Bonn, den 22.08.2006: Die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses, Ambulante Operationen zumindest teilweise aus der budgetierten Gesamtvergütung herauszulösen, ist ein zarter Hoffnungsschimmer für die Operateure. Allerdings fehlt eine eindeutige Festlegung, in welcher Höhe die extrabudgetäre Finanzierung erfolgen soll. Zudem bezieht sich der Beschluss offenbar nur auf die Katalogleistungen nach §115b SGB V, die nur einen Teil des tatsächlichen Leistungsgeschehens abdecken.
„Der erweiterte Bewertungsausschuss ist einem Teil unserer langjährigen Forderungen nachgekommen, das Ziel ist damit aber noch lange nicht erreicht“, kommentierte der Präsident des BAO, Dr. Jörg-A: Rüggeberg den Beschluss vom Vortag. Die Entscheidung sei im Übrigen längst überfällig, da hiermit nur die bestehende Gesetzeslage umgesetzt worden sei. Seit Jahren verlange der Gesetzgeber eine Gleichbehandlung Ambulanter Operationen sowohl am Krankenhaus wie in der freien Praxis. An Kliniken sei dieser Leistungsbereich immer schon ohne Budgetgrenzen erbracht worden, während bei Niedergelassenen eine Mengenbegrenzung zu spürbaren Rationierungen geführt habe. Dies habe in den letzten Jahren bereits zu einem deutlichen Rückgang Ambulanter Operationen geführt. „Offenbar hat der Druck unserer Operateure in den Regionen jetzt zur zwingend notwendigen Abschaffung eines rechtswidrigen Zustandes geführt“ so Rüggeberg.
Der BAO werde nun sehr genau die Verhandlungen auf Landesebene zur Festlegung eines Auszahlpunktwertes beobachten. Es stehe zu befürchten, dass zum einen kein bundeseinheitliches Preisgefüge erreicht werde, zum anderen die Preise wie bisher nicht kostendeckend sein könnten. „Es gibt klare Kalkulationen, wie teuer operative Eingriffe sind. Die Kosten betragen dabei im Schnitt 80%, das ärztliche Honorar nur 20%“, erläuterte Rüggeberg. Punktwerte unterhalb von 5,11 cent seien weder für die Kliniken noch für die Niedergelassenen kostendeckend, zumal die Berechnungen auf dem Preisgefüge des Jahres 1995 beruhten und die zwischenzeitliche Preis- und Lohnkostensteigerungen bisher nicht berücksichtigt worden seien. „Wenn es hier wieder zu Dumpingpreisen kommt, wird das Ambulante Operieren weiter rückläufig sein“, befürchtet Rüggeberg.
Ein zweites Problem liege in der Frage, auf welche Eingriffe der Beschluss des Bewertungsausschusses Anwendung finde. „Wenn es nur die Katalogleistungen des §115b SGB V sein sollten, ist das nur ein kleiner Teil der Eingriffe, die in Vertragsarztpraxen erbracht werden. Die wirklich großen Operationen, die zu einer spürbaren Entlastung der stationären Versorgung führen könnten, sind hier nicht erfasst“, erklärte Rüggeberg. Sollten gerade diese Operationen nicht zu festen Preisen außerhalb der Gesamtvergütung erstattet werden, sei nichts erreicht. Gerade große Eingriffe hätten einen besonders hohen Kostenanteil, der unter Budgetbedingungen nicht gegenfinanziert sei. Der BAO fordere daher eindeutig, das gesamte Kapitel 31 (Ambulantes Operieren) des EBM in die neue Regelung einzubeziehen und bundeseinheitliche Preise zu angemessener und vor allem kostendeckender Honorierung festzulegen.
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. (BAO), Geschäftsstelle Bonn, 22.08.06