BAO-Newsletter; Nr. 10/12, vom 16. Oktober 2012
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten
Mitteilungen des Präsidiums
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter,
das Ende der Auseinandersetzungen mit dem SpiBu um die Honoraranpassung hat viele überrascht. Entgegen der Ankündigung, dass Angebote des Spitzenverbandes vor einem Abschluss mit der Basis durch Abstimmung konsentiert werden, hat die KBV spät nachts einem Angebot zugestimmt. Die Kurzfristigkeit hat am Aktionstag zu entsprechender Verwirrung geführt.
Mit dem Ergebnis können wir nicht zufrieden sein. Die Gründe unserer Zufriedenheit sind in der Pressemitteilung des BNC zusammengefasst, wie wir Ihnen weiter unten unter "Nachrichten aus anderen Verbänden" ungekürzt wiedergeben.
Über den Hintergrund des überraschenden Einlenkens der KBV werden wir vermutlich erst in Kürze mehr erfahren. Erste Reaktionen verwiesen auf die für uns ungünstige Pressereaktion. So wurde die Diskussion in der Presse zumeist darauf verkürzt, dass die Ärzte für sich ein höheres Einkommen fordern. Vereinzelt wurde völlig unqualifiziert das Einkommen, bzw. der Überschuss einer Vertragspraxis mit dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung verglichen. Man fragt sich, weshalb die Presse dies immer wieder und ausschließlich bei Medizinern tut. Niemand fände es sinnvoll, wenn Industrieverbände systematisch die Einkommen ihrer Ingenieure senken würden und die Presse durch Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung noch Beistand leistete. Das Ergebnis läge für jeden auf der Hand: Ein Abwandern der hoch qualifizierten Ingenieure, ein Zusammenbrechen der Industrie und ein Ende des deutschen Wohlstandes. Und wer würde sich in ein Flugzeug setzen wenn er wüsste, dass der Pilot im Jahr gerade einmal 40.000 € verdiente? Ein derartiges Bestreben einer Fluglinie würde als sicherheitsgefährdend und unverantwortlich gebrandmarkt werden. Deshalb also brandmarkt die Presse die Haltung des SpiBu nicht ebenfalls als Gefahr für die Bevölkerung?
Sollte die unzulängliche Unterstützung durch die Presse tatsächlich der Hauptgrund für den unbefriedigenden Abschluss sein, so stünde das berufspolitische Programm für die nächsten Jahre fest. Es gilt klarzustellen, dass die Medizin in Deutschland an drei Hauptproblemen leidet: Unzulängliche Vergütung im Verhältnis zu unseren europäischen Nachbarn, unbefriedigende Rahmenbedingungen bei der täglichen Arbeit und eine ungenügende Anerkennung der medizinischen Leistungen durch Presse und Öffentlichkeit. Wenn wir es schaffen wollen, die flächendeckende Versorgung aufrecht zu erhalten, so müssen alle Probleme gleichzeitig bewältigt werden und nicht alleine eine Anpassung der Honorare.
Wir brauchen dann eine systematische Öffentlichkeitsarbeit, die auf dem aktuellen Konsens aller Berufsverbände und KVen aufsetzt. Der SpiBu hat uns vorgemacht, wie man systematische Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich gegen die Ärzte einsetzt. Dabei wurde auch vor Unwahrheiten nicht zurückgeschreckt. Das müssen wir nicht nachmachen, aber wir müssen ebenso erfolgreich dagegen halten. Lassen wir uns also nicht entmutigen, sondern die aktuelle Solidarität für die Zukunft nutzen.
Dies jedenfalls meint
Ihr Jörg Hennefründ
Wir möchten Sie auf eine aktuelle, sehr interessante Veranstaltung des BAO in Berlin hinweisen: Dort werden wir am Samstag, 3. November ab 10 Uhr über Möglichkeiten und Probleme der Honorararzttätigkeit mit äußerst kompetenten Gesprächspartnern diskutieren können. Sehr zu empfehlen!
s. auch http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e37715/
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Auf der Mitgliederversammlung schlug der BAO vor, zeitnah eine Weiterbildung für Arzthelferinnen zu veranstalten, die im Op. beim ambulanten Operieren tätig werden wollen. Gesetzlich sind wir nach den Verträgen zum § 115b verpflichtet, qualifiziertes Personal im Op. einzusetzen. Ein diesbezügliches Curriculum wurde von der Bundesärztekammer entwickelt. In den letzten Jahren sind dazu praktisch keine Weiterbildungsangebote mehr organisiert worden. Der BAO möchte dies seinen Mitgliedern anbieten. Das Curriculum schreibt 60 Stunden für Arzthelferinnen vor, die in einem Op-Zentrum schon entsprechend zwei Jahre Erfahrungen haben.
Es ist angedacht, die Weiterbildung in einer Woche in Berlin und eine halbe Woche angekoppelt an den Kongress der Chirurgen und des BAO in Nürnberg durchzuführen. Der organisatorische Aufwand für den BAO ist erheblich. Daher brauchen wir vorab Informationen über das Interesse an einer derartigen Veranstaltung. Interessierte Kolleginnen und Kollegen bitten wir daher, unter folgendem Link ihr Interesse zu bekunden.
http://www.operieren.de/content/e142/e3373/e6484/e38221/
Pressemitteilung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) vom 10. Oktober 2012
ÄRZTEHONORARE
BNC kritisiert: "Verhandlungsergebnis ist ein Schritt in die richtige Richtung – mehr nicht!"
Hamburg, 10. Oktober 2012. "Das Ergebnis der gestrigen Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter Vorsitz des neutralen Schlichters Prof. Jürgen Wasem ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Mehr aber auch nicht." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen, Dr. Dieter Haack, den Kompromiss, der am 9. Oktober nach einer langen Verhandlungsrunde erzielt wurde.
Haack bewertete es als positiv, dass die Forderung der Ärzteschaft nach Herausnahme der psychotherapeutischen Leistungen aus dem Facharzttopf erfüllt wurde. "Angesichts der Mengenentwicklung bei den psychotherapeutischen Leistungen in den vergangenen Jahren und der voraussichtlichen Mengenentwicklung in den nächsten Jahren gibt es hierzu aber gar keine Alternative. Denn die derzeitige Praxis geht zu Lasten der übrigen Fachärzte."
Der BNC-Präsident kritisierte, dass es nach wie vor keine festen, kostendeckenden und betriebswirtschaftlich kalkulierten Preise für ärztliche Leistungen geben wird. "Um das einmal darzustellen: Anstelle der Vergütung einer Leistung mit 10 Euro erhalten wir künftig 10,09 Euro." Haack monierte weiterhin, dass Vertragsärzte ihre vielen unbezahlten Leistungen auch künftig zum größten Teil nicht bezahlt bekommen. "Das ist so, als wenn Sie jede Menge unbezahlte Überstunden ableisten und Ihnen Ihr Chef nun anbietet, zehn Prozent dieser Überstunden zu bezahlen."
Die hochspezialisierten Fachärzte mit besonderen "förderungswürdigen Leistungen" wie etwa das Ambulante Operieren haben vor sechs Jahren noch einen Punktwert von etwa fünf Cent erhalten. Haack berichtete: "Derzeit bekommen wir im Schnitt hier in Baden-Württemberg 3,8 Cent. Ein Aufschlag von 0,9 Prozent deckt bei Weitem nicht die Kosten der Leistung. Betriebswirtschaftliche Leistungserbringung bedeutet, dass der Operateur nicht nur für seine Praxiskosten, sondern auch für seine eigene Leistung Geld erhält – und das ist erst ab einem Punktwert von 4,4 Cent möglich."
Haack rechnete vor: "Umgerechnet auf 150.000 Vertragsärzte sind die 1,3 Milliarden Euro etwa 8.500 Euro im Jahr. Heruntergerechnet sind dies im Monat 708 Euro für die Praxis. Das deckt nicht einmal die Kostenentwicklung für Personal und Betriebskosten in den letzten vier Jahren, geschweige denn wird die Inflationsrate ausgeglichen."
Kartellbehörden sollen Versorgungsauftrag der Kassen berücksichtigen (Ärzteblatt 10.09.2012)
Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle) gestellt. So hatte u. a. Christian Zahn, Vorsitzender des Verbands der Ersatzkassen, gefordert, dass das Wettbewerbsrecht den Versorgungsauftrag und die Gestaltungskompetenz der Krankenkassen nicht behindern dürfe. Die Kassen seien keine Wirtschaftsunternehmen. Auch die SPD lehnt das Kartellrecht für Krankenkassen ab.
Honorarstreit: Bahr stellt Selbstverwaltung infrage (Ärzte Zeitung 28.09.2012)
Zum Honorarstreit zwischen Ärzten und Krankenkassen kommentierte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP): "Die Selbstverwaltung stellt sich ein Armutszeugnis aus, wenn sie nicht in der Lage ist, ein faires Ergebnis zu erzielen." Wenn sie sich nicht einigen könnten, dann brauchen wir die Selbstverwaltung nicht mehr, so Bahr.
Kommentar: Dieser Aspekt wird von unserem Ehrenpräsident, Prof. Jost Brökelmann, seit Jahren betont. Nun scheint sich auch die Politik langsam dieses Problems bewusst zu werden. Eigentlich ist für Körperschaften öffentlichen Rechtes nach EU gar kein Platz: Es gibt entweder Unternehmen, die dem Kartellrecht unterliegen oder den Staat mit seinen Ausführungsorganen: Ende!
Wenn diese Staatsorgane hoheitliche Aufgaben regeln, so müssen sie im Sinne der Allgemeinheit für faire Kompromisse sorgen. Die Diffamierungskampagnen des SpiBu als Vertreter von Kassen, die den Status der Körperschaft öffentlichen Rechtes haben, könnte dieses Vorgehen also rechtswidrig sein. Die Erwartung, dass die KdöR gefälligst erfolgreich für funktionsfähige Kompromisse zu sorgen haben, wird ja auch in dem Kommentar des BMG deutlich. Leider hat sich das BMG nicht wirklich weit vorgewagt. Das hätte uns sehr geholfen.
J. H.
Kartellrecht für Kassen - Die Allianz von CSU und Opposition (Ärzte Zeitung 26.09.2012)
Neben den Oppositionsparteien hat jetzt auch die CSU sich dagegen ausgesprochen, dass Krankenkassen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, dem Kartellrecht unterworfen werden. Die CSU befürchtet, dass damit EU-Recht unmittelbar für Krankenkassen gelten wird. So schreibt der Wirtschaftsrechtler Professor Jörg Fritsche von der Universität Regensburg in einem Gutachten für den AOK-Bundesverband, dass der deutsche Gesetzgeber nur noch im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben das deutsche Gesundheitssystem "gestalten" könne.
Kassen-Wettbewerb: Koalition legt Kartellamt Zügel an (Ärzte Zeitung 10.09.2012)
Die Krankenkassen, mit Ausnahme des BKK Bundesverbandes, haben sich gegen die geplante Ausweitung des Kartellrechts auf die Gesetzlichen Krankenkassen gewandt, weil die Kassen nach dem SGB V zur Kooperation verpflichtet seien.
Gesundheitspolitiker der Koalition diskutierten daraufhin eine "Formulierungshilfe", dass das Bundeskartellamt verpflichtet werden soll, "bei der kartellrechtlichen Beurteilung des Handelns den Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen besonders zu berücksichtigen".
Einseitige Gewinnorientierung statt verantwortliche Versorgung (Pressemitteilung des Hartmannbundes vom 12.09.2012)
Dr. Klaus Reinhardt, der Vorsitzende des Hartmannbundes, hat offen die Rolle der Gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Gemeinsamen Selbstverwaltung in Frage gestellt. Die Kassen würden wie gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen handeln und deshalb die Versorgung von Patientinnen und Patienten nicht mehr im Ziel haben. Laut Reinhard geht es bei den Auseinandersetzungen um Macht, um die Rollenverteilung in der Gemeinsamen Selbstverwaltung und um die Gestaltungshoheit künftiger Rahmenbedingungen. Er rief die Ärzte zu einem langen Atem und zum gemeinsamen Handeln auf.
Köhler stellt Sicherstellungsauftrag infrage (Ärzteblatt 28.09.2012)
Die Vertreterversammlung der KBV hat einstimmig beschlossen, dass alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zur Zukunft des bestehenden Systems befragt werden sollen. Dazu wird der KBV-Vorstand eine Umfrage starten, "ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV noch sinnvoll erscheint."
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler beklagte, dass der Sicherstellungsauftrag nicht mehr der Sicherstellungsauftrag von damals sei. "Wo bleibt der verbriefte Anspruch auf eine in Höhe und Form angemessene Entschädigung", fragte Köhler. Die Ärzte würden stets auf ihr Ethos verpflichtet und dürften sich nicht verweigern, indem sie beispielsweise die Behandlung einstellen, weil das Geld verbraucht ist.
Notwendiger und unausweichlicher Befreiungsschlag (Pressemitteilung des Hartmannbundes vom 28.09.2012)
Die Infragestellung des Sicherstellungsauftrages durch die KBV hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, als Befreiungsschlag begrüßt. Vor 100 Jahren habe der Hartmannbund den einzelnen Arzt von der Abhängigkeit der Krankenkassen befreit. Jetzt sei es aber zu einer Abhängigkeit des Kollektivs von den Krankenkassen gekommen. Dieses müsse geändert werden. So forderte Reinhardt die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit der Ärzte. Alle medizinischen erforderlichen Leistungen müssten bezahlt werden. Auch das wirtschaftliche Risiko bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln müsste auch von den Krankenkassen getragen werden.
Shitstorm - Ärzte faxen Kassen lahm (Ärzte Zeitung 11.09.2012)
Das erklärte Ziel der Operation "Shitstorm" von zahlreichen Ärzteverbänden scheint erfolgreich verlaufen zu sein, besonders was die gezielte Faxaktion betrifft. Wie der Protest gegen den Honorarbescheid jetzt weiter geht, wird erst nach Befragung der Ärzte in den einzelnen KVen und Verbänden entschieden werden.
Honorarstreit: KBV will durch Klage Nachbesserung bewirken (Ärzteblatt 4.09.2012)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will gegen den jüngsten Schiedsspruch des erweiterten Bewertungsausschusses vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klagen. Die KBV fordert, dass die Kostenentwicklung der Praxen in den Jahren 2011 und 2012 angerechnet werden müsse. Sie argumentiert, dass Investitions- und Betriebskosten von Arztpraxen laut Gesetz bei der Anpassung der Honorare berücksichtigt werden müssen; deshalb müsse jetzt auch die reale Kostenentwicklung angesetzt werden.
Ärzteverbände bereiten Urabstimmung über Praxisschließungen vor (Ärzteblatt 3.09.2012)
Die Allianz deutscher Ärzteverbände hat eine Urabstimmung wegen der gescheiterten Honorarverhandlungen angekündigt. Der Allianz gehören an: Hartmannbund, NAV-Virchowbund, Medi Deutschland und rund 20 weitere Berufsverbände und Gesellschaften.
Kooperation - Pädiater setzen auf Ambulanz-Zentren (Ärzte Zeitung 17.09.2012)
Professor Norbert Wagner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), fordert jetzt Polikliniken. In diesen sollen Pädiater, Kinder- und Jugendpsychiater, Familienhebammen, Kinderkrankenschwestern und Ernährungsberater zusammenarbeiten, um unter anderem Familien, die bisher keine Ärzte aufgesucht haben, zu betreuen. Gerade in ländlichen Regionen seien solche Ambulanz-Zentren notwendig, um die allgemeinpädiatrische Basisversorgung sicherzustellen. Denn die nachrückenden Ärztegenerationen seinen überwiegend Frauen, die meist in einem Angestelltenverhältnis und nicht in eigener Praxis arbeiten wollen.
PKV und GKV - Schlaue Menschen besser versorgt (Ärzte Zeitung 11.09.2012)
Der US-Gesundheitsökonom Professor Uwe Reinhardt glaubt nicht, dass das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland zu einer Zwei-Klassen-Medizin geführt hat. Nach seiner Definition liegt eine Zwei-Klassen-Medizin vor, wenn die Chance, eine schwere Krankheit zu überleben, vom Versichertenstatus abhängt.
Ähnlich argumentiert der Gesundheitsökonomen Professor Matthias Graf von der Schulenburg mit den Worten "Wir haben in empirischen Untersuchungen festgestellt, dass die Qualität der Gesundheitsversorgung nicht vom Versicherungsstatus abhängt, sondern vom Bildungsstand und der Erwerbstätigkeit".
GOÄ-Reform - Verhandlung gescheitert (Ärzte Zeitung 1.09.2012)
Auf einer dreitägigen Klausurtagung haben sich Ärzte und private Krankenversicherung nicht auf Eckpunkte einer Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verständigen können. Der Vorsitzende des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Dr. Theodor Windhorst, hat aus Sicht der Ärzteschaft folgende drei wesentlichen Knackpunkte benannt:
Einen 25-prozentigen Abschlag auf das Honorarvolumen, das die PKV gefordert hat, lehnte Windhorst strikt ab.
Knie-TEP - Grünes Licht für Mindestmengen (Ärzte Zeitung 12.09.2012)
Mindestmengen für Krankenhausleistungen sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) im Grundsatz zulässig (Az.: B 3 KR 10/12 R). Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg muss jetzt nochmals verhandeln. Es geht darum, ob die Mindestmenge auf die einzelne Klinik oder den Arzt bezogen wird. Außerdem ist der Schwellenwert von 50 pro Jahr noch nicht ausreichend begründet, so das BSG.
OLG: Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler (Ärzteblatt 14.09.2012)
Geklagt hatte ein Fußballprofi. Der hatte bei einem heftigen Zweikampf mit einem Gegenspieler am Knie eine Risswunde erlitten. Der erstbehandelnde Arzt nähte die Wunde und überwies den Patienten an ein Krankenhaus. Dort wurde ihm empfohlen, die Naht wieder zu öffnen damit eine Wundinfektion vermieden würde. Dies lehnte der Patient jedoch ab. Leider entzündete sich das Kniegelenk und der Sportler wurde berufsunfähig. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz urteilte nun, dass das Vernähen einer Risswunde zwar ein grober Fehler sei; wenn er jedoch die weitere ärztlich empfohlene Behandlung ablehnte, könne ihm weder Schmerzensgeld noch eine Kompensation für den Verdienstausfall von mehr 1,3 Millionen Euro zugestanden werden (Aktenzeichen: 5 U 1510/11).
Haftung: Hygienemängel bringen Ärzte in die Bredouille (Ärzte Zeitung 20.09.2012)
Weicht ein Arzt von den geltenden Hygienevorschriften ab, kann das ihm in einem Arzthaftungsprozess in Beweisnot bringen, so Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig, auf dem 13. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin.
Eine Aufdeckung von Hygienemängeln führe in der Regel zur Haftung des Arztes oder der Klinik. Deswegen sei eine einwandfreie Dokumentation auch so wichtig, denn vor Gericht gelte im Allgemeinen, dass nicht Dokumentiertes auch nicht geschehen ist.
Eckpunkte für rechtliche Regelung von Beschneidungen vorgelegt (Ärzteblatt 25.09.2012)
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat jetzt die Eckpunkte für ein Gesetz zur Regelung der Beschneidung vorgelegt. Im Juli hatte der Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen solle. Dieses war die Reaktion auf das Urteil des Kölner Landgerichtes vom Mai 2012, indem die Beschneidung von Jungen als Straftat bewertet wird (Az.: 151 Ns 169/11).
Nach den neuen Eckpunkten soll die Beschneidung fachgerecht sein und nach vorheriger umfassender Aufklärung erfolgen. Sie soll in der Regel von Ärzten vorgenommen werden, jedoch könne innerhalb der ersten sechs Monate die Beschneidung auch von Personen durchgeführt werden, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien.
Beschneidung - Pädiater entsetzt über Eckpunkte (Ärzte Zeitung 26.09.2012)
Die vom Justizministerium vorgelegten Eckpunkte für eine Regelung der Beschneidung von Jungen hat bei Muslimen und Juden Lob ausgelöst, aber Entsetzen bei den Kinderärzten. So sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Wolfram Hartmann, dass mit diesen Eckpunkten das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit dem Elternrecht untergeordnet werden soll. Die Eckpunkte beziehen sich zum Teil auf eine Stellungnahme der Amerikanischen Akademie der Kinderärzte (AAP) vom August 2012, nach der die gesundheitlichen Vorteile beschnittener Neugeborener angeblich größer als die Risiken seien. Der BVKJ betont, dass mittlerweile weltweit 30 pädiatrische Verbände dieser Auffassung der AAP widersprochen haben, weil die Stellungnahme der AAP durch Forschungsergebnisse nicht belegt sei.
Termin abgesagt - Keine Stornogebühr für Patienten (Ärzte Zeitung 25.09.2012)
Arzttermine dürfen kurzfristig abgesagt werden, ohne dass dies eine "Stornogebühr" nach sich zieht, so das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0566/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Patient kurzfristig per Fax einen Termin abgesagt und als Grund einen privaten Hilferuf eines engen Freundes genannt. Trotzdem erhielt er eine Rechnung über 300 Euro für einen nicht eingehaltenen Arzttermin. Laut Amtsgericht Bremen sei eine telefonische Terminvereinbarung aber noch nicht als Behandlungsvertrag anzusehen; erst ein solches Vertragsverhältnis setze eine Vergütungspflicht voraus.
Gericht verschärft erneut ärztliche Aufklärungspflicht (A&W 27.09.2012)
Nach Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz muss der behandelnde Arzt vor einer Operation auch über seltene aber gravierende Risiken umfangreich aufklären (5 U 496/12). Im vorliegenden Fall hatte der Arzt einen schriftlichen Aufklärungsbogen verwendet, in dem auch auf eine mögliche Nervenschädigung hingewiesen wurde. Da die Nervenschädigung ein nicht mehr zu behebender Dauerschaden sei und das Leben des Patienten nachhaltig beeinflusse, müsse der Arzt umfassend über die Folgen eines solchen Schadens aufklären.
Immer weniger Todesfälle nach Narkose (Ärzteblatt 25.09.2012)
Die Sterblichkeit nach einer Narkose ist heutzutage nur noch ein Zehntel der Mortalitätsrate von vor 50 Jahren. Dies ist das Resultat einer Studie von Daniel Bainbridge [The Lancet (doi: 10.1016/S0140-6736(12)60990-8)], der weltweit 87 Studien analysierte, bei denen für die Operation eine Allgemeinanästhesie angewandt wurde.
Evaluation weist Vorteile ambulanter Tonsillotomie bei Kindern nach (Ärzteblatt 26.09.2012)
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat in Kooperation mit Hans Scherer, dem ehemaligem Direktor der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten der Berliner Charité, eine Studie über ambulante Tonsillotomien vorgelegt. Danach ist die teilweise Entfernung der Gaumenmandeln nach ambulanter Operation schmerzärmer im Vergleich zu stationärer Behandlung, und der Heilungsprozess verläuft auch schneller. Für die Tonsillektomie wurde sogar eine sehr niedrige Komplikationsrate von nur einem Prozent nachgewiesen. Die schnellere Heilung und die hohe Zufriedenheit der Patienten sprächen für die ambulante Durchführung von Tonsillotomien.
BAO-Veranstaltung
Honorarärzte im Krankenhaus
3. November 2012, 10 Uhr
KV Berlin, Masurenallee 6, 14057 Berlin
näheres: http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e37715/
Bundeskongress Chirurgie – Jahrestagung des BAO
1.03. – 3.03.2013, NCC Ost, Nürnberg
näheres s. http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e38145/
10th International Congress on Ambulatory Surgery
5-8 May, 2013
Budapest, Hungary
http://www.iaas2013congress.com/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de
Helmsauer & Kollegen...
Der Spezialist für das Gesundheitswesen
Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Beratung im Bereich der Versicherung, Betriebswirtschaft sowie der Abrechnung geht.
http://www.helmsauer-gruppe.de/
Die Helmsauer Gruppe führt auch Praxisbewertungen durch. Auf diesem Gebiet hat sie mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung.
Für BAO-Mitglieder wird derzeit ein Rabatt in Höhe von 20 % auf das Bewertungshonorar eingeräumt.
Tel. 0911-929203