19.10.04: BAO-MAO-Aktuell 40/05

Kopie des MAO-BAO-Newsletters vom 19.10.05:

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 40/05, vom 19. Oktober 2005 Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

++++ Gesetzliche Krankenversicherung ++++

+++ "Es wäre besser, sich gegen Dritte zu verbünden" +++
Facharztverbandschef Rüggeberg hält eigenes Verhandlungsmandat der Hausärzte in den KVen für kontraproduktiv
Wenn nicht in letzter Minute beide Seiten einlenken, wird die Spaltung der Vertragsärzteschaft kaum noch zu verhindern sein. Es geht um den aktuellen Streit zwischen Haus- und Fachärzten - und dabei im Wesentlichen zwischen den Führungsgremien beider Verbände. Der Hausärzteverband hat nach Meinung des Präsidenten der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände die Friedenslinie nicht eingehalten. Im Gegenzug beharrt der Hausärzteverband auf seiner Interessenpolitik.
Der GFB-Chef zur "Ärzte Zeitung": "Ein eigenständiges Verhandlungsmandat läuft gegen die Interessen einer Gesamtvertretung. Anstatt sich permanent Knüppel zwischen die Füße zu werfen, sollte man sich besser gegen Dritte verbünden." Wenn dazu der Hausärzteverband nicht bereit sei, "dann scheint es in der Tat besser zu sein, sie verlassen die KVen".
Für den GFB-Chef heißt das in der Konsequenz: Dann ist auch nicht mehr die Körperschaft wichtig. "KBV und KVen würden vielleicht noch als Holding fungieren können, in dessen Räumlichkeiten Haus- und Fachärzte Zimmer anmieteten."
Quelle: Ärzte Zeitung vom 13.10.2005

+++ Köhler gegen Trennung der KVen +++
Dr. Andreas Köhler hat sich vehement gegen eine eigene KV für Hausärzte und eine für Fachärzte ausgesprochen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 18.10.2005

+++ Politisches Sofortprogramm der KBV +++
Mit einem politischen Sofortprogramm bringt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in die laufende Diskussion zur Reform des Gesundheitssystems ein:
- Flexibilisierung der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit
- Faire Rahmenbedingungen für Integrationsverträge
- Anschlussregelung nach Auslaufen der Anschubfinanzierung im Jahr 2007
- Angleichung der Vergütung der Vertragsärzte der neuen Bundesländer
- Einführung der morbiditätsbezogenen Vergütung ab dem Jahr 2007
- Schließen der Gerechtigkeitslücke bei der sog. Praxisgebühr
- Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
- Regressansprüche aus Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen bei Insolvenz eines MVZ
- Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die GKV
- Qualitätssicherung: Verbesserung der Datenbasis
Quelle: http://www.kbv.de/presse/7022.html

+++ Schmidt kritisiert Arzneipolitik von KBV und Kassen +++
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat Krankenkassen und KVen nachdrücklich aufgefordert, das Preis-Leistungsverhältnis in der Arzneimittelversorgung zu verbessern und bei Unwirtschaftlichkeit mit Sanktionen gegen Ärzte vorzugehen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2005

+++ Ambulante Ops - reichen Zielpunktwerte aus? +++
Operateure in Berlin skeptisch / Auswertung liegt nicht vor
Mit Skepsis betrachten die ambulanten Operateure in Berlin die Vereinbarungen, die die Kassenärztliche Vereinigung zum Ambulanten Operieren mit den Kassen getroffen hat. Unklar ist nach wie vor, ob die angestrebten Zielpunktwerte erreicht werden.
"Wir werden nach einem Beschluss unserer Mitgliederversammlung wie angekündigt auf Kostenvoranschlag arbeiten, wenn die Zielpunktwerte erheblich unterschritten werden", sagt Dr. Ansgar Pett, der Sprecher des Landesverbands Ambulantes Operieren in Berlin.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2005
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+++ Kassen und Ärzte kämpfen weiter um die Datenhoheit +++
Ärzte, Kliniken und Apotheker hatten sich in der Vergangenheit dafür stark gemacht, einen elektronischen Datenfluss abseits von zentralen Servern zu lenken. Die Kassen plädieren dagegen für zentrale Strukturen. Die Leistungserbringer begründen ihre Präferenz mit Datenschutz und Datensicherheit. Die Kassen verweisen auf Kosten und Praktikabilität.
Der Interessenkonflikt macht sich fest am Streit um den Speicherungsort - Karte oder Server - und an den unterschiedlichen Vorstellungen zur Verbindung zwischen einer Praxis-EDV und einem Netzwerk.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2005
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+++ Chipkarte: Sperrung bringt TK Millionenersparnis +++
Rund 30 Mio. Euro hat die Techniker Krankenkasse (TK) innerhalb eines Jahres durch die Sperrung ungültiger Chipkarten eingespart.
Seit zwölf Monaten setzt die TK für ihre rund 6 Mio. Versicherten die Verax-Liste in über 100.000 Arzt- und Zahnarztpraxen ein und macht ungültige Karten damit unbrauchbar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schätzt, dass durch den Abrechnungsbetrug mit Krankenversichertenkarten jährlich ein Milliardenschaden entsteht.
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst 17.10.2005 Nr. 82/2005, 10
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+++ Für eine leistungsstarke gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Eckpunkte für die Gesundheitspolitik aus Sicht der GKV +++
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen, September 2005
Ziel der Gesundheitspolitik muss es sein, die Gesundheit der Bürger zu erhalten, zu fördern und im Krankheitsfall wieder herzustellen
Auszüge: http://www.arzt-in-europa.de
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+++ "Krankenhausmonopole müssen wir verhindern" +++
Der Präsident des Bundeskartellamts fordert mehr Wettbewerb im gesamten Gesundheitswesen.
Auszüge: http://www.arzt-in-europa.de

++++ Privatversicherer++++

+++ Zielleistung ist beim Wort zu nehmen +++
Frauenärzte werden bei der Privatabrechnung operativer Leistungen damit konfrontiert, dass nebeneinander berechnete GOÄ-Ziffern von der privaten Krankenversicherung (PKV) unter Hinweis auf das Zielleistungsprinzip der GOÄ nicht erstattet werden.
- "Zielleistung" ist in der GOÄ nur das, was in der jeweiligen Leistungslegende steht, nicht das, was im Rahmen eines Eingriffs medizinisch notwendig ist.
- Prüfpunkte eigenständiger Berechenbarkeit von GOÄ-Ziffern sind deshalb vor allem der GOÄ-Text, daneben die eigenständige Indikation und die erkennbar dokumentierte zusätzliche Leistung.
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 9/2005, 12

++++ Rechtliches ++++

+++ Unsicherheit bei Abrechnung ambulanter OP +++
Verbringt der Patient die Nacht nach einer ambulanten Operation im Krankenhaus, gilt die Behandlung nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts als stationär.
Auszüge: http://www.arzt-in-europa.de
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+++ Ambulant durchgeführte Operation mit anschließendem stationären Aufenthalt des Versicherten +++
Bundessozialgericht Urteil vom 8.9.2004, B 6 KA 14/03 R
Leitsätze
1. Veranlassen Vertragsärzte nach von ihnen in ihrer vertragsärztlichen Praxis durchgeführten Operationen ihre Patienten, einen stationären Aufenthalt in einer Klinik zu nehmen, sind die Operationen nicht der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zuzurechnen.
2. Dem Vertragsarzt steht für Leistungen, die er nicht gemäß den Bestimmungen des Vertragsarztrechts erbracht hat, auch kein Vergütungsanspruch auf bereicherungsrechtlicher Grundlage zu (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BSG; Abgrenzung zu BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).
Quelle: http://www.bundessozialgericht.de/
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+++ Behandlungspflicht: Rechtliche Grauzone +++
Solange der Vertragsarzt seine Berufspflichten achtet, darf er seine Praxis nach Leistungsvermögen und Budgetkapazität organisieren. Genau das hatte ein Arzt getan, indem er auf seine Überlastung reagiert und nur noch GKV-Stammpatienten oder Notfälle behandelt hat. Zu einer solchen Auswahl, entschied das Gericht, sei er grundsätzlich berechtigt.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 9/2005, 26
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+++ Krankenhauseinweisung: Das müssen Sie jetzt wissen! +++
Der Vertragsarzt ist der "Kassenwart" der Krankenkassen. Verordnet er stationäre Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehamaßnahmen, trifft er Entscheidungen von großem ökonomischem Gewicht. Die Kehrseite der Medaille: In der Wirtschaftlichkeitsprüfung drohen hohe Regressforderungen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Rechtsprechung die Kriterien für die Notwendigkeit stationärer Krankenhausbehandlung folgendermaßen definiert:
- Ein Versicherter hat Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.
- Lässt sich eine Krankheit ebenso gut auch außerhalb eines Krankenhauses behandeln, besteht kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 9/2005, 24
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+++ Keine Hoffnung auf Gerichte! +++
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen, die Mengenkorsage im HVM – all das sichert keine angemessene Vergütung. Und auch von den Sozialgerichten brauchen die Ärzte an der Honorarfront keine Unterstützung erwarten.
Das Bundessozialgericht hat Anfang Dezember 2004 in einer Mammutveranstaltung nicht weniger als 19 Revisionsanträge von Radiologen und Pathologen gegen Entscheidung der Landessozialgerichte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen-Bremen zurückgewiesen. Das Bundessozialgericht verneinte dabei die Hauptfrage, ob die Kläger unter dem Gesichtspunkt angemessener Vergütung ein höheres Honorar beanspruchen können – auch unter Einbeziehung des Artikels 12 Absatz 1 Grundgesetz.
Die Argumente der Kläger, als "angemessene Vergütung" müsse in der ambulanten Praxis zumindest das Gehalt des Oberarztes erreicht werden, fegte das BSG in letzter Instanz vom Tisch.
Steht nicht eine ganze Fachgruppe vor dem Bankrott, ist auch nicht mit den Sozialgerichten zu rechnen
Kein Vertragsarzt hat Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen mit einem festen Punktwert, also weder darauf, dass sie mit dem gleichen Punktwert wie Grundleistungen oder ebenso wie die Leistungen anderer Ärzte vergütet werden, noch darauf, dass alle auf Überweisung erbrachten Leistungen mit einem festen Punktwert vergütet werden müssen. Auch diese Feststellungen des LSG Nordrhein-Westfalen haben die Hürden der Überprüfung durch das Bundessozialgericht genommen. (Az.: B 6 KA 44/03 R u.a.)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 9/2005, 21-22

  ++++ Praxismanagement ++++

+++ Datenbank mit Tipps für die Überweisung von Patienten in Kliniken +++
Der AOK Bundesverband hat als erste Krankenkasse eine Datenbank für niedergelassene Ärzte ins Internet gestellt, die ihnen die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus für ihre Patienten erleichtert. Ärzte können mit dem Recherche-Tool unter anderen herausfinden, welche Leistungen Kliniken wie oft erbringen. Die Daten beruhen auf Hochrechnungen aus den AOK-Abrechnungsdaten. Die Daten sind repräsentativ für gesetzlich Versicherte. Aussagen über Privatpatienten gibt die Datenbank nicht.
siehe http://www.klinik-konsil.de/
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.10.2005
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+++Vertragsärzte gründen Versorgungszentren +++
In Bayern sind derzeit 68 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zugelassen. Die meisten wurden von Vertragsärzten gegründet. "Einige hundert MVZ, initiiert durch Kliniken", so der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Klaus Ottmann, "stehen in den Startlöchern".
Quelle: Ärzte Zeitung vom 19.10.2005
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+++ Neues Zentrum für ambulante Operateure +++
Die Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg hat Anfang Oktober ihr neues Ambulantes Operationszentrum in Betrieb genommen. In dem völlig neu gestalteten Kliniktrakt können künftig rund 1.200 Patienten im Jahr behandelt werden.
Der Umbau des Traktes sowie die Einrichtung kosteten 2,8 Millionen Euro.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 14./15.10.2005
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+++ Qualitätsberichte als Marketing-Instrument +++
Der Helios-Geschäftsführer Bert Uwe Drechsel über Qualitätswettbewerb auf dem Krankenhausmarkt und interne Leistungsvergleiche
Auszüge: http://www.arzt-in-europa.de
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+++ Kürzere Wartezeiten und mehr Behandlungsqualität +++
Zwei neue Verträge zur Integrierten Versorgung hat die DAK Berlin mit dem Ambulanten Venenzentrum Berlin und mit dem Medizin-Zentrum am Krankenhaus Lichtenberg geschlossen.
105 Patienten sollen pro Jahr behandelt werden. Das Ambulante Venenzentrum übernimmt eine Garantie, dass innerhalb eines halben Jahres nach dem Eingriff keine erneute Operation nötig wird.
Niedergelassene Ärzte können auf Antrag daran teilnehmen, wenn sie die gesetzlich geforderten Voraussetzungen zum ambulanten Operieren erfüllen und sich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichten. Die Patienten werden, falls nötig, auf der Privatbettenstation des MZL kurzstationär betreut.
Über die Vergütungen wurde Stillschweigen vereinbart.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 19.10.2005
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+++ Praxiswalking und Anmeldungsasylanten +++
Bewegung ist gesund – keine Frage. Trotzdem sollten Ärzte überflüssige Wege und Besuche an der Rezeption ihrer Praxis während der Sprechstunde vermeiden. Die nützen weniger, als sie schaden. Denn sie demotivieren Helferinnen und schaffen mehr Unruhe als Klarheit.
Kommt noch ein Laufzettel dazu, den der Patient zur Anmeldung mitnimmt und auf dem alle Mitteilungen an die Helferinnen notiert sind, entfällt weitere unnötige Lauferei des Arztes.
Überhaupt sollte Sie als Arzt vermeiden, zwischen den Behandlungen zur Anmeldung zu kommen.
Dazu sind "Arztbesuche" an der Anmeldung oft recht störend. Sämtliche dort tätigen Helferinnen lenken ihre Aufmerksamkeit dann in Richtung Arzt und vernachlässigen ihre eigentliche Arbeit. Fehler und Stress sind so programmiert. Dazu fühlen sich die Helferinnen permanent kontrolliert, wenn der Chef immer wieder bei ihnen auftaucht.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 9/2005, 32
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+++ Onlineportal hilft bei der Suche nach einem Praxisnachfolger +++
Gemessen an den Möglichkeiten scheinen die entstehenden Kosten für inserierende Ärzte sehr moderat. 35 Euro werden für die ersten zwei Monate und danach monatlich als Gebühr erhoben. Für Mitglieder von NAV-Virchow-Bund und VWA gilt ein Sonderpreis von 20 Euro.
http://www.web-pro-med.de
Quelle: der niedergelassene Arzt 9/2005, 20-23
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+++ Wer vorausschauend die Zukunft seiner Praxis plant, wird durch Basel II keine Finanzprobleme bekommen +++
Basel II verpflichtet die Banken nämlich, eine wesentlich differenziertere Risikobeurteilung potentieller Kreditnehmer vorzunehmen als bisher, um die individuelle Kreditwürdigkeit zu ermitteln. Dies gilt nicht nur bei Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen, sondern auch für bestehende Kredite.
Basel II zwingt Ärzte folglich dazu, verstärkt unternehmerisch zu denken und zu handeln und die betriebswirtschaftliche Entwicklung der Arztpraxis vorausschauend zu planen. Das neue Regelwerk muss freiberuflich tätigen Ärzten dabei nicht zwangsläufig zum Nachteil gereichen. Im Gegenteil: Unternehmerisch gut geführte Praxen mit einem zukunftsträchtigen und transparenten betriebswirtschaftlichen Konzept können sogar von den Vorgaben profitieren.
Ärzte müssen sich daher bei Kreditverhandlungen darauf vorbereiten, dass die Finanzinstitute verstärkt das Leistungsangebot, die Größe und Betriebsform der Praxis, langfristig geplante Investitionen, die Personalentwicklung sowie das Risiko- und Qualitätsmanagement unter die Lupe nehmen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2005
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+++ Vertrag regelt Vergütung prästationärer Leistungen +++
Zwei Ärztenetze und vier baden-württembergische Krankenhäuser schließen spezielle Vereinbarung
Haus- und Fachärzte im Rhein-Neckar-Kreis, die Patienten ins Krankenhaus überweisen und entsprechende Voruntersuchungen vornehmen, bekommen dafür ab sofort von der Klinik 46,63 Euro ausgezahlt. 61,38 Euro gibt es, wenn noch ein EKG erforderlich sein sollte.
Der Vertrag umfasst eine Liste planbarer Operationen, für die diese Vereinbarung gilt. Chirurgische Eingriffe an der Gallenblase oder am Struma gehören genauso dazu wie Operationen an der Wirbelsäule bei Bandscheibenvorfällen, Spinalstenosen oder Tumorerkrankungen.
"Es handelt sich hier um einen Privatvertrag zwischen den vier Kliniken und uns. An dem sind weder die KVen noch die Kassen beteiligt", erläuterte jetzt Ekkehard Ruebsam-Simon, stellvertretender Vorsitzender von Medi und Vorsitzender der nordbadischen Ärzteinitiative. Beide Parteien hätten sich darauf verständigt, die prästationären Leistungen der niedergelassenen Ärzte mit dem einfachen GOÄ-Satz abzugleichen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.10.2005
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+++ Krankenhaus: "Alles hat sich dem OP-Programm unterzuordnen" +++
Patientenzufriedenheit durch verlässliche OP-Termine, spürbar entspannte Chirurgen und ein dank höherer Auslastung erstmals zufrieden gestellter Direktor – der Einstieg ins OP-Management zahlt sich aus. Denn die Keimzelle der Ineffektivität ist der OP. Wenn es im Operationssaal klemmt, klemmt der ganze Laden.
Unpünktlich ist ein Wesensmerkmal deutscher Operationswirklichkeit. Organisation scheint nicht des Chirurgen Stärke, Prozessmanagement ein Fremdwort zu sein.
Quelle: Krankenhaus Umschau 9/2005, 758 ff.
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+++ Privat Klinkketten: Gesundheitspolitik versus Kartellrecht +++
Mit der Entscheidung B 10-123/04 des Bundeskartellamtes von 10. März 2005 ist zum ersten Mal in Deutschland der Aufkauf eines öffentlichen Krankenhauses durch einen privaten Klinikbetreiber untersagt worden. Im strittigen Fall wollte die Rhön-Klinikum AG die beiden Kreiskrankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld erwerben.
Aufgrund dieses Zusammenschlussfalls wird deutlich, dass sich alle Akteure im Gesundheitswesen darüber im Klaren sein müssen, dass sie auf Märkten tätig sind und im Wettbewerb stehen.
Quelle: Dr. rer.pol. Björn A. Kuchinke. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 102, Heft 41, 14.10.2005, A 2758

++++ Europa ++++

+++ Europäische Versicherungskarte +++
Die Schweizer werden 2006 von ihrer Krankenkasse eine neue europäische Versicherungskarte erhalten. Die Karte weist sie in der ganzen EU als versichert aus und soll später als inländische Gesundheitskarte gebraucht werden, teilte der Krankenkassenverband Santésuisse mit.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 13.10.2005
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+++ Europäische Gesundheitspolitik: Brüsseler Ambitionen +++
Die Europäische Kommission hat ihren Einfluss auf die Gesundheitspolitik der Mitgliedsländer in den vergangenen zwei Jahrzehnten stetig erweitert.
So soll unter anderem die auf Bestreben der EU-Kommission Anfang 2004 eingeführte Europäische Krankenversichertenkarte die Mobilität der Versicherten vorantreiben. Ebenfalls im vergangenen Jahr startete die Kommission eine Initiative zur Einrichtung eines EU-Gesundheitsportals, über das interessierte Bürger Daten und Informationen zum Gesundheitswesen in ganz Europa abfragen und austauschen können.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Jg. 102, Heft 41, 14. Oktober 2005, A 2766
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+++ Österreichs Klinikärzte sind am Limit +++
Österreichs Klinikärzte sind überlastet. Eine Wochenarbeitszeit von 100 Stunden gehört für viele Kollegen aus dem Nachbarland zum Alltag. Etwa 70 Prozent der Krankenhäuser halten die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen nicht ein. Die Ärztekammer fordert von den Politikern sofortige Gegenmaßnahmen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2005
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+++ Netzwerk kämpft gegen Betrug im Gesundheitswesen +++
Zum ersten Generaldirektor des Europäischen Netzwerkes gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (EHFCN) wurde der Brite Jim Gee gewählt.
Auszüge: http://www.arzt-in-europa.de


++++ Allgemeines ++++

+++ Mehr als ein Viertel der Deutschen liest keine Bücher mehr +++
Dies ist das Ergebnis einer Studie des Mannheimer Marktforschungsunternehmens Eisele & Noll. In Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern liege der Anteil der Nichtleser mit 33,8 Prozent mehr als sechs Prozentpunkte über dem Durchschnitt von 27,5 Prozent. Frauen lesen im Mittel fast vier Bücher mehr pro Jahr als Männer.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2005


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann
Bundesverband für Ambulantes Operieren - BAO
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423
Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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