Mitteilungen des Präsidiums
Der Kongress ist Nürnberg war erfolgreich. Die Teilnehmerzahl ist wieder etwas gestiegen. Beim Empfang anlässlich des zwanzigsten Geburtstages des BAO konnten aktive Standesvertreter und alte Weggefährten begrüßt werden.
Bei der Sitzung des erweiterten Präsidiums am Freitag lag der Schwerpunkt auf der Diskussion des Verhaltens der anderen Berufsverbände im Rahmen unserer Bemühungen um Integration aufwendiger, ambulanter Operationen in den § 116. Der Frust im BAO ist groß. KVen und einige Berufsverbände haben sich besonders daran gestoßen, dass der GBA über den § 116 entscheiden sollte und nicht die KV. Ob die Hoffnung, lieber über die KVen für das Ambulante zu streiten, erfolgreich sein wird, muss leider bezweifelt werden.
Das zweite große Thema war die Frage, ob es eine Tendenz zur Kündigung von Verträgen zur Integrierten Versorgung gibt (Techniker KK). Es wurde Strategien diskutiert und beschlossen, daran zu arbeiten, nicht (nur) die wirtschaftlichen Vorteile, sondern insbesondere die Qualität und Sicherheit des Ambulanten Operierens in der Öffentlichkeit darzustellen.
In der Sitzung am Sonntag wurde dann in mehreren Vorträgen klar: Das Ambulante Operieren ist gut organisiert und sicherer als die stationäre Versorgung. Ein klarer Erfolg für den BAO. Vor zwanzig Jahren hieß es noch: Das ambulante Operieren muss genauso sicher sein, wie die stationäre Operation. Jetzt setzt das Ambulante Operieren die Maßstäbe für Sicherheit.
Jörg Hennefründ
P.S.: Wir, der BAO, vertreten nicht nur die Vertragsärzte, sondern auch die ambulanten Operateure am Krankenhaus!!
Weitere Berichte in der nächsten Depesche
Sind Ärzte Beauftragte der Kassen? - Bei Korruptionsvorwürfen fielen Ärzte bislang nicht in die Zuständigkeit des Strafgesetzbuches. Ein anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs könnte das bald ändern (Deutsches Ärzteblatt, Jg. 109, Heft 6, 10.02.2012, A 246)
Bislang galten Ärzte im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen und konnten deshalb, z. B. bei Korruptionsverdacht, nach den Vorgaben des StGB nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Zuletzt entschieden Gerichte in drei verschiedenen Verfahren, in denen es jeweils um Korruption ging, dass Vertragsärzte zumindest als "Beauftragte" der Krankenkassen anzusehen und damit als taugliche Bestechungsadressaten nach § 299 StGB zu qualifizieren sind. Denn dem Vertragsarzt komme eine Schlüsselstellung im System der gesetzlichen Krankenkassen zu - und zwar insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung, in dem der Arzt durch die Art und Menge der von ihm verordneten Medikamente einen erheblichen Einfluss auf die betrieblichen Entscheidungen und damit auf das Verhältnis zwischen Krankenkasse und Apotheke nehmen könne. Aufgrund dieser Schlüsselstellung hinsichtlich der Verordnung von Medikamenten sei der niedergelassene Kassenarzt ein "Beauftragter" im Sinne des § 299 StGB. Anders beurteilte des LG Stade die Rechtslage einzig hinsichtlich der Verschreibung von Hilfsmitteln. Abweichend von der Verordnung von Medikamenten komme dem Vertragsarzt in diesem Fall keine Schlüsselstellung zu, da er nicht ein konkretes Produkt, sondern nur eine bestimmte Produktart benenne. Die Auswahl eines konkreten Produktes erfolge sodann durch die Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Fachhandel. Dem Vertragsarzt komme damit anders als bei der Verordnung von Medikamenten bei Hilfsmitteln also keine Letztentscheidung zu, so dass er nicht als "Beauftragter" der Krankenkasse anzusehen sei. Die hiergegen anhängige Revision legte der 3. Strafsenat des BGH dem Großen Senat für Strafsachen zur Beantwortung der Frage vor, ob auch im Bereich der Hilfsmittelversorgung von einer Stellung als Beauftragter, wenn nicht sogar insgesamt von einer Stellung als Amtsträger auszugehen sei. Während der 3. Strafsenat sogar eine Amtsträgereigenschaft im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c. StGB und damit eine mögliche Strafbarkeit nach §§ 331 ff. StGB erkannte und auch die vom LG Stade geforderte Letztentscheidungsbefugnis nicht als notwendig erachtete, steht die Entscheidung des Großen Senats noch aus.
Der Bundevorsitzende des NAV-Virchowbundes, Dr. med. Dirk Heinrich, weist darauf hin, dass das anstehende Urteil nicht nur Folgen für Korruptionsvorwürfe hätte, sondern an die Grundfeste des freiheitlichen Berufes der niedergelassenen Ärzte rühre. So schreibt Heinrich: "Würde der BGH den Arzt als Beauftragter der Kassen oder gar als Amtsträger einstufen, sei seine Praxis nicht mehr seine eigene, sondern er werde für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig, die dann mit ihren Vorschriften bis in die Praxis hineinregieren könne. Dies wiederspricht der freiheitlichen Orientierung eines freien Berufes und auch der freien Niederlassung in Selbständigkeit. Wäre der Arzt in Zukunft Amtsträger oder Beauftragter der Krankenkassen, wäre die Rolle des Arztes als Anwalt des Patienten beendet", so Heinrich.
Kommentar: Es klingt absurd, dass oberste deutsche Gerichte einen freiheitlichen Berufsstand zu Amtsträgern und Beauftragten von Krankenkassen oder Selbstverwaltungsorganen machen wollen, nur um ein paar "schwarze Schafe" von ihnen wegen Korruption nach dem Strafgesetzbuch verurteilen zu können. Da erscheint es viel sinnvoller, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass auch "Unternehmer" im europäischem Sinne, das sind in Deutschland Freiberufler, wegen Korruption belangt werden können. Hier scheint es eher geboten, dass sich deutsche Gerichte an europäischer Gesetzgebung orientieren. In den europäischen Verträgen gibt es keine "Selbstverwaltungsorgane" mit "Amtsträgern" oder "Beauftragten" wie in Deutschland, und auch die deutsche Bezeichnung Freiberufler geht in den Begriff "Unternehmer" ein.
J.B.
Urteil: Zuweiser-Provision unzulässig (Ärzte Zeitung 16.02.2012)
Das Landgericht (LG) Kiel urteilte, dass Ärzte keine Provision für die Vermittlung von Patienten an eine Klinik nehmen dürfen (Az.: 8 O 28/11). Nach der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein seien Entgelte für die Zuweisung von Patienten unzulässig, unabhängig davon, ob es sich um aus- oder inländische Patienten handelt.
Anmerkung RA Dr. Großbölting
Das Problem des Kick-Back beschäftigt seit einiger Zeit ganz regelmäßig die Gerichte. Alle Berufsordnungen sehen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt vor.
Aus zwei Gründen werden die Streitigkeiten vermutlich deutlich zunehmen.
Zum einen findet sich seit dem 01.01.2012 im § 115a SGB V ("vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus") die heftig – als "Öffnung der Büchse der Pandora" - kritisierte Regelung, dass das Krankenhaus Behandlungen auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen lassen kann. Hier muss zur Vermeidung von Streitigkeit stets auf eine saubere vertragliche Formulierung geachtet werden.
Zum anderen legt die Neufassung des § 128 SGB V ("unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten") fest, dass Verstöße gegen das definierte Verbot auch einen "Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten" (also: denkbare Folge = Zulassungsentzug) darstellen können. Die Problematik der Neufassung des § 128 SGB liegt darin, dass als unzulässige Zuwendungen nunmehr auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern zählen, "die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen". Wann eine derartige Beeinflussung durch das eigene Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten vorliegt, ist Auslegungssache und damit streitanfällig. Mit der Änderung soll verhindert werden, dass Vertragsärzte das Zuwendungsverbot durch Beteiligung an Unternehmen von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich umgehen. Dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 13.01.2011) zufolge ist die Einordnung von Zahlungen als Pendant einer unzulässigen Verweisung im Einzelfall unter der Voraussetzung möglich, dass ein "spürbarer Einfluss" der Patientenzuführungen für den Gesamtgewinn des Unternehmens besteht. Dies wiederum hängt laut BGH vom Gesamtumsatz des Unternehmens, dem Anteil der Verweisungen des Arztes an diesem und der Höhe seiner Beteiligung ab. Erfasst werden im Übrigen auch Vorteile an Verwandte bis zum dritten Grad in gerader oder Seitenlinie, sofern diese vom Arzt einzig als Strohmann am Unternehmen beteiligt sind.
Auch hier ist mithin Vorsicht geboten.
Ambulante Ops werden sehr wohl kontrolliert (Ärzte Zeitung 1.02.2012)
Die Berufsverbände der ambulanten Operateure haben sich vehement gegen einen "Spiegel"-Bericht gewandt, der behauptet, bei ambulanten Operationen gäbe es keine Kontrollinstanzen. Die Qualitätskontrollen würden von Begehungen der Operationssäle bis hin zu Qualitätskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen reichen. Außerdem wiesen die Vorsitzenden der Verbände darauf hin, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren deutlich geringer als im Krankenhaus sei und die Arbeitsunfähigkeitszeiten nach ambulanten Operationen wesentlich geringer seien.
Anästhesisten in Sachsen drängen auf Wegegeld (Ärzte Zeitung 14.02.2012)
Die KV Sachsen will sich bei den Krankenkassen dafür einsetzen, dass Anästhesisten für das Aufsuchen eines Operateurs entsprechende Wegegelder bekommen. In der Mehrheit der Bundesländer gäbe es dieses Wegegeld schon. Die immer höheren Fahrtkosten würden eine flächendeckende ambulante operative Versorgung in strukturschwachen Gebieten erschweren, wenn nicht verhindern.
Ärzte wehren sich gegen Behandlungsfehler-Vorwürfe (Ärzteblatt 16.02.2012)
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, widersprach der in der "Bild"-Zeitung veröffentlichten Ansicht, die Todesfälle aufgrund von Ärztefehlern seien von 551 auf 944 angestiegen. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hätten einen solchen Anstieg nicht vermerkt, so Montgomery. Er fordert eine statistisch korrekte Aufarbeitung der Todesursachen-Statistik.
Dritter Todesfall: Zulassung futsch (Ärzte Zeitung 27.02.2012)
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat mit sofortiger Wirkung die Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung einer Anästhesistin aus Bonn-Bad-Godesberg entzogen. Der Todesfall hatte auch zu Reaktionen aus Kreisen des BAO geführt (s. BAO-Newsletter vom 6.02.2012)
CDU-Gesundheitspolitiker droht Krankenkassen (Ärzteblatt 6.02.2012)
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, hat die Verwaltungskosten der Krankenkassen moniert; er drohte gar mit einem Gesetz zur Begrenzung der Verwaltungskosten.
Bahr fordert erneut Prämienzahlungen der Kassen (Ärzteblatt 16.02.2012)
Angesichts der zu erwartenden Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Kassen aufgefordert, ihren Mitgliedern Geld zurückzuzahlen. So hat z. B. die Daimler BKK angekündigt, ihren Mitgliedern eine Prämie von 60 Euro pro Versichertem zu erstatten.
Andere Gesundheitspolitiker sprechen sich jedoch gegen eine Prämienauszahlung aus und weisen darauf hin, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, Rücklagen zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit zu bilden.
Ärztekammer lehnt Bonizahlungen an Chefärzte ab (Ärzteblatt 7.02.2012)
Einer Studie der Unternehmensberatung Kienbaum zufolge hat sich der Anteil der Chefarztverträge mit Bonuszahlungen für das Erreichen finanzieller Ziele auf fast 45 % der Neuverträge erhöht.
Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt ökonomisch motivierte Bonuszahlungen an Chefärzte ab. Solche ökonomischen Erwägungen widersprächen dem ärztlichen Berufsethos.
Erste KV kippt die RLV (Ärzte Zeitung 17.02.2012)
Die Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat ihren Honorarverteilungsmaßstab von einem Regelleistungsvolumen (RLV) auf neue Individualbudgets ab April 2012 geändert. Möglich wurde dieses durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG), das die Honorarverteilung wieder in die Hände der KVen legt. Jetzt müssen die Kassen dem neuen HVM nicht mehr zwingend zustimmen, sondern sie müssen lediglich ins Benehmen gesetzt werden. Neu ist, dass die Grundpauschalen mit einem festen Punktwert von 3,7 Cent im hausärztlichen und 3,2 Cent im fachärztlichen Bereich vorweg vergütet werden sollen.
Windhorst warnt vor Abschaffung der PKV (Ärzteblatt 10.02.2012)
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzende des Gebührenordnungs-Ausschusses der Bundesärztekammer, Theodor Windhorst, warnt vor einer Abschaffung der Privaten Krankenversicherung (PKV). Eine Einheitsmedizin wäre der Tod der Behandlungsqualität", so Windhorst. Es müsse in der Gesundheitsversorgung einen nicht-budgetierten Bereich geben, in dem sich der versorgungstechnische Fortschritt weiterentwickeln könne. Ein einheitliches Versicherungssystem berge die Gefahr in sich, dass Patienten, die es sich leisten können, Versorgung zusätzlich einkaufen und damit ein wirkliches Zweiklassensystem etabliert wird.
Ex-KV-Chef Munte macht jetzt in ASV (Ärzte Zeitung 6.2.2012)
Dr. Axel Munte, der ehemalige Vorsitzende der KV Bayerns (KVB), hat in München mit einigen Mitstreitern die "Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung" gegründet.
Link http://www.bv-asv.de
Statistik zeigt Trend zur Privatmedizin (Ärzte Zeitung 31.01.2012)
Die Zahl der ausschließlich privatärztlich tätigen niedergelassenen Ärzte hat sich um jährlich vier Prozent auf 11.00 Ärzte erhöht. Dieser Anstieg ist fast viermal so hoch wie der Anstieg der Ärzte in Deutschland (plus 1,1 %). Nach Angaben von Dr. Norbert A. Franz, Vorsitzender des privatärztlichen Bundesverbandes, ist es hauptsächlich die Frustration mit den Verhältnissen der Kassenmedizin, die Ärzte dazu treibt, ihre Zulassung zurückzugeben.
Aktion "Stoppt die e-Card!" (Rundschreiben 9.02.2012)
53 Organisationen und Verbände haben sich zu einer bundesweiten Aktion "Stoppt die e-Card" zusammengeschlossen. Die Aktion richtet sich gegen die verpflichtende Online-Anbindung aller Praxen an die Zwangsinfrastruktur der Krankenkassen in 2012 und 2013. Arztpraxen sollen keine Außenstellen der Krankasse werden.
Näheres zu der Veranstaltung am 18.04.2012 in Berlin sowie Hintergrundinformationen siehe http://www.stoppt-die-e-card.de
2013: Ende des freien Arztberufs? (der niedergelassene arzt 2/2012, 34)
Für den Bundesvorstand des NAV-Virchowbundes droht mit dem Bürgerversicherungskonzept der SPD nichts Geringeres als das Ende der ärztlichen Freiberuflichkeit. Das Bürgerversicherungskonzept sähe die Abschaffung der privaten Vollversicherung vor und eine Gleichschaltung einer Einheitsversorgung mit Kochbuchmedizin. Dadurch geriete die Freiberuflichkeit des Arztes in erhebliche Gefahr; der Arzt geriete in die Rolle des Zuteilers und Rationierers von Gesundheitsleistungen. So würde die Kluft zwischen Arm und Reich sogar noch verstärkt, denn Gutverdienende würden durch Privatzahlung und Zusatzversicherung bessere Versorgungsleistungen erkaufen. Nur der freie Arzt sei unabhängig in seinen medizinischen Entscheidungen und könne ein wirkliches Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten haben. Ärzte dürfen nur dem Gemeinwohl und ihren Patienten verpflichtet sein.
Als Negativbeispiel zitiert der Bundesvorstand das spanische Gesundheitswesen, wo seit einigen Jahren fast ausschließlich angestellte Ärzte arbeiten und wo offenbar das gesamtgesellschaftliche Ansehen der Ärzte rapide sank.
Monopolkommission warnt vor Marktmacht der Krankenkassen (Ärzteblatt 27.02.2012)
Nach Ansicht der Monopolkommission der Bundesregierung müssen die Gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellrecht unterstellt werden. Denn mit ihrer wachsenden Marktmacht können die Kassen das Gesundheitssystem bedrohen: "Das Kartellamt sollte sowohl das Verhältnis zwischen den Kassen als auch zu ihren Patienten und Geschäftspartnern überprüfen dürfen", forderte der Vorsitzende des Beratungsgremiums Justus Haucap. Ebenfalls zu überprüfen sei die Konkurrenz zu den privaten Krankenkassen in Bereichen, in denen dasselbe Marktsegment bedient werde.
Kostenerstattung als Mittel zum Bürokratieabbau (Pressemitteilung PVS vom 1.2.2012)
Nach einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney verschlingt die Gesundheitsbürokratie in Deutschland jährlich 40 Milliarden Euro. Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen liegen danach bei 15,4 % und nicht bei den offiziell angegebenen 5,4 %. Die Verwaltungsaufwendungen der PKV Unternehmen lagen im Jahre 2010 lediglich bei 2,45 %. Seit 1975 haben diese Verwaltungskosten von 7,21 % auf 2,45 % abgenommen.
Ein Klinikarzt verbringt heute mehr als ein Drittel seiner Arbeitszeit mit reiner Bürokratie, die von den gesetzlichen Kassen gefordert wird. Ähnlich hoch sei der Verwaltungsaufwand der niedergelassenen Ärzte. Nach dieser Studie betragen die Kosten der Verwaltungszeit aller Kassenärzte etwa 7,1 Milliarden Euro.
Die privatärztlichen Verrechnungsstellen ziehen daraus den Schluss, dass die Kostenerstattung eine zukunftsweisende Alternative zum Sachleistungssystem der GKV sei.
Unisex-Tarife kommen PKV-Kunden teuer zu stehen (Ärzte Zeitung 9.02.2012)
Vom 21. Dezember 2012 an dürfen die privaten Krankenversicherer nur noch Unisex-Tarife anbieten, so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Für alle jetzt schon bestehenden Policen muss sich nichts ändern.
Nach Berechnungen der privaten Krankenversicherer werden die neuen Unisex-Tarife ab 21. Dezember 2012 merklich "vorsichtiger", das heißt, höher kalkuliert werden als bisher.
Das Datum des 21. Dezember 2012 kann für einen Neuabschluss einer Renten- oder Risikolebensversicherung von Bedeutung sein, je nachdem, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Nach diesem Stichtag dürfen auch hier nur Unisex-Verträge abgeschlossen werden.
Für Sachversicherungen hat das Geschlecht kaum eine Bedeutung.
Qualitätsmanagement mit geldwertem Vorteil (Ärzte Zeitung 14.02.2012)
Nach Claus Engler, Experte für Qualitätsmanagement (QM) im Gesundheitswesen beim TÜV Süd, verlangen die Krankenkassen für neue Struktur- und andere Verträge ein funktionierendes QM-System. Die gängigsten Systeme in Praxen seien DIN EN ISO 9001, KTQ und QEP. Diese würden sich in Großpraxen folgendermaßen verteilen: 40 Prozent DIN EN ISO 9001, ca. 25 Prozent KTQ und etwa 13 Prozent QEP. Der Aufwand für die Einführung eines QM-Systems sei bei allen etwa gleich groß. Die Einführungszeit dauere zwischen neun und zwölf Monaten und koste um die 5.000 Euro. Für die Zertifizierung kämen noch einmal zwischen 1.500 und 2.000 Euro hinzu. Zu dem System KTQ äußert Engler: "Viele Praxen sagen uns, dass das System zwar die Praxisorganisation gut abbildet, aber hinterher kaum Steuerungsinstrumente bietet".
Neben dem QM sollten Ärzte aber auch an das Risikomanagement denken, so Engler. Besonders das Thema "Unternehmerausfall" solle bedacht werden, denn der Arzt sei Hauptträger und Hauptgeldquelle der Praxis.
Von diesen Faktoren hängt die Wartezeit in Praxen ab (Ärzte Zeitung 15.02.2012)
Laut einer Studie der Uni Hamburg (Arbeitsgruppe um Professor Jonas Schreyögg) müssen GKV-Versicherte durchschnittlich 16 Tage auf einen Facharzttermin warten, Privatversicherte nur sieben Tage. Im Wartezimmer eines Hausarztes wartet ein GKV-Versicherter durchschnittlich 41 Minuten, ein privat Versicherte 31 Minuten. Im internationalen Vergleich liegen diese deutschen Wartezeiten jedoch wesentlich unter denjenigen anderer Länder.
Bislang gibt es auch keinerlei Evidenz, dass eine längere Wartezeit einen negativen Einfluss auf die Behandlungsqualität hat. Zur Qualität der Behandlung macht die Studie keine Aussage.
Die Vergütung für privat Versicherte läge im Schnitt um den Faktor 2,28 höher als für gesetzlich Versicherte.
Frankreichs Gesundheitssystem in der Krise (Ärzte Zeitung 10.02.2012)
Die französische gesetzliche Krankenversicherung Sécurité Sociale wurde 1946 gegründet und schreibt seit dieser Zeit fast jedes Jahr rote Zahlen. Ende 2009 wies die Sozialversicherung ein Defizit von 23,9 Milliarden Euro auf, davon 11,4 Milliarden Euro für die Krankenversicherung. Unter dem Spardruck der letzten Jahre wurde die Steigerungsrate des Budgets auf jährlich 2,5 % gesenkt – damit ist keine Steigerung der Ärztevergütungen mehr in Sicht. Gleichzeitig nehmen die Fixkosten zu, so sitzen die Ärzte als Unternehmer in der Klemme.
Französische Patienten müssen tief in die Tasche greifen (Ärzte Zeitung 10.02.2012)
Die gesetzliche Krankenversicherung in Frankreich übernimmt für die ambulante Behandlung beim Arzt nur noch 70 Prozent der Kosten, den Rest müssen die Patienten zahlen. Bei den Arzneimittelkosten sind es zwischen 15 bis 65 Prozent. An jedem Krankenhaustag müssen sich die Patienten mit 18 Euro beteiligen. Patienten ohne gute Zusatzversicherung müssen also tief in die Tasche greifen.
Genom einer ausgestorbenen Menschenform entschlüsselt (Ärzteblatt 15.02.2012)
Im Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig wurde das komplette Genom des sogenannten Denisova-Menschen entziffert und im Internet bereitgestellt. Die nötige DNA-Probe stammt aus einem fossilen Fingerknochen aus der Denisova-Höhle in Südsibirien. Die Analyse erlaubt es, die Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den drei bislang bekannten Menschen – den Denisova-Menschen, den Neandertalern und den modernen Menschen - zu ermitteln. Der Fingerknochen des Denisova-Menschen wird auf 50.000 bis 30.000 Jahre datiert.
Schlechte Kindheit stört Gehirnentwicklung (Ärzte Zeitung 15.02.2012)
Wissenschaftler um Dr. Martin Teicher von der Harvard Medical School in Boston, USA, haben herausgefunden, dass Misshandlungen im Kindesalter zu einem reduzierten Hippocampus-Volumen führen ähnlich wie es bei gestressten jungen Nagern auch schon nachgewiesen wurde (PNAS 2012, Epub 13. Feb). Bei knapp 200 jungen Freiwilligen im Alter von 18 bis 25 Jahren untersuchten sie das Volumen einzelner Hippocampus-Bereiche und fragten die Probanden nach psychischen Traumata in der Kindheit: Misshandlungen, sexueller Missbrauch, physische und emotionale Vernachlässigung, Todesfälle oder Trennungen in der Familie sowie das Beobachten von Gewalttaten. Etwa ein Drittel der Probanden berichteten über solche Erlebnisse. Bei diesen traumatisierten Teilnehmern waren Hippocampus-Areale bis zu sechs Prozent kleiner als bei den nicht traumatisierten Teilnehmern.
MRSA pendeln zwischen Mensch und Schwein (Ärzteblatt 22.02.2012)
Der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA), so der Stamm CC398 ("Schweine-MRSA"), konnte in Deutschland in 43 bis 70 Prozent der Schweinehaltungen nachgewiesen werden und in bis zu 71 Prozent der Tiere in Schlachthöfen. Die genaue Analyse des Genoms erbrachte nun: "Der Ahn des Schweine-MRSA sind menschliche MSSA, also Staphylokokken, die noch auf Methicillin sensibel waren. Erst durch den Einsatz von Antibiotika in der Viehzucht sind sie zu MRSA geworden".
NARKA
21. – 23. September 2012, Aachen
Am Sonntag, 23. 9. 2012 findet dort die Mitgliederversammlung des BAO statt.
Außerdem ist eine Sitzung zum fairen Verhältnis zwischen Operateur und Narkosearzt geplant.
10th International Congress on Ambulatory Surgery
5-8 May, 2013
Budapest, Hungary
http://www.iaas2013congress.com/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de
Helmsauer & Kollegen...
Der Spezialist für das Gesundheitswesen
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