Wichtiger Hinweis:
Die Beschreibung der Eingriffe wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es kann sich jedoch nur um einen Überblick handeln, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zur weitergehenden Information dienen die Webseiten der Leistungserbringer und das persönliche Arzt-Gespräch bzw. die OP – Aufklärung in der jeweiligen operierenden Einrichtung.
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Bei einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung kann eine optimale Zahnstellung manchmal nur noch durch eine enge Zusammenarbeit von Zahnärzten und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen erreicht werden. Nach einer kieferorthopädischen Vorbehandlung zur Ausformung der Zahnbögen, erfolgen dann verschiedene Eingriffe wie eine operative Vorverlagerung des Oberkiefers, Rückverlagerung des Unterkiefers, eine Freilegung und Anschlingung verlagerter Zähne, Zahntransplantationen oder die Entfernung tief einstrahlender Lippenbändchen bei Zahnlücken. Viele dieser Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden.
Der kieferorthopädische Operation ist immer nur ein Teil eines gesamten Behandlungskonzeptes, das die kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspangen u.ä. mit einschließt und oft einen Zeitraum von mehreren Jahren umfasst..
Was genau bei dem operativen Eingriff passiert, ist von Patient zu Patient sehr unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Verhältnissen ab.
Passen Ober- und Unterkiefer nicht richtig zusammen, besteht z.B. die Möglichkeit, den Oberkieferoperativ nach vorne oder den Unterkiefer nach hinten zu verlagern. Hierzu wird der jeweilige Kiefer völlig vom Gesichtsschädel losgelöst und in der neuen gewünschten Zielposition mit kleinen Metallplatten wieder am Gesichtsschädel befestigt. Danach erfolgt meist noch eine kieferorthopädische Behandlung mit entsprechenden Halteapparaten (feste oder herausnehmbare Spangen), um das Ergebnis zu stabilisieren.
Weitere operative Möglichkeiten sind die operative Freilegung eines einzelnen Zahnes, der dann umschlungen und in die richtige Position gebracht wird. Manchmal ist es auch erforderlich, einen Zahn an eine Stelle herauszunehmen und an anderer Stelle wieder in der richtigen Position einzupflanzen (Zahntransplantation). Auch das Ziehen eines an sich noch gesunden Zahnes ist manchmal notwendig.
Ein relativ kleiner Eingriff ist die Entfernung eines zu hoch angesetzten Lippenbändchens zwischen der Frontzähnen. Durch dieses Bändchen kann manchmal verhindert werden, dass sich eine Zahnlücke vollständig schließt. Durch einen kleinen Schnitt wird das überentwickelte Lippenbändchen aufgeschnitten und anders herum wieder vernäht. Danach wachsen die Zähne dann meist wie von selbst wieder zusammen.
Kieferorthopädischen Operationen sind immer ein Teil eines Gesamtkonzeptes. Welche Maßnahmen erforderlich sind, kann nur im Einzelfall in Zusammenarbeit von Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen entschieden werden. Neben ästhetischen Aspekten spielt auch die Optimierung der Beiß- und Kaufunktion eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.
Ein überdimensioniertes Lippenbändchen, das den Zusammenschluss der Vorderzähne behindert, sollte nach Möglichkeit immer entfernt werden. Nicht nur, das ansonsten eine unschöne Lücke bleibt, es kann auch die Entfernung von Zahnbelag erschweren, beim Zähneputzen leicht verletzt werden und Ausgangspunkt für eine Zahnfleischentzündung sein. Am besten ist es, das Lippenbändchen schon im Vorschulalter zwischen vier und sechs Jahren zu entfernen, sobald die benachbarten Schneidezähne durchgebrochen sind.
Zum Teil können kieferorthopädische Operationen in lokaler örtliche Betäubung vorgenommen werden. Bei größeren Eingriffen kann aber auch eine Vollnarkose notwendig sein. Die Durchtrennung des Lippenbändchens erfolgt immer in örtlicher Betäubung.
Eine weitere Alternative bietet die Analogsedierung, eine Komibination der örtlichen Betäubung mit einem starken Schlafmittel. Diese Methode erfordert einen geringeren Aufwand als die Narkose, erfordert aber eine besondere Qualifikation vom Behandler.
Die Dauer des Eingriffs hängt von den erforderlichen Maßnahmen ab. Die Durchtrennung des Lippenbändchens ist in wenigen Minuten ausgestanden.
Ein schlechter gesundheitlicher Allgemeinzustand kann gegen einen größeren kieferorthopädischen Eingriff sprechen. Kann der Eingriff nur in einer Vollnarkose erfolgen, wird der Narkosearzt vorher die Narkosefähigkeit prüfen. Würde die Narkose ein zu großes Risiko darstellen, muss eventuell auf den Eingriff verzichtet werden.
Auch hat das Alter des Patienten bei kieferorthopädischen Operationen größeren Ausmaßes ein besonderes Gewicht.
Das Risiko des Eingriffs hängt von dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen ab. Über mögliche Komplikationen wird der Arzt Sie vorher umfassend aufklären.
Die Durchtrennung eines Lippenbändchens ist ein sehr risikoarmer Eingriff. Auch hier wird der Arzt über sehr seltene Komplikationen wie Nachblutungen und örtliche Infektionen aufklären.
Wird der Eingriff in Vollnarkose vorgenommen, sollten Sie ab 22:00 Uhr am Vorabend des Eingriffs nüchtern bleiben, d.h. nichts essen oder trinken, nicht rauchen und auch kein Kaugummi kauen. Nehmen Sie wegen anderer Erkrankungen regelmäßig Medikamente, sollten Sie den Arzt bzw. Anästhesisten rechtzeitig vorher darüber informieren, da einige Medikamente wie z.B. blutverdünnende Substanzen einige Tage vor dem Eingriff abgesetzt werden sollten.
Schon vor dem Eingriff sollten Sie auf eine penible Mundpflege achten und möglichst nicht rauchen, um eine optimale Wundheilung zu gewährleisten.
Auch bei ambulanten kieferorthopädischen Operationen bleiben Sie nach dem Eingriff noch für einige Zeit unter Beobachtung – so lange bis Sie sich fitt für den Heimweg fühlen. Sie sollten am Tag des Eingriffs nicht selbst Auto fahren und sollten sich auch nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg machen. Lassen Sie sich von Angehörigen oder Freunden abholen oder nehmen Sie ein Taxi nach Hause.
Bis die Betäubung abgeklungen ist, sollten Sie nichts essen oder trinken. Nach Abklingen der Betäubung auftretende Schmerzen lassen sich durch einfache rezeptfreie Schmerzmittel bekämpfen. Auch eine Kühlung von außen mit einem umwickelten Kühlpack kann den Schmerz lindern und beugt einer übermäßigen Schwellung vor. Getränke, die das geronnene Blut auflösen könnten wie Fruchtsäfte, Kohlenhydrathaltiges oder Heißes, sollten Sie in den ersten zwei Tagen nicht zu sich nehmen.
In der ersten Woche nach dem Eingriff sollten Sie körperliche Belastungen wie Sport, schweres Heben, Sauna vermeiden. Von vielen Behandlern wird empfohlen, auf Zigaretten, Alkohol, Kaffee, schwarzen Tee und Milchprodukte zu verzichten. Nach jedem Essen sollte der Mund mit lauwarmen Wasser sehr vorsichtig ausgespült werden.
Um einer Infektion vorzubeugen, muss die Mundhygiene auch nach dem Eingriff aufrechterhalten werden. Ist Zahnputzen nicht möglich, muss morgens und abends eventuell mit einer desinfizierenden Lösung gespült werden. Dies sollten Sie aber nur nach Anweisung des Arztes tun.
Noch am Tag des Eingriffs wird Ihr Arzt Ihnen mitteilen, wann Sie zur nächsten Kontrolluntersuchung wiederkommen sollen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diesen und auch die folgenden Termine unbedingt einhalten.
Bekommen Sie zu Hause stärkere Schmerzen, Nachblutungen oder Fieber, sollten Sie umgehend mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Auch wenn Sie unsicher sind und noch Fragen zum normalen Heilungsverlauf haben, wird Ihnen in der Praxis niemand böse sein, wenn Sie sich telefonisch Rat holen