Zwischen 1997 und 1998 hat der BAO als Vertreter der ambulanten Operateure wichtige Weichen gestellt: In vielen Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es seit dem Strukturverträge, die unsere Wertarbeit (wenn auch noch keineswegs befriedigend!) finanziell stützen.
Konsequente Umsetzung der politischen Vorgabe einer ambulanten Behandlung vor der stationären durch die Strukturverträge
Die Folge: Ambulante Operationen sind nicht mehr die "Paradiesvögel" unter den in Deutschland erbrachten medizinischen Leistungen, sondern bereits ein unverzichtbarer Bestandteil. Ein Beispiel aus Niedersachsen: Wurden 1991 nur 38 Millionen Punkte für Zuschlagsziffern bei ambulanten Operationen abgerechnet, waren es im 1. Quartal 2000 bereits 174 Millionen!
Parität mit dem Krankenhaus: Durch hartnäckige Überzeugungsarbeit hat der BAO erreicht, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) auch für den ambulanten Sektor befürworten.
Die Reaktion: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben eine Anpassung der EBM 2000plus Ziffern für ambulante und stationsersetzende Leistungen an die DRG zugesagt. Der Schritt in die richtige Richtung ist getan die Frage des Geldflusses ist allerdings noch nicht geklärt.