Hybrid-DRG: Erlösverteilung zwischen ChirurgInnen und AnästhesistInnen ist individuell und heterogen. BNC-Umfrage zeigt Auswirkungen der Hybrid-DRG auf das Verhältnis zwischen AnästhesistInnen und ChirurgInnen
Hamburg. – Eine aktuelle Umfrage des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen (BNC e.V.) unter seinen Mitgliedern beleuchtet die Auswirkungen der Einführung der Hybrid-DRG auf das Verhältnis zwischen AnästhesistInnen und ChirurgInnen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Umstellung in den meisten Fällen keine wesentlichen Veränderungen mit sich gebracht hat.
An der Umfrage nahmen zahlreiche ChirurgInnen teil, von denen die überwiegende Mehrheit ihre Operationen weiterhin in der eigenen Praxis oder in chirurgisch geführten Operationszentren durchführt. Laut der Umfrage gaben 80 % von ihnen an, dass die Einführung der Hybrid-DRG keine größeren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit ihren AnästhesistInnen hatte. Lediglich 15 % berichteten von einer Verschlechterung des Verhältnisses.
Keine Honorarverluste durch Abrechnung nach Hybrid-DRG
Drei Viertel der befragten Praxen gaben an, dass AnästhesistInnen unter den Bedingungen der Hybrid-DRG wirtschaftlich bessergestellt seien, als bei der Abrechnung nach EBM. Gleichzeitig wurde jedoch deutlich, dass die Aufteilung der Erlöse zwischen den beiden Berufsgruppen lokal und einrichtungsbezogen unterschiedlich erfolgt. Sie orientiert sich vor allem an den örtlichen Gegebenheiten, dem Grad der Zusammenarbeit, den üblichen Gepflogenheiten und den jeweiligen EigentümerInnen der OP-Zentren.
„Diese Ergebnisse zeigen, dass AnästhesistInnen und ChirurgInnen auch unter den Bedingungen der Hybrid-DRG weiterhin kollegial zusammenarbeiten und die Erlöse fair verteilen“, kommentiert Jan Henniger, Vorstandsvorsitzender des BNC. Eine einseitige Benachteiligung der AnästhesistInnen, wie vielfach behauptet wird, sieht er nicht. Der BNC fordert in diesem Zusammenhang, die Implantate aus der Hybrid-DRG herauszulösen, um die Abrechnung für beide Berufsgruppen transparenter und fairer zu gestalten. Zwar haben die Ergebnisse gezeigt, dass bisher nur wenige stark implantatlastige Eingriffe als Hybrid-DRG abgerechnet wurden, jedoch könnte dies langfristig die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen.
Über den BNC:
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 21 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie einen interdisziplinären Austausch ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.
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