BAO-Newsletter; Nr. 07/12, vom 11. Juli 2012
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten
Mitteilungen des Präsidiums
Statt einer Mitteilung, möchten wir auf eines der wichtigsten Urteile der letzten Zeit für uns Ärzte hinweisen. Aus gesellschaftspolitischer Sicht sind wir froh darüber, dass der Status des Freiberuflers betont wurde. Es gibt aber auch andere Aspekte, auf die unser Justitiar in dem folgenden Kommentar hinweist.
Jörg Hennefründ
BGH-Urteil bedeutet für Ärzte keinen Freibrief (Ärzteblatt 25.06.2012)
In einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk machte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery klar, dass auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) der Arzt keine Geschenke von Pharmafirmen annehmen darf. Dieses sei durch zwei Rechtskreise verboten – einmal dem ärztlichen Berufsrecht und zum anderen dem Kassenarztrecht, das dieses in zwei Paragrafen verbietet. Die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuches seien auf freie Unternehmer und Freiberufler nicht anwendbar, so der BÄK-Präsident. Sie beträfen nur Beamte und Angestellte des Staates oder großer öffentlicher Unternehmen.
Kommentar: RA Dr. Großbölting:
Der Hinweis des Präsidenten der Bundesärztekammer ist von hoher praktischer Bedeutung. Die mehrfach geäußerte Auffassung, dass nach dem Urteil des BGH Unternehmen, Kliniken, o. Ä. nunmehr ohne Einschränkungen Gelder an Ärzte zahlen könnten, ist schlicht fehlerhaft. Sowohl der § 31 der Berufsordnung wie auch der erst zum 01.01.2012 deutlich verschärfte § 128 SGB V – der als Sanktion bei Verstößen auch den Zulassungsentzug ermöglicht - bleiben vom dem Urteil vollständig unberührt. Die Thematik des Verbotes der Zuweisung gegen Entgelt bleibt also ebenso Tagesgeschäft wie die Beratung zu legalen Möglichkeiten der Gestaltung von Kooperationen.
http://www.kmw-rechtsanwaelte.de
Der Bundestag hat am 14.6.2012 den "Entwurf des Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen" verabschiedet und in diesem Rahmen (§ 2 KHEntgeltG) klargestellt, dass Krankenhäuser bei der Erbringung ihrer allgemeinen Krankenhausleistungen auch nicht fest im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte einsetzen können.
Die gesetzliche Klarstellung war erforderlich, da die durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eingeführte Regelung in § 20 Absatz 2 Ärzte-ZV zu unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung darüber geführt hat, ob das Krankenhaus die ärztliche Behandlung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen nur durch im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte erbringen kann, oder ob hierzu auch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte, wie z. B. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, eingebunden werden können. Die Erbringung und Vergütung von allgemeinen Krankenhausleistungen können nicht vom Status des ärztlichen Personals im Krankenhaus (Beamten- oder Angestelltenverhältnis oder sonstige Vertragsbeziehung) abhängen. Die Vorgaben für Krankenhäuser nach § 107 Absatz 1 Nummer 3 SGB V, jederzeit verfügbares ärztliches Personal vorzuhalten, sind im Übrigen statusneutral. Es ist deshalb nach - richtiger - Ansicht des Gesetzgebers nicht geboten, die Tätigkeit z. B. von niedergelassenen Ärzten in Krankenhäusern nur über ein Anstellungsverhältnis zu gestatten. Die gesetzliche Regelung bewirkt mehr Rechtssicherheit.
Bei der Erbringung von allgemeinen Krankenhausleistungen durch nicht im Krankenhaus fest angestellte Ärztinnen und Ärzte hat das Krankenhaus sicherzustellen, dass diese für ihre Tätigkeit im Krankenhaus die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch für fest im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte gelten.
Im Rahmen der Vergütungsvereinbarung mit dem Krankenhaus sind - wie bei Kooperationen bei Anwendung des AOP-Vertrages auch - die Grenzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts zu beachten. Die Anwendung der GOÄ ist nach der Rechtsprechung nicht zwingend, da diese auf Dauerschuldverhältnisse zwischen Krankenhausträger und einem niedergelassenen Arzt keine Anwendung findet. In der Praxis sind viele Varianten vorzufinden. In jedem Fall ist auf die Angemessenheit der Honorare zu achten, auf der einen Seite, um einen ruinösen Wettbewerb unter den Ärzten zu verhindern und auf der anderen Seite dem Vorwurf des Kick-Backs zu entgehen.
RA Dr. R. Großbölting, Justitiar des BAO, http://www.kmw-rechtsanwaelte.de
Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist Straftat (Ärzteblatt 26.06.2012)
Das Landgericht Köln hat die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Straftat bewertet (Az. 151 Ns169/11). Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Diese körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zu wider, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu dürfen.
Kommentar: Es gibt ja zahllose nicht medizinisch notwendige Eingriffe – siehe kosmetische Chirurgie. Aber hier sind die betroffenen Patienten nicht einwilligungsfähig. Zwar handelt es sich nicht um Eingriffe, die die Patienten dauerhaft schädigen, wie einige verstümmelnden weibliche Beschneidungen islamischer Länder (die inzwischen auch dort zunehmend geächtet werden) aber es fehlt die medizinische Indikation. Der Präsident der Bundesärztekammer hat bereits geraten, dass Ärzte angesichts der jetzt unklaren Rechtslage keine Beschneidungen mehr vornehmen.
Das Thema hat große Sprengkraft, insbesondere da gleich zwei religiöse Gruppen betroffen sind, zu denen Deutschland ein besonderes Verhältnis und hohe Verantwortung trägt. Nun ist die Politik in der Verantwortung - man darf auf die Reaktion gespannt sein.
J. H.
Operationshäufigkeit: Qualitätsdiskussion angemahnt (Ärzteblatt 15.06.2012)
Auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin trug Julia Seifert vom Unfallkrankenhaus Berlin Daten zur OP-Häufigkeit vor. Danach liegt die OP-Frequenz in Deutschland etwa 1,2 bis 1,7-fach über dem Jahresmittel anderer europäischer Länder. Als Grund für den Anstieg der Frequenzen in Deutschland nannte sie die demografische Entwicklung, eine sensitivere Diagnostik sowie einen sehr einfachen Zugang zu medizinischen Behandlungen.
Kommentar: Sind viele Operationen ein Indikator für eine gute medizinische Versorgung? Oder sind viele Eingriffe ein Hinweis auf unnötige Operationen und mithin auf "Abzocke"? Was ist eine unnötige Operation? Bis diese Fragen nicht in einer öffentlichen Diskussion geklärt sind, ist jede Diskussion darüber substanzlos und reine Stimmungsmache. Bislang also fast jede Äußerung zu diesem Thema. In der Reproduktionsmedizin wurde vorgeschlagen, dass viele Behandlungen durch ART (artificial reproductive technology / Retortenbaby-Verfahren) im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ein positiver Indikator für den Zugang zum Gesundheitswesen darstellt. Weltweit führen hier Dänemark und Israel, Deutschland liegt im Mittelfeld. Der Niedergang gesellschaftlicher Diskussionskultur wird sicher nicht nur von den nach 68er bedauert. Es behindert auch die zügige Entwicklung unserer Gesellschaft und damit deren zukünftigen Erfolg im internationalen Wettbewerb.
J. H.
Operation erst, wenn auch die Kasse ja sagt? (Ärzte Zeitung 5.06.2012)
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, hat vorgeschlagen, dass Operationen erst stattfinden sollen, wenn die Genehmigung der Kasse vorliege oder ein zweiter Arzt den Eingriff befürworte.
Der GKV-Spitzenverband sieht die Sache anders: Über die Notwendigkeit einer Operation müsse der behandelnde Arzt entscheiden.
SPD will Strafrecht für Ärzte (Ärzte Zeitung 28.06.2012)
Die SPD hat angekündigt, im Herbst eine eigene Gesetzesinitiative zur Strafrechtsverschärfung im Gesundheitswesen einzubringen. Die Korruption bei niedergelassenen Ärzten solle danach strafrechtlich zu ahnden sein.
Laut Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sollten alle Formen der Korruption im Gesundheitswesen geahndet werden. Im Übrigen habe der BGH Korruption bei niedergelassenen Ärzten nicht erlaubt, sondern nur entschieden, ob Ärzte Angestellte oder Beauftragte der Krankenkassen seien. Dieses habe der BGH verneint.
Strittiger Plan: Kassen sollen Klinik-Einweiser werden (Ärzte Zeitung 31.05.2012)
Die Koalition hat einen Gesetzesantrag eingebracht, der den Krankenkassen erlauben soll, ihre Patienten in besonders geeignet erscheinende Kliniken einzuweisen. Patienten müssten dazu auf die freie Krankenhauswahl verzichten, könnten aber von Zuzahlungen für stationäre Behandlung befreit werden.
Die CSU lehnt diesen Gesetzesvorschlag ab, da er den Kassen eine zu starke Lenkungsmöglichkeit gäbe, die wohnortnahe Versorgung in Frage stelle und dem Land die Hoheit über die Krankenhausplanung entziehen könne.
Jens Spahn, der Gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, hält den Vorstoß für einen guten Vorschlag für mehr Qualität.
Vertreter der Kassen wollen noch mehr: Sie streben selektivvertragliche Lösungen mit speziellen Qualitätsanforderungen an.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Existenz der Kliniken gefährdet, außerdem würde der Datenschutz ausgehebelt.
Die Neuerungen sollen gemeinsam mit dem Psych-Entgeltgesetz beraten und beschlossen werden.
SPD lehnt Kartellrecht für Krankenkassen ab (Ärzteblatt 14.06.2012)
Die SPD stemmt sich dagegen, dass das Wettbewerbsrecht auf alle wettbewerblichen Tätigkeiten der Krankenkassen erweitert wird. Dieses würde zu einer Schwächung der Selbstverwaltung und zu einem stärkeren Einfluss des Bundeskartellamts und des EU-Wettbewerbsrechts auf die Gesundheitsversorgung führen, so der Gesundheitspolitische Sprecher der SPD Karl Lauterbach.
AOK Bayern warnt vor Erweiterung des Kartellrechts auf Kassen (Ärzteblatt 4.06.2012)
Die AOK Bayern warnt davor, das Kartellrecht auch auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszudehnen. Denn Krankenkassen seien besondere Unternehmen der sozialen Sicherung und würden deshalb einen besonderen Status genießen, wie der Europäische Gerichtshof geurteilt hat.
Die AOK Bayern wehrt sich auch dagegen, dass Krankenhäuser Mehrwertsteuer zahlen müssten.
BKK-Verband für Kartellrecht (Ärzte Zeitung 26.06.2012)
Mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll das Kartellverbot künftig auch auf das Verhältnis der Kassen untereinander sowie zu den Versicherten ausgeweitet werden.
Der BKK-Bundesverband begrüßt die Kartellrechts-Pläne.
Der GKV-Spitzenverband hält dagegen, dies stünde im Widerspruch zu dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der Kassen.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Novelle: Wettbewerbs- und Kartellrecht widerspreche nicht dem sozialstaatlichen Versorgungsauftrag der Kassen.
Mundt für stärkere Kassenkontrolle (Ärzte Zeitung 25.06.2012)
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sieht die Notwendigkeit, künftig Krankenkassen strenger zu kontrollieren. "Die Kassen stehen untereinander im Wettbewerb um die Versicherten und treffen unternehmerische Entscheidungen, um sich gegen andere Krankenkassen möglichst gut zu behaupten", so Andreas Mundt. Sie müssten deshalb auch wie Unternehmen behandelt werden. Aus Sicht von Mundt droht sonst eine Machtbündelung der Kassen und damit ein Oligopol einiger weniger, großer Pharmaunternehmen.
Techniker Kasse weitet Satzungsleistungen aus (Ärzte Zeitung 26.06.2012)
Aufgrund der Überschüsse des letzten Jahres weitet die Techniker Kasse Satzungsleistungen aus: Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen werden bezahlt, Lebendspender von Organen erhalten auch stationäre Vorsorgeleistungen, und die TK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn dadurch ein Klinikaufenthalt vermieden werden kann.
Große Lücken für Privatversicherte (kma newsletter 2012-24)
Eine Studie der Beratungsfirma Premium Circle und des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse in Berlin weist deutliche Versicherungslücken in der PKV auf. Besonders die PKV Billigtarife hätten teilweise existenzielle Leistungsausschlüsse; so z.B. Anschlussbehandlungen oder Psychotherapien.
Die Studienautoren untersuchten 208 Tarifsysteme von 32 Privatkassen.
PKV spart ambulant (Ärzte Zeitung 21.06.2012)
Die Private Krankenversicherung (PKV) hat 2011 weniger Geld für die ambulanten Arztbehandlungen ausgegeben als im Jahr zuvor.
Während die Versicherungsleistungen pro Versichertem um insgesamt 2,9 Prozent stiegen, reduzierten sich die Aufwendungen für niedergelassene Ärzte um 0,9 Prozent.
BGH: Bestechlichkeits-Paragraf gilt bei Ärzten nicht (Ärzte Zeitung 24.06.2012)
Der Große Senat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertragsärzte weder "Amtsträger" noch "Beauftragte" der Krankenkassen sind. Dieses beruhe auf der Freiberuflichkeit der Ärzte sowie dem besonderem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten (Az.: GSSt 2/11).
Vertragsärzte können nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden (Ärzteblatt 26.06.2012)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass freiberuflich tätige Kassenärzte weder Angestellte noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sind; sie seien in erster Linie dem Patientenwohl verpflichtet und nicht den Krankenkassen. Der "Vertragsarzt sei zwar in das System öffentlich gelenkter Daseinsfürsorge eingebunden", diese Tätigkeit habe aber nicht "den Charakter hoheitlich gesteuerter Verwaltungsausübung".
Bezeichnung als Topexperte oder Spitzenmediziner unzulässig (Arzt & Wirtschaft 7.06.2012)
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Bezeichnungen "Topexperte, Spitzenmediziner" als berufswidrige Werbung in einem Ärzteverzeichnis eingestuft (Urteil vom 07. Mai 2012, Az. 6 U 18/11).
Dagegen wurde im Jahre 2002 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bezeichnung "Spezialist" zugelassen, da sie für eine grundsätzlich interessengerechte, sachgemäße Information der Patienten dienlich sei (Az.: 1 BvR 1147/01).
Bundesgerichtshof erweitert Haftung für Ärzte (Arzt & Wirtschaft 21.06.2012)
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass ein Arzt nicht nur für den Primärschaden, sondern ggfls. auch für die nachfolgenden Behandlungen wegen Komplikationen (Nahtinsuffizienz, Fistelbildung, misslungene Stomarückverlagerung) haften muss (Urteil vom 22. Mai 2012 Az.: VI ZR 157/11).
GOÄ: Entscheidung zu Abrechnungsbetrug (ÄP Gynäkologie 3_2012, 34)
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.01.2012 könnte gravierende Folgen für Privatabrechnungen haben. Der BGH hat nämlich entschieden, dass ein Verstoß gegen die Regeln der GOÄ unter Betrugsgesichtspunkten strafbar sein kann (Az.: 1StR45/11). Dabei handelt es sich um Leistungen, die der privat abrechnende Arzt nicht persönlich erbracht hatte, außerdem hatte er den Patienten nicht vor der Leistungserbringung informiert. Im vorliegenden Fall handelte es sich um Leistungen, die ein Laborarzt erstellte.
Niedergelassene und Klinik - ein erfolgreiches MVZ-Modell (Ärzte Zeitung 7.06.2012)
In Neumünster betreiben niedergelassene Ärzte gemeinsam mit dem Friedrich-Ebert-Krankenhaus ein MVZ. Die niedergelassenen Ärzte halten 75 Prozent der Anteile des MVZ. Sie fühlen sich völlig unabhängig.
Nach fünf-jähriger Zusammenarbeit sehen sie folgende Kostenvorteile: Gemeinsamer Einkauf mit dem Krankenhaus, intensive Kommunikation mit den Ärzten des Krankenhauses, verbesserte Kommunikation zwischen den Hausärzten, dem chirurgischen MVZ und dem Krankenhaus sowie die Möglichkeit, im MVZ längere Zeit ambulant behandeln zu können. Einziger Nachteil der MVZ-Kooperation seien die heute längeren Entscheidungswege.
Ärzte befürworten Qualitätsmanagement (Ärzteblatt 7.06.2012)
Nach der Studie "Qualitätsmanagement, Patientensicherheit und Hygiene in der ärztlichen Praxis 2012" der Stiftung Gesundheit beurteilen Ärzte und Zahnärzte das Qualitätsmanagement (QM) positiver als noch vor zwei Jahren. 49 Prozent der Befragten beurteilten das QM-System positiv; nur sechs Prozent beurteilen QM negativ.
Hygiene: Hysterie in Deutschland (Ärzteblatt 22.06.2012, Heft 25, A1314)
Nach Professor Franz Daschner, dem ehemaligen Direktor des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Freiburg, sind nur 30 Prozent aller Krankenhausinfektionen vermeidbar, 70 Prozent sind der modernen lebensrettenden Medizin geschuldet. Fakt sei: Circa 3,5 Prozent aller deutschen Patienten bekommen auf Allgemeinstationen eine Krankenhausinfektion. Auf Intensivstation seien dies ungefähr 15 Prozent. Damit läge die Krankenhausinfektionsrate in Deutschland nicht höher als in anderen europäischen Ländern.
Daschner beklagt, dass die Presse leider den Menschen nicht klar macht, dass die Mehrzahl der Krankenhausinfektionen unvermeidbar sei.
Jeder Zweite hat nach Op starke Schmerzen (Ärzte Zeitung 4.06.2012)
Das Uniklinikum Jena nimmt an einem europaweiten Schmerzregister teil. Nach den bisherigen Auswertungen geben Patienten nach fast jeder zweiten Operation starke Schmerzen an. Dieses gelte auch für angeblich leichte Eingriffe wie eine Blinddarmoperation. Außerdem könnten kulturelle Unterschiede die unterschiedlichen Schmerzempfindungen von Männern und Frauen beeinflussen.
Selbstständige: Keine Steuererklärung per Post mehr erlaubt (Ärzte Zeitung 28.06.2012)
Alle Unternehmer müssen erstmals für das Kalenderjahr 2011 ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt schicken. Dieses gilt auch für freiberuflich tätige Ärzte.
Was braucht ein guter Chirurg? Mehr Freizeit nicht! (FAZ 13.06.2012)
Eine brisante Studie aus den USA über OP-Komplikationsraten zeigt, dass die Komplikationen zunehmen, wenn Arbeitszeiten verkürzt werden. Untersucht wurden die Daten von 220.000 Patienten, die in neurochirurgischen Abteilungen operiert wurden. Die Patienten wurden in zwei Gruppen eingeteilt – von 1999 bis 2002 und von 2005 bis 2008. Im Jahre 2003 wurde nämlich eine Vorschrift in den Vereinigten Staaten umgesetzt, dass Ärzte maximal 24 Stunden in Folge Dienst machen dürfen.
In Lehrkrankenhäusern stieg nach 2003 die Komplikationsrate (Neurosurgery, Bd. 70{6}, S. 1369). In Kliniken, in denen nicht unterrichtet wurde, wurden weder positive noch negative Auswirkungen deutlich.
Das Royal College of Surgeons, die Gesellschaft der britischen Chirurgen, hat für England bzw. Europa, wo eine Wochenarbeitszeit in Klinken von 48 Stunden nicht überschritten werden darf, gefordert, dass Chirurgen mindestens 65 Wochenstunden arbeiten dürfen, um genügend handwerkliche Fähigkeiten zu erlangen.
Griechenland: Kein Geld für OP-Material - Gesundheitssystem bricht zusammen (kma newsletter 2012-24)
Griechische Krankenhäuser leiden sehr unter der Finanzkrise. Eine große Klinik in Thessaloniki führt seit Tagen keine kardiologischen Untersuchungen und Operationen mehr durch, denn sie haben kein Geld mehr, um Stents (Gefäßstützen) zu kaufen. Auch die Großhändler von Medikamenten und medizinischem Material beliefern nur noch gegen Barzahlung. In manchen Gegenden müssen Verwandte von Patienten selbst Gips kaufen, damit gebrochene Arme und Beine behandelt werden können.
Massiver Ärztestreik auf der Insel (Ärzte Zeitung 21.06.2012)
Zehntausende britische Haus- und Klinikärzte haben am Donnerstag gestreikt. Sie wenden sich damit gegen die Neuregelung der ärztlichen Altersvorsorge. Es war der erste Ärztestreik seit 1975.
Auslöser für den Streik ist der Plan der Regierung Cameron, die Pensionsansprüche der Ärzte um 15 bis 20 Prozent zu senken.
Deutschlands Schulden: 2,042 Billionen Euro (Ärzte Zeitung 25.06.2012)
Die Schulden der öffentlichen Hand in Deutschland sind so hoch wie nie zuvor 2,042 Billionen Euro am Ende des ersten Quartals 2012. Damit stiegen die Schulden um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
NARKA
21. – 23. September 2012, Aachen
Am Sonntag, 23. 9. 2012 findet dort die Mitgliederversammlung des BAO statt.
Außerdem ist eine Sitzung zum fairen Verhältnis zwischen Operateur und Narkosearzt geplant.
BAO-Veranstaltung
Honorarärzte im Krankenhaus
3. November 2012, 10 Uhr
KV Berlin, Masurenallee 6, 14057 Berlin
näheres: http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e37715/
10th International Congress on Ambulatory Surgery
5-8 May, 2013
Budapest, Hungary
http://www.iaas2013congress.com/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de
Helmsauer & Kollegen...
Der Spezialist für das Gesundheitswesen
Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Beratung im Bereich der Versicherung, Betriebswirtschaft sowie der Abrechnung geht.
http://www.helmsauer-gruppe.de/