Voraussetzungen & Leitlinien

Auswahl-Kriterien zum Ambulanten Operieren

Hier finden Sie:

Nicht jede Operation ist für die ambulante Durchführung geeignet und auch nicht zugelassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine übergeordnete Auswahl an Operationen getroffen, die überhaupt zur ambulanten Durchführung zugelassen sind (Katalog ambulant durchführbarer Operationen, Stand 01.07.2002). Auch wenn demnach eine Operation ambulant durchführbar ist, entfällt es nicht, die individuelle Arzt-/ Patienten-Entscheidung zu treffen. Damit ist gemeint, dass in jedem Einzelfall der Arzt gemeinsam mit dem Patienten im Gespräch entscheidet, ob eine erforderliche Operation unter ambulanten oder stationären Voraussetzungen durchgeführt werden soll.

Der Verband Ambulantes Operieren hat dazu Leitlinien für ambulantes Operieren bzw. Tageschirurgie entwickelt. Demnach sind folgende Kriterien zu beachten:

Eingriffs-Eignung

  • Patienten-Eignung (Soziale Aspekte, Medizinische Aspekte)
  • Räumliche Eignung (Ort der Operation)
  • Personal Eignung (Operations-Team)
  • Patientenerfassung (Aufklärung und Einwilligung)
  • Entlassungskriterien

1. Eignung zur ambulanten Durchführung einer Operation

  • Eingriffe mit minimalem Risiko einer Nachblutung
  • Eingriffe mit minimalem Risiko von Atmungs-Komplikationen nach der Operation
  • Eingriffe, die keine spezielle Pflegebedürftigkeit nach der Operation verlangen
  • Eingriffe, die eine rasche Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme nach der Operation zulassen

2. Patienten-Eignung

Ob ein Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, entscheiden soziale und medizinische Aspekte.

Soziale Aspekte:

  • Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen
  • Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie verantwortliche Person zur Überwachung der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff anwesend. Kann ein Patient nicht gewährleisten, dass er die ersten 24 Stunden nicht allein zu Hause ist, so ist der Patient nicht für eine ambulante Operation geeignet.
  • In den ersten 24 Stunden sollte die Person, die diese Betreuung durchführt, in der Lage sein, die Instruktionen zu verstehen und physisch und mental in der Lage sein, Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, zu treffen.
  • Telefonische Verbindung vorhanden
  • Wohnung mit Minimalstandarad (Heizung, Licht, Küche, Bad, Toilette)

Medizinische Aspekte:

  • Einsicht in den geplanten Eingriff und in die Nachsorge
  • Körperlich und seelisch stabiler Patient. Bei chronischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Asthma, gut eingestelltem Bluthochdruck jedoch nur nach Abklärungsgespräch mit dem Narkose-Arzt (anästhesiologische Konsultation).
  • Kinder mit normalem Geburtstermin älter als 3 Monate. Bei jüngeren Säuglingen bzw. Frühgeborenen vor der 37. Schwangerschaftswoche frühestens 60 Wochen nach der Geburt und nur nach Abklärungsgespräch mit dem Narkose-Arzt (anästhesiologische Konsultation).
  • Kein Übergewicht in extremster Form (Adipositas per magna)
  • Vorliegen müssen: Befunde ärztlicher Untersuchungen vor der Operation, Einwilligungserklärung und nachgewiesene Aufklärung über mögliche Komplikationen.
  • Auswahl des Patienten nach Allgemeinzustand (physiologischer Status), nicht nach Alter.

3. Räumliche Eignung (Ort des Eingriffes)

Folgende Aspekte sollten gewährleistet sein:

  • Geeignete Räume und Einrichtungen für ambulantes Operieren entsprechen den Empfehlungen der DGAI zur Arbeitsplatzausstattung
  • Enge Anbindung an Parkmöglichkeiten, Verfügbarkeit von Rollstühlen
  • Enge Anbindung an stationäre Aufnahmebereiche

4. Personal-Eignung (Operations-Team)

  • Erfahrene Narkose-Ärzte (Facharztstandarad Anästhesisten)
  • Erfahrenes und qualifiziertes Pflegepersonal
  • Entsprechend ausgebildetes Operations-Personal sowie sonstiges Personal

5. Patientenerfassung

Hier sind die Leitlinien für die Voruntersuchung beim Narkose-Arzt (anästhesiologische Voruntersuchung) sowie die Leitlinien für die Überwachung unmittelbar nach der Operation (postoperative Überwachung) zu berücksichtigen.

Über das Aufklärungs- und Einwilligungs-Verfahren hinaus sind Anweisungen hinsichtlich des Nüchternheitsgebotes (letzte Nahrung 6 Std. vor der Narkose, letzte Aufnahme klarer Flüssigkeiten, z.B. Mineralwasser, Tee, 2 Stunden vor Narkose) in schriftlicher und mündlicher Form sowie über Besonderheiten zum Verlauf nach der Operation zu geben.

6. Entlassungs-Kriterien

  • stabile, lebenstüchtige (vitale) Zeichen seit mindestens 1 Stunde
  • Orientierung der Patienten nach Zeit, Ort und bekannten Personen möglich
  • Ausreichende Schmerztherapie mittels Schmerztabletten (orale Analgetika)
  • Fähigkeit der Patienten, sich anzuziehen und herumzugehen entsprechend dem Zustand nach Operation
  • Übelkeit, Erbrechen oder Benommenheit sollten minimal sein
  • Aufnahme von Flüssigkeit durch Trinken ohne Erbrechen sollte möglich sein
  • Minimale Blutung bzw. Ableitung von Wundabsonderungs-Flüssigkeit (Wundsekret-Drainage)
  • Die Fähigkeit, die Harnblase zu entleeren sollte gesichert sein
  • Der verantwortliche Erwachsene zur Begleitung nach Hause solle feststehen
  • Die Entlassung muß grundsätzlich von dem Operations-Arzt und dem Narkose-Arzt vorgenommen werden
  • relevante Aspekte / Instruktionen zur Nachsorge nach Narkose und Operation (postnarkotisch und postoperativ) müssen dem Patienten und der Begleitperson schriftlich und mündlich übermittelt werden
  • Eine Kontaktadresse für Notfälle (Person und Telefonnummer) muß mitgegeben werden
  • Eine geeignete Schmerz-Therapie für mindestens den 1. Tag nach der Operation sollte vorgeschlagen werden
  • Grundsätzlich müssen Ratschläge für eine dauerhafte Medikamentengabe (Dauermedikation) mitgeteilt werden
  • Eine telefonische Nachfrage am 1. Tag nach dem Eingriff sollte möglichst erfolgen
  • Der Patienten muß vor und nach der Operation sowohl mündlich als auch schriftlich davor gewarnt werden, innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff einen Wagen zu fahren, Abschlüsse jeglicher Art vorzunehmen oder Alkohol bzw. Beruhigungsmittel zu nehmen (ausgenommen empfohlener Medikamente).

Bezüglich der Narkose ist zusätzlich zu berücksichtigen:

  • Voraussetzungen zur Durchführung ambulanter Narkose-Verfahren (Anästhesie-Verfahren)
  • Entschließung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Anästh. Intensivmedzin 12(24), 414 - 415 (1983).

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