Pressemeldung: Aktionsbündnis Patientensicherheit begrüßt die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Kritische Anmerkungen im Sinne der Patientensicherheit

Berlin, 8. Oktober 2024 – Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) unterstützt die bundeseinheitliche Reformierung der Pflegefachassistenzberufe, wie sie im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehen ist. Die Einführung der Pflegefachassistenzausbildung stellt einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Pflegefachpersonen dar und stärkt gleichzeitig die Patientensicherheit. Dennoch sieht das APS einige wesentliche Aspekte, die im Interesse der Patientensicherheit weiter optimiert werden sollten.

„Eine hochwertige Ausbildung von Pflegefachassistenzpersonen ist unerlässlich, um die Patientensicherheit auf hohem Niveau zu gewährleisten“, sagt Petra Blumenberg, Mitglied und Expertin für Pflege im Vorstand des Aktionsbündnis Patientensicherheit. Dabei betont das APS, dass der vorgeschlagene Ausbildungszeitraum von 12 oder 18 Monaten zu kurz ist, um die notwendigen pflegerischen und allgemeinbildenden Kompetenzen nachhaltig zu vermitteln. „Eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten sollte die Regel sein“, so Blumenberg. Nur so können Pflegefachassistenzpersonen in der Lage sein, Pflegefachpersonen bei komplexeren Aufgaben effektiv zu unterstützen, ohne dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet wird.
Verantwortung klar definieren
Das APS unterstützt die Pläne, dass Pflegefachassistenzpersonen pflegerische Tätigkeiten übernehmen sollen, damit Pflegefachpersonen sich auf komplexe Fälle konzentrieren können. Allerdings muss klar definiert sein, dass die Verantwortung für die Steuerung der Pflegesituationen bei den Pflegefachpersonen bleibt. „Pflegefachassistenzpersonen können wertvolle Unterstützung leisten, aber die Durchführung medizinisch angeordneter Maßnahmen und die Steuerung des Pflegeprozesses muss weiterhin in den Händen von dreijährig oder höher qualifizierten Pflegefachpersonen liegen“, betont Dr. Christian Deindl, Stellvertretender Vorsitzender des Aktionsbündnis Patientensicherheit. Hier fordert das APS auch eine Modernisierung der Begrifflichkeiten im Gesetz: Anstelle des Begriffs „medizinische Behandlungspflege“ sollte von „ärztlich angeordneten Maßnahmen“ die Rede sein.
Ausbildung muss hohe Standards erfüllen
Das APS kritisiert zudem die vorgeschlagenen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung. Ein Hauptschulabschluss sollte die Mindestanforderung sein, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden sowohl fachliche als auch allgemeinbildende Kompetenzen erwerben können. Darüber hinaus plädiert das Aktionsbündnis Patientensicherheit für klare Sprachanforderungen auf dem Niveau B2, um Missverständnisse und Fehler, die durch Sprachbarrieren entstehen könnten, zu minimieren. „Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist im Gesundheitswesen unerlässlich – das betrifft nicht nur die fachlichen Inhalte, sondern auch die sprachlichen Fähigkeiten“, so Deindl weiter.
Finanzierung sicherstellen
Die Finanzierung der Ausbildungskosten und -vergütung darf nicht zulasten der Auszubildenden oder der zu pflegenden Personen erfolgen. Das APS sieht hier den Staat in der Verantwortung, eine ausreichende Infrastruktur zu gewährleisten, damit die Ausbildungsplätze langfristig gesichert sind. „Die Pflegefachassistenz ist eine wichtige Stütze im Gesundheitswesen und verdient eine angemessene Finanzierung, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten“, fordert das APS.

Zusammenfassung der Forderungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit

  • Eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten mit der Option auf Verkürzung wird als zu kurz angesehen, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.
  • Pflegefachassistenzpersonen dürfen pflegerische Tätigkeiten übernehmen, jedoch muss die Verantwortung für medizinisch angeordnete Maßnahmen sowie die Steuerung des Pflegeprozesses bei den Pflegefachpersonen bleiben.
  • Ein klar definiertes Sprachniveau von mindestens B2 ist notwendig.
  • Die Finanzierung der Ausbildung muss staatlich abgesichert sein, um Fachkräftemangel zu verhindern.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit steht im Sinne der Patientensicherheit für einen konstruktiven Dialog und bietet seine Expertise auch künftig in Gesetzgebungsprozessen an, um die Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen zu stärken.

Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS): Vertreter:innen der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins. Das APS wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden. Patienteninformationen und Handlungsempfehlungen entstehen beim Aktionsbündnis Patientensicherheit durch Erarbeitung in ehrenamtlich tätigen Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Patientensicherheitsthemen, aus der Praxis für die Praxis, und bilden das Herzstück der Arbeit. Die Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit initiiert und betreibt sie in Kooperation mit seinen Partnern. Informationen finden Sie unter https://www.aps-ev.de

Pressekontakt beim Aktionsbündnis Patientensicherheit:
Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.
Melanie Hansen
Alte Jakobstraße 81
10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 36 42 81 6-27
hansen@aps-ev.de
https://www.aps-ev.de

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