Berlin, 16. Juli 2021 – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände nimmt zu den Positionspapieren des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und des AOK Bundesverbands Stellung und erteilt den geplanten Leistungskürzungen für Patienten eine Absage.
Mitten in der Hochphase des politischen Wettbewerbs mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 haben sich sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der AOK Bundesverband deutlich für die Einführung von Leistungskürzungen für Versicherte und Patienten ausgesprochen. Nichts Anderes ist es, wenn man fordert, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) begonnene Entbudgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung wieder zurückzunehmen. Die Einen sprechen davon, dass nur so die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern sei, die Anderen schreiben provokant über ihre Forderung „Neue Nähe in der Versorgung“.
„Die Äußerungen der Krankenkassen müssen sich die Versicherten und Patienten auf der Zunge zergehen lassen. Bei der Zuweisung neuer Aufgaben an Ärztinnen und Ärzte sind die Krankenkassen immer vorn und lautstark dabei. Wenn es dann aber darum geht, auch für diese geforderten Leistungen zu bezahlen, wird geknausert, getrickst und nach Budgetierung gerufen. Man will Alles und jede Leistung haben, bezahlen jedoch nicht. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausgabenbegrenzung bei sich durch starre Budgets wollen, dann sollten sie ihren Versicherten auch selbst sagen, welche Leistungen sie für die Beitragszahler nicht mehr vorsehen werden. Es ist nicht die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, dem konkret betroffenen Patienten den Sparwillen seiner gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände und Vorstandsvorsitzender des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zu den Vorschlägen.
Heinrich weiter: „Zur Begründung für die Leistungskürzung durch Budgetierung werden Argumente angeführt, die einen nur den Kopf schütteln lassen. Unter anderem wird behauptet, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen aus dem Jahr 2019 kaum Versorgungsverbesserungen erzielt hätten. Dabei trat das TSVG erst im Mai 2019 als Gesetz in Kraft, seit Januar 2020 befindet sich das deutsche Gesundheitswesen bekanntermaßen im Dauerstress der Corona-Pandemie. Es ist daher bemerkenswert, wie die gesetzlichen Krankenkassen bereits heute beurteilen können, dass es keine Versorgungsverbesserungen gegeben hat. Nach unserer Meinung ist dies billige Stimmungsmache zur Bundestagswahl aus den Pressebüros der Krankenkassen in Berlin-Mitte.“
Die in der Allianz Deutscher Ärzteverbände organisierten Verbände erklären, dass sie den Forderungen der Krankenkassen gemeinsam und entschieden entgegentreten werden. Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenkassen durch unbezahlte Mehrarbeit von Ärztinnen und Ärzten sowie des Praxispersonals ausgleichen zu wollen, macht die Leistungsfeindlichkeit im Denken der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Es ist und bleibt die klare Forderung
der Ärzteschaft, dass alle Leistungen, die erbracht werden, von den gesetzlichen Kassen auch voll bezahlt werden müssen.
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