07.01.2009: BAO-MAO-Aktuell

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 01/09, vom 7. Januar 2009
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Gesetzliche Krankenversicherung

Dokumentation: Proteste der Ambulanten Operateure und Anästhesisten über das Jahresende 2008/9:

Aufruf zur Protestaktion an die operativ tätigen Fachärzte in Bayern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
alle weiteren Bemühungen der KVB um eine Verbesserung der Vergütungen für ambulante und belegärztliche Operationen sind erfolglos geblieben. Das Schiedsamt hat am 12.12.08 alle Verhandlungsbemühungen der KVB endgültig abgewehrt - die Kassen machen keine weiteren Angebote! Wie bereits angekündigt, rufen die Berufsverbände der Anästhesisten, der Chirurgen, der Orthopäden, der HNO-Ärzte, der Urologen, der Kinderchirurgen, der Augenärzte und der Gynäkologen sowie die Kieferchirurgen nun deshalb - nachdrücklich - zu Protestaktionen ab dem 1.1. 2009 auf.
- Der fachärztliche Vorstand der KVB, Herr Dr. Munte unterstützt diese Aktion und hat auf der Sitzung der GFB am Abend des 16.12.08 die Berufsverbände aufgefordert, Druck auf die Kassen auszuüben.
- Um unsere Forderungen an die Krankenkassen zu unterstreichen, bitten wir Sie, alle Ihre Patienten ab dem 1.1.2009 mit dem vorbereiteten Formular in die Geschäftsstelle der jeweiligen Krankenkasse zu schicken. Sollte der Weg in die Krankenkasse für den Patienten unzumutbar oder unmöglich sein, stellen Sie bitte das Formular per Post oder Fax zu. Wir haben das zu verwendende Formular mit den Berufsverbänden abgesprochen und konsentiert.
- Dies ist kein Streikaufruf! Wie Ihnen bekannt ist, ist jede Form der Leistungsverweigerung inklusive Verschiebung des OP-Termins (Warteliste) ungesetzlich und daher nicht sinnvoll.
- Die von uns geplante Aktion wird dennoch ihre Wirkung zeigen, wenn alle Operateure, alle Patienten im Januar mit diesem Protestschreiben zu ihren Krankenkassen schicken. Es enthält den Vorschlag zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse für den konkreten operativen Fall inklusive Narkose und Nachbehandlung nach Einzelfallprüfung. Die Einzelfallprüfung ist prinzipiell für jede Krankenkasse möglich und das Vorsprechen des Patienten bei seiner Krankenkasse damit gut begründet.
- Die Reaktion der Krankenkassen ist nicht vorhersehbar - wir hoffen aber darauf, dass einzelne Krankenkassen in einzelnen Fällen zustimmen werden - und sind sicher, dass sie wieder verhandeln werden.
- Sollte der Patient mit einem ablehnenden Bescheid in Ihre Praxis zurückkehren, entscheiden Sie allein über das weitere Procedere.
- Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch eine Rechnungsstellung nach GOÄ oder Zuzahlungen für Leistungen, die regelhaft im EBM gelistet sind, ungesetzlich sind und juristische Aktionen der Krankenkassen auslösen würden.
- Diese Protestmaßnahme wird dennoch wirksam sein, wenn Sie sich dazu entscheiden, ihre Patienten (kurzfristig) auf die Geschäftsstellen der Krankenkassen zu schicken!
- Das Ziel sind neue Verhandlungen mit den Krankenkassen (Direkt oder über die KVB) - nicht die Provokation von Disziplinarmaßnahmen.
Wir bitten Sie um Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung - im anderen Fall werden Sie damit leben müssen, dass für ambulante und belegärztliche Operationen und Narkosen de facto kein Honorar mehr bezahlt wird.
Quelle: Landesverband für Ambulantes Operieren in Bayern e.V. LAOB
http://www.laob.de vom 16.12.08

Managementgesellschaft: URO-GmbH verbindet urologische Netze in Nordrhein
Pressemitteilung der URO-GmbH, Köln, 17. Dezember 2008
Niedergelassene Urologen in Nordrhein haben seit Kurzem eine neue Anlaufstelle für alle berufspolitischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragen. Am 1. Dezember 2008 hat die URO-GmbH als Managementgesellschaft speziell für die urologische Fachgruppe ihre Arbeit aufgenommen. Gesellschafter sind neun regionale Urologennetze, die mit ihren insgesamt 296 Mitgliedern 80 Prozent aller niedergelassenen Urologen in Nordrhein vertreten.
- Ziel der URO-GmbH ist es, die beteiligten Netze mit gebündeltem Know-how und Service in allen Fragen des Praxismanagements, des Arztrechts, der Fortbildung, der Vertragsgestaltung und der Abrechnung zu unterstützen. Dr. Wolfgang Rulf, niedergelassener Urologe aus Erkrath und einer der beiden ärztlichen Geschäftsführer der URO-GmbH, erklärt hierzu: "Wir sind eine kleine Fachgruppe, die nur zwei Prozent aller Vertragsärzte ausmacht. Die Kassenärztliche Vereinigung kann uns bei Weitem nicht so zielgerichtet und schlagkräftig vertreten wie eine eigene urologische Managementgesellschaft." Die URO-GmbH will daher eine effiziente Parallelstruktur zum KV-System aufbauen, die mittelfristig auch die Versorgung urologischer Patienten in Nordrhein nach § 73c SGB V (besondere ambulante ärztliche Versorgung) anbieten könnte.
- Für die rasche und reibungslose Kommunikation innerhalb der URO-GmbH gibt es monatliche GmbH-Nachrichten, Kurzmeldungen und Kommentare zu aktuellen Ereignissen, eine Homepage mit geschlossenem Diskussionsforum für Mitglieder und die Option, Fragen an die Experten der URO-GmbH zu richten. Dr. Wolfgang Rulf berät Urologen dabei in allen Abrechnungsfragen, Dr. Reinhold Schaefer als zweiter ärztlicher Geschäftsführer hilft Mitgliedern bei Problemen rund um das ärztliche Qualitätsmanagement und die Fortbildung, und der renommierte Berater und Sachverständige Oliver Frielingsdorf unterstützt als kaufmännischer Geschäftsführer der URO-GmbH die beteiligten Urologen beim Praxismanagement und bei der Vertragsgestaltung. Oliver Frielingsdorf ergänzt: "Ein Beraterteam mit einem Fachjuristen und einem Steuerberater sowie eine leistungsfähige Geschäftsstelle in Köln vervollständigen die professionelle Struktur der URO-GmbH."
- In den Reihen der Pharmaindustrie stößt die Idee vom "Netz für Netze" bereits jetzt auf Begeisterung: "Unsere Fachgruppe verordnet nach den Onkologen die meisten teuren Krebspräparate. Die Industrie ist deshalb sehr interessiert daran, sich als bevorzugter Vertragspartner enger an unsere Mitglieder zu binden", berichtet Rulf. Diese Kontakte können sich in Zukunft auch für die gesetzlichen Kassen auszahlen, wie Dr. Reinhold Schaefer betont: "Unser Credo ist der Benefit unserer Patienten und aller Kooperationspartner auf der Basis von Qualität und Wirtschaftlichkeit."
Kontakt: URO-GmbH, Dr. Reinhold Schaefer, rmsschaefer@telemed.de

Schiedsamt in Bayern plättet alle regionalen Zuschläge
Die Honorarverhandlungen für 2009 in Bayern sind am vergangenen Freitag durch einen Schiedsspruch beendet worden. Das Ergebnis: Es wird keine Sondervereinbarungen geben, die über die Bundesvorgaben hinausgehen.
Viele Praxen seien nun existenziell gefährdet, erklärte der Vorsitzende der KV Bayerns (KVB), Dr. Axel Munte. Denn trotz des rechnerischen Honorarplus werde es zu erheblichen Umverteilungen zwischen einzelnen Ärzten und Arztgruppen kommen. "Die flächendeckende Versorgung könnte dadurch in einigen Bereichen extrem beeinträchtigt werden", sagte Munte.
Obwohl das Gesetz ausdrücklich vorsehe, dass die medizinisch notwendige Versorgung mit Hilfe regionaler Regelungen zu sichern ist, sei diese Vorgabe vom Landesschiedsamt nicht berücksichtigt worden. "Dieser undifferenzierte Schiedsspruch missachtet jegliche Versorgungsnotwendigkeiten. Wir sind entsetzt", erklärte Munte.
Nach dem Schiedsspruch werden die Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses ohne Abweichungen ab dem 1. Januar in Bayern umgesetzt: Alle ambulanten Leistungen werden mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent vergütet. Die qualitätsgesicherten Strukturverträge gibt es nicht mehr.
Das führe beispielsweise für fachinternistische sowie belegärztliche Leistungen, Hausbesuche und Bereitschaftsdienste zu einem Vergütungsrückgang von bis zu 30 Prozent im Vergleich zu 2008, teilte die KVB mit. Zuschläge für diese besonders betroffenen Leistungen habe das Schiedsamt abgelehnt. Zur Kompensation dieser Vergütungseinbrüche gebe es lediglich einen Ausgleichsbetrag von knapp fünf Millionen Euro.
Nach Angaben der KVB hatten die Krankenkassen unter anderem gefordert, dass der bundesweit einheitliche Orientierungspunktwert um 15 Prozent gesenkt wird, dass die Überschreitungen der Richtgrößen bei Arznei- und Heilmitteln mit der Gesamtvergütung verrechnet werden. Außerdem sollten nicht ausgeschöpfte Anteile aus den Regelleistungsvolumina an die Kassen zurückfließen.
Diesen Forderungen habe das Landesschiedsamt immerhin eine Absage erteilt. "Damit bleibt unter dem Strich ein leichtes Plus für Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber 2008", sagte KV-Chef Munte.
Quelle: Ärzte Zeitung, 17.12.2008

TK setzt weiter auf ambulante Operationen
Die Techniker Krankenkasse erneuert ihre Integrationsverträge für ambulante Operationen mit der Deutschen Tagesklinikgesellschaft. Ab April sollen strengere Qualitätsstandards gelten.
Dazu sollen die ambulanten Einrichtungen zum Beispiel eng mit häuslichen Krankenpflegeanbietern zusammenarbeiten. In den kommenden Monaten sollen die bisher 60 Integrationsverträge der TK auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Einige der Krankenkassen, die den bestehenden Verträgen beigetreten waren, haben bereits erklärt, dass sie ebenfalls an den neuen Verträgen mitwirken wollen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.12.2008

Minister lädt KV und Kassen in Bayern zum Gespräch
Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder will die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen noch vor Weihnachten zu einem Gespräch über die Honorare im kommenden Jahr zusammenbringen.
Nach dem Schiedsspruch vom vergangenen Freitag, der bayerische Besonderheiten nicht berücksichtigt (wir berichteten), erklärte Söder, er könne die Enttäuschung der Vertragsärzte verstehen. Die Krankenkassen müssten jetzt nachbessern. Grundübel für die gegenwärtige Vergütungssituation sei die Honorarreform, die die Preise für ärztliche Leistungen bundesweit nivelliere und die Verteilungsspielräume auf regionaler Ebene massiv einschränke, erklärte Söder.
Quelle: Ärzte Zeitung, 18.12.2008

Ambulantes Operieren 2009 nur bei zugesicherter Kostenübernahme
Pressemeldung: Ambulantes Operieren in Schleswig Holstein ab sofort nur bei zugesicherter Kostenübernahme - 19.12.2008:

In Schleswig Holstein wird ab Januar 2009 ambulantes Operieren nur gegen Zusage der Kostenübernahme erfolgen. Alles andere würde die niedergelassenen Operateure in den Ruin treiben.
- Durch Beschluss im Schiedsamt Schleswig-Holstein vom 26.11.2008 wurde der Punktwert für alle operativen Leistungen mit 3,5 Cent festgeschrieben. Sämtliche bestehenden Strukturverträge werden zum Ablauf des Jahres 2008 von den Kassen gekündigt. Damit ergibt sich für die ambulant tätigen Operateure ab dem nächsten Jahr ein Honorarverlust von ungefähr 20 %. Der Preis für ambulante Operationen setzt sich zu etwa 80 % aus Technik-, Raum- und Personalkosten zusammen. Der ambulant operierende Chirurg erbringt seine hoch qualifizierte operative Leistung ohne eigenes Entgelt.
- Diese Situation kann verständlicherweise nicht akzeptiert werden. In einer vom Regionalvertreter Schleswig-Holstein einberufenen Sitzung am 17.12.2008 in Kiel wurde das weitere Vorgehen intensiv diskutiert. Es waren etwa 70 % der niedergelassenen Mitglieder im BDC Schleswig-Holstein anwesend, was für einen Flächenstaat eine bemerkenswerte Quote ist. Vom Regionalvertreter Dr. Schmitz wurde das Konzept vorgestellt, das derzeit in Zusammenarbeit mit sämtlichen operativ tätigen Berufsverbänden, der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) sowie der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein mit Unterstützung der lokalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erarbeitet wird. Ziel ist kurzfristig über ein Moratorium von zwei Quartalen den Status quo unter Fortzahlung der Vergütung in Höhe der Strukturverträge zu sichern. Während dieser Zeit soll dann mit allen beteiligten Fachgruppen, Verbänden und Kassenvertretern ein geeignetes und tragfähiges Konzept entwickelt werden. Dieses soll die ambulante Versorgung in Schleswig Holstein auf Dauer sichern.
- Sollte es kurzfristig nicht zur Fortsetzung der Strukturverträge über die Jahreswende kommen, so soll ab dem 19.01.2009 ein Patient nur dann ambulant operiert werden, wenn von seiner Krankenkasse eine schriftlich zugesicherte Kostenübernahmeerklärung in Höhe der Preise aus dem Jahr 2008 vorliegt. Dieses Vorgehen wurde von den anwesenden Mitgliedern in einem Akt bemerkenswerter Solidarität einstimmig angenommen. Der BDC Schleswig-Holstein folgt so der Entscheidung des ANC Schleswig-Holstein vom 03.12.2008.
Quelle: Landesverband BDC – Schleswig-Holstein, Dr. Ralf W. Schmitz

Bayerns Fachärzte verärgert über Schiedsamtsspruch
Mit Bestürzung und Empörung hat die Gemeinschaft der fachärztlichen Berufsverbände in Bayern (GFB) auf die Entscheidung des Schiedsamtes zur ärztlichen Vergütung im kommenden Jahr reagiert. Um eine "Katastrophe in der Versorgung" zu verhindern, müssten noch vor Jahresende Lösungen gefunden werden, die eine Grundversorgung mit fachärztlichen Leistungen sicherstellen, forderte der Vorsitzende der GFB-Bayern, Dr. Thomas Scharmann.
Die Vergütung müsse ausreichen, um notwendige Leistungen für eine gesicherte Diagnose erbringen zu können. Sonst könnten nur noch Verdachtsdiagnosen codiert werden. Durch die Entscheidung des Schiedsamtes von Mitte Dezember sind viele Strukturverträge in Bayern beendet worden. Die GFB fordert von Kassen und KV, "dass regionale und an der Versorgungsqualität orientierte Vergütungsstrukturen wieder möglich werden".
Quelle: Ärzte Zeitung, 22.12.2008

Chirurgen im Norden drohen, ambulante Operationen nur bei Kostenübernahme vorzunehmen
Schleswig-Holsteins Chirurgen drohen damit, ambulante Operationen im kommenden Jahr nur noch gegen Kostenzusagen vorzunehmen. Damit reagiert der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) im Norden auf die Honorarreform.
Umstimmen lassen wollen sich die Chirurgen nur, wenn die Kassen sich kurzfristig auf eine sechsmonatige Verlängerung der zuletzt gezahlten Vergütung einlassen. In dieser Zeit soll dann gemeinsam mit allen beteiligten Fachgruppen, Verbänden und Kassenvertretern ein neues Konzept für das ambulante Operieren erarbeitet werden.
Die bislang geltenden Strukturverträge im Norden hatten die Krankenkassen zum Jahresende gekündigt, nachdem das Schiedsamt den Punktwert für alle operativen Leistungen mit 3,5 Cent festgesetzt hatte. Für die ambulanten Operateure bedeutet dies nach eigenen Angaben einen Honorarverlust von rund 20 Prozent. Da sich der Preis für ambulante Operationen zu 80 Prozent aus Technik-, Raum- und Personalkosten zusammensetzt, würde der Honorarrückgang bedeuten, dass die Ärzte umsonst arbeiten müssten. "Das können wir nicht hinnehmen", sagte Dr. Ralf Schmitz. Der Regionalvertreter des BDC im Norden setzt beim angestrebten Konzept auf Zusammenarbeit und Unterstützung anderer Verbände operativ tätiger Kollegen, der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und der KV.
Gelingt kein Konsens mit den Kassen, müssen Patienten ab 19. Januar damit rechnen, abgewiesen zu werden. Operieren wollen die Chirurgen dann nur noch, wenn die Patienten eine schriftlich zugesicherte Kostenübernahmeerklärung in Höhe der Preise aus dem Jahr 2008 vorlegen können. Vor dem BDC hatte auch schon die Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen (ANC) Schleswig-Holstein diesen Beschluss gefasst.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 29.12.2008

Bayerns Kardiologen sehen fachärztliche Versorgung in Kliniken wandern
Mit rund 35 Prozent Honorareinbußen rechnen Bayerns niedergelassene Kardiologen, wenn zum 1. Januar die Regelleistungsvolumen greifen. Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen (BNK) rechnet mit einer Verlagerung der Leistungserbringung aus der Praxis in die Klinik.
- Vielerorts bliebe nach einer Mitteilung des BNK künftig nur mehr die Möglichkeit, Wartelisten einzuführen und Patienten für Leistungen, die niedergelassene Fachärzte aus Kostengründen nicht mehr selbst erbringen könnten, an Krankenhäuser zu überweisen.
Die Honorareinbußen von 35 Prozent sei bestätigt durch eine Umfrage, die die BNK-Regionalvertretung in Bayern landesweit unter etwa 80 Kardiologen in mehr als 50 Praxen, Praxisgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durchgeführt habe.
Der Regionalvorsitzende des BNK in Bayern, Dr. Volkmar Männl, wirft der Politik im Freistaat vor, kein Interesse mehr an einer fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Fachärzte zu haben. Männl: "Es ist erklärtes Ziel der gegenwärtigen Politik, dass wir freiberuflich tätigen Fachärzte über kurz oder lang von der Bildfläche verschwinden sollen. In Bayern können wir im gesamten Fachärztekreis keine Reformgewinner ausmachen, sondern sehen uns geschlossen auf das Abstellgleis geschoben: auf einem Verschiebebahnhof namens Gesundheitsfonds, mit einer Rangierlok namens Regelleistungsvolumen."
Zugleich verspricht Männl, die Kardiologen würden angesichts dieser Honorareinbußen nicht untätig bleiben: "Wir Kardiologen werden dieser Politik den Kampf ansagen. Denn tun wir das nicht, werden gesetzlich versicherte Herzpatienten in Bayern zu den eigentlichen Verlierern dieser Reform. Das ist mit uns nicht zu machen."
Quelle: Ärzte Zeitung online, 30.12.2008

Honorareinbruch bei ambulanten Operationen 2009: Chirurgen in Mittelfranken operieren nur gegen Nachweis der Kostenübernahme
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen (ANC) Mittelfranken
Roth, 30. Dezember 2008.
Angesichts bevorstehender Honorareinbußen beim ambulanten Operieren ziehen die niedergelassenen Chirurgen in Mittelfranken die Notbremse: Ab sofort werden sie alle Patienten, die sich bei ihnen ambulant operieren lassen wollen, zunächst zu ihrer Krankenkasse schicken um sich die Kostenübernahme für den Eingriff schriftlich zusichern zu lassen. Betroffen sind typische ambulante Operationen wie beispielsweise Hand- und Fußchirurgie, Gelenkspiegelungen, Leisten- oder Nabelbrüche, Hämorrhoiden- oder Krampfaderoperationen. Für die betroffenen gesetzlich Versicherten bedeutet dies, dass sie - wenn ihre Kasse per Einzelfallentscheidung der Kostenübernahme zustimmt - die Operationsleistungen beim niedergelassenen Chirurgen ab sofort direkt bei ihrem Operateur bezahlen und sich ihre Aufwendungen anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Für zehn Euro pro Monat ist eine fachärztliche Behandlung nicht möglich
Der Beschluss der mittelfränkischen Chirurgen fiel bei einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen (ANC) Mittelfranken am 18. Dezember 2008. Der ANC-Vorstand begründete den Schritt: "Die von der Politik versprochenen zusätzlichen 2,7 Milliarden Euro für die ärztliche Versorgung kommen bei uns Leistungserbringern nicht an. Man hat uns versprochen, die Budgets abzuschaffen, doch die Budgetierung wurde durch so genannte Regelleistungsvolumina sogar weiter verschärft. Fakt ist, dass ein Chirurg in Deutschland für die gesamte nicht-operative Behandlung seiner Patienten ein Regelleistungsvolumen von etwa 30 Euro für drei Monate bekommt. Das ist ein Budget von zehn Euro pro Monat für eine fachärztliche Behandlung." Ambulante Operationen wurden bislang wegen ihres enormen Sparpotenzials durch Vermeidung teurer Krankenhausbehandlungen in Bayern mit kostendeckenden Strukturverträgen gefördert. Mit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung am 1. Januar 2009 fallen diese Strukturverträge weg. Während ein niedergelassener Chirurg zusammen mit dem Narkosearzt für eine Leistenbruchoperation bis Ende 2008 noch bis zu 641 Euro einschließlich der erforderlichen Nachbehandlung erhielt, soll er ab 2009 mit rund 439 Euro auskommen. Auf die Operation allein entfallen dabei nur 190 Euro. Zum Vergleich: Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus belaufen sich die gesamten Kosten auf über 2.000 Euro.
Neue Honorare decken nicht einmal den technischen Aufwand von Operationen
Bei ihrer Aktion haben die Chirurgen in Mittelfranken die Rückendeckung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC), der als Dachverband aller ANC die Interessen der niedergelassenen Chirurgen auf Bundesebene vertritt. Der BNC-Vorsitzende Dr. Dieter Haack erklärte, dass sich die Höhe der ärztlichen Vergütung zusammensetzt aus einem Anteil für die ärztliche Leistung und einem Anteil für den technischen Aufwand. "Mit der neuen Vergütung ab 2009 können niedergelassene Chirurgen noch nicht einmal mehr den technischen Aufwand decken. Für ihre ärztliche Leistung steht gar kein Geld mehr zur Verfügung."
Aktuelle Gesundheitspolitik führt zu Zwei-Klassen-Medizin und steigenden Kosten
Der Gesundheitsfonds, der eigentlich eine Vereinheitlichung des Gesundheitswesens erreichen sollte, führt zu einer völligen Zergliederung der ambulanten Versorgungssituation in Deutschland - in jedem Bundesland gelten eigene Regeln für das ambulante Operieren. Der Verlust der Strukturverträge in Bayern ist möglicherweise eine Reaktion der Kassen auf die abfließenden Versichertenbeiträge in den bundesweiten Fonds. Damit gehört der Freistaat zu den Verlierern der Reform. Betroffen sind am Ende die Patienten, die durch die Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung mit konkursbedingter Verminderung der Facharztpraxen mit monatelangen Wartezeiten, Zwei-Klassen-Medizin und einer weiteren Erhöhung der Kassenbeiträge durch unnötige stationäre Behandlungen rechnen müssen.
Ohne Zugeständnisse stehen hochspezialisierte Praxen bald vor dem wirtschaftlichen Aus
Ziel der jetzt von nahezu allen ambulant operierenden Fachärzten getragenen Aktion zur Kostenübernahme ist es, bundesweit schon zu Beginn des Wahljahres 2009 Patienten und Wähler auf die Gefahren der aktuellen Gesundheitspolitik hinzuweisen. Gemeinsam mit dem Landesverband Ambulantes Operieren Bayern (LAOB) wollen die Chirurgen der ANC Mittelfranken die betroffenen Patienten und deren Krankenkassen wachrütteln. Falls allerdings keine Zugeständnisse von Seiten der Kostenträger und Gesundheitspolitiker kommen, werden einzelne auf ambulantes Operieren spezialisierte Praxen in wenigen Wochen vor dem wirtschaftliche Aus stehen. Das werden die betroffenen Fachärzte und deren Verbände nicht hinnehmen. Patienten, die bereits Termine für ambulante Operationen im neuen Jahr haben, sollten sich mit ihrem Operateur noch einmal in Verbindung setzen.
Kontakt: http://www.anc-mittelfranken.de

Resolution der ambulanten Operateure, Anästhesisten, hochspezialisierten Fachärzte in Aschaffenburg (Unterfranken, Bayern)
Der zum 01.01.09 geltende neue EBM wirkt sich desaströs für die überwiegende Mehrheit der ambulant tätigen, hochspezialisierten Fachärzten in Bayern aus. Im Gegensatz zu den über die Medien angekündigten Honorarerhöhungen (2,5 Milliarden, entspricht 6 %), sowie der angeblichen Planbarkeit und Kalkulierbarkeit in der Praxisführung ergibt sich für nahezu alle hochspezialisierten, ambulant tätigen Ärzte eine Erlösminderung zwischen 15 und 50 % bei vergleichbarer Fall- und Behandlungszahl. Dies ist aus den von der KV genannten Mitteilungen der Regelleistungsvolumina bereits jetzt ersichtlich.
Nach jahrelang gescheiterten Bemühungen der Berufs- und Fachverbände sowie der Körperschaften (KV), eine vergleichbare und leistungsgerechte Honorierung im ambulanten Sektor (vergleichbar zu dem stationären Sektor) zu erreichen, beschließen die unten genannten Ärzte folgendes:
1. Wir sind nicht länger bereit, uns von einer kleinen Zahl Funktions- und Mandatsträgern im Gesundheitswesen, die in den letzten Jahren mafiöse und intransparente Strukturen etabliert haben, an der Nase herumführen zu lassen.
2. Wir fordern ab 01. Januar 2009 für hochspezialisierte Leistungen im ambulanten Sektor die Vergütung über Kostenerstattung und Abrechnung direkt mit dem Patient, der anschließend direkt mit der Kasse die Erstattung fordert.
3. Die Vergütung im Rahmen der Kostenerstattung orientiert sich nicht wie bisher an den ominösen 5,11 Cent, sondern an dem Entgeltsystem im Krankenhaus (DRG) bzw. vergleichbar an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
4. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind praxisindividuell nach Besonderheiten festzusetzen (vergleiche Schreiben von Dr. Frank Vesiak) und orientieren sich an vergleichbaren DRG im stationären Bereich bzw. sind individuell nach Praxisbesonderheit vom Leistungserbringer nach der GOÄ festzulegen.
5. Es wird beschlossen, diese Mitteilung den Funktions- und Mandatsträgern (Politik, Krankenkassen) mitzuteilen, anschließend durch eine Pressekonferenz in den regionalen Medien zu verbreiten.
6. Gleichzeitig werden wir über das bayerische Gesundheitsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde eine Überprüfung der Zahlungsflüsse in der KV Bayern beauftragen, die erklären soll, wie es trotz angeblicher Honorarzuflüsse zu massivsten Einschränkungen im hochspezialisierten ambulanten Sektor kommt.
7. Es wird von der Politik gefördert, die Trennung zwischen stationärem und ambulantem Sektor umgehen aufzuheben, damit der Weg endlich frei wird für eine vergleichbare Vergütung (gleich lange Spieße).
8. Ferner werden wir gleichzeitig Informationskampagnen für die Bevölkerung forcieren, die das Ziel der Politik, nämlich Ausrottung der freiberuflichen Ärzte, und die Konsequenzen daraus, aufzeigen. Es wird dann die Aufgabe der zur Bundestagswahl 2009 antretenden Politiker sein, den Wählern zu erklären, warum eine Behandlung zukünftig in einem anonymen MVZ oder Klinikbetrieb besser ist und warum gleichzeitig die Preise explodieren.
9. Ziele sind: Abschaffung der KV, Versorgungsverträge individuell oder über Managementgesellschaften, Kostenerstattung.
Quelle: Drs. Fecher, Keller, Dehmel et al.

Unter Freiberuflern blasen Niedergelassene am meisten Trübsal
Viel schlechter kann die Stimmung bei den niedergelassenen Ärzten kaum noch werden. Nach einer Umfrage des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) schätzen sie die wirtschaftliche Lage deutlich schlechter ein als andere Freiberufler - die auch nicht gerade ein positives Bild zeichnen.
- Der BFB befragt seine 66 Mitgliedsorganisationen alle sechs Monate nach ihrer Bewertung der wirtschaftlichen Lage auf der Schulnotenskala von eins bis sechs. Die aktuelle Umfrage ergab eine Durchschnittsnote von 3,78, nach 3,28 im Sommer. Bei der Gruppe der Heilberufler sah es mit einem Durchschnitt von 4,2 insgesamt negativer aus.
Die Ärzte bewerteten die wirtschaftliche Lage mit einem klaren "mangelhaft" deutlich negativer, wobei die Fachärzte, die gesondert ausgewertet werden, sogar die Note "ungenügend" verteilten. "Die konstant schlechte Stimmung im heilkundlichen Bereich ist vor allem zurückzuführen auf die ungewissen Folgen der Einführung des Gesundheitsfonds und anderer restriktiver gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen", sagte BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann.
Auch die Umsatzerwartung für 2009 fällt bei den Freiberuflern durchweg pessimistischer aus als noch im Sommer 2008. Die negative Bewertung der wirtschaftlichen Lage bleibt nicht ohne Folgen für die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen bei den Freiberuflern. Gerade die beschäftigungsintensiven Bereiche der Medizin und der Zahnmedizin gehen von einem Beschäftigungsrückgang aus, so der BFB.
Die Ergebnisse der Umfrage ließen erkennen, dass die allgemeine Konjunkturkrise auf die Freien Berufe durchschlage, sagte Oesingmann. "Wir brauchen deutliche Investitions- und Konsumimpulse, zu denen auch Senkungen bei den direkten und indirekten Steuern gehören", forderte er.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.01.2009

Ambulante Operateure wollen ihre Kosten vorab geklärt sehen
Die ambulanten Operateure und Anästhesisten protestieren gegen Verschlechterungen bei der Vergütung der krankenhausersetzenden Strukturleistungen. In Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein soll seit Jahresbeginn nur noch gegen Kostenerstattung operiert werden.
- "Wir wollen nicht mehr Geld, sondern nur, dass das gleiche wie bisher weiterbezahlt wird", sagte Elmar Mertens, Sprecher der Kommission der niedergelassenen Anästhesisten (KONA) im Berufsverband Deutscher Anästhesisten der "Ärzte Zeitung".
Durch den neuen EBM und den Einheitspunktwert von 3,5 Cent gelten für ambulante Operationen seit Anfang Januar effektive Punktwerte von 4,0 Cent. Das liegt in vielen Regionen unter dem, was es bislang für die Leistungen innerhalb der Strukturverträge gab, die krankenhausersetzende Eingriffe besonders gefördert haben.
Besonders krass sind die Verluste in Bayern. Laut Musterrechnungen der KONA sinkt dort zum Beispiel die Vergütung für eine ambulante Leistenbruch-OP von bisher 721 auf jetzt 570 Euro um mehr als 20 Prozent. Die Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Chirurgen in Bayern hat daher angekündigt, ambulante Operationen nur noch gegen Nachweis der Kostenübernahme vorzunehmen.
Auch der Landesverband Ambulantes Operieren in Berlin (LAOB) hat beschlossen, dass stationsersetzende Eingriffe bei niedergelassenen Ärzten nur gegen Kostenübernahme-Erklärungen vorgenommen werden. Auch dort wird die bisherige Vergütung der Strukturleistungen nicht erreicht. Vor allem die Umfeldleistungen sind nach Angaben des LAOB-Chefs Dr. Ansgar Pett deutlich unterbezahlt. "Das ist eine Situation, die wir nicht mehr tragen können", sagte er der "Ärzte Zeitung".
Die Strukturverträge für ambulante Operationen, mit denen Krankenhausaufenthalte vermieden werden, sind zum Jahresende fast überall gekündigt worden. Der Vorsitzende des Bundesverbands für Ambulantes Operieren (BAO) Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fordert angesichts der jetzigen Honorarsituation, dass sie fortgeführt werden müssen.
"Wenn es nicht gelingt, Strukturverträge weiterzuführen, sind hochwertige ambulante Operationen nicht mehr machbar", so Rüggeberg der "Ärzte Zeitung". Er verwies auf den hohen Anteil technischer Leistungen von rund 80 Prozent, für dessen Deckung allein ein Punktwert von 4,5 nötig sei.
Quelle: Ärzte Zeitung, 07.01.2009

2. Aufruf zur Protestaktion an alle operativ tätigen Fachärzte in Bayern
HABEN SIE SCHON ANGEFANGEN???

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Egal was Sie in den vergangen Tagen gehört, gelesen oder gehofft haben - es kommt keine Hilfe von außen!
Auch wenn von der KV noch ein paar Euro irgendwann umverteilt werden sollten - es wird niemals reichen!
Glauben Sie nicht, dass die Vertreter der Kassen allein wegen einiger Pressemitteilungen oder persönlicher Telefonate oder scharfer Briefe an den Verhandlungstisch zurückkehren!
Wir müssen unsere Patienten mit unserem Protestschreiben + Kostenvoranschlag auf die Geschäftsstellen schicken - wir wissen aus der Vergangenheit, das diese Maßnahmen Wirkung zeigen!
Unsere Chancen werden besser, da auch die konservativen Fachärzte begriffen haben, dass sie aggressive Maßnahmen ergreifen müssen!
Diese Maßnahmen werden auf einer Sondersitzung der GFB am 9.1. und am 10.1. auf einer Sonder-VV der KVB abgestimmt und beschlossen werden.
Der LAOB ruft gemeinsam mit den Berufsverbänden der Anästhesisten, der Chirurgen, der Orthopäden, der HNO-Ärzte, der Urologen, der Kinderchirurgen, der Augenärzte und der Gynäkologen sowie mit den Kieferchirurgen nachdrücklich - zu Protestaktionen ab dem 1.1.2009 auf.
Um unsere Forderungen an die Krankenkassen zu unterstreichen, bitten wir Sie, alle Ihre Patienten ab dem 1.1.2009 mit dem vorbereiteten Formular in die Geschäftsstelle der jeweiligen Krankenkasse zu schicken. Sollte der Weg in die Krankenkasse für den Patienten unzumutbar oder unmöglich sein, stellen Sie bitte das Formular per Post oder Fax zu.
Wir haben das zu verwendende Formular mit den Berufsverbänden abgesprochen und konsentiert.
Dies ist kein Streikaufruf! Wie Ihnen bekannt ist, ist jede Form der Leistungsverweigerung inklusive Verschiebung des OP-Termins (Warteliste) ungesetzlich und daher nicht sinnvoll.
Die von uns geplante Aktion wird dennoch ihre Wirkung zeigen, wenn alle Operateure, alle Patienten im Januar mit diesem Protestschreiben zu ihren Krankenkassen schicken. Es enthält den Vorschlag zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse für den konkreten operativen Fall inklusive Narkose und Nachbehandlung nach Einzelfallprüfung.
Die Einzelfallprüfung ist prinzipiell für jede Krankenkasse möglich und das Vorsprechen des Patienten bei seiner Krankenkasse damit gut begründet.
Die Reaktion der Krankenkassen ist nicht vorhersehbar - wir hoffen aber darauf, dass einzelne Krankenkassen in einzelnen Fällen zustimmen werden - und wir sind sicher, dass sie wieder verhandeln werden.
Sollte der Patient mit einem ablehnenden Bescheid in Ihre Praxis zurückkehren, entscheiden Sie allein über das weitere Procedere.
Diese Protestmaßnahme wird dennoch wirksam sein, wenn Sie sich dazu entscheiden, ihre Patienten (kurzfristig) auf die Geschäftsstellen der Krankenkassen zu schicken!
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch eine Rechnungsstellung nach GOÄ oder Zuzahlungen für Leistungen, die regelhaft im EBM gelistet sind, ungesetzlich sind und juristische Aktionen der Krankenkassen auslösen würden.
Das Ziel sind neue Verhandlungen mit den Krankenkassen (Direkt oder über die KVB) - nicht die Provokation von Disziplinarmaßnahmen.
Wir bitten Sie um Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung - im anderen Fall werden Sie damit leben müssen, dass für ambulante und belegärztliche Operationen und Narkosen de facto kein Honorar mehr bezahlt wird.
Quelle: Dr. med. Axel Neumann Vorsitzender Landesverband für Ambulantes Operieren in Bayern e.V. LAOB, http://www.laob.de München 6.01.2009

Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Bundeskongress Chirurgie 2025

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar im NürnbergConvention Center. Anmeldung, Programm, Seminare/Kurse
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Heft 112 | Ausgabe 2 – Mai 2024
Phlebologie: Alles im Fluss? Aktuelle Standards und neue Konzepte zur Therapie von Venenerkrankungen
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2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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