Kleine Anfrage des Abgeordneten Friedrich Merz weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU betreffend „Auswirkungen von steigenden Energiekosten und Inflation auf die ambulante Versorgung“, BT-Drs. 20/5341
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen haben einige Mitglieder bei uns nach Informationen rund um die Entwicklung der Energiekosten und Inflation nachgefragt. Insbesondere auch, ob Arztpraxen im Rahmen der Energie- und Gaspreisbremse der Bundesregierung unter die Regelungen der KMU-Unternehmen fallen und somit Härtefallanträge stellen können.
Dies ist nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Dittmar, im BMG der Fall (siehe Anlage). Darin heißt es wörtlich:
„Darüber hinaus wird der Bund für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz der Soforthilfe im Dezember 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Für die Festlegung der Einzelheiten der Härtefallhilfen sind die Länder zuständig.“
Darüber hinaus weisen wir Sie auf die folgende Berichterstattung hin: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140881
Zu Ihrer Information.
Viele Grüße
Robert Schneider, M.A.
Hauptgeschäftsführer
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