Einladung nach Nürnberg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte sie auch in diesem Jahr wieder sehr herzlich zur Jahrestagung des BAO vom 4.-6. März nach Nürnberg einladen. Wir haben uns große Mühe gegeben, zusammen mit unseren Partnern von BDC und BNC eine interessante Tagung für Sie zu organisieren.
Wir sind uns bewusst, dass der Zusammenhalt der Berufsverbände immer wichtiger wird, die gemeinsame Niederlage beim Gesetzgeber in 2010 trotz intensiver Bemühungen zwingt uns, noch enger zusammenzuarbeiten!
Die Vereinigung der beiden großen chirurgischen Berufsverbände nach vielen Jahren im Verbund mit dem BAO setzt ein Zeichen für die Zukunft. Das Programm ist hoch interessant und wird nicht nur berufspolitische Themen diskutieren. Durch die Präsenz des BDC wird es ein breit gefächertes Fort- und Weiterbildungsangebot für junge, aber auch für erfahrene Chirurgen geben.
Auf dem BAO-Symposium am Sonntag wollen wir zusammen mit erfahrenen Anästhesisten unseres Berufsverbandes diskutieren, welche modernen Verfahren der Regionalanästhesie ambulante Operationen für unsere Patienten noch schmerzarmer und komfortabler machen.
Ich darf Sie nochmals und ganz besonders zu unserer Mitgliederversammlung am Samstag- Vormittag (5.03.2011) einladen: wir benötigen Ihre Vorstellungen und Wünsche für die strategische Ausrichtung des BAO – das Präsidium steht zur Wahl und wartet auf Ihren Input!
Bitte nehmen Sie sich deshalb Zeit für dieses Wochenende in Nürnberg.
Auf einem großzügigen, lockeren Fest-/Partyabend wird es auch Gelegenheit zum Feiern geben.
Bis dahin!
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. med. A. Neumann
Kongressprogramm siehe http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e27967/
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der vorgesehenen Begrenzung des Zuwachses beim Ambulanten Operieren ("Budgetierung") haben wir politisch eine klare Niederlage erlitten. Nun muss der Schaden begrenzt werden und die Umsetzung in den Länder-KVen in erträgliche Regelungen umgesetzt werden. In einigen Ländern gibt es bislang keine wirksamen Regelungen, so dass die Hoffnung besteht, dass dieser Unsinn in der Praxis keine Auswirkung haben wird. Auch eine Ausweitung der Verträge zur Integrierten Versorgung würde die "Budgets" entlasten und Auswirkungen verhindern oder abmildern. So gilt es also bei den KVen aktiv zu werden und die propagierten Verhandlungen mit Kassen und evtl. Krankenhäusern weiterzuführen: Wir wünschen unseren Kollegen viel Erfolg!
Der BAO wird weiter auf Bundesebene kämpfen. Obwohl wir von den bisherigen Ergebnissen aus dem Bundesgesundheitsministerium extrem enttäuscht sind: Die politische Einstellung und Orientierung der FDP ist der Haltung der Ambulanten Operateure immer noch nahe. Deshalb die beiden Pressemitteilungen von Herrn Lindemann zu Ihrer Information.
Wir freuen uns, Sie in Nürnberg zu treffen und unsere Sachen gemeinsam zu diskutieren und voran zu bringen!
Jörg Hennefründ
1) PRESSEERKLÄRUNG Lars Lindemann vom 9.02.2011
Mit Strafdrohungen zur Staatsmedizin!
Berlin: Lars F. Lindemann, MdB und Gesundheitsexperte der FDP-Bundestagsfraktion erklärt:
"Der Vorschlag von Karl Lauterbach ist ein von der Idee des Staatsdirigismus geprägter Terrorakt gegen das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient. Zudem in dumpfer populistischer Absicht vorgetragen, soll davon abgelenkt werden, dass die von Lauterbach beklagten Unzulänglichkeiten des Systems Ergebnis der SPD Gesundheitspolitik sind.
Seine Partei zeichnet ein völlig bizarres Arztbild. Sie möchte den Arzt, der bei der Kasse angestellt ist und sich von dieser die Terminierung und Behandlung der Patienten vorschreiben lässt. Wahrscheinlich ist Lauterbach erst glücklich, wenn der Kassenmitarbeiter auch noch die Diagnose stellt und die Behandlung festlegt. Dies alles führt aber nicht zu einer besseren Versorgung wie Lauterbach meint, sondern schädigt das persönliche Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient nachhaltig.
Ich fordere Herrn Lauterbach darum auf, seinen offenen Versuch der Wegbereitung für eine obrigkeitsgelenkte Staatsmedizin aufzugeben. Er sollte sich statt Gedanken über drakonische Strafen für durch SPD Gesundheitspolitik erzwungene Verhalten doch redlich an einer konstruktiven Debatte zur Verbesserung der Versorgungssituation beteiligen. Dabei sind Strafdrohungen gerade nicht hilfreich, sie führen allein zu Abwehrhaltungen und Vermeidungsstrategien, die uns alle nicht voran bringen.
Nähme man Lauterbach ernst, wären die Konsequenzen aber vor allem für die Patienten fatal. Eine staatlich verordnete Fließbandmedizin mit Einheitsbehandlung nützt niemanden.
Das wird es mit der FDP nicht geben!"
2) PRESSEERKLÄRUNG Lars Lindemann vom 21.01.2011
Tausende Todesfälle vermeidbar – Hygienestandards endlich organisieren!
Berlin: Lars F. Lindemann, MdB und Jens Ackermann, MdB, Mitglieder im Gesundheitsausschuss, erklären:
Es ist ein ebenso großer wie stiller Skandal, dass Deutschland ein in erheblichem Umfang vermeidbares Problem mit Infektionen hat, die im Krankenhaus und anderen Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen erworben werden. Gleichzeitig entstehen immer neue mehrfachresistente Killerkeime durch unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika.
Deshalb ist es gut, dass die Koalition auf unsere Initiative nun den gemeinsamen Willen artikuliert, eine bessere Hygiene in Deutschland zu organisieren. Dabei müssen das Verschieben von Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung beendet und klare, verbindliche Zuständigkeiten festgelegt werden. Das Chaos der vielen verschiedenen Verfahrensweisen und Standards führt zu katastrophalen Ergebnissen. So werden alle Anstrengungen und guten Einzelansätze vieler Krankenhäuser zunichte gemacht, wenn die Information bei Verlegung oder Entlassung verloren geht und die Weiterbehandlung nicht organisiert ist.
Es ist eine Schande, dass die Menschen in Deutschland in einem der teuersten Gesundheitssysteme der Welt ein mehrfach höheres Risiko haben, an einer gefährlichen Krankenhausinfektion zu sterben als etwa in den benachbarten Niederlanden.
Deshalb ist es unverzichtbar,
- den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts statt der bisher lediglich empfehlenden einen verbindlichen Charakter zu geben und sie bundeseinheitlich umzusetzen,
- neben diesen Richtlinien durch Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes bundeseinheitliche Hygieneverordnungen in den Ländern zur Erzielung einheitlicher Mindeststandards im gesamten Bundesgebiet zu erreichen,
- Risikogruppen, Screening- und Sanierungsverfahren klar zu definieren, einheitlich und sektorenübergreifend umzusetzen,
- Hygienefachkräfte zu beschäftigen, aus- und fortzubilden,
- die Finanzierung dieser Verfahren zu regeln und mit den vermeidbaren Infektionen auch die jährlichen Milliardenkosten zu vermeiden,
- Resistenzbildungen durch eine rationale, von mikrobiologischen Fachleuten begleitete Antibiotikatherapie als bundesweiten Standard zu etablieren,
- durch Einrichtung eines unabhängigen Bundeshygieneregisters ein standardisiertes Erfassungs-, Informations- und Melderegister zu schaffen und damit vollständige epidemiologische Daten zu erfassen und Maßnahmen zu evaluieren,
- die Transparenz der Hygienequalität der Einrichtungen zu verbessern, damit ein Marktdruck zugunsten höherer Hygienestandards entsteht.
Wie das Beispiel der Niederlande zeigt, ist es machbar, durch eine stringente, einheitliche Organisation der Hygiene jedes Jahr ein Vielfaches der Verkehrstotenzahlen zu vermeiden. Diese Möglichkeit im Klein Klein von unklaren Zuständigkeiten, im Chaos uneinheitlicher Regeln und nichtbindender Empfehlungen zu verspielen, wäre unverantwortlich. Dabei wird nicht verkannt, dass bereits heute viele Krankenhäuser unter durchaus schwierigen Bedingungen vorbildliche Hygieneverhältnisse aufweisen.
Krankenhausdirektoren kritisieren ambulante Operateure (Deutsches Ärzteblatt 28.01.2011)
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hat mit Empörung auf den Vorstoß der niedergelassenen ambulanten Operateure und Anästhesisten reagiert. Die Krankenhäuser an den Pranger zu stellen, nur um die eigenen Budgets zu retten, sei "ein starkes Stück", so der VKD-Pressesprecher Peter Asché. Die Behauptung, Patienten würden aus Angst vor Infektionen Operationen bei ambulant tätigen Ärzten einem stationären Aufenthalt vorziehen, sei angesichts von weit über 17 Millionen stationären und 18 Millionen ambulanten Behandlungen durch Krankenhäuser im Jahr unhaltbar.
Kommentar: Die Tatsache, dass Deutschland in Sachen nosokomiale Infektionen skandalös wenig tut, wird interessanterweise gar nicht bestritten. Dabei kann man durchaus erfolgreich agieren, wie die Niederländer zeigen. Nur setzt dies einen Kulturwandel mit massiven Änderungen der Organisation voraus, bei dem Antibiotika nur noch restriktiv von speziell zugelassenen (Hygiene-)Ärzten verordnet werden und nicht mehr vom Stations- oder Oberarzt. Vielleicht auch nicht mehr – oder zumindest viel, viel seltener – vom Hausarzt.
Aber darum ging es unseren Kollegen in Berlin eigentlich gar nicht: auch ambulante Operationen am Krankenhaus würden das Risiko senken (siehe Presseerklärung weiter unten "aus den Landesverbänden"). Dass Krankenhäuser nicht gerne ambulant operieren, sondern Patienten lieber stationär behalten und abrechnen, ist logisch. Man darf gespannt sein, wann der erste Prozess eines Patienten auf Schadensersatz oder als Strafprozess kommt, der sich darauf beruft, dass eine nosokomiale Infektion bei einer (möglichen) ambulanten Operation wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das ärgerliche ist nur, dass wahrscheinlich die eigentlich Verantwortlichen in der Politik wohl kaum wegen Organisationsverschuldens zur Verantwortung gezogen werden. Nicht einmal die Krankenhausverwaltung, oder die DKG (oder hier die VKD-Vorsitzenden) wird es treffen. Es gilt: je weiter weg vom Patienten, desto geringer das Risiko. Manchmal ist leider aber der direkt am Patienten Tätige "eigentlich" gar nicht der Verursacher. Ob es eines Tages Kollegen geben wird, die diese Verantwortung ablehnen?
Jörg Hennefründ
Ambulante Operateure sehen Zukunft bedroht (Ärzte Zeitung 27.01.2011)
Berufsverbände von Operateuren, Anästhesisten und niedergelassenen Chirurgen haben gegen die Mengenbegrenzungen bei ambulanten Operationen protestiert. Sie fordern gleichlange Spieße im Wettbewerb mit Kliniken. Diese Forderungen werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unterstützt, weil die Vorteile des Ambulanten Operierens auf der Hand lägen.
Der Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO) hatte bereits im April 2010 ein Gutachten des Gesundheitsökonomen Professor Peter Oberender zu den wirtschaftlichen Vorteilen des Ambulanten Operierens vorgelegt. Danach könnten "durch Verlagerung von Operationen vom stationären in den ambulanten Sektor mehr als 500 Millionen Euro eingespart werden", so der BAO-Vizepräsident Ansgar Pett.
Näheres s. http://www.operieren.de/content/e3457/e6186/e28431/
Ambulante Operateure legen Verfassungsbeschwerde gegen Budgetierung ein (Deutsches Ärzteblatt 27.01.2011)
Die niedergelassenen ambulanten Operateure und Anästhesisten haben eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen die Budgetierung ihrer Leistungen eingelegt. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) kritisierten die Beteiligten, dass die Krankenhäuser auch künftig unbegrenzt ambulant operieren dürften, während die Leistungen bei den Niedergelassenen gedeckelt werden. Der Präsident des BNC, Dieter Haack, sprach von einer "krassen Benachteiligung der Kollegen gegenüber den Krankenhausambulatorien". Der Vizepräsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren (BAO), Ansgar Pett zeigte sich "schwer enttäuscht" vom liberalen Gesundheitsminister, dessen Politik sei genauso ideenlos wie die seiner Vorgängerin.
Ambulantes Operieren: Niedergelassene Kardiologen fordern bessere Kooperationsbedingungen (Schütze-Brief 20.01.2011 Nr. 6/2011, 12)
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) bemängelt, dass den niedergelassenen Kardiologen der Zugang zur Leistungserbringung im Krankenhaus nach wie vor unnötig erschwert werde.
Ähnlich fordert der Berufsverband niedergelassenen Gastroenterologen (BNG), dass die Wettbewerbsnachteile für die niedergelassenen Fachärzte gegenüber der stationären Behandlung ausgeräumt werden müssen. Der nach wie vor aktuelle Grundsatz "soviel ambulant wie möglich" fordere eine gleiche Vergütung bei gleichen Leistungen sowohl im Krankenhaus als auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte.
Bayerischer Facharztverband sieht ambulante Operationen auf dem Rückzug (Ärzteblatt 7.01.2011)
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) fordert die konsequente Umsetzung der Regel "ambulant vor stationär". Ambulante Operateure hätten in der Vergangenheit technisch aufgerüstet, blieben aber jetzt auf ihren Kosten sitzen. Viele operative Leistungen könnten ambulant nicht mehr kostendeckend erbracht werden und müssten deshalb in den teureren stationären Bereich verlagert werden.
Söder will Ärztehonorare staatlich regeln (Ärzteblatt 10.01.2011)
Der bayerische Gesundheitsministers Markus Söder (CSU) fordert, dass die Honorare für Kassenärzte durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Söder beklagte eine fehlende Qualifikation und Managementerfahrung in den Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen, deshalb will er auf eine zentrale Rechtsverordnung zurückgreifen.
KV Baden-Württemberg gegen staatliche Honorarverteilung (Ärzteblatt 12.01.2011)
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg hat sich gegen die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Markus Söder (CSU) gewandt. Dieser hatte gefordert, dass Arzthonorare künftig von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Laut Norbert Metke, KV-Vorstandsvorsitzender, seien die Probleme der ungenügenden ärztlichen Honorierung nicht durch die Selbstverwaltung bedingt, sondern durch ein "perfides, allein durch den Gesetzgeber zu verantwortendes Regelsystem".
Honorarreform beschert Vertragsärzten Plus bei der Vergütung (GFB-Newsletter 8.01.2011)
Laut Bundesregierung (Unterrichtung 17/4000) haben Vertragsärzte und Psychotherapeuten seit dem Jahre 2009 deutliche Honorarzuwächse erhalten. So stieg das gesamte Honorar aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Milliarden Euro auf 28,74 Milliarden Euro. Das bedeutet einen Zuwachs von 7,88 %. Die Steigerung im Vergleich zum Jahr 2007 betrug 10,97 %.
Ersatzkassen wollen weniger Ärzte - aber die besser verteilen (Ärzte Zeitung 20.01.2011)
Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, fordert eine Reform der Bedarfsplanung. In überversorgten Gebieten müsse die Möglichkeit geschaffen werden, Praxen schließen zu können. Dort sollten auch niedrigere Honorare gezahlt werden.
Kostenerstattung in unterversorgten Regionen (Ärzteblatt 6.01.2011)
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann schlägt vor, dass in unterversorgten Gebieten vom Sachleistungs- auf ein Kostenerstattungsprinzip umgestellt wird. Die Kostenerstattung müsse auf Basis der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen. Die Ursachen der Unterversorgung müssten bekämpft werden, so Lindemann die "Gesundheitsversorgung muss schlicht attraktiver werden".
Spahn will strengere Regeln für Schönheitsoperationen (Ärzteblatt 3.01.2011)
Der Gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion Jens Spahn (CDU) fordert schärfere Regeln für Schönheitsoperationen. Seiner Meinung nach sei es nicht richtig, dass "manche 14-Jährige von ihren Eltern eine Nasen-OP zum Geburtstag geschenkt bekommt". Nach Meinung von Spahn sollen medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen an Minderjährigen verboten werden.
Ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber dem Finanzamt (Arzt & Wirtschaft 6.01.2010)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gefordert, dass die Grundsätze des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht auch gegenüber den Finanzämtern bestehen müssen. Dies umfasse die Anschrift des Patienten sowie den Gesundheitszustand. Dieses Problem stellt sich auch im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrtenbuches, in dem also Namen und Anschrift und Gesundheitszustand des Patienten nicht genannt werden dürfen (VIII R 78/05).
Keine Eingriffe außerhalb des Fachgebiets (Arzt & Wirtschaft 27.01.2011)
Der Hamburgische Berufsgerichtshof hat entschieden, dass Fachärzte grundsätzlich nur Eingriffe innerhalb ihres Fachgebiets erbringen dürfen (Az.: 6 Bf 60/10.HBG).
Im vorliegenden Fall hat ein Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg etwa 600 Brustoperationen durchgeführt. Er meinte, er könne diese Leistungen im Rahmen seiner Berufsfreiheit erbringen. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht und untersagte dem Arzt das Erbringen dieser Leistungen.
Kein Kurzarbeitergeld für Praxen wegen Gesundheitsreform (Ärzte Zeitung 31.01.2011)
Das Landessozialgericht Darmstadt hat jetzt das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt bestätigt (Az.: L 7 AL 80/08): Es gibt kein Kurzarbeitergeld für Praxismitarbeiterinnen. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt aus Offenbach für Mitarbeiterinnen von Februar bis Juni 2004 Kurzarbeitergeld gefordert, weil durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Patientenzahl massiv zurückgegangen sei. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag ab, weil der Arbeitsausfall nicht auf wirtschaftlichen Gründen, sondern auf dauerhaften Veränderungen im Gesundheitsrecht beruhe. Die dauerhaften Veränderungen im Gesundheitsrecht seien aber nicht mit den vorübergehenden konjunkturellen Schwankungen vergleichbar. Dieser Meinung schloss sich das Landessozialgericht an.
Es gibt kein Menschenrecht auf Abtreibung (Ärzte Zeitung 10.01.2011)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Abtreibung kein Menschenrecht ist (Az.: 25579/05). Geklagt hatten drei irische Frauen, die im Zwang zur Auslandsreise – um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen – eine "grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" gesehen haben, wie sie die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete.
Achten Sie auf die Mehrwertsteuerfalle! (Arzt & Wirtschaft 13.01.2011)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ärztliche Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, wenn diese auf einen Subunternehmer delegiert wird, der über keinen eigenen Befähigungsnachweis verfügt (AZ: V R 47/09). Im vorliegenden Falle hatte eine selbstständige Kosmetikerin für einen privatärztlich tätigen Dermatologen Akne-Behandlungen durchgeführt. Der Arzt rechnete die Leistung ab, und bezahlte der Kosmetikerin 30 Euro für diese Leistung. Es ging nun darum, ob die Kosmetikerin für diese Vergütung Mehrwertsteuer zu bezahlen habe. Dieses bejahte der Bundesfinanzhof, weil sie über keinen im Sinne der Vorschriften erforderlichen Befähigungsnachweis verfügte.
Arzt & Wirtschaft empfiehlt deshalb, die Vorschriften der GOÄ für die Delegation auf qualifiziertes nachgeordnetes Personal anzuwenden, weil durch Delegation auf nicht-qualifiziertes Personal die ärztliche Leistung unzulässig werden kann.
Saubere Haare dürfen Praxischefs einfordern (Ärzte Zeitung 17.01.2011)
Das Landesarbeitsgericht (LA) Köln hat in einem Urteil bestätigt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in begrenztem Rahmen vorschreiben können, wie sie zur Arbeit zu erscheinen haben. Es ging um die Fragen, ob zerfetzte Kleidung, die zuweilen sogar dem Modetrend entspricht, erlaubt ist und ob sichtbare Tattoos mit eventuell anstößigen Motiven toleriert werden müssen.
Die Richter urteilten, dass das Ausmaß einer Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Mitarbeiter sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimme, wobei die jeweilige Regelung geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen sein müsse, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Des Weiteren dürfe der Arbeitgeber seinen Angestellten vorschreiben, dass die Haare grundsätzlich sauber, jedoch niemals ungewaschen oder fettig zu tragen sind und dass bei Männern vor Dienstbeginn eine Komplettrasur erfolgt ist oder ein gepflegter Bart getragen wird (Az.: 3 TaBV 15/10).
Hüft- und Knie-Op: Komplikationsraten von bis zu 50 Prozent (Ärzte Zeitung 20.01.2011)
Die KKH-Allianz hat die Behandlungsdaten von mehr als 1.000 deutschen Krankenhäusern untersucht, in denen ihre Versicherten in 2008 und 2009 an Hüfte oder Knie operiert wurden. "In jedem vierten Krankenhaus lag die Komplikationsrate solcher Eingriffe bei fünf und mehr Prozent, in einigen Kliniken mit geringen Fallzahlen sogar über 50 Prozent, so der Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit.
Die Mehrausgaben durch Komplikationen bei Knie- und Hüftgelenk-Operationen in den Jahren 2008 und 2009 bezifferte Kailuweit nur für Klinikaufenthalte auf rund 5,7 Millionen Euro bzw. 8.700 Euro Zusatzkosten pro Fall.
Ursachen für die Komplikationen seien unter anderem Qualitätsmängel der Prothesen, postoperative Wundinfektionen, Nachblutungen und anhaltende Schmerzen.
Die KKH-Allianz fordert deshalb eine Mindestmengeregelung bei Hüft-Operationen, ähnlich wie sie für Kniegelenksoperationen schon besteht. Um eine Kniegelenk-Op vornehmen zu können, muss eine Klinik mindestens 50 Eingriffe im Jahr nachweisen.
Kienbaum-Studie: Ärztegehälter in der Klinik stagnieren (Ärzteblatt 6.01.2010)
Die Managementberatung Kienbaum hat Daten zu 2.234 Mitarbeitern an Krankenhäusern gewonnen.
Oberärzte erhalten Jahresgesamtbezüge in Höhe von 113.000 Euro, Fachärzte von 82.000 Euro und Chefärzte von 257.000 Euro. Über einen Dienstwagen verfügen 5 % der Chefärzte und 70 % der Geschäftsführer.
Neuer Tarif: Arzthelferinnen erhalten rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld (Ärzte Zeitung 24.01.2011)
Der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) sieht unter anderem folgende Erhöhung vor:
Datenschützer bestätigen Sicherheit des KV-SafeNet (Ärzteblatt 19.01.2011)
Das virtuelle Netzwerk KV-SafeNet der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVen ist der sicherste Weg der Online-Kommunikation für Ärzte. Auf eine entsprechende Bewertung von Landesdatenschützern hat der KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller hingewiesen.
Europaparlament nimmt Gesetz zur Regelung von Auslandsbehandlungen an (Ärzteblatt 19.01.2011)
Das Europaparlament hat jetzt ein Gesetz bezüglich einheitlicher Rechte bei medizinischen Behandlungen im EU-Ausland angenommen. Das Gesetz regelt in erster Linie die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Leistungen. Die Patienten werden das Recht erhalten, sich bei nationalen Anlaufstellen Informationen über Behandlungsangebote, medizinische Qualität der Versorgung und etwaige Ansprüche bei Behandlungsfehlern in anderen EU-Staaten einzuholen.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler begrüßte, dass jetzt alle Patienten in Europa ihre Rechte auf Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen schwarz auf weiß haben.
Nur die Kosten zum Preis einer Behandlung im eigenen Land müssen übernommen werden, betonte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Zurzeit geben die EU-Länder etwa ein Prozent ihrer Gesundheitsbudgets für Auslandsbehandlungen aus.
Für Krankenhaus- oder Spezialbehandlungen können die Krankenkassen von den Mitgliedern Vorabgenehmigungen verlangen. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften bis Ende 2012 in nationales Recht umsetzen.
BÄK begrüßt Freizügigkeit für Patienten in der EU (Ärzte Zeitung 20.01.2011)
Der Vizepräsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat die Entscheidung des EU-Parlaments, die grenzüberschreitende Behandlung von Patienten innerhalb der EU-Staaten zu erleichtern, begrüßt. Schon der Deutsche Ärztetag 2010 habe sich für die Freizügigkeit von Patienten in der EU ausgesprochen.
Gesundheitsreform in Großbritannien: Privatversicherer sehen ihre Chance (Ärzte Zeitung 22.01.2011)
Premierminister David Cameron hat die umfangreichsten Reformen des staatlichen Gesundheitsdienstes NHS (National Health Service) in den letzten 60 Jahren angekündigt. Das System soll von Bürokratie befreit werden, die Hausärzte sollen mehr in die Budgetverantwortung einbezogen werden – dadurch sollen 20 Milliarden Pfund eingespart werden.
Die Ankündigungen riefen die privaten Versicherer auf den Plan: Sie werben bereits mit zahlreichen Zusatzversicherungen, womit sie lange Wartelisten im NHS vermeiden wollen.
Ehrbarer Staat? Staatsverschuldung wirksam begrenzen (Bernd Raffelhüschen, Forschungszentrum Generationenverträge, Stiftung Marktwirtschaft, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Pressegespräch und Fachtagung am 1. Dezember 2010, Berlin) http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/_temp_/Raffelhueschen_Folien_Staatsverschuldung_01_12_2010.pdf
Laut Professor Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge, Freiburg, hat Deutschland bis zum Ausbruch der Wirtschaftskrise relativ erfolgreich versucht, das Schuldenproblem in den Griff zu bekommen. Die Wirtschaftskrise habe jedoch die unsichtbaren Staatsschulden weiterhin erhöht. Deshalb plädiert Raffelhüschen dafür, dass die bisherigen Rentenreformen wirkungsgleich auf die Pensionen der Staatsdiener übertragen werden, damit der demografisch bedingte Anstieg der Pensionslasten in Zukunft begrenzt wird.
Im Alter gut zu Fuß: Chancen auf ein langes Leben (Ärzte Zeitung 7.01.2011)
US-Forscher aus Pittsburgh haben eine Metastudie mit knapp 35.000 Teilnehmern durchgeführt (JAMA 2011; 305:50). Sie haben dabei einen signifikanten Zusammenhang zwischen Gehgeschwindigkeit und Lebenserwartung festgestellt. 65-jährige Frauen, die 1,6 mm/s (5,7 km/h) schaffen, dürfen mit einem biblischen Alter von 108 Jahren rechnen, Männer dagegen müssten im Schnitt mit zehn Jahren weniger rechnen.
Die Autoren stellten weiter fest, dass die Gehgeschwindigkeit krankheitsbedingte Beeinträchtigungen und körperliche Fitness subsumiere und deswegen die Lebenserwartung gut vorhersagen könne.
Ambulantes Operieren (Pressemitteilung des LAOH vom 3.02.2011)
LAOH weist Kritik der Krankenhausdirektoren zurück Verband unterstreicht Hygienevorteile des ambulanten Operierens
Der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland e.V. (LAOH) weist die Kritik des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) an der geplanten Verfassungsbeschwerde des LAOH gegen die Budgetierung ambulanter Operationen bei niedergelassenen Ärzten entschieden zurück. "Es ist und bleibt eine Wettbewerbsverzerrung, dass Krankenhäuser weiterhin unbegrenzt ambulant operieren dürfen, während der Zuwachs ambulanter Operationen bei den Niedergelassenen seit Januar gedeckelt wird", erklärte der 1. Vorsitzende des LAOH, Dr. med. Thomas Wiederspahn-Wilz.
Der LAOH versuche weder eigene Budgets zu retten, noch stelle er die Krankenhäuser an den Pranger, korrigierte Dr. Wiederspahn-Wilz die Vorwürfe des VKD. Vielmehr gehe es um gleiche Rechte für Kliniken wie Niedergelassene, um die Sicherung hoher medizinischer Qualität und um die Erhaltung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes in Deutschland. Wenn der VKD in seiner Pressemitteilung jetzt auf die steigenden Zahlen ambulanter Operationen in Krankenhäusern verweise, so sei eben dies eine argumentative Steilvorlage für den LAOH.
Dr. Wiederspahn-Wilz wundert sich allerdings auch deshalb über die VKD-Kritik, weil in einem internen Diskussionspapier der Deutschen Krankenhausgesellschaft der automatische Ausschluss von der Berechtigung zur Erbringung von Leistungen aufgrund von Mindestmengenvorgaben und überzogenen Strukturqualitätsanforderungen abgelehnt wird. Außerdem heißt es in dem Papier, dass die Krankenhausärzte nicht bedarfsgerecht an der ambulanten Behandlung beteiligt würden, weil Institutsermächtigungen zu restriktiv vergeben würden. "Hier wird unverhohlen und zum Nachteil der Patienten an Qualitätsanforderungen gerüttelt und für Krankenhäuser das Vorrecht gefordert, ärztliche Qualifikationen aufzuweichen, während bei Niedergelassenen – völlig zu Recht – eine Ausbildung zum Facharzt gefordert wird", kritisiert Dr. Wiederspahn-Wilz.
Im Übrigen habe der LAOH keineswegs behauptet, dass die Patienten aus Angst vor Infektionen Operationen bei ambulant tätigen Ärzten einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus vorzögen. "Wir weisen lediglich darauf hin, dass durch mehr ambulante Operationen die Zahl der Infektionen mit gefährlichen Krankenhauskeimen deutlich gesenkt werden könne."Wir sind davon überzeugt, dass die Zahl der Infektionen um mehr als 50 Prozent verringert werden könnte, wenn alle ambulant möglichen Operationen ambulant vorgenommen würden", sagte Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz. Gleiches gelte auch für die Zahl der Todesfälle. Aktuelle Fälle wie die Schließungen von Zentralsterilisationen zweier hessischer Kliniken seien Alarmzeichen, die man sehr ernst nehmen müsse.
So hätten Ambu-Kiss-Studien des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance (NRZ) in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut die deutlich geringere Zahl von Infektionen mit gegen Antibiotika resistenten Keimen bestätigt. Bei einer ambulanten Operation hätten Patienten den Vorteil, dass sie so gut wie keinen Kontakt zu anderen Patienten haben, die potentiell Träger eines resistenten Bakteriums sein könnten. Darüber hinaus träten die resistenten Stämme vor allem dort auf, wo viele Patienten mit Antibiotika behandelt werden. Dies sei in den OP-Zentren und Praxen ambulanter Operateure nicht der Fall, so Dr. Wiederspahn-Wilz.
http://www.laoh.net
Die nächste Jahrestagung des BAO findet zusammen mit dem Bundeskongress des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen BNC und dem Chirurgentag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen BDC in Nürnberg statt. Sie sehen, die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden der narkotisierenden und operierenden Kollegen nimmt Form an.
Bitte schon vormerken:
BAO-JAHRESTAGUNG
4. - 6. MÄRZ 2011, NÜRNBERG
weiteres siehe: http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e27967/
9th International Congress on Ambulatory Surgery
State of the Art und Future Possibilities
8 – 11 May 2011
Bella Center
Copenhagen Denmark
http://www.iaascongress2011.org/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de