Berlin, 25. Mai 2023 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert Pläne der Ampelkoalition, wonach im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) durch die Hintertür Änderungen an der Notfallversorgung beschlossen werden sollen.
Bislang sah die Reform der Notfallversorgung eine Intensivierung der Patientensteuerung vor: nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollten Patientinnen und Patienten je nach Schwere und Dringlichkeit ihrer Erkrankung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden, Vertragsarztpraxen, integrierte Notfallzentren oder stationäre Notaufnahmen. Eine Richtlinie für dieses Ersteinschätzungsverfahren hat der hiermit beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss bereits erarbeitet und steht kurz vor Beschlussfassung.
Die Notwendigkeit dieser Richtlinie, geschweige denn einer Ersteinschätzung scheint jedoch nun obsolet. Die Mitwirkenden der Regierungsparteien im Ausschuss für Gesundheit haben am gestrigen Tage den Antrag einer geplanten Änderung in § 120 Absatz 3b SGB V (Änderungsantrag Nr. 5) gebilligt. Diese Änderung würde es den Krankenhäusern künftig ermöglichen, Patientinnen und Patienten zu jeder Tageszeit zu behandeln, auch wenn bzw. obwohl sie laut Ersteinschätzung eigentlich gar nicht dafür qualifiziert würden.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Mit dieser Änderung wird das gesamte Ersteinschätzungsverfahren ad absurdum geführt. Wenn eine Patientin oder ein Patient mitten am Tag in einer Notaufnahme aufschlägt, sind logischerweise alle Bereitschaftsdienstpraxen noch geschlossen. Da man aber theoretisch nur an diese weiterleiten darf, nicht aber an eine ,normale‘ zu diesen Uhrzeiten regulär geöffnete Vertragsarztpraxis, soll den Krankenhäusern nun erlaubt werden, selber zu behandeln. Damit sind die gesamte Systematik und das Versorgungsziel außer Kraft gesetzt.“
Der SpiFa bemängelt in diesem Zusammenhang erneut die Übergriffigkeit der Gesundheitspolitik in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Darüber hinaus bekräftigt er die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren. Dieser Aspekt fand in der Empfehlung der Regierungskommission keine Berücksichtigung und muss unbedingt vom Gesetzgeber noch aufgegriffen werden.
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