Wichtiger Hinweis:
Die Beschreibung der Eingriffe wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es kann sich jedoch nur um einen Überblick handeln, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zur weitergehenden Information dienen die Webseiten der Leistungserbringer und das persönliche Arzt-Gespräch bzw. die OP – Aufklärung in der jeweiligen operierenden Einrichtung.
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Unter Osteosynthese versteht man die operative Versorgung von Knochenbrüchen und anderen Knochenverletzungen (z.B. nach Entzündungen) mit verschiedenen Metallteilen.
Durch das Anbringen von Schrauben, Metallplatten, Drähten oder Nägeln werden die Bruchenden in der richtigen Position gehalten, bis der Knochen wieder zusammen gewachsen ist. Dabei kann der Knochen von außen z.B. durch Metallplatten und Schrauben, oder von innen durch einen in das Innere des Knochens eingebrachten Marknagel geschient werden. Wesentlicher Vorteil im Vergleich zur Gipsbehandlung ist die deutlich frühere Belastbarkeit des Knochens.
Wenn der Knochen vollständig verheilt ist, haben die Metallimplantate ihren Zweck erfüllt und können wieder entfernt werden. Der damit verbundene kleine Eingriff kann in vielen Fällen ambulant erfolgen.
Nach der Desinfektion wird die Haut im Bereich der alten Narbe aufgeschnitten und der betreffende Knochen freigelegt. Oft kommt man dabei mit einem wesentlich kleineren Schnitt aus als bei der ersten Operation. Mit speziellen Instrumenten werden die verschiedenen Metallimplantate wie Schrauben, Platten, Drähte oder Marknägel entfernt. Danach wird die Hautwunde wieder vernäht und ein Verband angelegt.
Bei größeren Materialentfernungen wird manchmal vorübergehend ein Kunststoffschlauch (Drainage) in die Wunde eingelegt, um Blutergüsse vorzubeugen.
Ob und wann das Osteosynthesematerial entfernt werden sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Bei Kindern muss das Material nach Abschluss der Knochenheilung grundsätzlich entfernt werden, da der Knochen ja noch wachsen muss. Dies gilt insbesondere, wenn das Material die Wachstumszone kreuzt.
Bei Erwachsenen wird der Arzt zur Entfernung des Materials raten, wenn Beschwerden wie z.B. Druck- oder Fremdkörpergefühl im Bereich des Implantates vorliegen oder die Beweglichkeit der anliegenden Gelenke durch die Implantate beeinträchtig wird. Wenn sich das Material gelockert oder infiziert hat oder gar durch die Haut nach außen durchbricht, muss es natürlich auf jeden Fall entfernt werden.
Ein weiteres Argument für die Materialentfernung ist die Schwächung des Knochens im Bereich der Schienung. Durch die mechanische Unterstützung, z.B. durch eine von außen angebrachte Platte, wird der Knochenaufbau nicht so vorangetrieben wie im gesunden Knochen. Folge kann ein erhöhtes Risiko für weitere Knochenbrüche sein.
Je nach Lokalisation des Knochenbruches wird die Materialentfernung in örtlicher Betäubung (Verweis: örtliche Betäubung), Leitungsanästhesie (Verweis: Leitungsanästhesie) oder Vollnarkose (Verweis: Vollnarkose) vorgenommen.
Meist handelt es sich um einen sehr kurzen Eingriff. Die genaue Dauer hängt von der Lokalisation und der Art und Menge des verwendeten Osteosynthesematerials zusammen.
Bevor das Material entfernt werden kann, muss der knöcherne Heilungsprozess vollständig abgeschlossen sein – dies kann der Arzt auf dem Röntgenbild erkennen. Die Dauer der Knochenheilung hängt von der jeweiligen Lokalisation und weiteren Faktoren ab und kann zwischen 4 und 18 Monaten betragen.
Wenn Implantate nicht stören und zu keinen Komplikationen führen, können sie auch belassen werden.
Eventuell wird der Arzt auch von der Entfernung abraten, wenn das Fremdmaterial nur durch einen großen risikoreichen Eingriff entfernt werden kann. Hier müssen dann im Einzelfall Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen werden. Möglicherweise entscheidet man sich auch für eine „Teillösung“, bei der nur das leicht zugängliche Material entfernt wird.
Auch bei sehr alten gebrechlichen Menschen wird das Fremdmaterial oft belassen, da der Knochen hier seine alte Festigkeit oft nicht vollständig zurückgewinnt. Bei schweren Grunderkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen oder Gerinnungsstörungen wird evtl. auch von dem Eingriff abgeraten.
Die Materialentfernung aus dem Knochen ist in der Regel ein risikoarmer Eingriff. Wie bei jedem operativen Eingriff lassen sich aber Risiken nicht hundertprozentig ausschließen. Über seltene Komplikationen wie z.B. Wundinfektionen oder Blutergüsse wird Ihr Arzt Sie vor der Operation umfassend aufklären.
In seltenen Fällen wird während des Eingriffs festgestellt, dass der Knochen wider Erwarten doch noch nicht optimal zusammengewachsen ist. Dann muss das Material zur Stabilisierung möglicherweise noch belassen oder neu angebracht werden.
Nach der Materialentfernung ist der Knochen eventuell noch für einige Zeit weniger widerstandsfähig, so dass bei übermäßiger Belastung das Risiko für einen erneuten Bruch erhöht ist.
Nehmen Sie wegen anderer Erkrankungen regelmäßig Medikamente, sollten Sie den Arzt rechtzeitig vorher darüber informieren, da einige Medikamente wie z.B. blutverdünnende Substanzen eventuell einige Tage vor dem Eingriff abgesetzt werden sollten.
Wird der Eingriff in Vollnarkose durchgeführt, sollten Sie am Tag der Operation 6 Stunden vor der Anästhesie nichts mehr essen und keine trüben Flüssigkeiten mehr trinken! 2 Stunden vor der Anästhesie sollten auch keine klaren Flüssigkeiten mehr getrunken werden. (Ausnahme: Vorbereitungstablette(n) mit etwas Wasser) Am Anästhesietag soll nicht mehr geraucht werden. Wenn Sie morgens Medikamente einnehmen, besprechen Sie bitte mit Ihren Anästhesisten, welche Medikamente Sie vor der Narkose noch einnehmen können.
Auch bei der ambulanten Materialentfernung bleiben Sie nach dem Eingriff noch für einige Zeit unter Beobachtung – so lange bis Sie sich fit für den Heimweg fühlen. Die möglicherweise vorgenomme Narkose wird relativ schnell nachlassen, sodass sie bald wieder ansprechbar sind. Bis Sie wieder völlig klar im Kopf sind, kann es aber noch etwas länger dauern. Sie dürfen daher am Tag des Eingriffs nicht selbst Auto fahren und sollten sich auch nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg machen. Lassen Sie sich von Angehörigen oder Freunden abholen oder nehmen Sie ein Taxi nach Hause. Nach einem Eingriff in Vollnarkose muss immer sichergestellt sein, dass Sie die ersten 24 Stunden nicht alleine zu Hause sind.
Möglicherweise tritt nach dem Nachlassen der örtlichen Betäubung ein geringfügiger Wundschmerz auf, der mit handelsüblichen frei verkäuflichen Schmerzmitteln aus der Apotheke bekämpft werden kann. In der Regel ist der Schmerz aber deutlich geringer als bei der ursprünglichen Operation zur Richtung des Knochenbruches.
In der ersten Woche nach dem Eingriff sollte die Wunde nicht in direkten Kontakt mit Wasser kommen, sodass Sie auf Duschen und Baden verzichten müssen..
Eventuell empfiehlt der Arzt eine vorübergehende Schonung des betroffenen Körperabschnittes, da der Knochen ohne das unterstützende Material zuerst noch geschwächt ist. Möglicherweise wird auch krankengymnastische Übungen zur Kräftigung und Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit verordnen.
Einige Zeit nach dem Eingriff, wird der Arzt Sie zu einer Kontrolluntersuchung in die Praxis bestellen, um die Wunde zu kontrollieren und evtl. die Fäden zu ziehen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diesen Termin unbedingt einhalten.
Bekommen Sie zu Hause Fieber oder starke Schmerzen oder stellen Sie an der Wunde Rötungen und andere Entzündungszeichen fest, sollten Sie umgehend mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Auch wenn Sie unsicher sind und noch Fragen zum normalen Heilungsverlauf haben, wird Ihnen in der Praxis niemand böse sein, wenn Sie sich telefonisch Rat holen.