Mitteilungen des Präsidiums
Wir gratulieren dem ehemaligen Staatssekretär Daniel Bahr zu seiner Wahl zum neuen Gesundheitsminister. Nach eigener Aussage dürften sich keine wesentlichen neuen Ausrichtungen ergeben. Andererseits steht die FDP jetzt unter großem Bewährungsdruck, in der Koalition mehr eigene Politik durchsetzen zu müssen, um wieder Profil und beim Wähler das Vertrauen zurück zu gewinnen. Das kann uns im Zweifel nützen. Hoffen wir, dass der andere kleine Koalitionspartner dies auch zulässt.
Jörg Hennefründ
Kassen monieren zu kurze Öffnung der Praxen (Ärzte Zeitung 5.04.2011)
Das Ergebnis einer "Forsa"-Umfrage hat ergeben, dass Praxen im Schnitt nur 28,5 Stunden geöffnet seien. Von den Kassen wurde daraufhin der Vorwurf laut, die niedergelassenen Ärzte arbeiteten zu wenig. Dies wurde von der BÄK als "reine Stimmungsmache" zurückgewiesen. Laut erweitertem Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen erbringen die Niedergelassenen 44,6 Stunden patientenunmittelbare Tätigkeiten - darunter auch die Zeiten, in denen sich Ärzte mit Befundungen befassen. Die Zeit, die für Bürokratie aufgewendet werden muss, betrage mittlerweile 30 %. "Ärzte hätten gerne mehr Zeit für ihre Patienten", so KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.
Auch der NAV-Virchow-Bund äußerte sich zu den Vorwürfen: Die niedergelassenen Ärzte müssten jeden Tag durchschnittlich 10,6 Stunden arbeiten.
Kommentar:
Da werden also angeblich Daten erhoben. Diese widersprechen den Daten anderer, Daten erhebender Institutionen völlig. Eigentlich sind wir Mediziner ja gar nicht so sehr wissenschaftlich penibel. Aber dies will auch in das Gehirn eines einfachen Operateurs nicht passen: Wenn sich Daten dermaßen widersprechen, müsste man doch als erstes die Datenlage, Erhebungsmethode etc. prüfen. Aber Wahrheitsfindung scheint ja nicht angesagt zu sein: Das Ganze ist dermaßen unredlich, dass es kein Wunder ist, wenn die Bevölkerung sich angewidert abwendet und unserem Staat nicht mehr traut. Zur Klarstellung: Die Kassen sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, also Teil des Staates. In letzter Zeit ertappe ich mich immer häufiger bei der stillen Hoffnung, dass einige Menschen oder Institutionen einfach einmal die Klappe halten würden, als immer irgendwelchen Unfug abzusondern.
Aber selbst wenn es denn stimmte: Sollte sich die Kasse nicht besser fragen, weshalb die Ärzte immer weniger bereit sind, sich mehr zu engagieren? Mit Druck wird man das bestimmt nicht ändern: Ganz im Gegenteil. Es passt allerdings zu dem SPD/Lauterbach-Vorschlag, Wartzeiten zu bestrafen. Mal angenommen, der Unfug würde Gesetz: Wer ließe sich denn dann überhaupt noch als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet nieder? Was war noch das Gegenteil von gut gelungen? Ach ja: gut gemeint.
J. H.
"Man kann Vertragsärzte nicht darauf verweisen, dass es Privatpatienten gibt" (Ärzte Zeitung 28.04.2011)
Vor der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vertrat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Udo Steiner folgende Ansichten: Wenn Vertragsärzte allein von der Versorgung der Kassenpatienten nicht leben können, könnte das gegen die Verfassung verstoßen. Andere Möglichkeiten des Erwerbseinkommens wie Behandlung von Privatpatienten, Fachvorträge usw. dürften bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Existenz des Vertragsarztes keine Rolle spielen. "Da sich aber der niedergelassene Kassenarzt in einem hochregulierten Markt mit administrierten Vergütungen bewegt, entscheiden andere Faktoren – nicht zuletzt die Politik" so Steiner.
Zur Erhaltung einer funktions- und leistungsfähigen gesetzlichen Krankenversicherung dürften auch die Grundrechte beschränkt werden – so sieht es offenbar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Kommentar: Die Ausführungen von Prof. Steiner belegen wieder einmal, dass das Bundesverfassungsgericht häufig auf einem Auge blind ist, wenn es um die Abwägung zwischen "Gemeinwohl" und den Grundrechten der Einzelperson geht. Das Wort "Gemeinwohl" kommt in unserem Grundgesetz (GG) nicht vor, nur der Ausdruck "Wohl der Allgemeinheit" (Artikel 14 GG in Zusammenhang mit Enteignung). Dennoch argumentiert das Bundesverfassungsgericht immer wieder mit dem politischen Begriff des Gemeinwohls, um Individualrechte z.B. der Kassenärzte einzuschränken. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht urteilt politisch je nach Geisteshaltung der einzelnen Senatsmitglieder. Deshalb hörte man aus juristischen Kreisen auch immer wieder die Bezeichnung "roter Senat" oder "rosaroter Senat". Diese Hürde einer politisch motivierten Entscheidung in einem der Senate des Bundesverfassungsgerichts kann nur überwunden werden, wenn die Wahl der Senatsmitglieder apolitisch erfolgte – was kaum möglich ist - oder der Europäische Gerichtshof eine Verletzung der Grundrechte sieht. Bei Verfassungsklagen ist deshalb ein Blick auf die Europäische Rechtsprechung immer hilfreich.
J. B.
Oben auf der Agenda von Fachärzten: Fairer Wettbewerb (Ärzte Zeitung 31.03.2011)
Der Deutsche Facharztverband (DFV) hat begrüßt, dass in ersten Papieren für ein Versorgungsgesetz die ambulante fachärztliche Versorgung anerkannt wird und damit die Behauptung einer unnötigen doppelten Facharztschiene entfällt. Für den DFV ist es jetzt am wichtigsten, dass eine weitere Öffnung der Krankenhäuser vermieden wird und ein fairer Wettbewerb mit gleichen Konditionen für eine Einzelleistungshonorierung und gleichen Qualifikationsanforderungen zugelassen wird.
Auf Bedenken stößt allerdings, dass der umfassenden fachärztlichen Versorgung offenbar ein neuer Name gegeben werden soll: "Spezialärztliche Leistungen" seien eine Neukonstruktion, die den Facharztbegriff vermeide; das sei nicht hinnehmbar und nicht nötig, denn dafür gäbe es bereits den Facharztbegriff.
Ärztebefragung: Akzeptanz der Selbstverwaltung sinkt (NAV-Virchowbund)
In einer Studie der Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV-Virchow-Bundes wurde jetzt veröffentlicht, dass ein Drittel der Ärzte der Meinung ist, dass die Selbstverwaltungsorgane vollkommen überflüssig sind; unverzichtbar sind sie nur in den Augen von einem Fünftel der Ärzte.
Die Akzeptanz sei von 30 Prozent im Jahre 2004 auf 20 Prozent im Jahre 2010 gesunken. Lediglich 22 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass der Sicherstellungsauftrag bei den KVen verbleiben muss.
Die Studie kam außerdem zu folgende Hauptaussagen:
- Die Einzelpraxis ist nach wie vor die Hauptstätte für die vertragsärztliche Berufsausübung.
- Der Umfang der vertragsärztlichen Arbeitszeit hat sich in den letzten 10 Jahren nicht wesentlich geändert. Die Mehrheit der Vertragsärzte arbeitet 10 Stunden und mehr täglich.
- In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der täglich behandelten Patienten auch nicht wesentlich geändert: Durchschnittlich werden täglich 50 Patienten behandelt.
- Der durchschnittliche Zeitaufwand pro Patient beträgt 8 bis 9 Minuten.
Näheres siehe http://www.nav-virchowbund.de Rubrik "Stiftung"
Kassen wollen Zulassung nur noch auf Zeit (Ärzte Zeitung 25.04.2011)
Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen hat vorgeschlagen, die Kliniken bei der ambulanten Leistungserbringung zu stärken und Kassenarztzulassungen nur noch auf Zeit zu vergeben. Die Zulassung solle erlöschen, wenn sich der Arzt zur Ruhe setze, damit einer Überversorgung in den Städten entgegengewirkt werde.
Bundesrechnungshof: Ein Drittel der Krankenhausabrechnungen fehlerhaft (Ärzteblatt 14.04.2011)
Rund 30 Prozent der von den Krankenkassen geprüften Abrechnungen seien fehlerhaft, bestätigte der Bundesrechnungshof. Dieses führe zu Rückforderungen von 875 Millionen Euro.
Der Bundesrechnungshof moniert, dass es für die Krankenhäuser keine Anreize für richtiges Abrechnen beziehungsweise Sanktionen für falsches Abrechnen gäbe. Dieses würde zu so genanntem "Upcoding" einladen.
Keine Expansion der ärztlichen Tätigkeit (Arzt & Wirtschaft 21.04.2011)
Ärzte mit einer doppelten Zulassung dürfen nur einen einzigen Versorgungsauftrag erfüllen, so das Bundessozialgericht (BSG) am 9. Februar 2011 (Az.: B 6 KA 44/10 B). Geklagt hatte eine Augenärztin und Neurologin, die über eine Doppelzulassung verfügte. Jetzt wollte sie eine weitere, zusätzliche Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in einem MVZ erhalten. Dieses lehnte das BSG ab.
Arzt & Wirtschaft weist darauf hin, dass Ärzte zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrags nicht mehr als ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit in ihrer Praxis fehlen dürfen.
Als Arzt fachfremd arbeiten: Was ist erlaubt? (Ärzte Zeitung 4.04.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Ärzte sich bei privaten Leistungen nicht an die eigenen Gebietsgrenzen halten müssen, sondern in geringem Maße auch fachfremde Arbeiten leisten dürfen (Az.: 1 BvR 2383/10). Diese fachgebietsfremden Leistungen dürften jedoch nur in geringfügigem Umfang erbracht werden, z. B. weniger als 5 % des Leistungsumfanges. Der Arzt müsse natürlich die fachfremden Leistungen beherrschen und auch für diese Tätigkeit durch seine Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Da diese fachgebietsfremde Tätigkeit jedoch als geringfügig eingestuft wird, dürfte sie schwerlich als Tätigkeitsschwerpunkt beworben werden. Dieses muss bei der Außendarstellung des Arztes berücksichtigt werden.
Insgesamt hat das Bundesverfassungsgericht die ärztliche Berufsausübung weiter liberalisiert.
MVZ sind keine von Ärzten unabhängige Organisationseinheit (Arzt & Wirtschaft 28.04.2011)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 23. März 2011 entschieden, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) keine generelle, arztunabhängige Zulassung zur belegärztlichen Tätigkeit erhalten kann (Az.: B 6 KA 15/10 R). Der einzelne angestellte Arzt müsse aber sehr wohl eine solche Genehmigung erhalten. Die Zulassung könne nur einem bestimmten Arzt erteilt werden kann, da dieser persönlich die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen muss.
Arzt & Wirtschaft zieht daraus den Schluss, dass es nicht zulässig ist, im Rahmen der Organisationsform MVZ einen Kollegen nur operativ als Belegarzt tätig werden zu lassen und seine vertragsärztlichen Pflichten auf seine Kollegen zu verteilen.
Schönheits-Op's erst nach 23 Uhr im Fernsehen erlaubt (Ärzte Zeitung 27.04.2011)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat bestätigt, dass Schönheitsoperationen erst nach 23 Uhr im Fernsehen ausgestrahlt werden dürfen (Az.: 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513). Die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) hatte im Jahre 2004 solche Sendungen beanstandet, die zwischen 21.30 Uhr und 22.30 Uhr gesendet worden waren. Dieses verstoße laut der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die bestehenden Regelungen.
Sehnenscheidenentzündung nach PC-Arbeit ist Berufskrankheit (Ärzteblatt 14.04.2011)
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden (Az. 1 K 1203/09), dass ständige Computerarbeit im Beruf Ursache für eine chronische Sehnenscheidenentzündung sein kann. Eine Beamtin hatte geklagt, dass die intensive Arbeit mit Maus und Tastatur Ursache ihrer Erkrankung sei. Ob das Land Nordrhein-Westfalen gegen dieses Urteil in Berufung gehen wird, ist noch nicht entschieden.
Ökonomische Kompetenz für Ärzte immer wichtiger (Ärzteblatt 13.04.2011)
Auf dem Fortbildungsseminar "Medizin und Ökonomie" in Berlin betonte Franz-Joseph Bartmann, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, dass die Ärzte sich fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen müssen, um ökonomische Prozesse selbst beurteilen und mitgestalten zu können.
Professor Günter Neubauer vom Institut für Gesundheitsökonomik in München berichtete, dass sich Aufgrund der demografischen Entwicklung jährlich eine Finanzierungslücke von drei bis vier Milliarden Euro im Gesundheitswesen ergebe. Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Gesundheitswesen würde immer mehr auseinanderklaffen.
Sana setzt auf Kitas und flexible Arbeitszeiten (Ärzte Zeitung 8.04.2011)
Die private Sana Kliniken AG will ihre 55 eigenen oder von ihr gemanagten Häuser als familienfreundlich zertifizieren lassen. Durch das Angebot von Kindertagesstätten, Unterstützungsangebote in Notfällen und die Umstellung auf flexiblere Arbeitszeitmodelle hofft Sana, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Freiräume für Aufgaben wie die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen geben zu können.
Chirurgie: Warum Alkohol am Abend vorher tabu sein sollte (Deutsches Ärzteblatt 19.04.2011)
In Dublin, Irland, wurde im National Surgical Training Centre eine Experiment durchgeführt, wie Alkohol am Abend die chirurgische Tätigkeit am nächsten Tag beeinflusst. Anthony Gallagher, Leiter des National Surgical Training Centre, lud Studenten am Abend vorher zu einem Abendessen ein und teilte die Studenten in zwei Gruppen auf. Die eine konnte alkoholische Getränke zum Essen einnehmen, die andere nur nicht alkoholische Getränke. In allen drei Endpunkten (Dauer, Fehlerzahl und sparsamer Einsatz der Diathermie) schnitten diejenigen Studenten signifikant schlechter ab, die am Vorabend Alkohol getrunken hatten.
Mehr Freiberufler als zuvor (Ärzteblatt 28.04.2011)
Die Zahl der Selbstständigen in den Freien Berufen ist 2010 auf 1.139.000 gestiegen. Nach Angaben von Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe, erwirtschaften die Selbständigen jeden zehnten Euro in Deutschland. Am stärksten gewachsen sind die Selbständigen in den freien Kulturberufen.
Drei Viertel der Deutschen sind online (Ärzte Zeitung 19.04.2011)
Zum ersten Mal haben die deutschen Internetnutzer die 75-Prozent-Marke geknackt, so die Forschungsgruppe Wahlen in Mannheim.
Aufschlüsselung der Internet-Aktivitäten:
Männer 81 Prozent , Frauen 69 Prozent.
Westdeutsche 76 Prozent, Ostdeutsche 69 Prozent.
Ältere ab 60 Jahre nur 42 Prozent.
Deutsche mit Hochschulreife 93 Prozent, mit Mittlerer Reife 84 Prozent, mit Hauptschulabschluss 60 Prozent, ohne Lehre 42 Prozent.
XXI. Symposium des VAAO für Minimal Invasive gynäkologische Chirurgie
Veranstaltungsort: Hilton Munich Park Hotel
20. – 22.05.2011
Veranstalter:
VAAO e.V., Dr. med. Thomas Füger (MICMAC, VAAO)
Anmeldung unter: praxis@doktor-fueger.de
http://www.vaao.de
Neue Wege in der Endoskopie
Office Hysteroskopie. Kolposkopie und Konisation mit Vitom Optik +++
Termine 2011: 25.06., 16.07., 24.09., 22.10., 17.12.2011, Berlin
Auskunft: Tel. 030-450564172, E-Mail: maren.thurow@charite.de
http://frauenklinik.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc17/Frauenheilkunde/frauenklinik/veranstaltEndoskopie-schneider_2011.pdf
ZENO-Veranstaltung
Spezialärztliche Versorgung – Von der sektoralen zur patientenzentrierten ambulant-stationären Versorgung?
Termin: 7.07.2011 in Berlin
Beachten Sie bitte die Sonderkonditionen für BAO-Mitglieder!
näheres unter: http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e27938/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de