Mitteilungen des Präsidiums
Leider sind trotz aller Bemühungen keine Details über die geplanten Gesetzesänderungen zu erfahren, die die Vergütung des Ambulanten Operierens betreffen. Generell soll ja eine rasenmäherartige Begrenzung der Ausgaben in der GKV kommen. Dieses bedeutet vermutlich eine erneute Budgetierung des Ambulanten Operierens aber es ist unklar, wie diese umgesetzt werden soll. Es steht zu befürchten, dass vorgesehen ist, etliche Details erst in den einzelnen Bundesländern zu entscheiden. Das mag (insbesondere den Politikern in) den Bundesländern gefallen, die sich derzeit über eine mangelnde Regionalisierung beklagen. Der entstehende Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen senkt allerdings perspektivisch die Schlagkraft der Ärzteschaft, wenn sie vorhätte, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu kämpfen. Es sei an vergangene Jahre erinnert: Teilerfolge des LAO z. B. in Bayern mit Sonderverträgen etc. – Frustrationen in den neuen Bundesländern und z. B. Niedersachsen.
Eines bleibt wahrscheinlich: Sonderverträge mit den Krankenkassen (Integrierte Versorgung) sind bislang nicht bei den KVen herauszurechnen, da diese Rechnung praktisch nicht umsetzbar ist. So können Unzulänglichkeiten der Administration auch zu unserem Nutzen sein.
Einiges bleibt gewiss: Gute medizinische Arbeit, guter Ruf und die entsprechende Patientenbindung sind unser (auch wirtschaftliches) Fundament. Die Vergütungen, die nicht von den KVen überwiesen werden, nehmen an Bedeutung weiter zu. Hier sind nach unserer BAO-internen Umfrage die Mitglieder bereits sehr erfolgreich: weiter so!
Jörg Hennefründ
Anästhesie-Netz-Deutschland
Der BAO beteiligt sich mitgestaltend an zahlreichen Aktivitäten, um eine Budgetierung des Ambulanten Operierens im Rahmen der neuen Gesetzgebung zu verhindern. Insofern bitten wir unsere Mitglieder, alle diese Aktivitäten - auch die kooperierender Verbände - zu unterstützen:
Eine Möglichkeit, sich durch Unterschrift an einem offenen Brief zu beteiligen, finden Sie unter dem folgenden Link. Hier können Sie seit dem 25.09.2010 den Brief als PDF herunterladen:
http://www.anaesthesie-netz-deutschland.de/index.php?option=com_content&view=article&id=102:protest-brief&catid=44:aktuelle-meldungen&Itemid=168
Kasse muss nicht für neues Brustimplantat zahlen
(Ärzte Zeitung 30.09.2010)
Eine Krankenkasse muss das Einsetzen eines neuen Brustimplantats nicht ohne weiteres bezahlen, auch wenn sie die Kosten der ersten Brustoperation übernommen hatte. Die Patientin hatte jetzt gefordert, dass die Krankenkasse die Kosten für die operative Entfernung des Implantates, für die eine medizinische Indikation vorlag, und auch die Einsetzung eines neuen Implantats übernimmt. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass die Krankenkasse nicht automatisch neue Implantate bezahlen muss, wenn das Implantat aus medizinischen Grünen entfernt werden muss. (Urteil des LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 59/10)
Kommentar: In der Vergangenheit wurden immer wieder Brustvergrößerungs-Operationen von Krankenkassen bezahlt, weil diese überwiegend aus psychologischen Gründen indiziert waren. So ändern sich die Zeiten. Die Krankenkassen sind offenbar imstande, ihre Leistungen auf das medizinisch Notwendige zu reduzieren.
J.B.
Kaum Infektionen beim Ambulanten Operieren - Doch Berliner Sparpläne gefährden die Versorgung (Pressemitteilung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen [BNC] vom 26. August 2010)
Hamburg, 26. August 2010. Drei infolge von Krankenhausinfektionen gestorbene Säuglinge haben aktuell die Diskussion über Hygienestandards in deutschen Kliniken wieder aufleben lassen. Hunderttausende von Patienten infizieren sich jedes Jahr im Krankenhaus, teilweise mit tödlichem Ausgang. Immer mehr Keime sind resistent gegen gängige Antibiotika, oft helfen nur Kombinationen mehrerer Antibiotika. Im Zusammenhang mit ambulanten Operationen bei niedergelassenen Operateuren hingegen treten kaum Infektionen auf, wie der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) betont: "Die Infektionsraten beim Ambulanten Operieren gehen gegen Null", sagte BNC-Präsident Dr. Dieter Haack mit Blick auf die jüngste Diskussion.
Obwohl Patienten beim Ambulanten Operieren keinen gefährlichen Krankenhauskeimen ausgesetzt sind, nach ihrer Operation schneller genesen, weniger Schmerzen haben und rascher wieder arbeitsfähig sind, will die Bundesregierung die Zahl ambulanter Eingriffe in 2011 begrenzen: Während das Ambulante Operieren bislang nicht budgetiert wurde, sieht der aktuelle Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform enge Budgets auch für das Ambulante Operieren bei niedergelassenen Operateuren vor. Haack kritisierte: "Eigentlich will man seit Jahren Geld einsparen, indem man Operationen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich verlagert. Dieser Grundsatz wurde im Gesetzentwurf völlig in den Hintergrund gedrängt. Scheinbar will die Bundesregierung nicht auf sinnvolle Weise Kosten senken, sondern lieber rasenmäherartig auf allen Gebieten kürzen - selbst wenn die jeweilige Leistung die Kosten senkt und im Interesse des Patienten ist."
Die hervorragende Qualität ambulanter Operationen kommen nicht von ungefähr: "Niedergelassene Operateure erbringen alle Eingriffe mit Facharztstandard. Sie unterliegen strengen Qualitätskontrollen und Hygienevorschriften, regelmäßige Begehungen durch Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden sind die Regel. Außerdem überprüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften regelmäßig die operativen Ergebnisse in den Operationseinrichtungen", erinnerte Haack.
Schätzung: Krankenhausinfekte kosten 2,5 Milliarden (Newsletter für die Gesundheitswirtschaft, 1.09.2010 - Ausgabe: 0172)
Der Direktor des Instituts für Patientensicherheit der Friedrich-Wilhelm Universität Bonn, Matthias Schrappe, geht davon aus, dass sich jährlich in deutschen Krankenhäusern 500.000 Patienten infizieren. Durchschnittlich koste jeder Fall 5.000 Euro, so Schrappe.
Im internationalen Vergleich seien die Hygienestandards in vielen deutschen Kliniken besorgniserregend. Deshalb forderte er eine verlässliche und überprüfbare Erfassung sämtlicher Krankenhausinfektionen und eine Veröffentlichung der Daten.
Kommentar: Wir möchten hier auf unseren Artikel in der letzten Depesche und die Vorworte früherer Newsletter verweisen. Der BAO ist also hochaktuell und schneller als das Presseinteresse.
Wir Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, uns um das Thema Hygiene zu kümmern und z. B. ein Infektionsbuch zu führen. Viele nehmen auch an Qualitätssicherungssystemen – meist AQS I (medicaltex) - teil. Die Mehrzahl von uns hat sich immer um diese Thema gekümmert, die Zwänge, die uns die Ämter auferlegen, werden wohl meist als lästig bis unverschämt empfunden. Vorschlag: Nutzen Sie die (exzellenten) Ergebnisse und Daten, die dabei nebenher anfallen: Nicht nur zur Selbstkontrolle sondern auch für die Außendarstellung! Warum sollen nur die Krankenhäuser ihre Qualitätsberichte veröffentlichen? Es galt immer schon: "Tu gutes – und rede darüber" (Mit diesem Qualitätsbegriff werden sich bestimmt alle anfreunden können)
J. H.
Ärztehonorare: Verhandlungen gescheitert (Schütze-Brief 27.09.2010 Nr. 74/2010, 8)
Die Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband über die Arzthonorare für 2011 sind im Erweiterten Bewertungsausschuss an den verhärteten Fronten gescheitert. Nach Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wäre eine Steigerung der Honorare um 0,75 % möglich. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht akzeptiert. Nach Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Daniel Bahr, war es schon in der ersten Verhandlungsrunde klar, dass die Selbstverwaltung nicht in der Lage ist, sich selbst zu verwalten. Deshalb sei man jetzt auf eine politische Entscheidung angewiesen.
Kommentar: Vielleicht werden wir uns noch über das Gesundheitsministerium und den Kollegen Rösler wundern. Bislang bleibt noch vieles im Dunkeln und das erste Jahr zeichnete sich dadurch aus, dass eigentlich keine echte Reform beschlossen wurde. Wir haben damals schon kommentiert, dass hierin auch eine Chance für uns liegt – nämlich, noch Einfluss nehmen zu können. Bislang tun wir uns damit noch schwer, aber das sagt nichts darüber aus, dass der Minister nicht ab jetzt doch viel bewegen könnte. Das Eintreten für die Kostenerstattung könnte die Morgendämmerung sein. Lasse sich niemand von dem freundlichen, manchmal den Eindruck der Harmoniesuche suggerierenden Äußeren täuschen. Hier tritt ein Mensch an, der bekundet hat, sein persönliches Lebensschicksal nicht an eine dauerhafte Politkarriere zu knüpfen. Das macht frei für (fast wirkt es altbacken) das Eintreten für echte Überzeugungen.
J.H.
Die Medizin wird weiblich (Ärzte Zeitung 3.09.2010)
Der wachsende Frauenanteil in der Medizin gilt als Indiz, dass das Arbeitspotenzial auch bei steigenden Arztzahlen sinkt. Die Wochenarbeitszeiten sind bei beiden Geschlechtern rückläufig. Allerdings ist Teilzeitarbeit bei Ärztinnen deutlich häufiger als bei Ärzten.
In den neuen Bundesländern sind beide Geschlechter gleichgewichtig vertreten. Nur im Westen ist die Feminisierung der Medizin nachweisbar.
Das größte Problem für Ärztinnen ist der Bruch zwischen Staatsexamen und Facharztdiplom: Ein Drittel schafft die Hürde nicht. Auf der anderen Seite sind inzwischen aber 15 Prozent der leitenden Klinikärzte weiblich.
Kommentar: Dies ist eine unerträgliche Diskriminierung von Frauen im ärztlichen Beruf. Ärztinnen "schaffen" den Übergang zwischen Staatsexamen und Facharztdiplom NICHT wegen Kompetenz- oder Engagementmangel nicht. Immer noch, selbst in diesem Jahrhundert sind Frauen diejenigen, die schwanger werden und Kinder bekommen. Sie sind wegen der Betreuung ihrer Kinder, wegen zum einen fehlender Familienverantwortlichkeit ihrer Partner und zum anderen wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten (z.B. über Nacht) in ihrer beruflichen Entwicklung behindert. Es gilt nicht zu beklagen, dass die Medizin wegen Feminisierung am Ärztemangel leidet. Auch Frauen betreiben ihr Studium mit Energie und nicht mit dem Vorsatz zu studieren und dann nicht zu arbeiten. Es gilt aufzuwachen und Ärztinnen die Möglichkeit zu schaffen, entspannt mit Kind zu arbeiten, weil es gute Betreuungsangebote gibt. Kliniken und Chefärzte müssen begreifen, dass Mütter (und Väter) nur dann entspannt arbeiten können, wenn ihre Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitszeiten UND Betreuungsangebote anbieten.
Dass 15 % der leitenden Ärzte weiblich sind, ist schön, aber noch lange nicht genug, vor allem, wenn man betrachtet, dass der Anteil von weiblichen Studienabsolventen höher als 50 % sind. Also meine Herren nicht klagen, sondern Frauen unterstützen.
P. T.-Sch.
(zusammengefasst von Jost Brökelmann)
EU soll ambulanten Operateuren helfen (Ärzte Zeitung 18.09.2010)
Der Landesverband der operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzte (LAOH) hat die EU-Kommission in Brüssel aufgefordert, ein Prüfverfahren gegen die Gesundheitsreform einzuleiten. Diese sehe vor, dass die Vergütung für ambulante Operateure budgetiert wird. Wenn die Anzahl ambulanter Operationen beschränkt und GKV-Patienten statt dessen in dual finanzierten Kliniken behandelt werden, "könnte dies genau der Tropfen sein, der für die EU-Kommission das Fass zum Überlaufen bringt", so LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel.
Er spricht von einem subventionierten Wettbewerb, in dem Fachärzte die Verlierer sein werden; denn die niedergelassenen Operateure müssen ihre Geräte, OP-Säle und Gebäude selbst finanzieren, während die Klinken für ihre Investitionen Geld von den Ländern bekommen. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen das Wettbewerbsrecht.
Fast 12.000 Euro Abrechnungsaufwand pro Jahr (Ärzte Zeitung 13.09.2010)
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) eine Bürokratiekostenerhebung in Arztpraxen durchgeführt. Die jetzigen Zwischenergebnisse zeigen, dass niedergelassene Ärzte im Durchschnitt zwei Stunden pro Woche auf die Abrechnung verwenden, dass sind 11.700 Euro im Jahr. Dieses entspricht fünf bis sechs Prozent des Honorarvolumens.
Gesundheitswesen: Neue Reformvorschläge (Schütze-Brief27.09.2010 Nr. 74/2010, 10-11)
Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) unter Mitarbeit von Prof. Jürgen Wasem haben folgenden Reformvorschlag gemacht:
An die Stelle von derzeit nebeneinander existierenden gesetzlichen und privaten Krankenkassen soll eine solidarisch finanzierte Grundsicherung mit einem klar definierten Leistungskatalog treten. In der Grundsicherung seien Zusatzprämien zur Finanzierung des Wachstums der Gesundheitsausgaben zu berücksichtigen. Die Wissenschaftler schlagen vor, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung abzubauen, um mehr Wettbewerb für die Versicherten zu ermöglichen.
Quelle: Positionspapier des RWI "Ein gesundheitspolitisches Reformkonzept" http://www.rwi-essen.de/presse/mitteilung/54/
GKV: Konflikt zwischen Ethik und Ökonomie (Schütze-Brief, 16.09.2010 Nr. 71/2010, 7-8)
Nach Meinung von Prof. Fritz Beske reicht eine ethische Begründung für die Notwendigkeit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Zukunft wegen der zu erwartenden finanziellen Probleme und begrenzten Mittel nicht mehr aus. Letztlich müsse die Gesellschaft entscheiden, wie viel an Gesundheitsversorgung sie sich solidarisch leisten könne und leisten wolle, wie dies finanziert werden solle und was der Einzelne darüber hinaus selbst leisten könne und wolle.
Aus Sicht von Beske ist nicht die demografische Entwicklung für die Kostensteigerung verantwortlich, sondern der medizinische Fortschritt. Deshalb müsse man zu einer an den Einnahmen orientierten Ausgabenpolitik übergehen.
Dies mache zweierlei notwendig: Eine Überprüfung des Leistungskatalogs und eine Befreiung der GKV von versicherungsfremden Leistungen. Auch die Mitversicherung von Familienmitgliedern sei keine Aufgabe der GKV, sonder eine gesamtgesellschaftliche.
Arztberuf: Bundesweite Befragung zeigt hohe Motivation des Nachwuchses (Ärzteblatt 20.09.2010)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Medizinischen Fakultätentag (MFT) und die Universität Trier haben im Sommer 2010 eine Umfrage unter mehr als 12.000 Medizinstudierenden fast aller medizinischen Fakultäten Deutschlands durchgeführt.
74 % der Befragten können sich eine Niederlassung als spezialisierter Facharzt vorstellen lediglich 38 % eine Niederlassung als Hausarzt.
Am beliebtesten sind Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern.
Für das Vorstandsmitglied der KBV Carl-Heinz Müller ist damit deutlich, dass eine Förderung der Niederlassung in ländlichen Gebieten, besonders von Hausärzten, erforderlich sein wird, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Im Fächervergleich weise das Medizinstudium die höchste Erfolgsquote und die geringsten Studienabbruchquoten von allen Studiengängen auf. 96 Prozent der Studierenden gaben an, dass sie sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wünschen.
Honorarärzte: Großer Bedarf in den Kliniken (Schütze-Brief, 27.09.2010, Nr. 74/2010, 9-10)
Mehr als zwei Drittel der Kliniken sind nach Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) wegen des Ärztemangels auf Hilfe von externen Ärzten angewiesen. Honorarärzte arbeiten der Umfrage nach in 65 % der Kliniken sowie in 33 % der chirurgischen Abteilungen. Als Ursache für diese Veränderung sieht der BDC einen Ärztemangel. Nach Meinung des BDC-Vizepräsident Prof. Dr. Tilman Mischkowsky liegen wesentliche Gründe für den Nachwuchs- und Facharztmangel in unzureichenden Arbeitbedingungen, im Übermaß an bürokratischen Aufgaben, in einem rigiden Arbeitszeitgesetz sowie einer Umkehr der "Work-Life-Balance". Auch das weitgehende Fehlen von familienfreundlichen Arbeitsplätzen bei ständig steigender Anzahl weiblicher Kollegen, altertümliche, hierarchische Strukturen und fehlende Karrierechancen seien mitverantwortlich. Auch sei der juristische Status der extern angeworbenen Honorarärzte häufig unklar.
Op-Einwilligung ist nicht auf einen Arzt beschränkt (Ärzte Zeitung 6.09.2010)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben, von einem bestimmten Arzt behandelt oder operiert zu werden. Sie hätten einen totalen Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen.
Anders sieht es aus bei Patienten, die explizit die Wahlleistung im Krankenhaus versichert haben. Gesetzlich versicherte Patienten könnten vor ihrer Operation eindeutig zum Ausdruck bringen, von einem bestimmten Arzt operiert zu werden. Wenn dieses jedoch nicht möglich ist, müssten sie sich ggf. damit abfinden, unbehandelt entlassen zu werden. (Az.: VI ZR 252/08)
Beihilfe übernimmt keine Alternativtherapien (Ärzteblatt 20.09.2010)
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg muss die Beihilfe keine Kosten für eine wissenschaftlich allgemein nicht anerkannte Behandlungsmethode übernehmen. Anders lautet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gesetzlichen Krankenversicherung, nach der Leistungen bezahlt werden können, wenn "eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht."
Arzt klagt erfolgreich gegen Kliniköffnung (Ärzte Zeitung 1.09.2010)
Ein niedergelassener Arzt hat erfolgreich gegen ein Krankenhaus, das HIV-Patienten ambulant versorgen wollte geklagt. Die Klinik hatte einen Antrag auf sofortige Zulassung nach Paragraf 116 b SGB V gestellt.
Sozialgericht Hannover, Äz: S 61 Ka 358/10
Ärzte müssen Rabatte an Krankenkasse weitergeben (Arzt & Wirtschaft 27.09.2010)
Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 2 KA 61/08) hat entschieden, dass es strafbar ist, wenn Rabatte der Pharmaindustrie nicht an die Krankenkasse weitergegeben werden. Ärzte können nur die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen.
Oberlandesgericht billigt Ärzten Fehleinschätzungen zu (Ärzte Zeitung 28.09.2010)
Nach einem Urteil des OLG Koblenz (Az.: 5 U 1248/08) rechtfertigen "Irrtümer in der Stellung einer Diagnose" nicht aus sich heraus den Schluss auf ein vorwerfbares ärztliches Verhalten. Fehleinschätzung seien nach Ansicht der Richter in der medizinischen Praxis nicht ungewöhnlich, weil die Symptome einer Erkrankung oft mehrdeutig sind (Juristischer Kommentar zum Urteil in: MedR 2010; 28: 402), wie sie weiter betonten.
Illegale Raucherpause rechtfertigt Kündigung (Ärzte Zeitung 16.09.2010)
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass eine fristlose Kündigung zulässig ist, wenn ein Arbeitnehmer zweimal abgemahnt wurde und eine Betriebsanweisung, die das Rauchverbot während der Arbeit untermauert, missachtet. (Az.: 10 Sa 712/09)
Einzelpraxis bei Ärzten immer noch Existenzgründungsform Nr. 1 (Ärzte Zeitung 6.09.2010)
Die "Existenzgründungsanalyse für Ärzte 2008/2009" der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) belegen, dass die eigene Praxis immer noch die beliebteste Form ist, sich selbständig zu machen. In den alten Bundesländern werden die meisten Praxen in großstädtischer Lage, in den neuen Bundesländern in mittelständischer Lage gegründet.
In den alten Bundesländern sind 40 % der Existenzgründer weiblich; in den neuen Bundesländern waren es gar 58 %.
Aus der Studie ist ebenfalls zu entnehmen, dass immer mehr Ärzte Kooperationen eingehen.
Patienten profitieren vom Qualitätsmanagement (Arzt & Wirtschaft 12.09.2010)
Laut einer Umfrage bei Ärzten, Zahnärzten und psychologischen Psychotherapeuten im Auftrag der Stiftung Gesundheit meint rund die Hälfte der Praxisinhaber, das Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis habe die Abläufe verbessert und die Patientensicherheit erhöht.
E-Paper: Elektronisch blättern und mehr (Dtsch Arztebl 2010; 107(38): A-1788 / B-1573 / C-1553, Schmedt, Michael)
Das Deutsche Ärzteblatt bietet seinen Abonnenten ein neues E-Paper an, in dem sie komfortabel in den einzelnen Ausgaben des DÄ stöbern und viele Zusatzinformationen nutzen können. Link: http://www.epaper.aerzteblatt.de
Praxis-Homepage: Vermeiden Sie Abmahnungen! (Arzt & Wirtschaft 26.09.2010)
Nach Untersuchungen der Stiftung Gesundheit haben weit über die Hälfte der deutschen Ärzte und Psychotherapeuten einen Internetauftritt. Doch längst nicht alle Ärzte halten mit ihrem Internetauftritt die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. So wurden bis Mitte 2008 7,2 Prozent aller Praxiswebsites abgemahnt. Der häufigste Abmahnungsgrund sei ein nicht seriöses Impressum.
In diesem Impressum müsse stehen:
Vollständiger Name und die Praxisanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Berufsbezeichnung, Nennung des Staates der die Approbation erteilt hat, Aufsichtsbehörde (KV), zuständige Landesärztekammer und vollständige Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung (Berufsordnung, Heilberufsgesetz). Soweit vorhanden sollte die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden.
EU-Gesundheitsminister einigen sich auf Regelungen zur Patientenmobilität (Ärzteblatt 13.09.2010)
Die europäischen Mitgliedstaaten haben sich – gemäß der Rechtsvorschriften - auf geplante EU-Auslandsbehandlungen geeinigt. Für bestimmte Leistungen wie stationäre und kostenintensive Leistungen sowie Behandlungen, die nicht den heimischen Qualitätsstandards entsprechen, dürfen die Kostenträger Vorabgenehmigungen erteilen.
In allen Mitgliedstaaten werden Kontaktstellen eingerichtet, bei denen sich Versicherte nach den Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Behandlungen erkundigen können.
Die EU und die Nationalstaaten - Ein Machtkampf (FAZ vom 18.09.2010)
Im Streit über die französischen Abschiebungen von Roma geht es um die Frage, wer in Europa eigentlich das Sagen hat – die nationalen Regierungen oder die Institutionen in Brüssel. Dabei sei klar, dass Frankreich und Deutschland keine souveränen Nationalstaaten mehr sind, die alleine über ihr Schicksal bestimmen können. Es gibt in Europa kaum noch ein Feld der öffentlichen Politik, auf das die EU nicht in irgendeiner Weise Einfluss nimmt. Auch Deutschland habe noch keinen Königsweg gefunden. Die deutsche Politik hat den Nationalstaat gedanklich bisher nicht wirklich verlassen.
Studie: Internet ist für Jugendliche wichtigstes Leitmedium (Ärzte Zeitung 9.09.2010)
In der bislang größten Jugendstudie wurden 30.000 Jugendliche befragt. Danach nutzen 93 % der Jugendlichen täglich das Internet. Das Internet gewänne damit als soziale Kommunikationsplattform immer mehr Bedeutung.
Nur 21 % der "Generation Netzwerk" lesen dagegen Zeitungen und nur 6 % Zeitschriften. 57 % sehen täglich fern, 42 % hören jeden Tag Radio.
Sicherheit, berufliche Stabilität und private Kontinuität werden von den Jugendlichen am meisten geschätzt. Enge Freundschaften sind für 91 % besonders wichtig, ein sicherer Job für 84 %. Die finanzielle Sicherheit wird mit 54 % und Zeit für das Privatleben mit 58 % als wichtiger Faktor angesehen.
Jugendliche sind beim ersten Sex älter als gedacht (Ärzte Zeitung 2.09.2010)
Nach der neuesten Studie "Jugendsexualität 2010" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sank der Anteil der Mädchen im Alter von 14 Jahren, die bereits Sex hatten von 12 % im Jahre 2005 auf 7 % im Jahr 2009. Im Alter von 17 Jahren hatten 66 % der Mädchen und 65 % der Jungen bereits Sex gehabt.
Die verbreitetste Verhütungsmethode sind Kondome.
Aufklärung findet hauptsächlich in den Familien, besonders über die Mutter statt.
Für die Direktorin der BZgA, Professor Elisabeth Pott, widerlegen die Ergebnisse dieser Studie den Eindruck, dass immer mehr Jugendliche immer früher sexuell Aktiv sind.
Zum Volltext der Studie "Jugendsexualität 2010" http://www.forschung.sexualaufklaerung.de/ (PDF-Datei)
Neue Zahlen: Europäer sind Ehemuffel (Ärzte Zeitung 9.09.2010)
Die europäische Statistikbehörde teilt in Eurostat Jahrbuch 2010 folgendes mit: Die Zahl der Hochzeiten in den 27 EU-Mitgliedsstaaten ist auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1964 gesunken: 4,9 Eheschließungen pro Tausend Einwohner. 1990 waren es noch 6,3 Ehen gewesen. Deutschland liegt mit 4,6 Hochzeiten noch unter dem EU-Durchschnitt.
Die Scheidungsrate beträgt EU-weit zwei Scheidungen pro Tausend Einwohner. Deutschland liegt mit 2,3 Scheidungen pro Tausend Einwohner über dem Schnitt.
Der Anteil der außerehelichen Geburten beträgt inzwischen 35,1 %.
Die nächste Jahrestagung des BAO findet zusammen mit der Jahrestagung des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen BNC in Nürnberg statt. Sie sehen, die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden der narkotisierenden und operierenden Kollegen nimmt Form an.
Bitte schon vormerken:
BAO-JAHRESTAGUNG
4. - 6. MÄRZ 2011, NÜRNBERG
9th International Congress on Ambulatory Surgery
State of the Art und Future Possibilities
8 – 11 May 2011
Bella Center
Copenhagen Denmark
http://www.iaascongress2011.org/
Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de