16.03.06: BAO-MAO-Aktuell EXTRA

Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten
von Professor Jost Brökelmann


+++ Offener Brief an die Bundeskanzlerin +++

An die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

14.03.2006

Offener Brief

Das deutsche Gesundheitswesen muss sich nach Europa orientieren
Warum deutsche Ärzte sich ihre Berufsfreiheit nicht nehmen lassen



Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Der Arztberuf ist ein freier Beruf
Der Arztberuf ist laut Berufsordnung ein freier Beruf. Frei muss der Arzt sein, damit er die Patienten ohne äußeren Zwang nach bestem Wissen und Gewissen beraten und behandeln kann.

Die staatliche Planwirtschaft im Gesundheitswesen erfordert einen immer größer werdenden Aufwand an Bürokratie in den Praxen und Kliniken. Wir Ärzte kämpfen deshalb gegen Planwirtschaft und Bürokratie, um unsere Arbeitskraft unseren Patienten und ihren Bedürfnissen widmen zu können.

Wir wehren uns gegen ein staatliches Gesundheitssystem, welches a) von Zwangsbeiträgen der Gesetzlich Versicherten lebt, b) die Bürger als unmündig behandelt und c) einen ganzen freien Berufsstand verfassungswidrig zu Erfüllungsgehilfen einer Sozial-Idee macht.

Wir Ärzte wehren uns gegen Gesetze, die uns zwingen, u. a. billige Medikamente auch gegen den Wunsch der Patienten verordnen zu müssen. Deswegen werden wir das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) mit seiner Bonus-Malus-Regelung boykottieren. Freiberufler sind keine Erfüllungsgehilfen des Staates.

Ebenso wenig werden die Ärzte die Beihilfeberechtigten des Staates zu staatlich reduzierten Preisen behandeln, nur weil der Staat seinen Beamten weniger Beihilfe zahlen will – und dieses nicht zu Lasten der Beihilfeberechtigten, sondern zu Lasten der Ärzte.

Wir Ärzte werden auch nicht akzeptieren, dass unsere Leistungen – gemessen an der Gebührenordnung EBM 2000plus - etwa 30% unter Kostendeckung bezahlt werden. Entweder muss die Vergütung heraufgesetzt werden, oder es muss eine Reduktion der ärztlichen Leistungen erfolgen.

Wir Ärzte fordern eine Bezahlung von Überstunden und Bereitschaftsdiensten an Kliniken nach europäischen Vorgaben.

Die Grundrechte des Individuums haben Vorrang vor dem Sozialstaatsprinzip
Unsere grundrechtlich geschützte Freiheit, einen Beruf auszuüben, ist, wie das Bundesverfassungsgericht 1993 feststellte, untrennbar mit der Freiheit verbunden, eine angemessene Vergütung zu fordern. Diese angemessene Vergütung wird uns permanent von den Sozialgerichten verweigert, weil diese das von ihnen definierte Gemeinwohl gleichrangig, teilweise sogar höher als die Grundrechte ansetzen. Dabei steht das sogenannte Sozialstaatsprinzip nicht über den Grundrechten, sondern es entfaltet sich im Rahmen und damit unter Wahrung der Grundrechtsordnung, wie der Präsident des Berliner Verfassungsgerichts, Helge Sodan, in einem Vortrag vor wenigen Tagen erneut belegte.

Der Staat ist für soziale Gerechtigkeit da, nicht für die Gesundheit des Einzelnen
In der Vergangenheit fühlte sich der Staat auch für die Gesundheit seiner Bürger/innen direkt verantwortlich. Ein solcher Fürsorgestaat (Wohlfahrtsstaat) ist offensichtlich aus den Pflichtbeiträgen der GKV-Mitglieder nicht mehr zu bezahlen und erscheint in einer modernen Gesellschaft auch nicht erstrebenswert. Deshalb muss die Verantwortung für die Gesundheit wieder auf das Individuum zurückfallen, wo sie nach ärztlichem Verständnis primär liegen sollte. Das Sozialmodell Europa wird sich vom Fürsorge- bzw. Leistungsstaat zum Gewährleistungsstaat entwickeln müssen. Aufgabe des Gewährleistungsstaates ist es, für soziale Gerechtigkeit und faire Rahmenbedingungen zu sorgen und nicht jeden Einzelnen zu versorgen.

Europa hat Vorrang vor nationalen Gesetzen
Die Grundfreiheiten der Europäischen Union, darunter der freie Verkehr von Personen und Dienstleistungen, gelten auch für den Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen. Nach Europäischer Rechtsprechung sind die niedergelassenen Ärzte Unternehmer bzw. Freiberufler. Sie werden in der Europäischen Grundrechtecharta durch Artikel 16 (Unternehmerische Freiheit) geschützt und unterliegen europäischem Wettbewerbsrecht. Wir deutschen Ärzte fordern diese Unternehmerfreiheiten auch für uns und verteidigen sie gegen den Versuch der Gesundheitsministerin, ein nationales, planwirtschaftliches Gesundheitswesen mit einer Zwangseingliederung der freiberuflich tätigen Ärzte zu etablieren.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte 2003 in einer Presseerklärung der SPD zur Abschaffung der Freiberuflichkeit der Vertragsärzte aufgerufen. Damit stellte sie sich gegen unser Grundgesetz. Anstelle einer Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens in Richtung Europa schwebt ihr offensichtlich ein Rückschritt zum planwirtschaftlichen Gesundheitswesen vor; dieses galt schon für den ehemaligen Gesundheitsminister Seehofer, der die Entfernung derjenigen Vertragsärzte, die für obige Freiheiten einstanden, aus dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung über einen Zulassungsentzug veranlasste.

Gerade die Erfahrungen mit dem EBM 2000plus haben den Ärzten gezeigt, dass der Staat nicht in der Lage ist, für eine gerechte Geldverteilung innerhalb der Ärzteschaft zu sorgen, insbesondere nicht unter Budgetbedingungen. Dieses den Kassenärztlichen Vereinigungen vorzuwerfen, ist unlauter, da diese in ihrer körperschaftlichen Struktur Zwangserfüllungsgehilfen staatlicher Regulierungsvorgaben sind. Das Gegenteil von dieser staatlichen Planwirtschaft ist der freie Wettbewerb.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Sie selbst haben zuletzt für die Zeit nach den anstehenden Landtagswahlen weitere Reformschritte im Gesundheitswesen angekündigt. Ich bitte Sie, hierbei - vor dem Hintergrund des oben Geschilderten - Folgendes zu bedenken:
„Unsere Zukunft liegt in Europa“ – dieser gern verwendete – und wahre! – Satz bezieht sich auch auf das deutsche Gesundheitswesen. Die Europäische Union baut aber auf freiem Wettbewerb, nicht auf staatlicher Planwirtschaft auf. Das deutsche Gesundheitssystem mit seinen Selbstverwaltungsorganen und Korporationen wird also durch wettbewerbliche, Europa-orientierte Strukturen abgelöst werden müssen. Unsere Nachbarn beispielsweise, die Holländer, haben diesen Weg schon eingeschlagen.

Freie Ärzte stellen die Systemfrage.
Wir hoffen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie werden das deutsche Gesundheitswesen nach Europa orientieren!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann
Beauftragter für Grundsatzfragen und Ehrenpräsident des BAO
Herausgeber Arzt-in-Europa http://www.arzt-in-europa.de/ und
Newsletter Bundesverband für Ambulantes Operieren und Managementgesellschaft Ambulantes Operieren http://www.mao-bao.de/archiv.html


Quellennachweise:
Brökelmann 2002 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2002JB_Sozialidee.html
Brökelmann 2003 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2003JB_Zulassungsentzug.html
Hovermann 2005 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2005EH_Europa-Austausch.html
Schütze-Brief 2006 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006SB_Holland.html
Schulte 2005 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2005BS_EurSozialmodell.html
Sodan 2006 http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006HS_Berufsfreiheit.html


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Bundesverband für Ambulantes Operieren - BAO
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423
Fax: 0228-631715
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