Pressemitteilung des Landesverbandes Ambulantes Operieren (LAO) Berlin vom 14.01.09

Gemeinsame Pressemitteilung

Berliner Vertragsärzte protestieren: Honorare für ambulante Operationen drastisch gekürzt – Patienten müssen wieder öfter ins Krankenhaus

Berlin, 14. Januar 2009. Morgens in den OP, abends wieder zu Hause: Das ist bei vielen Eingriffen eigentlich kein Problem. Doch mit den seit Jahresbeginn drastisch gekürzten Honoraren für ambulante Operationen können niedergelassene Operateure und Narkoseärzte in Berlin nicht einmal mehr die Kosten ihrer Praxen und OP-Zentren decken. Sie müssen ihre Patienten notgedrungen an das Krankenhaus verweisen – wo die Krankenkassen für den gleichen Eingriff unter stationären Bedingungen bis zu fünfmal höhere Kosten tragen.


Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz des Landesverbandes Ambulantes Operieren (LAO) mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin warnte der LAO-Vorsitzende Dr. Ansgar Pett: „Das neue Jahr beginnt zwangsläufig mit Einschränkungen in der Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten. Denn mit den neuen Honorarkürzungen ist für uns ambulante Operateure und Narkoseärzte endgültig das Ende der Fahnenstange erreicht.“ Als Beispiel nannte der Gynäkologe Pett eine ambulante Ausschabung der Gebärmutter (Abrasio): „2008 habe ich für diesen Eingriff noch 234,71 Euro erhalten, 2009 sind es nur noch 214,38 Euro. Das Krankenhaus kann jedoch 738,40 Euro abrechnen.“

Drastischer Preisverfall bei typischen ambulanten Operationen
Ähnlich sieht es beim Handchirurgen aus, der für die Operation eines Karpaltunnelsyndroms 2008 noch 353,00 Euro erhalten hat und seit Jahresbeginn nur noch 321,51 Euro bekommt, während das Krankenhaus 2.046,20 Euro berechnet. Auch für eine Metallentfernung nach einem Knochenbruch, die den Kassen 2008 noch 416,93 Euro wert war, kann der niedergelassene Unfallchirurg neuerdings nur noch 370,60 Euro abrechnen – die Kosten bei der Behandlung in der Klinik hingegen belaufen sich auf 1.180,40 Euro. Und auch der Hals-Nasen-Ohren-Arzt steht 2009 schlechter da: Statt 239,25 Euro im Jahr 2008 erhält er nur noch 219,10 Euro für eine ambulante Entfernung von Nasenpolypen (Adenotomie) – während das Krankenhaus bei dem gleichen Eingriff unter stationären Bedingungen 1.432,60 Euro abrechnen kann.

Bundeseinheitlicher Dumping-Preis ersetzt Strukturverträge
Hintergrund der Honorarkürzungen im ambulanten Bereich ist die Kündigung von Strukturverträgen, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen das ambulante Operieren in Berlin noch bis Ende 2008 gefördert haben. Ziel dieser Vereinbarungen war es, mehr Operationen ambulant statt stationär durchzuführen, um Kosten zu sparen. Durch den Wegfall der Verträge zahlen die Krankenkassen in Berlin auch für solche aufwendigen Eingriffe nur die Standardpreise, die um rund zehn Prozent niedriger sind als die alten Preise. „Auch diese waren bereits viel zu niedrig“, kritisierte Pett. Bereits vor acht Jahren hätten Abrechnungsexperten einen zehn Prozent höheren Preis für notwendig erachtet, damit Ärzte die Kosten ihrer Praxen und OP-Zentren decken und auch selbst ein angemessenes Honorar einbehalten könnten.

Patienten legen Wert auf ambulante Operationen und die freie Arztwahl
Der LAO Berlin fordert die Krankenkassen daher auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die Strukturverträge mindestens zu den 2008 geltenden Konditionen zu verlängern. Andernfalls können ambulante Operateure und Narkoseärzte keine ambulanten Operationen mehr anbieten. Die Folgen für die Versorgung gesetzlich Versicherter wären dramatisch, wie die niedergelassene Anästhesistin und stellvertretende LAO-Vorsitzende Dr. Christel Stoeckel-Heilenz erklärte: „Unsere Patienten werden kaum Verständnis dafür haben, dass sie sich nach einem ambulant möglichen Eingriff nicht zu Hause erholen können, sondern aus absurden abrechnungstechnischen Gründen im Krankenhaus bleiben müssen.“ Ihr Kollege Pett ergänzte: „Außerdem wollen unsere Patienten ihr gesetzlich verankertes Recht auf die freie Wahl ihres Operateurs oder Narkosearztes behalten. Im Krankenhaus besteht leider keine freie Arztwahl wie bei uns im ambulanten Bereich.“

KV Berlin unterstützt den Protest der niedergelassenen Fachärzte
Die ambulanten Operateure und Narkoseärzte des LAO Berlin haben bei ihren Forderungen die Rückendeckung der KV Berlin. Der stellvertretende KV-Vorsitzende Dr. Uwe Kraffel betonte: „Wir haben großes Verständnis für den Unmut der ambulant operierenden Ärzte. Die Kündigung der Strukturverträge führt das politische Ziel ‚ambulant vor stationär’ ad absurdum.“ Gemeinsam mit den niedergelassenen Fachärzten dringt die KV Berlin daher auf neue Verhandlungen mit den Krankenkassen und den Abschluss neuer Förderverträge für das ambulante Operieren.

Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Pressesprecherin der KV Berlin
Annette Kurth
Masurenallee 6a
14057 Berlin

Telefon: 030 / 31 00 3 - 383
Telefax: 030 / 31 00 3 - 210
annette.kurth@kvberlin.de

 
Landesverband Ambulantes Operieren (LAO) Berlin e.V.
1. Vorsitzender Dr. Ansgar Pett
Adalbertstr. 16
10997 Berlin
 
Telefon: 030 6169540
Telefax: 030 6147007
dr.pett@pett-jandi.de

Für Rückfragen bzw. ein Interview steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. med. Ansgar Pett, gerne zur Verfügung: 030 - 616 95 40.

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