Berlin, 30. März 2020 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), fordert: Die privaten Krankenversicherer und die Träger der Beihilfe müssen auch in der Krise zum dualen System stehen!
Berlin, 30. März 2020 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), fordert: Die privaten Krankenversicherer und die Träger der Beihilfe müssen auch in der Krise zum dualen System stehen!
Honorareinbußen aus der Behandlung von Selbstzahlern im ambulanten Bereich in- nerhalb der nächsten Monate bedrohen einen Großteil aller Arztpraxen in deren Exis- tenz.
Die Politik hat bisher allein die bereits eintretenden Honorarausfälle im Bereich der Versorgung von gesetzlich Versicherten in den Blick genommen. Dies sichert je-doch nur einen Teil der gerade heute und auch in der Zukunft dringend gebrauchten Ver- sorgungsstrukturen für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland. Der SpiFa for- dert zur Stabilisierung des ambulanten Versorgungsbereiches Stützungsmaßnahmen auch für die Honorarausfälle im privatärztlichen Bereich durch Schaffung eines durch die PKV und die Träger der Beihilfe gespeisten Fonds, der mit den Stützungsmaßnah- men der KfW kombiniert wird.
Nach eigenen Berechnungen des SpiFa e.V. auf der Grundlage der im Jahr 2017 durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Kostenstruktur von Arzt- und Zahnarztpraxen (2015), stellt der bisweilen von interessierter Seite negativ kommen- tierte - möglicherweise auch überproportionale - Anteil der Honorare für die Behand- lung von Selbstzahlern an den Gesamteinahmen einer Praxis sich als unabdingbar notwendig dar, um die Praxis wirtschaftlich führen zu können.
„An diesen Zahlen ist leicht erkennbar, dass ein Rückgang bei den Honoraren aus dem Selbstzahlerbereich um 50% für eine durchschnittliche Praxis keine Gesamtkostende- ckung mehr zu erreichen ist, sie ist sogar unmöglich, wenn der Honorarumsatz aus Selbstzahlerleistungen einen arztgruppenspezifischen Schwellenwert übersteigt und eine nachweisbare Kostenunterdeckung entsteht. Es nützt dann der Rettungsschirm für die vertragsärztliche Versorgung nur sehr begrenzt.“, so RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin.
Es ist darum nach Auffassung des SpiFa unerlässlich, dass Stützungsmaßnahmen im privatärztlichen Bereich dringend erfolgen müssen. „Hieran sollten auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen wie auch die öffentliche Hand als Trägerin der Beihilfe ein dringliches Interesse haben. Wir fordern darum einen zügigen Aufbau ei- nes Fonds, beispielsweise angesiedelt beim Ombudsmann des PKV-Verbandes, der mit den Stützungsprogrammen der KfW kombiniert wird, um eine zielgerichtete und
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sachgerechte Stützung von ambulanten Versorgungsstrukturen ermöglicht. Die Duali- tät des deutschen Gesundheitssystems bringt hier neue Herausforderungen, denen sich auch die privaten Versicherer stellen sollten. Es wäre fatal, wenn die bisher stets geführten Argumente der Quersubventionierung durch die PKV sich als Schönwetter- argumente zeigten.“ so Lindemann weiter.
Erläuterungen zu den Berechnungen finden Sie unter https://www.spifa.de/pkv-bei- hilfe-covid-19
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