Gemeinsame Presseerklärung der nordrheinischen Berufsverbände der Chirurgen, Orthopäden, Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der niedergelassenen Gastroenterologen

14 Jahre laufender Förderungsvertrag für ambulante Operationen und Koloskopien von den Krankenkassen im Rheinland gekündigt.

Düsseldorf/Geilenkirchen – Handoperationen, Mandelentfernungen, Blasenspiegelungen – diese und viele weitere Eingriffe werden auf höchstem Facharztniveau in großer Zahl in ambulanten OP-Zentren Nordrheins durchgeführt.
Die Zufriedenheitsrate unter den operierten Patientinnen und Patienten ist hoch, da durch eine ambulante Operation oft ein belastender Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Die Infektionsrisiken sind niedriger, was nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie von hoher Bedeutung ist, sondern auch in Hinblick auf gefährliche Krankenhauskeime. Den Krankenkassen entstehen durch das ambulante Operieren zudem deutlich geringere Kosten, weshalb zahlreiche ambulante Operationen zuletzt mit einer Förderung in Höhe von fünf bis 15 Prozent durch die Kassen finanziell gestützt wurden. Die Kosten für die Krankenkassen reduzieren sich auf ¼ bis 1/3.

Diese bewährten und wirtschaftlichen Lösungen wurden nun, nach 14 Jahren, von den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein jäh beendet und die entsprechenden Verträge mit den Ärztinnen und Ärzten gekündigt – Verträge, an denen fast 6000 Ärztinnen und Ärzte in fast 4000 Praxen teilgenommen haben. „Ohne die bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten OP-Praxen im Rheinland nicht überleben können. Damit wird ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die damit in die Krankenhäuser gezwungen werden, werden dafür kein Verständnis haben", sagt Dr. Manfred Weisweiler, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein.

Schon die massiven Investitionen in Hygieneeinrichtungen der Praxen der letzten Jahre seien nicht gegenfinanziert worden, so die Vertreter der Fachärzte. „Unsere Forderungen dazu werden in Berlin im Ministerium, bei den Krankenkassen und leider auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Jahren ignoriert.“ Die Fachärzte kritisieren zudem, dass sich die Kassen auch aus der Förderung der Koloskopien (Dickdarmspiegelung) bei den Gastroenterologen, die ebenfalls hohe Hygiene-Investitionen der Praxen erforderte, zurückgezogen haben. „Auch damit erweisen die Kassen der Versorgung ihrer Versicherten einen Bärendienst“, sagen die ambulanten Operateure.

Eine breite Allianz operierender ärztlicher Fachgruppen, darunter Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Urologen, Dermatologen, Orthopäden, Anästhesisten, aber auch die koloskopierenden Internisten lehnt die aktuelle Entwicklung und die Haltung der Krankenkassen nachdrücklich ab. Auch nordrheinische Hausärzte, die um die Qualität und Bedeutung der ambulanten operativen Versorgung wissen, haben ihre Solidarität bekundet. Aus dem NRW-Landesteil Westfalen-Lippe informiert der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen, dass sie diese Zustände ebenfalls nicht mehr hinnehmen können.

„Es ist klar, dass ab Januar 2021 die ambulanten Operationen und auch die Koloskopien nicht mehr ohne eine vollständige Kostenzusage der Krankenkassen durchgeführt werden können. Wir werden vor den Operationen Kostenzusagen der Kasse einfordern. Welche Kasse es treffen wird, wird kurzfristig entschieden“, so die Berufsverbände.

Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass sie sich noch im Dezember für Facharzttermine im Januar in den jeweiligen Kassen-Geschäftsstellen vorstellen müssen. Die unterzeichnenden Fachgruppen erklären hiermit, dass sie diese Schritte keineswegs gewollt haben, ein Zurück in die alten Verträge aber nicht mehr akzeptieren werden.

„Für eine nachhalte Lösung im Sinne der ambulanten Patientenversorgung müssen zunächst für alle Fachgruppen – auch für die Narkoseärzte und Internisten – endlich zeitgemäße Vergütungen, die auch die notwendigen Hygienekosten gegenfinanzieren und den riesigen Unterschied zur Krankenhausbezahlung ausgleichen, gefunden werden“, betonen die Facharztverbände unisono.

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