Berlin, 28. Dezember 2022 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf Ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Entbudgetierung ärztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten.
Seit Jahren weist der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden auf den Zusammenhang von Budgetierung ärztlicher Leistungen und eine gute medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Fachärztinnen und Fachärzten von der Budgetierung betroffen sind. Vor Kurzem wurde durch die Ampel-Koalition die sogenannte Neupatientenregelung in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter gestrichen; ein Element der Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen wurde durch die Politik gestrichen, nachdem die Neuregelung erste positive Effekte gezeigt hatte.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Den Krisen in der Gesundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen tagtäglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte. Die Budgetierung von medizinischen Leistungen ist der Ursprung hierfür. Verschobene oder nicht verfügbare Termine, krankes, ausgebranntes und demotiviertes Personal sowie vorherrschender Ärztemangel in allen Fachrichtungen sind die Folge.“
Die Budgetierung ärztlicher Leistungen entsteht durch die Zahlung einer morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befreiender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichert dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Fälle nicht automatisch Finanzmittel nachschießen müssen. Obwohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht werden, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben.
Analysen des Deutschen Instituts für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) zeigen, dass von der Budgetierung die Bundesländer und ärztlichen Fachgruppen sehr unterschiedlich betroffen sind. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfügung stehendes Finanzvolumen je Kassenärztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwanken dabei in einem Korridor von minus 20-30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland (Anlage).
„Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten. Wir brauchen ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!“, so Heinrich weiter.
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