Zum Alltag von Hautärzten gehören nicht nur Salben, Tinkturen und Cremes. In vielen Fällen greift der Hautarzt auch zum Messer, um unerwünschte, verdächtige oder auch bösartige Hautveränderungen zu entfernen. Da das Organ „Haut“ gut zugänglich ist und bösartige Hautveränderungen meist früh erkannt werden können, sind die Eingriffe meist klein und lassen sich problemlos ambulant in der Praxis durchführen. Als Vorteil erweist sich dabei auch die Tatsache, dass sich die Haut in der Regel problemlos örtlich betäuben lässt und meist keine Vollnarkose nötig ist. Oft ist der kleine Eingriff – z.B. bei Entfernung eines verdächtigen Leberflecks – so schnell vorbei, dass der Patient das Ganze gar nicht als richtige „Operation“ wahrnimmt.
Neben der Entfernung von krankhaften, verdächtigen oder bereits bösartigen Hautveränderungen bieten viele Hautärzte Ihren Patienten auch Eingriffe an, die mehr mit dem Wunsch nach besserem Aussehen als mit der Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu tun haben.
Solche „kosmetischen“ Eingriffe, die von den Patienten selbst bezahlt werden, gewinnen als sogenannte „IGEL-Leistungen“ in vielen Praxen zunehmend an Bedeutung. Mit verschiedenen Peeling-Methoden oder Laserlicht nimmt sich der Hautarzt z.B. hässlichen Aknenarben, Altersflecken, Alterswarzen und z.B. vermehrter Pigmentierung der Haut an. Auch die Fettabsaugung wird in einigen Hautarztpraxen als ambulante Maßnahme angeboten.
Trotz all der „Verschönerungs-Chirurgie“ steht beim Hautarzt die Gesundheit der Haut (und damit des Patienten) immer an erster Stelle. Dies bedeutet z.B., dass überflüssige, risikoreiche oder wenig erfolgversprechende Eingriffe als Wunschleistungen abgelehnt werden. Außerdem wird der Hautarzt mögliche Komplikationen der Behandlung, wie z.B. allergische Reaktionen, frühzeitig erkennen und behandeln.