SpiFa zur Ambulantisierung: „Erheblicher Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG“

Berlin, 25. März 2025 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG-Regelungen, nur dann könne eine Ambulantisierung in Deutschland gelingen. Zugleich bekräftigt der SpiFa seine Kritik am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVV): die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des §115f SGB V seien schlichtweg Pfusch.

Hierzu Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa: “Wir sehen das Ziel, das Ambulantisierungspotenzial zu heben, akut gefährdet. Bei der Leistungsauswahl müssen deshalb die betroffenen Fachgruppen endlich mitgenommen werden. Auch auf die mit der Ambulantisierung verbundenen strukturellen Herausforderungen braucht es vernünftige Antworten.“

Der SpiFa erwarte auch, dass sich der Gesetzgeber endlich funktionierenden Regelungen zur Finanzierung der variablen Sachkosten sowie Pathologiekosten zuwende und auch gesetzlich klarstelle, dass die erforderlichen anästhesiologischen Vorleistungen nicht von den Fallpauschalen erfasst sind.

„Darüber hinaus erwarten wir vom Gesetzgeber, diejenigen Regelungen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung von der Ambulantisierung profitieren, so schnell wie möglich wieder zu streichen,” so Weinhart.

Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

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