Pressemitteilung SpiFa: Rettungsschirm für die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland notwendig!

Rettungsschirm für die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland notwendig!

Berlin, 25. März 2020 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hält die heute durch den Bundestag verabschiedeten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen für die ambulante Versorgung für eine Grundlage aber in ihren Einzelheiten und dem Umfang für unzureichend und fordert einen umfassenden und robusten Schutzschirm für die gesamte ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland.

Mit dem aus der Mitte der Mitglieder des Deutschen Bundestages im Eilverfahren eingebrachten und heute beschlossenen Gesetzentwurf zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beabsichtigt die Bundesregierung neben den Krankenhäusern auch die ambulante Versorgung vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest teilweise zu schützen.

Der Gesetzesentwurf, der in den letzten 5 Tagen mehrere Revisionen durchlief, macht deutlich, dass die ambulante medizinischen Versorgungsstrukturen zwar als der erste „Schutzwall“ für die Krankenhäuser angesehen werden, die Politik und hier insbesondere die SPD sich schwer tut, alle in der ambulanten Versorgung tätigen Ärztinnen und Ärzten so abzusichern, dass diese bei weiterer voller Leistungsbereitschaft sicher durch die Krise kommen.

Dazu Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa: „Auch in der Krise und gerade jetzt gilt der Grundsatz ambulant vor stationär für die Patienten. Nicht jeder Behandlungsfall bedarf der stationären Versorgung im Krankenhaus. Es ist gerade jetzt notwendig, dass der gesamte ambulante Bereich weiter leistungsfähig bleibt und so überhaupt nur den Airbag für den Krankenhausbereich bieten kann, der jetzt dringender denn je gebraucht wird. Der Gesetzgeber hat sich in bewusster Entscheidung bei Unterstützungsmaßnahmen auf die Vertragsärzte und deren Leistungen für gesetzlich Versicherte beschränkt. Dies ist jedoch nur ein Teil der Versorgungs- und Leistungsrealität. Die im Bereich der Behandlung von Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern erzielten Honorare bilden einen wesentlichen, die Funktionsfähigkeit der Praxen stützenden Bereich. Wir erkennen darum diesen ersten Schritt des Gesetzgebers ausdrücklich an, fordern jedoch zügig weitere Schritte bei denen die privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträger einbezogen werden müssen. Ärztinnen und Ärzte, die sich im Rahmen der Bewältigung der Krise mit ihrer Gesundheit, ihren Mitarbeitern und Praxen einbringen, brauchen einen effektiven Schutz. Wenn hieran Zweifel entstehen, bedeutet dies einen massiven Vertrauensverlust gegenüber den politischen Instanzen.“

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Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Herausgeber (V.i.S.d.P.): Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Axel Schroeder,
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                                                Dr. med. Helmut Weinhart

SpiFa-Hauptgeschäftsführer: RA Lars F. Lindemann

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