Mitgliederversammlung des SpiFa e.V.

Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. bekräftigt einstimmig: Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung muss abgeschafft werden

Berlin, 12. November 2021 – Die Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. fordert von der künftigen Bundesregierung in Deutschland die konsequente und unumkehrbare Beendigung der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung.

Die Entbudgetierung war bereits in der vergangenen Legislatur ein besonderes Anliegen des SpiFa e.V.. Bei der Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag wurde nun noch einmal von allen Seiten bekräftigt, dass das Thema verstärkt an die Regierung der kommenden Legislatur herangetragen werden müsse. Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung sei Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Damit stelle die Budgetierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Gefahr für die Versorgung der Patienten in Deutschland dar. Der SpiFa e.V. fordert daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben.

„Die niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte haben in der anhaltenden Corona-Pandemie ihre Leistungsfähigkeit und ihren Leistungswillen unter Beweis gestellt. Ohne die ambulante vertragsärztliche Versorgung wäre es in der stationären Versorgungsebene zu einer Überlastung gekommen. Daher sind Forderungen nach einer Fortsetzung und dem Ausbau der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung zurückzuweisen und diese konsequent und unumkehrbar zu beenden,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa-Vorstands.

Der SpiFa e.V. fordert daher die künftige Bundesregierung auf, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Weinhart weiter: „In diesem Zusammenhang muss auch gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen, wie gesetzlich vorgesehen, auf Dauer und unumkehrbar das Morbiditätsrisiko übernehmen.“



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