Mitteilungen des Präsidiums
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur in diesem Newsletter finden Sie mehrere Artikel zum neuen Gesetzentwurf und insbesondere der geplanten neuen Versorgungsebene: der spezialfachärztlichen Versorgung. Es scheint, dass so ziemlich alle daran herumkritisieren, Gefahren sehen und Verbesserungen fordern. Das ist erst einmal ein gutes Zeichen, wenn alle sich gleichmäßig getroffen fühlen, könnte es gerecht zugehen. Eines ist sicher: Der Inhalt ist diesmal eine echte Neuerung und die Operateure, insbesondere diejenigen, die hochwertige Eingriffe erbringen, werden zentral davon getroffen werden. Ob es zu Gunsten von unseren Patienten und den Vertragsärzten und/oder den Krankenhäusern enden wird, kann man derzeit schlicht nicht voraussagen. Wir werden also hart arbeiten müssen.
Mit besten Grüßen
Jörg Hennefründ
Apropos: "Das Leben ist ungerecht. Aber denke daran: Nicht immer zu deinen Ungunsten." (John F. Kennedy)
Ministerium verliert Mistel-Streit (Ärzte Zeitung 16.06.2011)
Der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat in dem Streit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass der G-BA nur einer Rechtsaufsicht unterliegt und das Bundesgesundheitsministerium fachliche Weisungen nicht erteilen darf. Im vorliegenden Fall läuft diese Entscheidung darauf hinaus, dass der G-BA eine Richtlinie herausgeben darf, dass bei der schulmedizinischen Krebstherapie Mistelpräparate nicht verordnet werden dürfen (Az.: B 6 KA 25/10 R). Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Kommentar: Dieses ist eine wichtige Entscheidung für die ärztliche Selbstverwaltung; denn sie belegt klar, dass das Bundesministerium – wie 2004 geschehen – keine Weisungsbefugnis bezüglich der Entscheidungen des G-BA hat. Damals sollte die Misteltherapie aus politischen Gründen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden. Der Vorsitzende des G-BA Dr. Hess hat diesen Streit durch sämtliche Instanzen in bewundernswerter Hartnäckigkeit geführt und damit Freiraum gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit erkämpft. Eine freie Institution ist der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA dadurch nicht geworden, denn der Gesetzgeber kann durch Gesetzesänderungen seinen Willen der Selbstverwaltung aufzwingen. Dieses könnte zum Beispiel für die Frage einer Priorisierung von großer Wichtigkeit werden.
J. B.
Umsatzsteuerpflicht der Überlassung von OP-Räumen zur Mitnutzung durch Kollegen
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2011, 6 K 1128/09
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte in seinem Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: 6 K 1128/09, klar, dass die entgeltliche Überlassung von OP-Räumen durch einen Anästhesisten zur Mitbenutzung durch Operationen durchführende Ärzte umsatzsteuerpflichtig sei, auch wenn ohne sie der Anästhesist seine Leistung gegenüber dem Patienten nicht erbringen könnte.
Das Gericht hat die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen, sie wurde seitens der Ärztin eingelegt (Bundesfinanzhof, Az.: XI R 15/11).
Kommentar: RA Dr. Großbölting:
Es zeigt sich erneut: Bei Kooperationsvereinbarungen mit Kollegen sollten die Verträge auf evtl. Rechts- und Steuerfallstricke überprüft werden. Eine ausführliche Besprechung des Urteils findet sich in der nächsten BAO-Depesche.
Spezialfachärztliche Versorgung: Bürokratiemonstrum ohne Nutzen für Ärzte und ihre Patienten (Pressemitteilung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) vom 21. Juni 2011)
Der BNC-Präsident Dr. Dieter Haack lehnt die Struktur der "spezialfachärztlichen Versorgung" im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsgesetzes ab, da über das Leistungsspektrum und den Zugang von Fachärzten zu dieser Versorgungsschiene ausschließlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden soll. Diese Versorgungsschiene gehöre jedoch in die Hände der Bundesärztekammer, denn sie kontrolliere ohnehin die fachärztliche Weiterbildung und die Qualität in allen Versorgungsebenen. Haack bezeichnete den G-BA als politisch gesteuerte Institution, und es sei bedenklich, dieser viel Macht einzuräumen. Außerdem fürchtet Haack, dass unter dem Druck politischer Sparziele der G-BA viele niedergelassene Fachärzte von der spezialfachärztlichen Versorgung ausschließen wird.
Ambulante spezialärztliche Versorgung - Danaergeschenk? (Ärzte Zeitung 14.06.2011)
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) steht der im neuen GKV-Versorgungsgesetz geplanten ambulanten spezialärztlichen Versorgung skeptisch gegenüber. Die Steuerungshoheit für die ambulante spezialärztliche Versorgung läge bei den Kassen. Die Vergütung solle über Direktverträge mit den Kassen erfolgen; den Kassen soll auch die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle übertragen werden, erklärte BFAV-Sprecher Dr. Karl Ebertseder. Insgesamt sei dies ein Einkaufsmodell für die Kassen.
Tatsächlich würden jedoch selbst gut aufgestellte spezialisierte Facharztpraxen und ambulante Operateure schon bald feststellen, dass sie sich ein Danaergeschenk eingehandelt haben und dass sie früher oder später in einem Klinik-MVZ landen werden, prognostizierte der BFAV.
Spezialversorgung: Streit ist schon programmiert (Ärzte Zeitung 15.06.2011)
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Georg Baum hat sich dagegen gewandt, dass in dem neuen Sektor der ambulanten spezialärztlichen Versorgung Kliniken nur dann an der Spezialversorgung teilnehmen könnten, wenn sie Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten eingehen. Dieses sei für Krankenhäuser völlig inakzeptabel.
Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen begrüßt jedoch diese Vorgabe, denn bislang hätten die Krankenhäuser den exklusiven Erst-Zugriff auf die Patienten, was die niedergelassenen Onkologen benachteiligt. Die Vertragsärzte kämen jetzt wieder in eine bessere Position.
Kliniken können Vergütung ambulanter privatärztlicher Leistungen frei vereinbaren (Arzt & Wirtschaft 16.06.2011)
Das Bundesministerium hat in einem Schreiben vom 6. Mai 2011 klargestellt, dass ambulante privatärztliche Leistungen eines Krankenhauses nicht zwingend nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen sind. Dies gelte z. B. nicht für ein Krankenhaus, dass in der From einer GmbH geführt wird.
A&W empfiehlt deshalb den Patienten vor Behandlungsbeginn die voraussichtlichen Kosten und die entsprechende Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Es sei dann Aufgabe des Patienten, bei seiner Krankenversicherung abzuklären, welche Erstattung diese voraussichtlich gewähren wird.
Bei Behandlungsverträgen mit einzelnen Ärzten müsse jedoch zwingend die GOÄ als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen herangezogen werden.
Versorgungsgesetz - ambulante spezialisierte fachärztliche Versorgung
(Dtsch Arztebl 2011; 108(23): A-1307 / B-1092 / C-1092. Entschließungen zum Tagesordnungspunkt I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik. Dokumentation: Deutscher Ärztetag. http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=versorgungsgesetz&id=93757)
Auszüge:
"Der 114. Deutsche Ärztetag begrüßt die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen des geplanten Versorgungsgesetzes bei Erkrankungen und Leistungen mit besonderem fachärztlichem Versorgungsbedarf eine bessere, auch sektorenübergreifende Verzahnung der fachärztlichen Leistungen anzustreben.
"Um dieses Ziel zu erreichen, soll stufenweise für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen, hochspezialisierten Leistungen sowie bestimmten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen eine spezialisierte fachärztliche Versorgung als eigenständiger Bereich im Gesundheitssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit gleichen Qualifikationsanforderungen für niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser verankert werden. [...]
"Darin liegt eine wesentliche Chance, die bisherigen Konflikte um den § 116 b SGB V und um bestimmte ambulante Operationen nach § 115 SGB V zu entschärfen."
"Die Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach einem grundsätzlich freien Zugang für alle Leistungserbringer bei Erfüllung der jeweils festgelegten medizinisch-inhaltlichen Anforderungen sind zu begrüßen."
ung und zu der Studie unter http://www.insm.de/insm/Presse/Pressemeldungen/Fehlfinanzierung-Sozialversicherung.html
Montgomery ist neuer Präsident der Bundesärztekammer (Ärzteblatt 2.06.2011)
Der 114. Deutsche Ärztetag hat Dr. Frank Ulrich Montgomery zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt.
Er wurde am 31. Mai 1952 in Hamburg geboren, ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist Facharzt für Radiologie. Von 1989 bis 2007 war Montgomery Bundesvorsitzender des Marburger Bundes. Seit 2007 war er Vizepräsident der Bundesärztekammer.
Als vordringlichste Aufgabe sieht Montgomery die Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) auf der Basis des von der BÄK vorgelegten betriebswirtschaftlich durchkalkulierten Vorschlages.
KV Niedersachsen: Begrenzung der ärztlichen Leistungen (Schuetze-Brief-46-2011)
Der Vorsitzende der KV Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, hat in einem Schreiben an alle ärztlichen Fachgruppen für eine Begrenzung der ärztlichen Leistungen plädiert. "Wir haben ein fest begrenztes Budget, aber darunter werden unbegrenzt Leistungen erbracht. Auf Dauer kann das nicht so weiter gehen". Ähnliche Vorschläge haben Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden aus Nordrhein-Westfalen kürzlich gemacht. Es müsse jetzt definiert werden, was der Arzt für das Regelleistungsvolumina (RLV) erbringen muss – so die Vorstellung der KVN.
Fallpauschalen: Hochwertige Versorgung nicht gefährdet (Schuetze-Brief-48-2011)
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) hat den Endbericht des zweiten Forschungszyklus zur G-DRG-Begleitforschung (German Diagnosis Related Groups) vorgelegt. Danach hat es keine Qualitätseinbußen in der stationären Versorgung und möglicher Leistungsverlagerungen in andere Versorgungsgebiete gegeben. Auch die Zahl der poststationären Arzt-Patienten-Kontakte im vertragsärztlichen Bereich wies keine Steigerung in Verbindung mit einem vorherigen stationären Aufenthalt auf.
Der rund 700 Seiten lange Bericht kann unter http://www.g-drg.de abgerufen werden.
Ökonomen fordern Aus für kostenlose Mitversicherung (Ärzte Zeitung 29.06.2011)
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) fordert, die kostenlose Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzuschaffen. Laut einer Studie des Zentrums Generationenforschung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institutsdirektor Professor Bernd Raffelhüschen, geben die Sozialversicherungen jährlich mehr als 100 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus, unter anderem für die Mitversicherung von Ehepartnern.
Weiteres zur Pressemitteilung und zu der Studie unter http://www.insm.de/insm/Presse/Pressemeldungen/Fehlfinanzierung-Sozialversicherung.html
Kliniken können Vergütung ambulanter privatärztlicher Leistungen frei vereinbaren (Arzt & Wirtschaft 16.06.2011)
Das Bundesministerium hat in einem Schreiben vom 6. Mai 2011 klargestellt, dass ambulante privatärztliche Leistungen eines Krankenhauses nicht zwingend nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen sind. Dies gelte z. B. nicht für ein Krankenhaus, dass in der Form einer GmbH geführt wird.
A&W empfiehlt deshalb, den Patienten vor Behandlungsbeginn die voraussichtlichen Kosten und die entsprechende Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Es sei dann Aufgabe des Patienten, bei seiner Krankenversicherung abzuklären, welche Erstattung diese voraussichtlich gewähren wird.
Bei Behandlungsverträgen mit einzelnen Ärzten müsse jedoch zwingend die GOÄ als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen herangezogen werden.
Praxisverlegung gilt nicht als Neugründung (Ärzte Zeitung 8.06.2011)
Wird eine Praxis innerhalb des Ortes verlegt, so können die Privilegien einer Neugründung, so sie bestehen, nicht beansprucht werden – urteilte das Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 5 KA 4/10).
Eine Ärztin hatte ihre Praxis aus einer ungünstigen Nebenstraße an einen zentraleren Standort verlegt und wollte dieses als Neugründung anerkannt haben. Zu der damaligen Zeit war bei Neugründung der Punktwert nicht begrenzt. Die KV lehnte dies ab.
Aufbewahrung von Unterlagen: BFH zieht Kostengrenzen (Ärzte Zeitung 21.06.2011)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass bei einem Umsatz von mehr als 500.000 Euro im Jahr die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen steuerlich geltend gemacht werden kann (Az.: X R 14/09). Dieses gelte jedoch nicht für die volle Aufbewahrungsfrist von z. B. 10 Jahren von Geschäftsunterlagen, sondern nur für eine mittlere Aufbewahrungsfrist von 5,5 Jahren.
Aus für digitale Krankenakte Google Health (Ärzte Zeitung 26.06.2011)
Google Health hat jetzt bekannt gegeben, dass sie die personalisierte digitale Krankenakte Ende 2011 einstellen werde. Offenbar haben sich nicht genügend potentielle Nutzer für diesen Online-Dienst gemeldet, auch weil Kritiker vor der Speicherung sensibler Patientendaten bei einem kommerziellen Unternehmen gewarnt hatten.
Diagnose ist Fehlerquelle Nummer Eins (Ärzte Zeitung 21.06.2011)
Aus der Statistik für Behandlungsfehler der Bundesärztekammer geht hervor, dass bei der Diagnose von Krankheiten den niedergelassenen Ärzten am häufigsten Fehler unterlaufen. In 25 Prozent der bearbeiteten Fälle seien Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt worden. Vor allem Brustkrebs, Unterarmfrakturen sowie Rückenschmerzen seien häufig fehlerhaft behandelt worden.
Arzttermin: Ohne Absage entstehen Kosten (Schuetze-Brief-48-2011)
Der niedergelassene Radiologe Dr. Bernd Mrosek (Aurich) hat für vier Quartale die Daten von 618 Patienten erfasst, die ihre vereinbarten Untersuchungstermine für Mammografie, CT, MRT oder Szintigraphie nicht absagten und nicht erschienen. Alle waren vor dem Untersuchungstermin telefonisch kontaktiert worden.
Frauen waren bei den Nicht-Erschienenen überrepräsentiert (388 im Vergleich zu 230 Männern). Die meisten Termine wurden dienstags und donnerstags verpasst, ein Viertel in der Zeit zwischen 7.45 Uhr und 9.00 Uhr. Von den Nicht-Erschienenen waren 11,6 Prozent privat versichert und 88,2 Prozent GKV-versichert.
Die zeitlichen Verluste für die Praxis summierten sich auf 267,4 Arbeitsstunden bzw. 33,4 Arbeitstage und führten damit zu längeren Wartezeiten anderer Patienten auf einen Termin.
Einbruchgefahr: So wird die Praxis zur Festung (Ärzte Zeitung 22.06.2011)
Nicht nur während der Ferienzeit sind Arztpraxen beliebte Ziele für Einbrüche.
Für Arztpraxen empfiehlt die Polizei Türen und Fenster mechanisch zu schützen und zwar nach der Widerstandsklasse 3.
Weitere Informationen: "Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte" auf http://www.polizei.bayern.de (Menüführung: Schuetzen und Vorbeugen; Beratung, technische Beratung).
EU-Abgeordnete: Datenschutz der E-Card unzureichend (Ärzte Zeitung 15.06.2011)
Die CDU-Europaabgeordneten Michael Gahler und Dr. Thomas Ulmer haben sich an die Europäische Kommission gewandt, weil ihrer Ansicht nach der Datenschutz bei der deutschen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) unzureichend sei. Der Versicherte müsse zwar ein Foto an die Krankenkasse senden, seine Identität aber nicht nachweisen. So könne es vorkommen, dass eine eGK mit dem Namen einer versicherten Person und dem Foto einer anderen Person erstellt werden.
In der Antwort der EU- Kommission wird darauf verwiesen, dass die Krankenversicherungsträger und die Betreiber der elektronischen Gesundheitskarte verpflichtet seien, für die Richtigkeit der eGK zu sorgen.
Neue Wege in der Endoskopie
Office Hysteroskopie. Kolposkopie und Konisation mit Vitom Optik +++
Termine 2011: 25.06., 16.07., 24.09., 22.10., 17.12.2011, Berlin
Auskunft: Tel. 030-450564172, E-Mail: maren.thurow@charite.de
http://frauenklinik.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc17/Frauenheilkunde/frauenklinik/veranstaltEndoskopie-schneider_2011.pdf
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
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