte sich der EuGH auf seine Rechtsprechung zum öffentlichen Rundfunk. Damit ist für Aufträge über 206.000 Euro das EU-Vergaberecht anwendbar.
Az.: C-300/07
Quelle: Ärzte Zeitung 15.6.2009

Britische Hausärzte dürfen Abtreibungen vornehmen
In zahlreichen britischen Hausarztpraxen werden demnächst Schwangerschaftsabbrüche angeboten. Die Pläne des Gesundheitsministeriums sind kontrovers.
Bislang müssen Patientinnen ins staatliche Krankenhaus oder in eine private Klinik gehen, um ihre Schwangerschaft abzubrechen. Patientenverbände und zahlreiche Pro-Abtreibungsorganisationen verlangen seit Jahren eine Reform des aus dem Jahre 1967 stammenden Abtreibungs-Gesetzes. Danach dürfen nur Krankenhäuser den Eingriff vornehmen, allerdings kann der Gesundheitsminister Ausnahmen zulassen.
- In jedem Fall gilt: Abtreibungen in Hausarztpraxen dürfen nur medikamentös vorgenommen werden. Daran werde sich nichts ändern, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage in London.
Innerhalb der Ärzteschaft gibt es nach Angaben des britischen Ärztebundes British Medical Association (BMA) ebenfalls eine Mehrheit, die dafür ist, Hausarztpraxen in das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen mit einzubeziehen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.06.2009

EU beschließt günstigere Handy-Auslandstarife
Zur Ferienzeit werden Handy-Gespräche und SMS-Nachrichten im EU-Ausland nach einem Beschluss der EU-Verbraucherminister billiger.
Vom 1. Juli an dürfen Anrufe vom Handy maximal 43 Cent pro Minute kosten (bisher 46 Cent). Die Kosten für angenommene Gespräche werden bei 19 Cent gedeckelt (bisher 22 Cent).
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.06.2009

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Bundeskongress Chirurgie 2025

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar im NürnbergConvention Center. Anmeldung, Programm, Seminare/Kurse
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
Phlebologie: Alles im Fluss? Aktuelle Standards und neue Konzepte zur Therapie von Venenerkrankungen
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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