Kopie des MAO-BAO-Newsletters 42/05 vom 03.11.05:
Autor: Professor Jost Brökelmann
BAO-MAO-Aktuell; Nr. 42/05, vom 3. November 2005 Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten
++++ Gesetzliche Krankenversicherung ++++
+++ Rüggeberg: Massive Honorareinbußen – wo ist das Geld geblieben? +++
Kommentar von Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vorsitzender des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren (BAO) zu der ersten Abrechnung unter dem neuen EBM.
Der nachfolgende Text versucht das Phänomen massenhafter Honorareinbußen im zweiten Quartal 2005 zeitgleich mit der Einführung des EBM 2000plus zu erklären. Das bedeutet keineswegs, dass der Verfasser das aktuelle System der Vergütung von Vertragsärzten billigt, im Gegenteil. Meine persönliche und auch wiederholt öffentlich geäußerte Forderung lautet: klare Preise in Euro für klar definierte und betriebswirtschaftlich kalkulierte Leistungen. Das allerdings setzt ein System der Kostenerstattung voraus, von dem wir zwar hoffen, dass eine neue Regierung dies einführt, aber aktuell müssen wir unter den Bedingungen der Planwirtschaft zurechtkommen.
Nicht der EBM ist ursächlich für die Honorareinbußen, sondern der Gesetzgeber, der es geschickt versteht, die miserable Finanzlage der sozialen Sicherungssysteme vor der Bevölkerung zu kaschieren und gnadenlos die Folgen auf dem Rücken von uns Ärzten austragen lässt.
Quelle: facharzt.de vom 2.11.2005 http://www.facharzt.de/content/facharzt.otx/187,39747,0.html?sID=266ac784f46959bbe24802ce00644c45
+++ Erste Abrechungsbescheide: Anästhesisten beklagen drastische Einbußen +++
Enorme Einbußen müssen beispielsweise die nordrheinischen Anästhesisten hinnehmen, die in den nächsten Tagen ihre Abrechnungen erhalten. Der theoretische Punktwert von 5,11 werde bei weitem nicht erreicht, berichtet Elmar Mertens, Vertreter der niedergelassenen Anästhesisten im Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) im Gespräch mit Facharzt.de. "Die Auszahlungsquote liegt bei 64,9 Prozent, das bedeutet letztlich einen Punktwert von 3,31 Cent."
Das Ende der Fahnenstange sei mit den Auszahlungsquoten des zweiten Quartals aber noch nicht erreicht, warnt der Arbeitskreis Niedergelassener Anästhesisten Nordrhein. Die Krankenkassen hätten schon jetzt angekündigt, die Gesamtvergütung im Jahr 2006 um sechs Prozent zu kürzen, weil zu viele Arzneimittel verordnet würden.
Insbesondere leistungsstarke und qualitätsorientierte operative Zentren unter anästhesiologischer Leitung könnten mit ihren Umsätzen, die sie durch Kassenpatienten erwirtschaften, ihre Kosten nicht mehr decken, warnt der Arbeitskreis. Auf lange Sicht will er sich dafür einsetzen, dass die anästhesistischen Leistungen bei ambulanten Operationen aus dem Sicherstellungsauftrag herausgelöst und mit festen Preisen vergütet werden. Auch Mertens betont: "Die von diesem System Abhängigen müssen sich überlegen, wie weit sie in ihrer Selbstausbeutung noch gehen wollen und ob es nicht doch Alternativen gibt."
Quelle: facharzt.de vom 1.11.2005 http://www.facharzt.de/content/facharzt.otx/187,39685,0.html?sID=9558001cf5d251dc96f5dc521d443f0b
+++ KBV-Umfrage: Bürokratie frustriert Vertragsärzte! +++
Die Niedergelassenen klagen immer mehr über die ausufernde Bürokratie und den rapide wachsenden Verwaltungsaufwand in ihren Praxen. In einer Umfrage hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt konkret nachgehakt, wie viel Zeit die Ärzte für welche administrative Pflicht aufwenden.
Die wichtigsten Ergebnisse: Ihrer eigenen Einschätzung zufolge arbeiten die Vertragsärzte 55 Stunden in der Woche, ein Viertel davon, etwa 14 Stunden, wenden sie für administrative Tätigkeiten auf.
"Die Umfrage zeigt deutlich, dass die bürokratische Belastung der rund 117.000 Vertragsärzte unvertretbare Ausmaße angenommen hat", kommentiert KBV-Chef Dr. med., Andreas Köhler die Ergebnisse gegenüber Arzt & Wirtschaft.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 10/2005, 72
+++ Klinik und Praxis – ein schwieriges Verhältnis +++
Seit Ende der 70er Jahre ist der Ausgabenanteil der ambulanten Versorgung an den GKV-Gesamtausgaben um über sechs Prozent gefallen.
Hohe Einsparung durch ambulante Operationen
Der DKG-Präsident bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass sich die Krankenhäuser zu "Integrierten Dienstleistungszentren" weiterentwickeln wollten.
Doch gerade mit der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser ist das so eine Sache. Zwar zwingt die Einführung der Fallpauschalen viele Häuser zu Einsparmaßnahmen. Dennoch zeigt sich immer wieder: Einsparpotenzial bietet sich insbesondere, wenn eine Behandlung ambulant erbracht werden kann. So ergab eine vor kurzem veröffentlichte Studie der Techniker Krankenkasse (TK), dass in Baden-Württemberg seit 2002 die Zahl der ambulanten Operationen um knapp 40 Prozent angestiegen ist. Rund 80 Prozent aller Augenoperationen (Grauer Star), 70 Prozent der Gelenkspiegelungen und 40 Prozent der Krampfader-Operationen im Land erfolgen danach mittlerweile ambulant. Durch diese Entwicklung habe die von ihm geführte Kasse im vergangenen Jahr rund 900.000 Euro weniger ausgegeben, erläuterte bei Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Die ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen niedergelassenen Ärzten einerseits und insbesondere öffentlichen Krankenhäusern andererseits sind Anlass für eine Beschwerde, die kürzlich bei der EU-Kommission eingereicht wurde. Während niedergelassene Ärzte sowohl die laufenden Kosten ihrer Praxis als auch die Investitionen alleine über das Entgelt für ihre ärztlichen Leistungen finanzieren müssen, stehen gerade den öffentlichen Kliniken wesentlich üppigere Finanzierungsquellen zur Verfügung.
Quelle: Bernd Clement. der niedergelassenen arzt 10/2005, 14-15
+++ Bundesärztekammer: Selbst das medizinisch Notwendige unbezahlbar +++
Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert von Union und SPD das Eingeständnis, dass nicht länger alles medizinisch Notwendige für alle Bürger finanzierbar sei. „Wie immer die nächste Gesundheitsreform aussieht und welche Wirtschaftlichkeitsreserven auch immer eine große Koalition mobilisieren kann - es wird mittel- und langfristig nicht ausreichen, um das Gesundheitswesen zu finanzieren“, sagte der Hauptgeschäftsführer der BÄK, Christoph Fuchs, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom 31. Oktober. Die politisch Verantwortlichen müssten sich dieser Wahrheit stellen und dürften keine Illusion nähren.
Selbst notwendige Medizin werde unter den derzeitigen Bedingungen nicht dauerhaft gewährleistet werden können, sagte Fuchs. Deshalb müsse jetzt erörtert werden, ob sich die Gesellschaft Wartelisten für Behandlungen leisten, die Eigenbeteiligung erhöhen, private Vorsorge stärken und Leistungen ausgrenzen wolle. Es liege an der Politik, diese Entscheidungen am Ende eines von ihr angestoßenen offenen Dialogs zu fällen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt 31.10.2005
+++ Bundesärztekammer: Keine Angleichung der Vergütungssysteme +++
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich gegen die Angleichung der Vergütungssysteme von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) ausgesprochen. Der Vorsitzende des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“, Dr. Alfred Möhrle, erteilte allen Überlegungen zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sowie einer Angleichung der Vergütungssysteme von GKV und PKV eine „klare Absage“.
Mit Blick auf eine mögliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung weist die BÄK darauf hin, dass die Begrenzung des Versichertenkreises der PKV zwangsläufig auf eine Reduzierung der hohen Quersubventionierung der GKV durch privat Krankenversicherte hinauslaufen würde.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 31.10.2005, Nr. 86/2005, 13
+++ Techniker hält IV-Verträge für Erfolgsgeschichte +++
Die Techniker Krankenkasse im Norden will die integrierte Versorgung (IV) weiter ausbauen. Mit der Zwischenbilanz ist die Krankenkasse zufrieden.
Als "besonders attraktiv" bezeichnete die Techniker Krankenkasse die integrierte Versorgung für operierende Leistungsanbieter. Insgesamt neun Verträge hat die Krankenkasse bislang geschlossen: Drei zur Endoprothetik, zwei zum ambulanten Operieren, und jeweils einen Vertrag zur Augenchirurgie, zur Brachytherapie bei Prostatakarzinom, zur Kardiologie und zu interdisziplinären Schmerzkonferenzen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 31.10.05
+++ Krankenversicherung: Forderung nach Generationengerechtigkeit +++
Trotz aller Reformbemühungen werde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unvermindert steigen. Begründet wird dies in einem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Auftrag gegebenen Gutachten mit der fehlenden Nachhaltigkeit in der Finanzierung des bestehenden Versicherungssystems.
Das unter Leitung von Prof. Dr. Volker Ulrich, Gesundheitsökonom an der Universität Bayreuth, erstellte 102 Seiten umfassende Gutachten „Stärkung der Nachhaltigkeit in der Finanzierung des Versicherungsschutzes der GKV-Versicherten“ sieht das Problem weniger in der demographischen Alterung und dem medizinischen Fortschritt, sondern in der Wirkung der Alterung auf die intergenerative Verteilung der Einkommen. Demographische Alterung und medizinischer Fortschritt bewirkten zusammen einen deutlich höheren Anstieg der Leistungsausgaben bei den älteren Versicherten.
Nachhaltigkeit einzuführen bedeute die Rückführung bestehender Umverteilung. Nur eine Finanzierung der GKV, bei der jede Generation über ihren Lebenszyklus hinweg die eigenen Gesundheitskosten trage, sei nachhaltig. Das Gutachten kann auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter http://www.kbv.de/7131.html abgerufen werden.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 31.10.2005, Nr. 86/2005, 10 –11
+++ Betrug kostet Milliarden +++
Wie die Tageszeitung „Die Welt“ von heute berichtet, richtet „Betrug und Bestechung im deutschen Gesundheitswesen nach Auffassung der Anti-Korruptions-Initiative Transparency International jedes Jahr milliardenschweren Schaden an.“ „Eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung würde jede Gesundheitsreform zur Kostensenkung überflüssig machen, sagte der Mainzer Staatsanwalt Roland Steinhart auf der Korruptions-Tagung der Journalistenvereinigung ‚Netzwerk Recherche’ in Wiesbaden.“ Nach Auffassung von Experten ist eine erfolgreiche Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen wegen unzureichendem Personal nicht möglich, da die Aktenberge, die in Arztpraxen sichergestellt werden, nicht zeitnah und zugleich sorgfältig ausgewertet werden können.
Quelle: http://www.kliniknews.de Nr. 49, 31.10.2005
+++ Widerspruch zur Honorarabrechnung 2/2005 (KV WL) +++
Punktwert ambulantes Operieren von 2,8 Cent RVO bis 4,1 Cent EK
Im EBM 2000 Plus wurden die Operationsleistungen nach betriebswirtschaftlichen Kosten (Op-Betriebsstunde) und den berühmten Stunden- oder Minutenlohn eines Oberarztes im Krankenhaus berechnet. Diese Berechnungen sollten kostendeckend sein. Die KV Westfalen-Lippe hat die Beträge aber um bis zu 40 % abgewertet, der EBM-geplante Punktwert von 5,1 Cent wurde nicht erreicht. Gleichzeitig wird aber den Hausärzten ein Punktwert von 5,1 Cent EK bis 5,25 Cent RVO gewährt. Die Aussage von Herrn Dr. Dryden, Leiter der Abrechnung der KV WL, dass sich bei der Abrechnung in Westfalen-Lippe wenig Änderungen ergeben werden, da mit Hilfe des Honorarverteilungsmaßstabes so geregelt werden könne, dass alles „fast beim Alten bleibt“, ist bezeichnend. Diese Konterkarierung der Ziele einer neuen Gebührenordnung ist sicher unzulässig. Krankenhausersetzende ambulante Operationen, z.B. die mikroinvasiven Methoden in unserer Operationsabteilung sollen gefördert und nicht abgewertet werden. Die Intention der neuen Gebührenordnung und der aktuelle politische Wille - ambulante Operationen mit hohem Niveau - werden durch die Honorarvertretung der KVWL missachtet.
Quelle: Schreiben von Dr. med. Th. Hasskamp an die KV Westfalen-Lippe vom 27.10.2005
+++ KVB: Hausärzte fordern eigene Kassenärztliche Vereinigung +++
In der Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) haben die Hausärzte die Erwartung an die künftige Bundesregierung und die Bundesgesundheitsministerin ausgesprochen, eine endgültige „Trennung in eine Facharzt- und in eine Hausarzt-KV“ vorzunehmen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 31.10.2005, Nr. 86/2005, 15
+++ KV Bayerns am Scheideweg +++
Der Deutsche Hausärzteverband steuert klar auf ein eigenes Verhandlungsmandat in den KVen zu. Die Politik hat dafür bereits Unterstützung signalisiert.
Dass die Hausärzte auch ohne KV zu für sie akzeptablen Verhandlungsergebnissen kommen können, hat sich inzwischen mehrfach bestätigt. Vor diesem Hintergrund könnte der Rücktritt Sitters ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Spaltung der KVen sein. Übernimmt Bayern dabei eine Vorreiterrolle?
Quelle: Jürgen Stoschek, Ärzte Zeitung vom 28.10.2005
++++ Privatversicherer++++
+++ GOÄ - So sprengen Sie Ihre Fesseln +++
Der Bundesgerichtshof hat die Fesseln der privatärztlichen Gebührenordnungen für (Zahn)Ärzte gelockert: Gewährleistet der vorgegebene Gebührenrahmen keine angemessene Vergütung, kann der Arzt durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Patienten von der Gebührenordnung abweichen.
Wichtig: Die Gebührenordnung gehe wie jede typisierende Regelung von einer mittleren Leistungsqualität aus.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2004, Az.: 1 BvR 1437/02
http://www.bundesgerichtshof.de
Quelle: Arzt & Wirtschaft 10/2005, 32
++++ Rechtliches ++++
+++ Anforderung an die Überwachungspflicht bei ambulanter Behandlung +++
Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes vom 8.04.2003 (AZ: VI ZR 265/02, http://www.bundesgerichtshof.de) besteht auch eine Überwachungspflicht bei ambulanten Operationen. Wird ein Patient bei einer ambulanten Behandlung stark sediert, so dass seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt. Dies könnte zum Beispiel dadurch erfolgen, dass der Patient in einem Raum untergebracht wird, der ständig überwacht wird.
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 10/2005, 16
+++ Arzt im Zahlungsrückstand +++
Kommt ein Arzt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so können auch seine Forderungen gegen Patienten gepfändet werden; Informationen über Patienten und ihre Krankheiten unterliegen zwar dem Arztgeheimnis, trotzdem ist es – wegen des vorrangigen Interesses an einer geordneten Rechtspflege – zulässig, Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Praxisbetriebs bzw. Einnahmen- und Ausgabenbelege zu verlangen, zumal Rechnungen über Arztbesuche noch keine Details über Krankheiten offenbaren.
Beschluss des Bundesgerichtshofs von 17. Februar 2005-IX ZB 62/04 http://www.bundesgerichtshof.de
Quelle: gynäkologie + geburtshilfe, 5-2005, 65
++++ Praxismanagement ++++
+++ ICD-10-GM – DIMDI veröffentlicht Klassifikation +++
Das DIMDI hat die endgültige Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (deutsche Modifikation: ICD-10-GM) veröffentlicht. http://www.dimdi.de
Quelle: der niedergelassene arzt 10/2005, 9
+++ KV bietet Hilfen bei Verträgen mit Klinken an +++
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat für ihre Mitglieder einen Mustervertrag für die sektorübergreifende Versorgung entwickelt. Die KV will den niedergelassenen Ärzten damit eine Hilfestellung für die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern bei der vor- und nachstationären Behandlung bieten.
Für den Bereich des ambulanten Operierens habe die KVWL deshalb in einer Sonder-Veröffentlichung genau aufgelistet, welche Leistungen Aufgabe des Hausarztes, des operierenden Facharztes oder des Krankenhauses sind.
Der Vertrag regelt Bereiche wie die Abläufe in der sektorenübergreifenden Versorgung, die Haftung und die Vergütung.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 31.10.2005
+++ Kardiologen und Sana kooperieren +++
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und die Sana Kliniken haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Ziel ist es, durch eine intensive Zusammenarbeit die Patientenversorgung zu verbessern. Geplant sind unter anderem regionale Einzelverträge zwischen Kardiologen und den Sana Kliniken, die das gesamte kardio-vaskuläre Leistungsspektrum des niedergelassenen Arztes und der betreffenden stationären Einrichtung des Sana-Verbundes umfassen. Der BNK vertritt die Interessen von über 1.100 niedergelassenen Kardiologen, dem Sana-Klinikverbund gehören derzeit unter anderem 32 Krankenhäuser an.
Quelle: http://www.kliniknews.de Nr. 49, 31.10.2005
+++ Ärztliches Werberecht: So weit dürfen Sie jetzt gehen! +++
Beispiele für zulässige Arztwerbung:
- Sachlich berufsbezogene informierende Werbung, die nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend ist,
- Praxisbroschüre, in der medizinische und organisatorische Informationen dargestellt werden,
- Zusatzinformationen in Anzeigen, wie Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Verkehrsanbindung und ähnliches,
- die Information anderer Ärzte über das eigene Leistungsangebot, unter anderem auch über fakultative Weiterbildung beziehungsweise Fachkunde,
- Hinweise auf Zertifizierung der Praxis, etwa eine Bescheinigung per "ISO-9000-Qualitätszertifikat" über genormte Organisationsabläufe,
- Hinweise auf Ortstafeln, in kostenlos verteilten Stadtplänen und über Bürgerinformationsstellen,
- Geburtstagsglückwünsche an eigene Patienten ohne Hinweise auf das eigene Leistungsspektrum,
- das Auslegen von Flyern und Praxisbroschüren innerhalb der eigenen Praxis mit organisatorischen Hinweisen, Hinweisen zum Leistungsspektrum, Angaben zur Person,
- das Auslegen von Werbematerialien innerhalb der eigenen Praxis, etwa Plastikhüllen für Chipkarten, Kugelschreiber und sonstige Mitgaben mit geringem Wert, etwa Kalender mit Namens-/Praxisaufdruck,
- Tag der offenen Tür, Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring,
- nicht aufdringliches (Praxis-)Logo,
- Serviceangebote,
- Kunstausstellungen.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 10/2005, 46-47
+++ Kein Arbeitszimmer bei Arbeitsmöglichkeit in der Praxis +++
Ein Freiberufler, der seine Praxis in gemieteten Räumen unterhält, die Büroarbeiten aber in einem Arbeitszimmer im Einfamilienhaus erledigt, kann die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers in der Regel nicht absetzen. Einem Freiberufler ist zuzumuten, seinen Arbeitsplatz in der Praxis so zu organisieren, dass er dort möglichst sämtliche Arbeiten verrichten kann. So können ihm für Büroarbeiten die Räume der Praxis außerhalb von deren Öffnungszeiten zur Verfügung stehen (Bundesfinanzhof).
Quelle: Das Aktuelle, November 2005, 4
+++ Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen +++
Betriebsveranstaltungen gesellschaftlicher Art im üblichen Rahmen, z. B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Jubiläumsfeier sind lohnsteuerfrei, wenn die Kosten insgesamt 110 € einschließlich Umsatzsteuer pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Schon bei einem Cent mehr ist der Gesamtbetrag lohnsteuerpflichtig. Alle Betriebsangehörigen müssen teilnahmeberechtigt sein, abteilungsweise Feiern sind aber zulässig.
Quelle: Das Aktuelle, November 2005, 4
+++ Geschenke an Geschäftsfreunde +++
Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann Betriebsausgaben, wenn die Kosten aller Geschenke an den gleichen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht mehr als 35 € betragen. Wird diese Grenze überschritten, ist kein Geschenk an den betreffenden Empfänger als Betriebsausgabe absetzbar.
Quelle: Das Aktuelle, November 2005, 5
++++ Europa ++++
+++ EU-Kommission: Kritik an französischen Beihilfen +++
Kritik hat die Europäische Kommission an den staatlichen Beihilfen für eine Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes geübt und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht.
Die französische Krankenkasse für den öffentlichen Dienst (Mutualité Fonction Publique, MFP) bietet ihren Mitgliedern bestimmte Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis an, etwa erleichterten Zugang zu Spezialeinrichtungen. Für diese Zusatzversicherung zahlt ihnen die öffentliche Hand einen Zuschuss. Die Höhe aller staatlichen Zahlungen an die MFP soll zwischen 1993 und 2003 einen Betrag von insgesamt 460 Mio. Euro erreicht haben.
Die Europäische Kommission sieht in diesen staatlichen Zuwendungen unerlaubte Beihilfen und hat Frankreich aufgefordert, die Privilegierung gegenüber anderen (kommerziellen) Anbietern von Zusatzkrankenversicherungen zu beenden. Sollte die französische Regierung die staatlichen Zahlungen nicht einstellen, sei ein Vertragsverletzungsverfahren vorprogrammiert.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 27.10. 2005 Nr. 85/2005, 12
++++ Allgemeines ++++
+++ Mammakarzinom: MRT ersetzt keine Biopsie +++
Die MRT diagnostizierte in 356 von 404 Fällen den Brustkrebs korrekt. Dies ergab eine Sensivität von 88,1 Prozent. Dagegen wurden lediglich 281 von 417 negativen Befunden korrekt erkannt, was eine Spezifität von 67,7 Prozent ergab. Insgesamt wurden die MRT-Ergebnisse nicht signifikant durch die Dichte des Brustgewebes, die Tumorhistologie oder den Hormonstatus der Frauen beeinflusst.
Quelle: JAMA.2004; 292: 2735-42, 2779-80, Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 10/2005, 21
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann
Bundesverband für Ambulantes Operieren - BAO
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