Einigung über Gesundheitsreform
Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Spitzen der großen Koalition auf die Gesundheitsreform geeinigt. Der Start des Gesundheitsfonds wurde nach rund siebenstündigen Verhandlungen unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf 2009 verschoben. Für künftige Zusatzbeiträge bleibt es grundsätzlich bei einer Begrenzung auf ein Prozent des Einkommens der Versicherten. Bis zu einer Höhe von acht Euro monatlich soll es jedoch keine Einkommensprüfung geben.
- Nach dem Willen der Partei- und Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD soll die Gesundheitsreform zwar weiterhin am 1. April 2007 in Kraft treten. Ihr Kernstück, der Gesundheitsfonds als Sammelstelle der Beitragsmittel, startet aber erst zum 1. Januar 2009 statt wie bislang geplant 2008. Merkel begründete die Verschiebung damit, dass der Fonds so zeitgleich mit dem neuen Finanzausgleich der Kassen und der neuen Gebührenordnung der Ärzte in Kraft treten könne.
- SPD-Chef Kurt Beck betonte, die Gesundheitsreform sei nun „endgültig in politische Entscheidungen gegossen“ und falle deutlich besser aus als vielfach öffentlich dargestellt. Es gelte weiterhin das Solidarprinzip.
ddp/aerzteblatt.de 5. 10.2006 http://www.aerzteblatt.de/v4/news/newsdruck.asp?id=25899
Union und SPD einigen sich im Gesundheitsstreit
Lange Nacht der Kompromisse: Um 2.00 Uhr in der Nacht traten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Chef Kurt Beck und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber vor die Kameras. Sieben Stunden hatten sie im Kanzleramt verhandelt, um den wochenlangen Streit der Großen Koalition um die Gesundheitsreform zu beenden und ein Ergebnis zu präsentieren.
- Für die private Krankenversicherung sei vereinbart worden, dass bei einem Wechsel keine Altersrückstellungen von Privatkassen in gesetzliche Kassen mitgenommen werden können. Das hatte die SPD vehement gefordert, um Wechselmöglichkeiten zwischen den Systemen zu schaffen. Eingeführt werden solle ein dreistufiger Basistarif. Die SPD habe sich bei der privaten Krankenversicherung einen stärkeren Anteil gemeinsamer Risikovorsorge gewünscht, räumte Beck ein.
- 2009 soll zudem eine neue Gebührenordnung für Ärzte in Kraft treten. Die Ärzte sollen dann mehr Sicherheit über die Bezahlung ihrer Leistung erhalten. Als Grund für die Verschiebung des ursprünglich für 2008 geplanten Gesundheitsfonds nannte die Regierung, dass alle drei Systemneuerungen zugleich umgesetzt werden sollten und dies nicht früher möglich gewesen sei.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,440843,00.html
Gesundheitsreform: Verkeilt
Die Politiker haben gerungen, bis ums letzte Detail. Doch herausgekommen ist nur ein dünn angerührter Kompromiss, der einzig von dem Willen der Koalitionäre gehalten wird, die Koalition nicht platzen zu lassen.
Durch den künftig einheitlich festgelegten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlenden Beitragssatz entfällt für die Kassen der Beitragssatzwettbewerb.
Die Koalition will die Kassen in einen Versorgungswettbewerb zwingen. Dieser soll in dem kleinen, noch unterentwickelten Bereich der besonderen Versorgungsformen wie Hausarztmodelle, Integrierte Versorgung (IV) und Disease Management Programme stattfinden. So soll die schon seit längerem geforderte stärkere Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor angetrieben werden.
Quelle: Ingrid Mühlnikel. Kma 09/06, 12.14
Mogelpackung Gesundheitsreform
"Die von Budgets und floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystematik wird durch eine Euro-Gebührenordnung abgelöst." Dieses Ziel, von der Großen Koalition in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform formuliert, findet sich nicht mehr wieder im ersten Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Das deutsche Gesundheitswesen wird in eine staatliche Versicherung umgewandelt. Dazu soll das funktionierende System der Selbstverwaltung abgeschafft werden.
Die geplanten Regelleistungsvolumina für die Vergütung des einzelnen Arztes sind nicht anderes als ein Praxisbudget! Für die Berechnung gibt es verbindliche Vorgaben auf Bundesebene, die in den KVen zwingend umzusetzen sind.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2006,15
Zwangsgebühr bleibt ohne Wirkung – RWI-Studie zeigt: Praxisgebühr trägt nicht zur Kostendämpfung bei
Auch nach Einführung der Praxisgebühr gehen gesetzlich Krankenversicherte mit der gleichen Wahrscheinlichkeit zum Arzt wie zuvor. Das zeigt eine Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung.
Quelle: Bernd Klement. der niedergelassenen arzt 9/2006, 12
Mit Vollgas in den Gesundheitssozialismus
In der Tat zeigt der Gesetzentwurf die Richtung, weg vom funktionierenden pluralen Gesundheitswesen hin zu einer von Dirigismus geprägten Zuteilungsmedizin. Zum einen wird der staatliche Zugriff auf die Selbstverwaltung gestärkt. Die Länder-KVen werden geschwächt, verlieren die Verhandlungshoheit über den Honorarverteilungsmaßstab, die Kassen werden in einen Zentralverband gezwängt und der Gemeinsame Bundesausschuss wird "professionalisiert", sprich hauptamtlich mit ministerialem Durchgriffsrecht. Zum andern hat der Staat mittels Fonds und der staatlichen Festsetzung des Beitragssatzes künftig auch Einflussmöglichkeiten auf das Versorgungsgeschehen.
Die Unterfinanzierung der ambulanten Medizin wird fortgeschrieben, weil durch den Zwang zur kostenneutralen Umsetzung einer Vertragsärzte-Gebührenordnung in Euro-Beträgen die Budgetierung im ambulanten Bereich zementiert wird.
Der Frontalangriff auf die Private Krankenversicherung rundet das desolate Bild der Schmidtschen Gesundheitspolitik ab.
Quelle: Klas Greppmeier. Der niedergelassenen arzt 9/2006
Brechen den Ärzten die Privathonorare weg?
KVen und KBV sollen nach dem Willen von Union und SPD die privatärztliche Gebührenordnung aushandeln und die Sicherstellung der privatärztlichen Versorgung übernehmen. Für Ärzte könnte das bedeuten, dass sich Leistungen und Bezahlung für die Behandlung von Privat- und Kassenpatienten annähern.
Das geht aus den beiden Vorschlägen der Koalitionsparteien zur Zukunft der privaten Krankenversicherung hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen. Im Unionspapier, das die Koalitionsarbeitsgruppe heute erneut verhandelt, heißt es: "Die einzelnen privaten Versicherungsunternehmen und der PKV-Verband haben mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung abzuschließen." Die SPD hatte bei den Verhandlungen um die Reformeckpunkte ähnliche Ideen eingebracht. Danach sollen privatärztliche Leistungen mindestens so bezahlt werden, wie sie die Ersatzkassen vergüten.
Nach den Koalitionsplänen müssen alle PKV-Unternehmen künftig einen Basistarif anbieten, dessen Leistungen denen der GKV entsprechen. Die Prämie darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Dafür besteht Kontrahierungszwang ohne Gesundheitsprüfung. Wählen können den Basistarif alle PKV-Versicherten, Nichtversicherte, die ehemals in der PKV waren, und GKV-Versicherte mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze.
In diesem sich abzeichnenden Kompromiss der Koalition sieht die KBV, wie ihr Vorstandschef Dr. Andreas Köhler bei der Vertreterversammlung am Freitag sagte, "das Ende der Privatmedizin". Die bisherigen PKV-Tarife würden binnen kurzem nicht mehr konkurrenzfähig im Vergleich zu einem neuen Basistarif sein. Damit finde eine Konversion des PKV- zum GKV-System statt - "mit katastrophalen Folgen für die wirtschaftliche Situation der Ärzte und das KV-System", so Köhler.
Auch die im dritten Arbeitsentwurf für die vertragsärztliche Vergütung vorgesehenen Regelungen lehnt die KBV ab. Sie sieht eher eine Verschärfung der Budgetierungsregelungen für den Einstieg in den Euro-EBM. Nun steuert die KBV auf einen generellen Konfrontationskurs zu den Reformplänen der großen Koalition zu.
Der Basistarif der PKV soll eine Schwäche des PKV-Modells beseitigen: dass eine Prämie so teuer wird, dass ein Versicherter kündigen muss (oder ihm gekündigt wird) und so den Versicherungsschutz verliert. Charakteristika des Basistarifs: Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge, keine Ausschlüsse.
Quelle: Ärzte Zeitung 2.10.2006
Ende der Privatmedizin? KBV geht auf Konfrontation
"Wenn diese Reform so kommt, dann hat dies katastrophale Folgen für die wirtschaftliche Situation der Ärzte und für das KV-System." Mit dieser Bewertung des dritten Arbeitsentwurfs für die Gesundheitsreform durch KBV-Chef Andreas Köhler zeichnet sich ein harter Konfrontationskurs gegen die Koalitionspläne ab.
Ein wesentlicher Grund sind die Pläne für die Private Krankenversicherung. Danach soll die KBV mit der PKV die Gebührenordnung für einen Basistarif aushandeln. Maßstab ist die GKV-Leistung, das Honorar soll mindestens dem entsprechen, was die Ersatzkassen bezahlen.
Die KBV sieht darin das Ende der Privatmedizin. Zweiter Kritikpunkt: Die KBV erkennt auch im aktuellen Reformentwurf keine Abkehr von der Budgetierung der Arzthonorare.
Ärzte Zeitung 2.01.2006
#
PKV: Weiteres Rechtsgutachten
Nachdem der Bundesverband der privaten Krankenversicherer (PKV) ein Rechtsgutachten vorgelegt hat, wonach die Pläne der Koalition zur Umgestaltung der PKV verfassungswidrig seien, hat die Deutsche Krankenversicherung (DKV) ebenfalls auf ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten hingewiesen.
Darin kommt der Staatsrechtler und Präsident des Verfassungsgerichtshofes Berlin Prof. Helge Sodan zu folgenden Ergebnissen im Blick auf die Mitnahme von Alterungsrückstellungen innerhalb der PKV und die Mitnahme von Alterungsrückstellungen von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
• Der nach heutigem Recht vorgesehene Verbleib der Alterungsrückstellungen zugunsten des jeweiligen Kollektivs ist Grundlage der Prämienkalkulation und der Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Versichertem. Eine Mitgabe der Alterungsrückstellungen aus einem bestehenden Tarif bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ist mit höherrangigem Recht unvereinbar. Das heißt, die Grundrechte der Berufsfreiheit, der Wettbewerbsfreiheit und der Privatautonomie würden verletzt. Darüber hinaus ist es unzulässig, in die bestehenden Eigentumsrechte der Versichertenkollektive einzugreifen.
• Eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Neben den oben beschriebenen Verfassungsbrüchen käme hinzu, dass eine solche Regelung mit den im EU-Vertrag festgelegten Grundwerten der offenen Marktwirtschaft und der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar wäre. Zudem wäre dies mit der Vorgabe für PKV-Unternehmen, ihre Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag dauerhaft zu erfüllen, unvereinbar.
Das Basistarif-Modell der PKV ist nach Ansicht von Sodan verfassungskonform. Dabei müssten folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
• Die PKV bietet den Basistarif zusätzlich zu klassischen privaten Krankenversicherungen an.
• Die Prämien werden nicht auf Obergrenzen limitiert.
„Ich erwarte von der Bundesregierung einen Reformvorschlag, der sich im Rahmen der deutschen Verfassung und des europäischen Rechts bewegt“, so DKV-Chef Günter Dibbern. Das Gutachten zeige den Gesundheitspolitikern Grenzen und Möglichkeiten aus Verfassungssicht auf.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 2. Oktober 2006, Nr. 80/2006, 7-8
Beim Multiplikator ist nicht alles durchschnittlich
Nach dem Paragraphen 5 der GOÄ ist der Multiplikator nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen (jeweiligen) Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung zu bestimmen.
Dabei kann – außer für Leistungen der GOÄ-Abschnitte A, E und O – die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein.
Zum Beispiel Erschwernisse durch die Leistungserbringung beim Hausbesuch oder im Notfall (z. B. wegen fehlender Assistenz durch Praxispersonal oder keiner Zeit für Vorbereitung).
Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sagten am 13.06.2002 (III ZR 186/01) bzw. am 25.10.2004 (1 BVR 1347/02), dass der 2,3fache Multiplikator für den Regelfall bzw. den durchschnittlichen Fall zuträfe.
Quelle. Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 7-8/2006, 11
Liquidation: Fachgebiet nicht erweiterbar
Die kinesiologische Untersuchung der Lagereaktionen bei kleinen Kindern (Nummer 955 EBM-Ä) ist für Orthopäden eine fachfremde Leistung. Sie fällt in das Gebiet der Kinderheilkunde. Selbst wenn der Orthopädie die Leistung beherrscht, kann er ihre Vergütung nicht verlangen, da er die Grenzen seines Fachgebietes durch spezielle Kenntnisse nicht erweitern kann. (BSG, Az. B 6 KA 27/03 R)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2006, 36
Liquidation: Fachfremde Leistung
Doppler-sonographische Untersuchungen der Arteria subclavia (Nummer 671 EBM-Ä) sind für Neurologen fachfremd. Gebietsbezogene Sonographien für Neurologen setzen voraus, dass es sich um ein neurologisches Krankheitsbild mit neurologischen Beschwerden handelt. Die Untersuchungen nach Nummer 671 EBM-Ä gehen jedoch darüber hinaus. Die Ursache der Beschwerden liegt in diesem Fall nicht in einer das Gehirn versorgenden, sondern in einer die Extremitäten versorgenden Arterie. (BSG, Az. B 6 KA 32/03 R)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2006, 36
MVZ sind weiterhin auf dem Vormarsch
Nach aktuellen Zahlen der KBV liegen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland weiter im Trend. Neuesten Analysen zu folge stieg die Zahl im zweiten Quartal dieses Jahres auf 491.
Die meisten MVZ finden sich in Bayern, Berlin und Niedersachsen. 61 Prozent gehören Vertragsärzten, 26 Prozent Krankenhäusern. Bevorzugte Gesellschaftsformen sind: BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH und Partnerschaft.
Quelle: Frauenarzt 47 (2006) Nr. 9, 790
Medizinische Versorgungszentren: Konkurrenz für niedergelassene Ärzte
Die Bundesregierung rechnet mit einem Anstieg der Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
„Medizinische Versorgungszentren bieten mehr“, unter dieser Überschrift erläutert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (http://www.bundesregierung.de) die Vorzüge der MVZ.
Die niedergelassenen Ärzte sehen die positive Entwicklung bei den MVZ eher kritisch. Jetzt soll eine Umfrage unter den niedergelassenen Ärzten Aufschluss darüber geben, ob sich die Mediziner vor Ort gegen die Errichtung einer Klinik-MVZ wehren wollen, sofern diese Einrichtungen eine eindeutige Konkurrenz zu den Praxen darstellen.
Wichtig sei, so Baumgärtner, dass die „häufig mit Steuergeldern finanzierten MVZ an den Krankenhäusern keine Konkurrenz zu bestehenden ambulanten Strukturen sein dürfen und dass Erweiterungskataloge mit den niedergelassenen Ärzten abgestimmt werden müssen“.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 2. Oktober 2006, Nr. 80/2006, 15-16
Praxiskosten zehren Umsatz auf
Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse der Kostenstrukturanalyse vorgelegt. Das umfangreiche Werk bietet interessante Ansätze für den individuellen Praxisvergleich.
Fachgruppe |
Einnahmen pro Einzelpraxis (EUR) |
Praxisertrag vor Steuern (EUR) |
---|---|---|
Radiologen |
673.000 |
209.000 |
Orthopäden |
382.000 |
160.000 |
Urologen |
313.000 |
141.000 |
Chirurgen |
350.000 |
137.000 |
Internisten |
287.000 |
126.000 |
HNO-Ärzte |
267.000 |
124.000 |
Augenärzte |
267.000 |
124.000 |
Frauenärzte |
264.000 |
119.000 |
Hautärzte |
269.000 |
119.000 |
Kinderärzte |
241.000 |
115.000 |
Allgemeinärzte |
219.000 |
104.000 |
Neurologen |
208.000 |
104.000 |
Alle Ärzte |
272.000 |
126.000 |
Quelle: Kostenstrukturanalyse des Statistischen Bundesamtes 2003 (Fachserie 2 Reihe 1.6.1)
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2006, 20
Lassen Sie Ihre Patienten online zahlen
Mit dem guten Namen kann man auf verschiedene Arten zahlen.
1. Electronic Cash (ec-Cash): Der Patient gibt am Terminal seine persönliche Geheimnummer (PIN) ein. Sie wird online kontrolliert. Bei erfolgreicher Prüfung autorisiert die Bank die Zahlung. Das klappt reibungslos, wenn die Helferinnen die Rechnung noch während der Untersuchung ausstellen. Vorteil: Das Geld geht sofort auf dem Praxiskonto ein. Nachteil: Die Gebühren sind vergleichsweise hoch.
2. GeldKarten Funktion: Auf Geldkarten mit Chip können Bankkunden Guthaben bis zu 200 Euro speichern.
3. Elektronisches Lastschriftverfahren: Bei diesem Verfahren, dem so genannten ELV, erfasst das Lesegerät die Bankdaten und druckt einen Beleg, der – vom Patienten unterschieben – als Einzugsermächtigung dient. Vorteil: Die Gebühren sind niedrig. Nachteil: Es gibt keine Eingangsgarantien.
Kartenzahlung ja oder nein?
Bevor Sie sich für die Karte entscheiden, sollten Sie folgendes bedenken:
- Kosten: Zeit und Geld sind die zwei Faktoren, die für oder wider Kartenzahlung sprechen. Wie viel Zeit spart das Terminal, wie oft wird es eingesetzt und wie viel kostet es an Gebühren, sind Fragen, die jeder Praxisinhaber individuell beantworten muss.
Zahlungsgarantie: Die beiden Verfahren ecCash und GeldKarte garantieren den sofortigen Eingang des Rechnungsbetrags auf dem Praxiskonto. Ärzte, die sich vor ausbleibenden Zahlungen schützen wollen, sollten sich dafür entscheiden – auch wenn die Gebühren vergleichsweise hoch sind.
- Arbeitsabläufe: Patienten, die ihre Behandlung sofort bezahlten, brauchen sofort ihre Rechnung. Die Praxisorganisation muss bei einer Umstellung auf Kartenzahlung entsprechend angepasst und eine geeignete Softwarelösung gefunden werden.
- Telefonanschluss: Praxen mit nur einem Telefonanschluss müssen über eine zusätzliche Leitung nachdenken, wenn sie bargeldloses Zahlen anbieten. Denn während das Terminal arbeitet, ist das Telefon besetzt.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2006, 38-39
GEZ-Gebühren: Schwerer Schlag gegen die E-Card
Als einen "schweren Schlag gegen die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte" bezeichnete der Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Klaus-Otto Allmeling, die Einführung von GEZ-Gebühren für jeden internetfähigen Arbeitsplatz. Im Oktober 2004 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder in der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten", dass ab dem nächsten Jahr für internetfähige Computer vor allem von freiberuflich Tätigen GEZ-Gebühren zu zahlen seien. Genau einen oder mehrere solcher Rechner benötigen Ärzte jedoch, wenn die Elektronische Gesundheitskarte genutzt werden solle. Damit fielen für den Arzt als Freiberufler zusätzliche Kosten an.
Als einzige Abwehr gegen diesen bürokratischen Auswuchs empfiehlt Allmeling, keine internetfähigen Arbeitsplätze vorzuhalten.
Quelle: der niedergelassene arzt 9/2006, 26
Computer prüft Interaktionen
Unerwünschte Wirkungen und Interaktionen von Arzneimitteln sind bei der ärztlichen Verordnung unüberschaubar. Mit oft fatalen Folgen. Abhilfe schafft jetzt ein neues Datenbankmodul. A&W-Redakteur Manfred Falkenberg stellt das System vor.
Eine Datenbank mit Informationen über Arzneimittel ist in jeder Praxis-EDV die Basis für die Medikamentenverordnung. Das Datenbankmodul i:fox® bietet dem Arzt dabei Unterstützung: Wenn er ein Arzneimittel rezeptiert, setzt automatisch ein Sicherheits-Check ein.
Das System ist für den Arzt kostenlos.
Quelle: Arzt & Wirtschaft 09/2006, 34
OP-Bereich: Tupfer, bitte
Der Operationssaal ist ohne jeden Zweifel das Herz der Klinik. Hier zeigt sich Kompetenz, hier entstehen die Kosten, hier wird das Geld verdient. Umso verblüffender, dass in der Planung von Operationen nicht selten unprofessionell gewirtschaftet wird. Die Probleme sind vielfältig, doch auch hier gilt: Ohne gutes Werkzeug kein gutes Handwerk.
Erheblichster Kostenfaktor für die Kliniken ist nach wie vor der OP-Saal. Für eine OP-Minute muss mit zwischen vier und acht Euro Personal-, zwischen drei und fünf Euro Sachkosten gerechnet werden. Die Betriebskosten schlagen mit gut 500 bis 1.000 Euro pro Tag zu Buche.
Quelle: kma 09/06, 60-62
Die Erneuerin: Porträt Edith Dürr
Die neue Generaloberin des Bayrischen Roten Kreuzes ist anders als ihre Vorgängerinnen. Sie hat neben ihrer Ausbildung zur Krankenschwester Betriebswirtschaft studiert. Mit modernen Methoden aus dem privaten Management will sie ihren Verein wirtschaftlich erfolgreich machen.
Quelle: kma 09/06, 70
Adressen sollen zukünftig nur noch ohne Leerzeile geschrieben werden
Korrekte Adressierung ohne Leerzeile ist jetzt auch DIN-Norm
Aber auch der Länderbuchstabe vor der Postleitzahl bei Sendungen ins Ausland bzw. das "D" bei Sendungen aus dem Ausland nach Deutschland sind seit Jahren nicht mehr erforderlich, sondern werden bei Sendungen ins Ausland durch die Angabe der Landesbezeichnung in Großbuchstaben in der letzten Zeile der Adresse ersetzt.
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt, 7-8/2006, 5
Alle BAO-Mitglieder haben im September von uns das IAAS Handbuch "Day Surgery" erhalten. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass weitere Exemplare über die Geschäftsstelle des BAO zum Selbstpreis von 16,80 € bestellt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de