Mehr Ambulantes Operieren verbessert die Qualität der Patientenversorgung und spart Geld!
Für die Mitglieder des BAO nichts Neues. Von den Vorständen des BAO immer wieder vorgetragen, von Krankenkassen und Politik auch anerkannt. Aber in der realen Machtpolitik wurden die Konsequenzen immer nur teilweise umgesetzt. So ist die Bundesrepublik Deutschland immer noch Schlusslicht beim Ambulanten Operieren.
Es gibt aber mindestens zwei Neuerungen:
Die Kostenträger und die Politik (die Bevölkerung spürt das schon länger) haben erkannt, dass die Schicht der medizinischen Leistungsträger (erfahrene Operateure in Klinik und bei den Vertragsärzten), knapp geworden ist.
Wir haben das erste Mal einen Gesundheitsminister, der selber Arzt ist und der einer Partei angehört, die den Freiberuflern und Akademikern näher steht als jede andere Partei.
Die Chance, dass unsere guten Ideen auch in politische Taten umgesetzt werden, dürft nie größer gewesen sein. "Wenn nicht jetzt, wann dann?"
Dennoch bedarf es immer wieder aktualisierter Daten und Argumente auch von unabhängiger Seite. Der BAO hat dafür in den letzten Monaten entsprechend vorgearbeitet. Das Ergebnis wurde jetzt in Form eines Gutachtens von Professor Oberender vorgestellt. Es belegt erneut das große Sparpotential des Ambulanten Operierens.
Da passt es optimal, dass außerdem in Bayern eine Studie unter Beteiligung der KVB vorgestellt werden konnte, die gleichzeitig die extrem hohe Qualität des Ambulanten Operierens der Vertragsärzte belegt. An den Vorarbeiten ist der BAO auch nicht ganz unschuldig. Die Daten dazu stammen aus den Erfassungen von medicaltex (AQS I), an denen sich auch viele Mitglieder des BAO beteiligen. Ein Unternehmen, das als spin-off unter der Anregung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds des BAO entstanden ist, und das sich jetzt unabhängig vom BAO prächtig entwickelt, ja heute die Maßstäbe für eine wirkungsvolle und praktikable Qualitätssicherung setzt.
Die Vorstellung dieser beiden Erhebungen hat bereits "Kreise gezogen". So waren sie als Anlage im letzten Deutschen Ärzteblatt beigefügt. Beide Arbeiten finden Sie auf der Homepage des BAO unter http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26656/ .
Bitte tragen Sie zur weiteren Verbreitung bei und nutzen Sie sie für Ihre politische Arbeit.
Das Präsidium des BAO kann jetzt an das Ministerium herantreten und sich dort für unsere Sache und unsere Patienten einsetzen.
jh
Pressegespräch am 19. April 2010 in Berlin
Statement von Dr. Axel Neumann, niedergelassener Chirurg aus München und Präsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren e. V. (BAO)
Ambulantes Operieren: Hochzufriedene Patienten, minimale Komplikationsraten und ein beeindruckendes volkswirtschaftliches Einsparpotenzial
Der Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO) begrüßt die durchwegs sehr positiven Ergebnisse der Studie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zum Qualitätsprojekt Ambulantes Operieren. In enger Zusammenarbeit mit dem Fachreferat der KVB und mit den Krankenkassen ist es uns erstmals gelungen, die Qualität des Ambulanten Operierens an ausgewählten Beispiel-Operationen sektorenübergreifend zu messen.
Versorgungsqualität anhand von zwei Qualitätsindikatoren
Wissenschaftlich begleitet wurde die Studie von der Ludwig-Maximilian Universität (LMU) in München. Studienziel war die Untersuchung der Versorgungsqualität von ausgewählten ambulanten Operationen anhand von zwei Qualitätsindikatoren, und zwar:
1. der Zufriedenheit der Patienten mit einer ambulanten Operation und
2. der Häufigkeit postoperativer Ereignisse, die zu einer Behandlung führen und als mögliche Komplikation gewertet werden können.
Maximale Aussagekraft über Patientensicherheit und primäre Ergebnisqualität
Hierzu wurden vier typische Operationen aus dem Bereich der Allgemeinchirurgie, der HNO-Heilkunde, der operativen Gynäkologie und der Orthopädie betrachtet. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand erstmals der Qualitätsindikator "Patientenzufriedenheit", der durch das Qualitätssicherungsinstrument AQS 1 in Form einer dezidierten Patientenbefragung evaluiert wurde. Des Weiteren wurden aus einem sektorenübergreifenden Datensatz alle nur denkbaren ambulanten und stationären Ereignisse identifiziert, die im Zeitraum von bis zu 30 Tagen nach dem ambulanten operativen Eingriff unerwünscht auftraten. Dank dieser dreigleisigen Betrachtungsweise konnten wir erstmals die Patientensicherheit und die primäre Ergebnisqualität ausgewählter Operationen mit maximal hoher Aussagekraft darstellen.
98 Prozent der Patienten würden sich wieder ambulant operieren lassen
Bei den Eingriffen handelt es sich um Operationen an der Leiste, an der Gebärmutter, an der Nase und an der Schulter des Menschen. Die Auswertung der Patientenbefragung ergab für alle untersuchten Eingriffe eine sehr hohe Patientenzufriedenheit: 98 Prozent der Patienten gaben nach Abschluss der Behandlung an, dass sie sich wieder ambulant operieren lassen würden. Die Qualität der prä- und postoperativen Beratung der Patienten durch Operateur und Narkosearzt bewerteten sie durchgängig mit sehr gut, gleiches gilt für die Versorgung mit Schmerzmitteln nach der ambulanten Operation zu Hause. Der Qualitätsindikator "ungeplante Aufnahme in ein Krankenhaus nach ambulanter Operation" kam nur in 1,1 Prozent der Fälle zum Tragen.
Zur Bewertung komplexer fachärztlicher Leistungen gehört auch die Patientenmeinung
Die Ergebnisse belegen die hohe Prozessqualität der untersuchten ambulanten Operationen in vertragsärztlichen Operationszentren und die daraus resultierende hohe Patientenzufriedenheit. Die wissenschaftliche Untersuchung hat uns gezeigt, dass komplexe fachärztliche Versorgungsmaßnahmen wie ambulante Operationen nur dann adäquat bewertet werden können, wenn auch die Patientenmeinung fachbezogen erhoben wird. Die externe arztunabhängige Auswertung der Daten durch das Patientenbefragungssystem AQS1 (Firma MedicalTex®) stellt eine hohe Datenqualität sicher.
Erstmalige präzise Darstellung von Kosten und Nebenkosten operativer Eingriffe
Ebenso ermutigend sind die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Gutachtens zur ökonomischen Betrachtung des Ambulanten Operierens in der Bundesrepublik Deutschland, das der BAO bei dem renommierten Bayreuther Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Peter Oberender (Oberender & Partner) in Auftrag gegeben hat. Hierbei wurden in einer mikro- und makroökonomischen Betrachtung die Kosten von 25 häufigen ambulanten Operationen aller Fachgebiete für den ambulanten und den stationären Sektor verglichen. Ziel der Studie war die erstmalige präzise Darstellung von Kosten und Nebenkosten operativer Eingriffen, die in Deutschland häufig ambulant oder häufig stationär erbracht werden.
Unterfinanzierung hemmt den Fortschritt des Ambulanten Operierens
Die Studie berücksichtigt die Tatsache, dass in Deutschland im internationalen Vergleich viel weniger operative Eingriffe ambulant durchgeführt werden, obwohl dies technisch möglich wäre und die Versorgungssicherheit sowie Patientenakzeptanz sehr hoch sind. Grund für die im internationalen Vergleich immer noch niedrigen ambulanten Operationszahlen in Deutschland ist die deutliche Unterfinanzierung des Ambulanten Operierens im Vergleich zur stationären Leistungserbringung. Die Studie belegt detailliert an ausgewählten Beispielen die erheblichen Preisunterschiede für Operationen.
Einsparpotenzial zwischen 26 und 520 Millionen Euro pro Jahr
Die arthroskopische Operation von Meniskusschäden am Kniegelenk wird in anderen europäischen Ländern in durchschnittlich 90 Prozent der Fälle ambulant erbracht – in Deutschland liegt die Quote der ambulanten Operationen für diese Eingriffsart derzeit nur bei 32,5 Prozent. Verglichen mit den Kosten des stationären Aufenthaltes bei einer Verweildauer von einem Tag, könnten bei ambulanter Durchführung pro Fall rund 290 Euro eingespart werden. Das Gutachten belegt, dass sich allein bei Meniskusoperationen – je nach Berechnungsszenario – durch die konsequente Verlagerung stationärer Eingriffe in den ambulanten Bereich jährlich zwischen 5,3 bis 38,9 Millionen Euro einsparen ließen. Für alle 25 dezidiert betrachteten Operationsarten weist die Studie Einsparmöglichkeiten zwischen 26 bis zu 520 Millionen Euro aus.
Gutachter empfehlen gezielte Förderung des Ambulanten Operierens
Die Gutachter empfehlen daher vorbehaltlos die verstärkte Nutzung der Möglichkeiten des Ambulanten Operierens. Sie empfehlen,
1. die Möglichkeiten des Ambulanten Operierens gezielt zu fördern,
2. die Verbesserung der Infrastrukturen (Pflege, Transport, Nachsorge, die eine ambulante Operation für Patienten interessant macht) und
3. ausdrücklich eine Anpassung der Vergütungssysteme, um den Anreiz zur stationären Aufnahme und Behandlung durch die Leistungserbringer zu beseitigen.
Förderung des Ambulanten Operierens durch Fallpauschalen analog DRG
Diese Feststellungen gewinnen insbesondere dadurch an Bedeutung, dass die realen Investitions- und Betriebskosten der zur Versorgung notwendigen Ambulanten Operationszentren von den Krankenkassen in keiner Form bezahlt werden. Eine Förderung des Ambulanten Operierens kann nach Ansicht der Gutachten insbesondere durch Fallpauschalen erfolgen, die mit der Systematik und der Höhe der DRG-Entgelte von Krankenhäusern direkt vergleichbar sind.
siehe auch http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26656/
Rösler sieht Gesundheitskarte auf gutem Weg (Ärzteblatt 27.04.2010)
Die elektronische Gesundheitskarte soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler (FDP) sowohl einen Notfalldatensatz als auch einen elektronischen Arztbrief neben den Stammdaten des Versicherten enthalten. Der Minister lehnt ein elektronisches Rezept zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Kommentar:
Es lohnt sich, genauer hinzusehen. Die Ärzte sehen die e-card mit großer Skepsis, da damit die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten vorangetrieben werden soll. "E-card und e-card sind aber nicht das Selbe". Einer Minimalversion, die mittels Passbild und Versichertendaten einen Missbrauch der Karte verhindert, wird wohl jeder zustimmen. Die Ablehnung des elektronischen Rezeptes steht für diese minimalisierte Version. Hier hat die FDP bereits viele Forderungen von uns Ärzten umgesetzt. Dennoch müssen wir weiter genau hinsehen, was im Detail beschlossen wird.
jh
Hartmannbund: Ärzte keine Handlanger der Kassen (Ärztezeitung 13.04.2010)
Der Landesvorsitzende des Hartmannbundes (HB) in Niedersachsen, Dr. Bernd Lücke, hat sich Scharf gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG), Ärzte als "Beauftragte" der Krankenkassen zu behandeln, gewandt. "Ärzte seien Anwälte der Patienten und nur ihnen verantwortlich", sagte Lücke. Der Beschluss des OLG Braunschweig sei im übrigen eine absolute Mindermeinung der Juristen und stehe im Widerspruch z. B. zu dem Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen.
Kommentar:
Das Urteil stellt, sollte sich die Auffassung durchsetzen, einen Generalangriff gegen die Grundlagen der Ärzteschaft und dem Arztberuf, als einem freien Beruf dar. Der Hartmannbund hat bereits eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen.
jh
Studien bescheinigen ambulanten Eingriffen hohe Qualität und geringe Kosten (Ärzteblatt 19.04.2010)
In einer Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in Kooperation mit der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und dem Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) wurde bestätigt, dass die Patienten mit der Qualität von ambulanten Operationen sehr zufrieden sind. Zudem haben sich 94,9 Prozent der Patienten nach der Operation zuhause ausreichend betreut gefühlt.
Zusätzlich zu dieser Studie attestierte der Bayreuther Gesundheitsökonom Peter Oberender in einem Gutachten ein Einsparpotenzial von jährlich bis zu 515 Millionen Euro.
"Die Studie der KVB und der LMU sowie das Gutachten belegen eindrucksvoll, dass das ambulante Operieren zwei wesentliche Vorteile hat: Es ist meist kostengünstiger und garantiert höchste Qualität", resümierte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler.
s. auch http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26656/
Streit um Studie zu ambulanten Operationen (Ärzteblatt 27.04.2010)
Den Vorwurf der deutschen Krankenhausgesellschaft DKG, dass in der KBV-Studie "Ökonomische Betrachtung des ambulanten Operierens" die Versorgungsrealität verkannt sei, konterte der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) Dieter Haack sowie der Deutsche Facharztverband (DFV) unter anderem mit den Worten: "Die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich würde den Krankenhäusern finanzielle Ressourcen entziehen und werde daher wider jegliche Vernunft abgelehnt".
Politik fehlen im Kampf gegen Ärztemangel klare Konzepte (Pressemitteilung des Hartmannbundes: Kritik an jüngsten Vorschlägen der CSU)
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Kuno Winn, kritisierte, besonders im Hinblick auf die jüngsten Vorschläge der CSU, dass der Politik offenbar klare Konzepte gegen den Ärztemangel fehlen. "Erstrebenswerter ist die Gründung oder Übernahme einer Praxis in strukturschwachen Regionen dann, wenn die dort erbrachte ärztliche Leistung angemessen honoriert wird und die Arbeits- und Lebensbedingungen in Ordnung sind", sagte Winn. Er sprach sich für einen Runden Tisch der Beteiligten, d. h. auch der Ärzteschaft, unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums aus.
Rösler sieht keinen Spielraum für Honorarerhöhungen bei Ärzten (Ärzteblatt 19.04.2010)
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) lehnt eine Erhöhung der Arzthonorare ab. 2009 habe es für die niedergelassenen Ärzte 3,5 Milliarden Euro mehr gegeben, in diesem Jahr seien es schätzungsweise 1,17 Milliarden Euro zusätzlich. Zusätzlichen Spielraum sehe er nicht.
"Wir brauchen weniger Marktwirtschaft" (kma-Newsletter 14.04.20210)
Wolfgang Hoffmann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Community Medicine an der Universität Greifswald, fordert mehr staatliche Planung und weniger Marktwirtschaft. "Das deutsche Gesundheitssystem sei unterfinanziert und könne bereits jetzt die flächendeckende Versorgung mit Hausärzten nicht mehr garantieren", sagte Hoffmann. Die Probleme müssten durch mehr staatliche Verantwortung, Planung und Regulierung im System gelöst werden.
Chirurgen-Präsident kritisiert Gewinnstreben von Ärzten und Kliniken (Ärzteblatt 19.04.2010)
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Reiner Gradinger, beklagt eine zunehmende Kommerzialisierung der Medizin. Die Ärzte müssen sich auf die Ethik zurückbesinnen. "Das bedeutet, dass nur noch das gemacht werden soll, was medizinisch sinnvoll ist."
Rösler will Arztpraxen nicht neu besetzen (Ärzteblatt 28.04.2010)
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) möchte die Überversorgung durch Ärzte in vielen Städten abbauen. So gibt es z. B. in Essen doppelt so viele niedergelassene Chirurgen wie vorgesehen.
Auch der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler denkt an eine flexible Lösung, bei der Vertragsärzte eine Entschädigung erhalten. "Kein Arzt müsse um seine Altersvorsorge fürchten", so Köhler. Ob KVen solche Praxen aufkaufen sollen oder woher das Geld herkommen soll, ist unklar.
Bundeskartellamt: Klärung der Zuständigkeit durch die Gerichte (Schütze-Brief 29.03.2010 Nr. 25/2010, 14)
Das Bundeskartellamt hat jetzt gegen diejenigen gesetzlichen Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben und dem Bundeskartellamt keine Auskunft auf eine entsprechende Anfrage gegeben haben, ein ordentliches Kartellverfahren eingeleitet. Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass die Krankenkassen mit ihrer gemeinsamen Vereinbarung über die Einführung von Zusatzbeiträgen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) verstoßen haben.
In diesem Streit geht es um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen Unternehmereigenschaft haben und damit dem Kartellrecht unterstehen - oder nicht, wie das Bundesversicherungsamt (BVA) mutmaßt. Diese Frage wird jetzt von Gerichten geprüft werden müssen.
Ex-SPD-Minister gegen Bürgerversicherung (Ärzte Zeitung 26.04.2010)
Wolfgang Clement, der frühere SPD-Bundeswirtschaftsminister, hat sich dafür ausgesprochen, die Gesundheits- von den Arbeitskosten zu entkoppeln und den Sozialausgleich zwischen Gut- und Geringverdienern über das Steuersystem zu organisieren.
Freie Berufe wehren sich gegen Gewerbesteuer (Ärzteblatt 22.04.2010)
Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Ulrich Oesingmann, wehrt sich dagegen, die Freien Berufe in die Systematik der Gewerbesteuer einzubeziehen. Oesingmann: "Die Freien Berufe leisten ihren Anteil an den Gemeindefinanzen. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer".
Kassenchefs sehen keine Zukunft mehr für die E-Card (Ärzte Zeitung 13.04.2010)
Der Chef der AOK Bayern Dr. Helmut Platzer und der DAK-Chef Dr. Herbert Rebscher glauben nicht, dass sich das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte in der bislang diskutierten Form realisieren lässt. Auf der anderen Seite könne auch nicht alles so bleiben, wie es zurzeit ist. Rebscher zählt z. B. Arzneimittelrezepte auf Papier als "groteske, fehlerhafte und anarchische Abläufe".
Neustart für die elektronische Gesundheitskarte beschlossen (Ärzteblatt 21.04.2010)
Die Betreibergesellschaft gematik hat die Vorgehensweise für die kommenden Jahre festgelegt: Die Leistungserbringer (Ärzte) haben nun die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen und die Kostenträger die Verantwortung für die administrativen Anwendungen. In strittigen Fragen soll der ehemaligen Staatssekretär Klaus Theo Schröder schlichten. Die Frage, ob Arztpraxen freiwillig oder gezwungenermaßen an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden müssen, blieb offen. Hier wird eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung erwartet.
In dem Telematik-Projekt ist jetzt zunächst nur der Notfalldatensatz, beziehungsweise der klinische Basisdatensatz vorgesehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll sich um den elektronischen Arztbrief kümmern.
Zusatzversicherungen: Bundesfinanzhof sieht Vermittlung gewerblicher Art (Schütze-Brief 26.04.2010 Nr. 32/2010,14)
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge durch die gesetzlichen Krankenversicherungen als eine Vermittlung gewerblicher Art, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehöre. Nach diesem BFH-Beschluss dürften auf die gesetzlichen Krankenkassen hohe Steuernachzahlungen kommen. (Az.: I R 8/09).
Sozialkassen verzeichnen 14,7 Milliarden Euro Defizit (A&W-Newsletter 19.04.2010)
Das Hauptloch in den Sozialkassen kam durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Gesetzliche Krankenversicherung GKV zustande. Des Weiteren umfasst die Gesetzliche Sozialversicherung die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, sowie die Alterssicherung für Landwirte.
PKV-Verband fordert mehr Verhandlungsrechte (Ärzteblatt 7.04.2010)
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) fordert einen rechtlichen Rahmen für ein generelles Verhandlungsmandat der PKV. Auslöser dieser Forderung ist die Entscheidung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die zwischen dem KVB-Vorstand und dem PKV-Verband getroffene Vereinbarung "Hand in Hand für exzellente Qualität in der ambulanten Medizin" zu lösen.
PKV will Ärzten Qualitätsvereinbarungen anbieten (Ärzte Zeitung 15.04.2010)
Der Vorstand der KV Bayerns (KVB) hat, aufgrund eines Beschlusses der Vertreterversammlung, den Vertrag mit dem PKV-Verband über Qualität und Service privatärztlicher Leistungen gekündigt. Jetzt wird der PKV-Verband direkt mit Ärzten, die sich für das Qualitätsprogramm "Ausgezeichnete Patientenversorgung" interessieren, verhandeln.
Allgemeinärzte dürfen keine fachärztlichen Leistungen mehr abrechnen (A&W-Newsletter 23.04.2010)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Az.: B 6 KA 22/08 R), dass Allgemeinärzte grundsätzlich nur in einem der beiden Versorgungsbereiche (hausärztliche Versorgung oder fachärztliche Versorgung) tätig sein dürfen. Das heißt, dass Allgemeinärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, u. a. keine ambulanten Operationen abrechnen dürfen.
Zwangsruhestand für Ärzte ist zulässig (Arzt & Wirtschaft Newsletter 9.04.2010)
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az: C-341) entschieden, dass die berufliche Altersgrenze für Vertragsärzte auf 68 Jahre festgelegt werden kann, wenn dieses der Gesundheitsschutz bzw. die Beschäftigungspolitik erfordern. Allerdings fanden die Luxemburger Richter den Erlass des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze von Ärzten für widersprüchlich, weil er nicht für Privatversicherte gilt.
Ärzte dürfen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen (A&W-Newsletter 23.04.2010)
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass ein Arzt eine Behandlung aufkündigen kann, ohne Gründe zu nennen, es dürfe nur nicht zur "Unzeit" erfolgen.
Ein Zahnarzt hatte nach siebenjähriger Behandlungszeit den Behandlungsvertrag einer Patientin gekündigt. Das Gericht lehnte die Klage ab, weil es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen Dienstvertrag höherer Art im Sinne des Zivilrechts handele. Dieser könne jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten gekündigt werden.
Schönheitsoperation als "tätlicher Angriff" (Ärzteblatt 29.04.2010)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat erstmals einen ärztlichen Kunstfehler als Fall für das Opferentschädigungsgesetz anerkannt (Az: B 9 VG 1/09 R). Eine damals 46jährige, stark übergewichtige Frau hatte wegen ungenügender ärztlicher Aufklärung geklagt, die Operation als "tätlichen Angriff" anzuerkennen. Diesem gab das BSG statt. Damit hat die Patientin Anspruch auf Unterstützung einer Heilbehandlung und ggfls. auch auf eine Rente.
In Erster Instanz hatte das Landgericht Aachen den Operateur wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 46 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Angriff auf Gynäkologen keine Meinungsfreiheit (Ärzte Zeitung 28.04.2010)
Nach dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bekräftigt, dass persönliche Angriffe von Abtreibungsgegnern gegen einen Gynäkologen von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind. Abtreibungsgegner können sich öffentlich gegen straffreie Abtreibungen äußern; wenn sie jedoch Patientinnen gezielt ansprechen, beeinträchtigen sie die freie Berufsausübung des Arztes (EGMR Az.: 2373/07 und 2396/07).
Patient erhält 384.000 Euro für verspätete Op (Ärzte Zeitung 28.04.2010)
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Arzt einen groben Fehler vorgehalten, weil er den Kläger nicht rechtzeitig operiert hatte. Der Patient zeigte bei der Krankenhausaufnahme das klinische Bild eines Bandscheibenvorfalls, der möglicherweise schon irreversible Schaden verursacht hatte. Trotz dieses bedrohlichen Zustandes wurde der Patient neun Tage lang nur konservativ mit Kortison und einem Schmerzmittel behandelt und dann erst operiert. Nun hat er Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile.
Die vom Gericht zugesprochene Entschädigung setzt sich aus 180.000 Euro Schmerzensgeld und 204.000 Euro Schadenersatz zusammen.
Raucherpause - darauf haben Mitarbeiter kein Recht (Ärzte Zeitung 12.04.2010)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: "Eine Raucherpause sei keine zulässige Arbeitsunterbrechung, wie der 'Gang zur Toilette', der Kaffee im Büro oder das schnelle private Flurgespräch". Geklagt hatten Beschäftigte der Stadt Köln auf einen Raucherraum und eine Zigarettenpause.
Arbeitgeber darf Personal zur Arbeit an Feiertagen verpflichten (A&W-Newsletter - 16. April 2010)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Az: 9 AZR 757/08), dass Praxismitarbeiter bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Falls nichts anderes im Arbeitsvertrag festgehalten ist, kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen.
Privat im Internet? Keine Kündigung! (Ärzte Zeitung 19.04.2010)
Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil (Az.: 6 Sa 682/09) entschieden, dass die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit nicht ohne weiteres eine Kündigung rechtfertige. Im vorliegenden Fall hatte der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung abgegeben, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Trotz dieser Verpflichtung hatte er den Kontostand bei seiner Bank abgefragt.
Eindeutiger Minutennachweis (Ärzte Zeitung 16.04.2010)
Angestellte Ärzte einer Praxis sollten die von Ihnen erbrachten Leistungen mit ihrer Lebenslangen Arztnummer (LANR) und einem Minutennachweis dokumentieren. Andernfalls könnte dem Praxischef bei einer Plausibilitätsprüfung eine zu hohe Stunden- oder Minutenzahl zugeordnet werden.
Steuer 2009: Neue Regeln bei den Werbungskosten (Ärzte Zeitung 8.04.2010)
Auch wenn bezüglich der Abschreibungsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers einige Gerichtsentscheidungen noch anstehen, sollten zumindest Arbeitsmittel wie Computer, Aktenschrank oder Telefon bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, Kosten für das häusliche Arbeitzimmer anzugeben, damit im Falle einer gerichtlichen Zulassung von häuslichen Arbeitzimmern der Steuerbescheid automatisch korrigiert wird.
Auch für privat veranlasste Umzüge können Aufwändungen geltend gemacht werden. Diese werden als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % von bis zu 20.000 Euro Kosten, also höchstens 4.000 Euro, angesetzt.
Azubi-Gehälter: Fast zehn Prozent mehr für MFA (Ärzte Zeitung 9.04.2010)
Auszubildende zur/m Medizinischen Fachangestellten (MFA) verzeichneten im vergangenen Jahr ein Gehaltsplus von 9,8 %. Trotzdem liegen diese Azubigehälter mit 573 Euro monatlich eher im unteren Bereich von Azubi-Gehältern.
"Sicheres Netzwerk abseits des Internets" A&W-Newsletter 17.04.2010)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt für die Vernetzung von Praxen untereinander und von Praxen mit Krankenhäusern das "KVSafeNet". Aus Sicherheitsgründen sei eine Vernetzung über das Internet nicht möglich. Die Kosten für die sichere Online-Anbindung betragen 20 Euro im Monat.
Gesundschreibung: Briten künftig nach sieben Tagen wieder fit für den Job (Ärzteblatt 6.04.2010)
Die Hausärzte in Großbritannien (General Practioner, GP) können nach sieben Krankheitstagen jetzt eine partielle oder vollständige Gesundschreibung ("Statement of Fitness for Work") ausschreiben. Das heißt zum Beispiel, dass sie chronisch Kranke wieder bedingt arbeitsfähig schreiben können unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Erkrankung. Das könnte z. B. bedeuten, dass Patienten mit Rückenschmerzen keine schweren Lasten mehr tragen dürfen aber für leichtere Tätigkeiten wieder arbeitsfähig sind.
Für den Hausärzteverband (Royal College of General Practitioners -RCGP) ist diese Regelung "revolutionär".
"Ehrbarer Staat? Lebenslänglich 279 Euro pro Monat zusätzlich für jeden Bürger zur Begleichung der öffentlichen Schuldenlast" (Stiftung Marktwirtschaft Newsletter Nr. II-1/2010)
Die tatsächliche Schuldenlast der öffentlichen Haushalte (die offiziell ausgewiesene und die verdeckte implizite Staatsschuld) beträgt derzeit 6,2 Billionen Euro in Deutschland. Um diese Schulden abzutragen, müsste jeder Bürger in Deutschland – vom Baby bis zum Rentner – monatlich 279 Euro zusätzlich an den Staat zahlen.
Die Rekordneuverschuldung des Bundes von über 80 Mrd. Euro im Jahr 2010 treibt die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte in diesem Jahr auf 77 % der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP).
Gynäkologie
Bei den ambulant operierenden Gynäkologen richtet ein Freundeskreis, der "Velener Arbeitskreis ambulantes Operieren" (VAAO) jährlich "das" Symposium für ambulante operative Gynäkologie aus. Dieses Symposium findet jetzt alle zwei Jahre als gemeinsames Symposium mit der wissenschaftlichen Gesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie (AGE) der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburthilfe (DGGG) statt. Dieser Schulterschluss der ambulant operierenden Vertragsärzte mit den engagierten "Endoskopikern" der Krankenhäuser und Universitätskliniken fand jetzt bereits zum dritten Mal statt. Das Symposium in Münster vom 7.-9. Mai 2010 zeigte mit einem neuen Teilnehmerrekord, dass Zusammenarbeit das Zeichen der Zeit ist. Vorbehalte verschwinden immer mehr und geben der Erkenntnis Raum, dass es weit mehr Gemeinsamkeiten zwischen den Ärzten im Krankenhaus mit den Kollegen im Vertragsarztsektor gibt als zwischen den Krankenhausärzten und den Verwaltungschefs bzw. der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
jh
Bitte schon einmal für das nächste Jahr vormerken! Kopenhagen ist eine wunderbare Stadt und dazu für uns Deutsche wirklich "um die Ecke"!
9th International Congress on Ambulatory Surgery
State of the Art und Future Possibilities
8 – 11 May 2011
Bella Center
Copenhagen Denmark
http://www.iaascongress2011.org/
Unter der folgenden Site finden Sie die Fortbildungsangebote:
http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e25679/
Kalenderübersichtsseite:
http://www.operieren.de/content/e3472/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de