Wichtiger Hinweis:
Die Beschreibung der Eingriffe wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es kann sich jedoch nur um einen Überblick handeln, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zur weitergehenden Information dienen die Webseiten der Leistungserbringer und das persönliche Arzt-Gespräch bzw. die OP – Aufklärung in der jeweiligen operierenden Einrichtung.
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Werden Nerven verletzt, eingeklemmt oder gequetscht kommt es zu Missempfindungen, Schmerzen oder auch Lähmungen im Versorgungsgebiet des Nervens. Um eine nicht mehr reparable Schädigung des Nerven zu verhindern, sollten Nervenverletzungen wie sie z.B. bei Schnittwunden oder Knochenbrüchen vorkommen, möglichst rasch mikrochirurgisch versogt werden.
Bei den sogenannten Engpasssyndromen gilt es, den eingeklemmten oder gequetschten Nerven aus seiner misslichen Lage zu befreien, damit er keinen weiteren Schaden nimmt. Solche Engpasssyndrome treten meist in bestimmten Bereichen wie am Handgelenk oder Fußknöchel auf, wo aufgrund der anatomischen Enge schon geringe Schwellungen oder Massenzunahmen zu einer Quetschung des Nerven führen können. Auslöser können z.B. gutartige Tumoren, Wasseransammlungen im Gewebe (Ödem), verdicktes Sehnegleitgewebe, Knochenstückchen oder zu starkes Muskelgewebe sein.
Bei Nervenverletzungen wird der verletzte Nerv unter Lupen- oder Mikroskopsicht zuerst freigelegt und - falls möglich - die beiden Enden spannungslos wieder zusammengenäht. Sind die beiden Nervenenden durch die Verletzung soweit voneinander entfernt worden, dass sie nicht mehr spannungsfrei zusammengefügt werden können, erfolgt eine Nerventransplantation. Hierzu wird je nach Länge und Dicke das fehlende Nervenstück durch einen entbehrlichen Hautnerven ersetzt, der vorher an anderer Stelle entnommen wurde, wo der Nerv entbehrlich ist. Damit der Nerv spannungslos heilen kann, ist für einige Zeit eine Ruhigstellung erforderlich.
Zu den Engpasssyndromen mit Einklemmungen der Nerven gehören z.B. das Karpaltunnelsyndrom im Bereich des Handgelenks, das Tarsaltunnelsyndrom am Fußgelenk und das Tibialis-Anterior-Syndrom am Unterschenkel.
Beim Karpaltunnelsyndrom besteht die Möglichkeit entweder „offen“ oder „minimal-invasiv“ mit speziellen optischen Geräten (Endoskop) durch ein „Schlüsselloch“ zu operieren.
Bei der offenen Operation wird nach einem Hautschnitt an der Innenseite des Handgelenkes das bindegewebige Mittelband (Retinaculum flexorum) durchtrennt, um den Nerven mehr Platz zu verschaffen. Ggf. werden noch gutartige Weichteiltumoren oder auch ein verdicktes Sehnengleitlagergewebe entfernt, die möglicherweise Druck auf den Nerven ausüben.
Bei der minimal-invasiven (endoskopischen) Vorgehensweise wird über zwei kleine Hautschnitte das schmale Operationsinstrument in die Hohlhand eingeführt und die Druckentlastung der betroffenen Nerven durch eine Durchtrennung des Mittelbandes quasi von „innen“ vorgenommen. Vorteil dieser Vorgehensweise ist vor allem die schnellere Abheilung und die geringere Narbenbildung.
Zum Abschluss des Eingriffs werden die Hautschnitte vernäht und ein fester Verband angelegt. Je nach Art des Eingriffs wird noch ein kleiner Kunststoffschlauch zur Ableitung von Wundsekret eingelegt, der nach wenigen Tagen wieder entfernt wird.
Beim Tarsaltunnelsyndrom ist der N. tibialis unterhalb des Innenknöchels analog zum Karpaltunnelsyndrom im sogenannten Tarsaltunnel eingeklemmt. Der Eingriff erfolgt ähnlich wie beim Karpaltunnelsyndrom. Auch hier wird der Nerv durch Entfernung des einengenden Bandes (Retinaculum flexorum) entlastet.
Beim Tibialis-anterior-Syndom wird der Tibialis-Nerv im Bereich der Unterschenkelmuskulatur gequetscht. Die Muskulatur ist hier von einer derben, wenig dehnbaren Hülle umgeben. Nimmt die Muskelmasse zu, z.B. durch Überlastung, Wassereinlagerung oder Einblutungen nach einem Muskelfaseriss, kann der Nerv nicht ausweichen und wird gequetscht. Die Therapie erfolgt hier durch eine Spaltung der derben Muskelhaut (Faszie), wodurch der Druck auf Nerven und Gewebe sofort nachlässt.
Bei Verletzungen mit Durchtrennung von Nerven wird man nach Möglichkeit immer eine operative Wiederherstellung anstreben.
Zur operativen Behandlung des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms wird immer dann geraten, wenn die konservative Therapie mit Schonung, nächtlicher Schienung, oder Kortisonspritzen bzw. Schuheinlagen oder Korrektur einer falschen Lauftechnik keine ausreichende Besserung gebracht hat. Auch wenn der gequetschte Nerv bereits deutliche Ausfallerscheinungen wie ein gestörtes Tastempfinden oder eine Schwächung der von ihm versorgten Muskulatur zeigt, wird in der Regel eine Operation empfohlen.
Eine sofortige Operation ist bei den seltenen akuten bzw. rasch forschreitenden Verläufen angezeigt. Ist das Karpaltunnelsyndrom durch andere Erkrankungen oder Verletzungen bedingt wie z.B. durch schlecht verheilte Brüche oder Verrenkungen der Handwurzelknochen muss dies bei der Operation zusätzlich gerichtet werden. Auch bei einem akut aufgetretenen Tibialis-anterior-Syndrom wird meist zur raschen Operation geraten, um einer weiteren Schädigung von Nerven und Muskulatur vorzubeugen.
Ob bei Ihnen mittels Schlüssellochchirurgie (endoskopisch) operiert werden kann oder ein offener Eingriff notwendig ist, muss der Arzt anhand der jeweiligen Gegebenheiten entscheiden.
Die genannten Eingriffe können je nach Lokalisation in örtlicher Betäubung (Verweis: örtliche Betäubung) oder in Plexusanästhesie (Verweis: Plexusanästhesie) vorgenommen werden.
Die Dauer des Eingriff hängt vom Ausmaß der jeweiligen Schädigung und den anatomischen Gegebenheiten ab.
Verletzungen sind z.B. bei Quetschungen oft sehr komplex. Hier muss im Einfall entschieden werden, in welcher Reihenfolge Knochen, Weichteile, Gefäße, Nerven und Sehnen versorgt werden.
In der Schwangerschaft ist man mit der Operation eines Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms zurückhaltend, weil die Syndrome hier möglicherweise durch eine erhöhte Schwellneigung des Gewebes bedingt sind, die nach der Geburt wieder zurückgeht. Manchmal treten die Engpasssyndrome auch im Rahmen bestimmter Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus oder rheumatoide Arthritis auf. In solchen Fällen empfiehlt der Arzt vielleicht zuerst eine optimale Behandlung der Grunderkrankung.
Ist der Nerv bereits so stark geschädigt, dass er mehr oder weniger funktionslos geworden und die von ihm versorgte Muskulatur schon verkümmert ist, lässt sich durch die Operation möglicherweise keine Besserung mehr erzielen.
Sowie die Nervennaht nach Verletzungen als auch die operativen Eingriffe bei Engpasssyndromen gelten als risikoarme Eingriffe. Wie bei jeder Operation lassen sich natürlich Komplikationen nicht hundertprozentig ausschließen. Über seltene Komplikationen wie Nachblutungen, Verletzungen von benachbarten Strukturen, Wundinfektionen oder überschießende Narbenbildung wird Ihr Arzt Sie vor dem Eingriff umfassend aufklären.
Da eventuell kleine Hautnerven durch den Schnitt durchtrennt werden, kann bei der Operation von Engpasssyndromen ein Taubheitsgefühl im Operationsgebiet zurückbleiben.
Die Erfolgsaussichten der Engpass-Operationen sind sehr gut. Oft lässt der Schmerz schon direkt nach dem Eingriff nach. Bis der Nerv sich aber wieder vollständig von der Quetschung erholt hat, kann es einige Wochen dauern. In weit fortgeschrittenen Fällen bilden sich die schon vor dem Eingriff bestehenden Taubheitsgefühle (Sensibilitätsstörungen) oder der Muskelschwund nicht mehr zurück.
Die Ergebnisse von Nervennaht und Nerventransplantation lassen sich erst nach 3-4 Monaten beurteilen. Nicht immer gelingt es, die Nervenfunktion wieder voll herzustellen, so dass eventuell Einschränkungen zurückbleiben.
Nehmen Sie wegen anderer Erkrankungen regelmäßig Medikamente, sollten Sie den Arzt bzw. Anästhesisten rechtzeitig vorher darüber informieren. Wird die Operation nicht notfallmäßige durchgeführt, sollten einige Medikamente wie z.B. blutverdünnende Substanzen einige Tage vor dem Eingriff abgesetzt werden.
Auch bei der ambulanten Versorgung von Nervenverletzungen oder Engpasssyndromen bleiben Sie nach dem Eingriff noch für einige Zeit unter Beobachtung – so lange bis Sie sich fitt für den Heimweg fühlen. Die Betäubung des Armes oder Beines kann noch einige Zeit anhalten. Sie sollten am Tag des Eingriffs nicht selbst Auto fahren und sollten sich auch nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg machen. Lassen Sie sich von Angehörigen oder Freunden abholen oder nehmen Sie ein Taxi nach Hause.
Wie lange noch eine Ruhigstellung erfolgen muss, kann der Arzt nur im Einzelfall entscheiden. Nach etwa 10 bis 14 Tagen wird der feste Verband entfernt und die Fäden der Hautnaht werden gezogen. Meist folgt eine Nachbehandlung mit Krankengymnastik.
Die betroffene Hand oder den Fuß sollten Sie anfangs so oft wie möglich hoch lagern und nicht hängen lassen.
Bei Eingriffen im Bereich von Fuß oder Bein bekommen sie in der Regel für einige Zeit eine Thromboseprophylaxe in Form von Spritzen verordnet, die Sie unbedingt nach Vorschrift anwenden sollten. Kommen Sie mit den Spritzen alleine nicht zurecht, müssen Sie eine Hilfe organisieren, die die Injektionen unter die Haut übernimmt.
Noch am Tag des Eingriffs wird Ihr Arzt Ihnen mitteilen, wann Sie zur nächsten Kontrolluntersuchung wiederkommen sollen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diesen Termin unbedingt einhalten.
Bekommen Sie zu Hause Schwellungen, starke Schmerzen oder Fieber oder drückt der Verband, sollten Sie umgehend mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Auch wenn Sie unsicher sind und noch Fragen zum normalen Heilungsverlauf haben, wird Ihnen in der Praxis niemand böse sein, wenn Sie sich telefonisch Rat holen