Unser Ziel lautet jetzt:
"Die ambulante interventionelle Medizin in der Klinik soll zur Domäne der freiberuflichen Operateure werden in Kooperation mit den Krankenhäusern".
Dies wird möglich, weil die Diagnosis Related Groups (DRG) die Leistung zwischen uns und den Krankenhäusern vergleichbar machen. Das Sozialgesetzbuch V §115 und 115b fordern zudem eine enge Zusammenarbeit und eine einheitliche Vergütung.
Doch neben dem großen Ziel dürfen wir die Details nicht aus dem Blickfeld verlieren. Es gilt Steine aus dem Weg zu räumen, die uns Vertreter aus den verschiedensten Lagern vor die Füße rollen.
Kommen die Brocken von den Krankenkassen, sieht die Grau-in-Grau Argumentation mal wieder das abgegriffene Schlagwort der "Unwirtschaftlichkeit" vor. O-Ton Dr. Werner Gerdelmann, Vorstandsmitglieder des Verbandes der Angestellten Krankenkassen: "Zusätzliche Gelder für ambulante Operationen wird es nicht geben, solange nicht zuvor Unwirtschaftlichkeiten abgebaut sind." Da wird der Kostentreiber Krankenhaus jahrelang geschont, unsere Leistungsfähigkeit dagegen immer wieder auf den Prüfstand gestellt.
Und die Kassenärztlichen Vereinigungen ziehen auf Seiten der Kassen mit Strukturverträgen gegen uns zu Felde, die nur noch unverschämt zu nennen sind. Jüngstes Beispiel ist Nordrhein. Dort werden Preise gezahlt, die weit unter den Berechnungen selbst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegen. Wir subventionieren unsere Qualitätsarbeit aus eigner Tasche.
Deshalb unterstützen Sie uns in der Umsetzung folgender Ziele: