12.03.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 13/09, vom 12. März 2009
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Tausende Ärzte demonstrieren für höhere Honorare
Mehr als 8.000 Ärzte haben nach Angaben der Veranstalter am Mittwoch in Baden-Württemberg mit Praxisschließungen für eine bessere Vergütung demonstriert. An der Aktion gegen die seit Jahresbeginn geltende Honorarreform beteiligte sich mehr als die Hälfte der Arztpraxen des Bundeslandes, wie der Ärzteverband Medi mitteilte. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wies die Ärzteforderungen zurück.
Quelle: afp/ddp/aerzteblatt.de. Mittwoch, 11. März 2009

SPD will Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Kassen abschaffen
Mit einer sogenannten solidarischen Bürgersicherung möchte die SPD die Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen abschaffen. Das sehen die "Eckpunkte zur Gesundheitspolitik" vor, welche die SPD-Arbeitsgemeinschaft im Gesundheitswesen zur bevorstehenden Bundestagswahl vorgelegt hat.
- "Wir wollen mehr Gesundheit für alle durch eine solidarische Lastenverteilung", heißt es in dem Papier. Damit wollen die Autoren der zunehmenden "Individualisierung und Privatisierung im Gesundheitswesen" eine Absage erteilen. "Die bereits feststellbaren Elemente einer Zweiklassenmedizin sind für eine demokratische Gesellschaft ebenso wenig hinnehmbar wie die fortschreitenden sozial bedingten Ungleichheiten im Gesundheitszustand der Bevölkerung" heißt es in dem SPD-Papier.
- Nach den Vorstellungen der Autoren sollen Privatversicherungen sofort in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge und Sonderbeiträge für Versicherte soll es nicht mehr geben. Stattdessen sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten wieder vollständig teilen.
Quelle: hil/aerzteblatt.de. Dienstag, 10. März 2009

BÄK pocht auf Nachbesserungen bei Honorarreform
Würden Ärzte und Kassen die Honorarreform für die etwa 140.000 Vertragsärzte in Deutschland "neu aufrollen", dann könnten sie sehr schnell feststellen, dass die Berechnungsgrundlagen Fehler enthielten, erklärte Hoppe am Montag im "Deutschlandfunk". "Es wird immer von drei Milliarden geredet. Es sind in Wirklichkeit 2,7 und das basiert auf den Berechnungen des Jahres 2007", sagte der BÄK-Chef.
Im Jahr 2008 sei von den von der großen Koalition bereitgestellten zusätzlichen Finanzmitteln bereits die Hälfte für die Patientenversorgung aufgebraucht worden, so dass für das Jahr 2009 sogar ein Minus herauskomme. "Und dieses Minus ist das Problem", sagte Hoppe. Die niedergelassenen Ärzte bräuchten deshalb bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich.
Dass Ärzte aus Protest gegen die umstrittene Reform nur gegen Vorkasse behandelten, sei rechtswidrig, so Hoppe.
- Die Krankenkassen wiesen Forderungen nach Neuverhandlungen über die Ärztehonorare unterdessen kategorisch zurück. "Vor einem guten halben Jahr haben die Ärzte das Ergebnis, das gegen die Stimmen der Kassen beschlossen worden war, noch als ihren großen Erfolg gefeiert. Und jetzt wollen sie schon wieder neu verhandeln und noch mehr Geld", sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, der "Ärzte Zeitung". Es sei nicht redlich, von den Beitragszahlern immer mehr Geld zu verlangen, "nur weil man intern die Verteilung des gestiegenen Honorars nicht hinbekommt", so Lanz. Würden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihre Hausaufgaben bei der Honorarverteilung "ordentlich machen", wären die Probleme deutlich geringer.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2009

Ärzteschaft KBV-Vertreterversammlung: Sondersitzung zur Zukunft des Systems
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, am 26. März eine Sondervertreterversammlung zur Zukunft des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu veranstalten.
Quelle: HK/aerzteblatt.de. Montag, 9. März 2009

KBV lädt Ende Mai zum Tag der Niedergelassenen
Wie sieht die ambulante Versorgung in Zukunft aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich der "Tag der Niedergelassen", der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen am 29. Mai erstmals im Rahmen des Deutschen Ärzteforums beim Berliner Hauptstadtkongress veranstaltet wird.
Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sind aufgerufen, im Internet an einem gemeinsamen Manifest mitzuschreiben. Zudem können sie sich online für das Forum anmelden. Die Teilnahme wird mit sechs Fortbildungspunkten honoriert.
www.tag-der-niedergelassenen.de
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2009

Codierung: KBV macht Jagd auf Krankenkassen
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) der KBV hat eine neue Informationsplattform für Vertragsärzte zum Thema Diagnosecodierung eingerichtet. Mit dem Online-Angebot wolle man feststellen, "ob es bundesweit Bemühungen von Krankenkassen" gebe, "die Diagnosecodierung von Vertragsärzten zu manipulieren", begründete KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Dienstag die Einrichtung der Website "ZI-Observatorium". Ärzte können dort namentlich oder anonym ihre Erfahrungen mitteilen oder fachliche Fragen rund um das Thema Diagnosecodierung stellen.
http://www.zi-berlin.de/zi-observatorium
Quelle: Ärzte Zeitung, 11.03.2009

Kammer in NRW stützt Proteste - die Freien Ärzte freut's
Die Ärztekammer Nordrhein warnt vor einer akuten Gefährdung der ambulanten Versorgung in Nordrhein-Westfalen.
"Die völlig unzureichende Honorierung originär ärztlicher Tätigkeiten vernichtet Existenzen", heißt es in einer Resolution des Kammervorstands. Er unterstützt die öffentlichen Proteste der Niedergelassenen.
Nur mit einer leistungsgerechten Honorierung der Regelversorgung lasse sich auch in Zukunft eine flächendeckende haus- und fachärztliche Versorgung auf hohem Qualitätsniveau sicherstellen. Der Widerspruch zwischen unbegrenzten Leistungsversprechen der Politik und der streng begrenzten Finanzmittel bringe die Kollegen in eine Ethikfalle, so der Vorstand.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2009

Soli-Abschlag in Nordrhein kappt Honorarplus
In der KV Nordrhein (KVNo) ist Solidarität gefragt: Im zweiten Quartal 2009 müssen sich alle Praxen, die durch die Honorarreform Zuwächse verbuchen, an der Finanzierung von Stützungsmaßnahmen für die Verlierer beteiligen.
Die Rückgänge werden pro Praxis auf 7,5 Prozent begrenzt. Das sagte der KVNo-Vorsitzende Dr. Leonhard Hansen der "Ärzte Zeitung".
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2009

KV Hessen fordert bei Honoraren "Schluss mit Murks"
Die KV Hessen hält die Vergütungsreform in zentralen Bereichen für gescheitert und fordert die Landesregierung auf, sich der bayerischen Bundesratsinitiative anzuschließen.
"Das Ziel, regionale Unterschiede in der Vergütung ärztlicher Leistungen zu beseitigen, wird noch nicht einmal im Ansatz erreicht", so die KV. Stattdessen stehe für viele Ärzte die Existenz auf dem Spiel. Der tatsächliche Punktwert von 3,5 Cent für eine ärztliche Leistung liege 30 Prozent unter dem betriebswirtschaftlich kalkulierten Punktwert von 5,11 Cent.
Das Motto heiße deshalb nun Schluss mit dem Murks. Kein Manager, so der Vorstand, könne sein Unternehmen mit 30 Prozent weniger Kapital führen, als er betriebswirtschaftlich gesehen benötige.
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2009

Verkehrte Welt: KV will raus, Basis nicht
Die KV Schleswig-Holstein will sich vom Sachleistungssystem verabschieden. Die Basis ist weniger entschlossen, wie eine Kreisstellenversammlung in Rendsburg zeigte.
KV, Genossenschaft, Hausärzteverband und GFB hatten kürzlich ihre Spitzenvertreter zur Kreisstellenversammlung nach Rendsburg entsandt. Es brodelt an der Basis im Norden besonders stark und die KV hatte gerade den Ausstieg aus dem Sachleistungssystem zur Diskussion gestellt.
Doch der große Saal blieb weitgehend unbesetzt. Auch die Diskussionsbeiträge aus den Reihen der Zuhörer zeigten nicht, dass Ärzte sich für das Thema erwärmen können. Dabei hatte KV-Vorstandsmitglied Dr. Ralph Ennenbach klar Stellung bezogen. "Ohne Selbstbeteiligung geht künftig nichts mehr", kündigte er an. In Frankreich zahlten Patienten bei jedem Praxisbesuch 25 Euro und dort ist die Versorgungssituation sicher nicht schlecht. Zehn Euro Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch nannte er denkbar: "Wir müssen über die Systemfrage diskutieren, nicht über Punktwerte."
- Ennenbach kündigte an: "Die KV plant zweigleisig: entweder ein Primärarztsystem mit der Bedingung, dass die Mengensteuerung über den Hausarzt läuft. Oder freie Facharztwahl, dann aber nur mit mehr Selbstbeteiligung." Die Unterfinanzierung sei bei jeder Form von Sachleistung systemimmanent.
- Außer Ennenbach stellte jedoch nur noch der Chef der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, Dr. Klaus Bittmann, die Systemfrage.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.03.2009

Privatversicherer

Ärzteschaft BÄK begrüßt Stopp der Gebührenordnungsreform für Zahnärzte
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat das Aus für die geplante Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) begrüßt. "Jetzt ist der Weg frei für Verhandlungen über leistungsgerechte Vergütungen der Zahnärzte und Ärzte", sagte der Vorsitzende des Ausschusses "Gebührenordnung" der BÄK, Franz Gadomski.
- Die Kammern kritisierten nicht nur die unzureichende Anpassung der Vergütungsstruktur an die heutigen Verhältnisse, sondern auch die geplante Öffnungsklausel, die den privaten Krankenversicherungen Selektivverträge und freie Preisabsprachen mit einzelnen Ärzten oder Ärztegruppen ermöglicht hätte.
Quelle: hil/aerzteblatt.de Dienstag, 3. März 2009

Basistarifversicherte Patienten
Seit dem 01 .01 .2009 gibt es basistarifversicherte Privatpatienten mit Besonderheiten bei der Behandlung und Abrechnung.
- Ein Basistarifversicherter ist verpflichtet, sich gegenüber dem Leistungserbringer mit einem von der Versicherung ausgehändigtem Ausweis oder einer eGK auszuweisen. Tut er das nicht, sondern sagt nur "Privatpatient", ist er grundsätzlich verpflichtet, eine normale GOÄ-Rechnung zu bezahlen.
- Basistarifversicherte dürfen nur Vertragsärzte (oder Vertrags-Psychotherapeuten oder vertragsärztlich zugelassene MVZ) in Anspruch nehmen. Eine Mit- oder Weiterbehandlung ist nur mit einem in der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenem Überweisungsschein versichert. Der Ü-Schein ist im Überweisungsfalle vorzulegen. Stationäre Behandlung ist nur in zugelassenen Krankenhäusern (Hochschulklinik, Plan- oder Vertragskrankenhaus) versichert und dort auch nur ohne Wahlleistungen (Regelunterkunft und keine Privatbehandlung).
- Basistarifversicherte sind nur für "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" Behandlung versichert. Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die auch im EBM bzw. Vereinbarungen oder Richtlinien erfasst sind.
- Die Rechnung erstellt der Arzt im Regelfall gegenüber dem Patienten. Außer den üblichen Angaben wie bei anderen Privatpatienten ist aber auch die Vertragsarztnummer anzugeben. Abgerechnet wird mit den Höchstsätzen von 1,8- bzw. 1,38- (Abschnitte A, E und 0 der GOÄ) bzw. 1,16- (Laborleistungen) fach.
- Die Rechnung reicht der Patient mit einem Beleg über die erfolgte Begleichung ein. Fehlt der Zahlungsbeleg, kann die Versicherung auch direkt an den Arzt erstatten. Sie ist aber nur erstattungspflichtig in Höhe des Anspruches des Versicherten. Ebenso kann der Arzt — der Patient sollte darüber informiert werden — die Rechnung auch direkt an die Versicherung schicken.
Quelle: der niedergelassene arzt 2/2009, 29

Rechtliches

Regelleistungsvolumen zu spät mitgeteilt - Ärzte müssen neue Budgets nicht akzeptieren
Viele Kassenärztliche Vereinigungen haben den Niedergelassenen das neue Regelleistungsvolumen (RLV) zu spät mitgeteilt. Für Kassenärzte heißt das: Das alte - und meist höhere - RLV des ersten Quartals gilt weiter fort.
Es war einer der politisch häufig betonten Grundgedanken der Regelleistungsvolumen, dass der Arzt Kalkulationssicherheit erhalten soll, indem er vor jedem Quartal weiß, in welchem Umfang ihm seine Leistungen mit festen Preisen vergütet werden. Das Sozialgesetzbuch sieht deshalb vor, dass das RLV quartalsweise zugewiesen wird - und zwar spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Vierteljahrs.
Diese Frist für das zweite Quartal endete am Dienstag, den 3. März 2009. Einige KVen haben diesen Stichtag beachtet und die RLV ihren Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt. Nach dem, was bisher bekannt ist, sind jedoch in über der Hälfte der KVen die Bescheide zu spät oder noch gar nicht mitgeteilt worden. Damit gilt nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das bisherige RLV, also das für das erste Quartal 2009, fort.
- Diese Rechtslage ist eindeutig.
Jeder Kassenarzt sollte deshalb kontrollieren, ob ihm das Regelleistungsvolumen vier Wochen vor Beginn des Quartals mitgeteilt wurde, anderenfalls kann er dies unter Verweis auf Paragraf 87 b Absatz 5 SGB V im Widerspruch oder im Änderungsantrag monieren.
Quelle: Ingo Pflugmacher. Ärzte Zeitung, 10.03.2009

OLG Düsseldorf untersagt Ärzten Kooperation mit Apotheke
Die Kooperation zwischen einem Ärztenetzwerk, der Kassenärztlichen Vereinigung und einer bestimmten Apotheke hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untersagt.
Das Gericht hielt die Kooperation für unzulässig, weil die entscheidende Motivation der Beteiligten darin bestanden habe, neue Kunden beziehungsweise Patienten zu akquirieren und in der Kooperation zu versorgen. Das OLG Düsseldorf begründete seine Entscheidung damit, dass sich ein Ärztenetzwerk nicht für die Werbung für eine bestimmte Apotheke einspannen lassen dürfe.
- Die Vorinstanz hatte in dieser Kooperation eine massive Verletzung von Vorschriften der Berufsordnung für Ärzte gesehen. Diese Auffassung haben die Richter des OLG Düsseldorf bestätigt. Sie vertraten die Auffassung, dass in unzulässigem Maß allein merkantile Gründe für den Abschluss der Kooperation zwischen den Vertragsparteien entscheidend gewesen seien. Dieses unzulässige wirtschaftliche Interesse ergebe sich daraus, dass den beteiligten Ärzten für das Vermitteln neuer Kunden ein Betrag von einem Euro versprochen wurde.
- Diese Geldzahlung macht nach Auffassung des OLG Düsseldorf deutlich, dass die wirtschaftlichen Gründe allein ausschlaggebend für die Kooperation waren. Solche merkantilen Interessen, unter Ausnützung des Arzt-Patienten-Verhältnisses, sind aber von der Berufsordnung für Ärzte ausdrücklich untersagt.
- "Eine gesundheitspolitisch unerwünschte Kommerzialisierung des Arztberufs steht nicht im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung. Eine solche Entwicklung gilt es zu verhindern", begründete das OLG Düsseldorf.
Quelle: Steffen Holzmann. Arzt & Wirtschaft 05.03.2009

Bedarfsplan ist für Ermächtigung bindend
Die Zulassungsgremien sind an die Aufnahme eines Krankenhauses in den Bedarfsplan gebunden.
Die Ermächtigung zur ambulanten Versorgung können sie daher nicht verweigern, urteilte auf die Klage einer psychiatrischen Tagesklinik das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Zulassungs- und Berufungsausschuss Westfalen-Lippe hatten die Ermächtigung mit dem Hinweis abgelehnt, die Tagesklinik gewährleiste keine Versorgung rund um die Uhr. Das BSG entschied jedoch, dass die Ermächtigung nicht an eine vollstationäre Versorgung gebunden sei (Az.: B 6 KA 61/07 R).
Quelle: Ärzte Zeitung, 03.03.2009

Klinik muss Entschädigung für Sturz vom OP-Tisch zahlen
Eine Klinik im ostfriesischen Leer muss einer 83-Jährigen 100.000 Euro Entschädigung zahlen, nachdem die Frau bei einer Operation vom OP-Tisch gefallen ist.
Medienberichten zufolge urteilte das Landgericht Aurich am Dienstag zugunsten der Frau. Sie war mit einem Oberschenkel-Halsbruch in die Klinik gebracht worden. Den Berichten zufolge stürzte sie im Sommer 2006 vom Tisch und erlitt erneut einen Bruch und schwere Hirnblutungen.
Seither sei die 83-Jährige rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen.
Quelle: Ärzte Zeitung online 03.03.2009

Politik: Bundessozialgericht beschränkt Finanzaktivitäten der Krankenkassen
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Finanzaktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen deutlich beschränkt. Nach einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil dürfen sie freie Gelder nicht anlegen, wenn dies auch nur vorübergehend zu einem Kreditbedarf führen kann. Dies verstoße gegen das Kreditverbot sowie gegen die Pflicht der Kassen, ihre Gelder verfügbar zu halten und sicher anzulegen (Az: B 1 A 1/08 R).
Quelle: afp/aerzteblatt.de Dienstag, 3. März 2009

Mann darf an erster Stelle genannt werden
Die bei gemeinsamen Steuerbescheiden von Eheleuten vorgeschriebene Nennung des Ehemannes an erster Stelle verletzt nicht die Gleichberechtigung der Geschlechter und ist deshalb nicht verfassungswidrig.
Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Das gelte auch dann, wenn die Ehefrau das gesamte oder den größeren Teil des Einkommens aufbringe.
Az.: 3 K 1147/06 B
Quelle: Ärzte Zeitung, 10.03.2009

Praxismanagement

Ärztekammer Nordrhein rät zum Boykott der Lesegeräte
Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) rät den niedergelassenen Ärzten in Nordrhein, zurzeit keine Lesegeräte für den sogenannten Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte anzuschaffen. Nach Einschätzung des Kammervorstands sind die aktuell auf dem Markt befindlichen Lesegeräte technisch unzulänglich und für den Einsatz in Arztpraxen nicht praktikabel.
- Mit seiner Empfehlung gegen die Anschaffung der Lesegeräte konterkariert der Kammervorstand - wohl nicht zufällig während des in Nordrhein angelaufenen Kammerwahlkampfs - das Vorgehen der KVNo. Sie hatte nach der Entscheidung, in Nordrhein mit der Ausgabe der Gesundheitskarte an die Versicherten zu beginnen, mit den Krankenkassen die Konditionen wie die Pauschalen für Kauf und Installation der Lesegeräte ausgehandelt.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.03.2009

Daten von zehntausenden US-Patienten im Internet gefunden
Bei Recherchen im Auftrag einer US-Behörde sind zehntausende digitale Akten aus US-Krankenhäusern entdeckt worden. Dies berichtet "heise online" unter Berufung auf einen amerikanischen Dienst. Die Akten enthielten detaillierte persönliche Angaben über physische und mentale Krankheitsdiagnosen.
Als Ursache für die prekären Datenabflüsse hat der nachforschende Wissenschaftler den Umstand ausgemacht, dass viele Angestellte Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) wie Limewire nutzten. Dies sei in öffentlichen Einrichtungen nicht erlaubt.
- Der Leiter des Center for Digital Strategies am Dartmouth College in Hanover im US-Bundesstaat New Hampshire, Eric Johnson, hat für den größten Datenverlust ein nicht näher bezeichnetes US-Hospital ausgemacht, dem eine gesamte Datenbank abhanden gekommen sein soll. Darin allein seien Vermerke von über 20.000 Patienten einschließlich Namen, Krankenversicherungsnummern, Versicherungspartnern und Codeangaben über Krankengeschichten enthalten gewesen. Aus den Dateien sei etwa hervorgegangen, dass vier der Betroffenen HIV positiv seien. Bei über 200 Weiteren seien Geistesstörungen oder Depressionen, bei 326 Krebserkrankungen diagnostiziert worden.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 02.03.2009

Europa

Patienteninformation: Bundesrat lehnt EU-Vorschläge ab
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2009 den Vorschlag für EU-weite Regelungen abgelehnt, die es Pharmaunternehmen erlaubten, Werbung bzw. Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbreiten.
In dem Richtlinienentwurf hat die EU-Kommission festgelegt, welche Medikamenteninformationen über die Packungsbeilage hinaus erlaubt sein sollen und welche Qualitätskriterien hierfür maßgebend sind. Die EU-Kommission will damit die Arzneimittelinformation auf EU-Ebene vereinheitlichen und zugleich bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der bloßen Information und dem Werbeverbot für rezeptpflichtige Arzneien beheben.
- Die Richtlinien sollen nach Aussage des für die Unternehmens- und Industriepolitik zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Günter Verheugen, garantieren, "dass die Menschen optimal über das Arzneimittel- und Therapieangebot informiert werden".
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst 9.03.2009 Nr. 19/2009, 8-9

Ausland: Österreichische Bedarfsplanungsregelung nicht mit EG-Recht vereinbar
Eine österreichische Vorschrift, wonach der Betreiber einer privaten Krankeneinrichtung für dessen Errichtung eine am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientierte Genehmigung einholen muss, verstößt nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das gemeinschaftsrechtliche Gebot der Niederlassungsfreiheit.
- Im strittigen Fall wollte die in Deutschland ansässige Gesellschaft Hartlauer private Ambulatorien für Zahnheilkunde in Wien und im oberösterreichischen Wels errichten. Die zuständigen Landesregierungen sahen jedoch keinen entsprechenden Bedarf, da die zahnmedizinische Versorgung durch bestehende Einrichtungen und Kassenzahnarztpraxen bereits ausreichend sichergestellt sei.
- Der EuGH befand, dass beide Methoden nicht geeignet seien, objektiv und unparteiisch über einen Bewilligungsantrag zu entscheiden. Auch kritisierten die Luxemburger Richter, dass die Regelung nur für den Betrieb neuer privater Einrichtungen zur ambulanten Versorgung, nicht aber für neu zu errichtende Gruppenpraxen gilt, obwohl Letztere die behördlichen Bedarfsplanungsziele in gleicher Weise beeinträchtigen könnten. Die Vorschrift stellt somit nach Auffassung des EuGH eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.
Quelle: ps/aerzteblatt.de Dienstag, 10. März 2009

Debatte in England: Leber-Op trotz Alkoholabusus?
In Großbritannien sorgen Äußerungen eines Medizin-Ethikers für Schlagzeilen, der anregte, Lebertransplantationen vornehmlich solchen Patienten anzubieten, die nicht übermäßig viel Alkohol trinken.
Nach Angaben des Londoner Gesundheitsministeriums ist die Zahl der Lebertransplantationen für alkoholtrinkende Patienten in den vergangenen zehn Jahren um 60 Prozent gestiegen. Zugleich warten immer mehr Patienten auf eine Spenderleber, im Dezember 2008 waren es landesweit 325.
Zwischen März 2007 und März 2008 wurden im staatlichen britischen Gesundheitsdienst 623 Lebern oder Leberteile transplantiert. 151 der Spenderorgane gingen an Patienten, deren Alkoholabusus als "gefährlich" eingestuft wurde.
Quelle: Ärzte Zeitung, 09.03.2009

Schmutzige Patienten in Kroatien
Die Ärzte in Kroatien bemängeln die fehlende persönliche Hygiene der meisten ihrer Patienten. Wenn sie die Möglichkeit hätten, würden 48 Prozent der befragten Mediziner ihren Patienten ganz offen sagen, dass sie vor dem Besuch der Arztpraxis gründlich duschen sollten. Das ergab eine am Dienstag in Zagreb veröffentlichte Umfrage unter 300 Ärzten im Auftrag des Monatsmagazins "Reader's Digest". In Kroatien sind etwa 12.400 Ärzte tätig.
Quelle: Ärzte Zeitung online 03.03.2009

Allgemeines

Thieme Verlag: Einstellung der Fachzeitschrift ambulant operieren
- in unserem letzten Schreiben hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass der BAO die Vereinbarung über den Bezug der Zeitschrift ambulant operieren für seine Mitglieder zum Ende des Jahres 2008 gekündigt hat.
Wir bedauern sehr, dass wir aufgrund dieser Tatsache die Zeitschrift nicht weiter fortführen können.
Quelle: Thieme Verlag. Verlagsmitteilung vom 16.02.2009

Handy ist für Jugendliche wichtiger als der Partner
Die Mehrheit der Jugendlichen in Deutschland würde einer Studie zufolge eher auf den aktuellen Partner oder das Auto verzichten als auf Handy und Internet. Ein Leben ohne Internet sei für 84 Prozent der Befragten 14- bis 29-Jährigen undenkbar, während 97 Prozent sich ein Leben ohne Handy nicht vorstellen könnten.
Der aktuelle Lebenspartner ist demnach nur für 43 Prozent der Jugendlichen unverzichtbar. Die Ergebnisse der repräsentativen Studie stellte der Branchenverband BITKOM am Montag auf der Computermesse CeBIT in Hannover vor. Die CeBIT will die zunehmende Bedeutung des Internets unter dem Kunstwort "Webciety" abbilden, eine Mischung aus "Web" und "Society".
Quelle: Ärzte Zeitung online, 02.03.2009

Archiv: Alle früheren Ausgaben des BAO-MAO-Aktuell können Sie unter
http://www.mao-bao.de/archiv.html - mit Suchfunktion - einsehen.

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Bundeskongress Chirurgie 2025

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar im NürnbergConvention Center. Anmeldung, Programm, Seminare/Kurse
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Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
Phlebologie: Alles im Fluss? Aktuelle Standards und neue Konzepte zur Therapie von Venenerkrankungen
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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