Marburger Bund: Mehr Arbeit, weniger Geld - jetzt reicht es! Wer sich nicht wehrt, akzeptiert massive Verluste durch ver.di´s TVöD!
Der Marburger Bund ruft am 19. August um zwölf Uhr alle Krankenhausärzte zur ersten Samstagsdemonstration in Köln auf. Am Wochenende arbeiten in allen Krankenhäusern nur relativ wenige Ärzte - der Kreis der Teilnehmer könnte daher kaum größer sein. Es ist höchste Zeit, Flagge zu zeigen!
Demonstration aller Krankenhausärzte am 19. August
Köln, Samstag (19. August) ab zwölf Uhr:
Treffpunkt auf dem Roncalliplatz am imposanten Dom!
Details in Kürze unter http://www.marburger-bund.de - Landesseite NRW/RLP, Rubrik: Aktuelles
- Der Vors. des NAV-V Landesverbands WL, Dr. Junker, unterstützt den MB in seiner Protestaktion und fordert zur einer solidarischen Beteiligung der niedergelassenen Ärztinnen u. Ärzte an der Demo auf.
m.winiarski@t-online.de
Deutschsprachige Ärzteorganisationen: "Wir brauchen eine Wertediskussion"
Der Arzt als Freiberufler oder als Erfüllungsgehilfe – die 52. Konsultativtagung widmete sich dem ärztlichen Selbstverständnis in einer sich wandelnden Gesellschaft.
"Verpflichtet gegenüber dem Einzelnen oder Erfüllungsgehilfe des sozialen Systems – das ist der eigentliche ärztliche Grundkonflikt bei vielem, das wir derzeit erleben", sagte der diesjährige Gastgeber, der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Dr. med. Reiner Brettenthaler.
"Es zeichnet sich ein paradigmatischer Trendwechsel ab", gab der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, zu bedenken. Die ärztliche Freiberuflichkeit stehe einer sich entwickelnden Angestelltenmentalität gegenüber. "Der niedergelassene Arzt, der sich Tag und Nacht für seine Patienten einsetzt, stirbt aus." Die nachrückende Ärztegeneration werde in einem regulierten und ökonomisierten System groß, in dem sie sich zunehmend in die Rolle des Erfüllungsgehilfen einfinde. Entwicklungen wie die Disease-Management-Programme (DMP), die in Deutschland bereits Realität sind und in Österreich derzeit eingeführt werden, beschleunigten diesen Trend.
Als "Krankheitshandhabungsvorschriften" bezeichnete BÄK-Präsident Hoppe die Chronikerprogramme ...
Quelle: Heike Korzilius, Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 31-32 vom 07.08.2006, Seite A-2085
Apotheken: Rücknahme der Erlaubnis für DocMorris gefordert
Die Entscheidung des Kartellsenats des Landgerichts Saarbrücken, die Betriebserlaubnis
für die Internetversand-Apotheke DocMorris zu bestätigen, hat ein ungewöhnlich großes Echo ausgelöst. Allerdings wurde zunächst nur ein Antrag auf sofortige Schließung abgelehnt.
Die Entscheidungen weiterer Instanzen stehen noch aus.
Würden Gerichte so entscheiden, dass die deutsche Rechtsetzung ans EU-Recht angepasst werden müsse, dann würde dies unmittelbar geschehen. Damit würde die deutsche Apothekenlandschaft radikal verändert.
Nächste Instanz ist das saarländische Verwaltungsgericht (...)
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 10. August 2006, Nr. 65/2006, 4
AOK begrüßt DocMorris-Entscheidung
(09.08.06) Der AOK-Bundesverband hat die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken begrüßt, nach der der niederländische Internet-Arzneimittelhändler DocMorris seine erste deutsche Filiale in Saarbrücken weiter betreiben darf. "Qualitätseinbußen sind dadurch nicht zu befürchten", sagte der Arzneimittelexperte des AOK-Bundesverbandes, Norbert Schleert, am Mittwoch in Bonn. Die AOK setze sich für eine Aufhebung des nicht mehr zeitgemäßen Fremdbesitzverbotes ein.
http://www.aok-bv.de/
Organisationsreform: Zersplitterte Kassenlandschaft nicht mehr zeitgemäß
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hilft die Straffung der Organisationsstrukturen, Verwaltungskosten zu sparen. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Bert Rürup, hat hingegen Zweifel, dass allein mit dem Zusammenschluss von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) deren Verwaltungskosten gesenkt werden können.
In einem Gastkommentar für das "Handelsblatt" (7.8.) hat sich Schmidt für eine Organisationsreform in der GKV ausgesprochen.
Prof. Bert Rürup vertritt hier eine klare Gegenposition: "Die vorliegenden Daten legen sogar eher den umgekehrten Schluss nahe, nämlich den, dass gesetzliche Krankenkassen mit zunehmender Größe eher kostenungünstig arbeiten", sagte der Ökonom gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (7.8.) unter Hinweis auf eine Studie über die Jahre 1984 bis 2004.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 10. August 2006, Nr. 65/2006, 10-11
Gesundheitsreform: Hoppe sieht Weg in die Staatsmedizin
Die geplante Gesundheitsreform führt nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, direkt in die Staatsmedizin. Sie biete weder Perspektive noch Planungssicherheit für das heute schon unterfinanzierte Gesundheitswesen.
Der Staat lege künftig die Beitragssätze fest und könne sie auf Zuruf der Arbeitgeber senken, sodass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weiter unter Druck gesetzt würden. Es komme zu Dumpingverträgen mit den Ärzten und Qualitätseinbußen in der Versorgung seien die Folgen. Zugleich werde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als unterstaatliche Rationierungsbehörde Leistungsausschlüsse in der GKV definieren. Das sei kein Weg, auf dem man mehr Freiheit wage, sondern vielmehr der Weg in die Staatsmedizin.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 10. August 2006, Nr. 65/2006, 12
2. Aufruf zur Aktion 50.000 plus - jedes Mitglied zählt!!!- Sind Sie bereit, künftig für Pauschalen zu arbeiten, wobei die bisher nicht bezahlte Arbeit im Wert von ca. 10 Milliarden Euro jährlich in den Pauschalen versenkt wird?
- Sind Sie bereit, Praxisbegehungen zu erdulden - als zukünftige „Serviceleistung“ der KBV?
- Wollen Sie sich arrangieren oder sind Sie widerstandsbereit?
- Was tun, wenn unser Beruf weiter in unerträglicher Weise fremdbestimmt wird?
- Was tun, wenn Ärzte/Psychotherapeuten zu Staatsmedizin gezwungen werden?
- Was tun, wenn die KV zur Regulierungs- und Rationierungsbehörde verkommt?
- Was tun, wenn Leistung weiterhin nicht adäquat honoriert wird?
- Wer hilft Ihnen und uns?
- Schafft es unsere Selbstverwaltung, hoffen Sie auf ein Umdenken des Staates?
Als Selbständige brauchen und haben wir kein Streikrecht – die viel größere und wirkungsvollere Macht ist unsere Freiheit, aus diesem System aussteigen zu können! Wenn wir das kollektiv erreichen, dienen wir weiter unseren Patienten und nicht dem Staat, den Kostenträgern oder einem bürokratisierten System. Damit stellen wir die Gesundheitsversorgung vom Kopf auf die Füße und folgen endlich wieder unserem ärztlichen Auftrag.
Dr. Klaus Bittmann, Vors. des BVÄG, Martin Grauduszus, Präs. der Freien Ärzteschaft. Dr. Werner Baumgärtner, Vors. MEDI Deutschland
Weitere Informationen http://www.freie-aerzteschaft.de/pub/download/download.php?compid=65155&catid=1022&sID=5fbc591243a753ebeab8a5512fbaab2f
Quotenverfall des Ärztlichen Honorars, Beispiel KV Nordrhein
Die Ärzte in Nordrhein haben im Juli wieder die Abrechnung für das 1. Quartal erhalten und erneut festgestellt, dass die Auszahlungsquote wieder sehr niedrig lag. Für Hausärzte und Fachärzte handelt es sich mit 80,9 % (HÄ) bzw. 75,1 % (Durchschnitt FÄ) um die niedrigsten Auszahlquoten in einem ersten Quartal seit sechs Jahren.
Quartal / Quote Hausärzte / Quote Fachärzte (Durchschnitt)
1/2000 _/___100,3333 % ____/__ 96,6727 %
1/2001 _/___ 96,8093 % ____/___ 92,7433 %
1/2002 _/___ 96,1189 % ____/___ 90,2567 %
1/2003 _/___ 92,6345 % ____/___ 87,4455 %
1/2004 _/___ 91,3729 % ____/___ 85,2863 %
1/2005 _/___ 85,3049 % ____/___ 81,6597 %
1/2006 _/___ 80,9424 % ____/___ 75,1000 %
In anderen KVen werden die Verhältnisse wegen anderer Honorarverteilungsverträge und anderer Details etwas anders sein, aber nicht grundsätzlich anders. Unsere Probleme sind unmittelbare Folge des Sachleistungssystems und der gedeckelten Honorare. Wenn die Politik nun das Ende der Honorarbudgets für 2009 verspricht, aber Beitragssatzstabilität und eine Ausgabensteuerung in der GKV beibehalten will, wird das an unserer Situation überhaupt nichts ändern.
Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen hat schon im Frühjahr 2005 offiziell und quasi wissenschaftlich festgestellt (Sachverständigenrat, Gutachten), dass
1. die Kassenausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung seit vielen Jahren unterdurchschnittlich steigen,
2. dies an der Rechtsform der KVen als Körperschaften öffentlichen Rechts liegt, die durch ihre Zwitterfunktion als Vollstrecker staatlicher Gesetze und als Interessenvertretung ihrer Mitglieder letztere Aufgabe nur unzureichend wahrnehmen können,
3. es deshalb für die Politik überhaupt nicht empfehlenswert wäre, die KVen zu zerschlagen, weil die Kassen dann mit freien Ärzteverbänden verhandeln müssten,
4. freie Ärzteverbände die Interessen der Ärzte aber weit wirkungsvoller als die KVen vertreten könnten.
Dieser weisen Feststellung der Sachverständigen ist nichts hinzuzufügen.
Wenn also der Staat die KVen erhalten will, dies aber zum wissenschaftlich belegten Nachteil für uns ist, wie könnten wir uns da von der KV auch nur "ausreichend" vertreten fühlen?
Wir müssen selbst aktiv werden!
Autor: Hans-Peter Meuser, Erster Vizepräsident http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=37953&topid=1021&nosum=1&sID=174fc860ead2cf6f743911666ff2676c
Lohnerhöhung macht nicht krank
Wird der Arzt zum Beamten - oder der Patient zum Kunden? / Die gesetzliche Krankenversicherung am Scheideweg
(...) Auch von einem weiteren lieb gewonnenen Vorurteil müssen wir uns verabschieden: Das, was die meisten für eine Umverteilung zwischen Gesund und Krank halten, ist in Wirklichkeit eine Umverteilung zwischen Jung und Alt. Die GKV ist ein Generationenvertrag. Die zumeist gesunden Jungen zahlen mehr, als sie an Leistungen erhalten - und die überproportional kranken Alten erhalten deutlich mehr, als sie zahlen.
Wenn im Jahr 2040 die Generation der heute 30- bis 50-Jährigen die Alten und damit Kranken fast verdoppelt, dann lässt sich mit dem heutigen Beitragssatz das gegenwärtige Leistungsniveau nicht mehr finanzieren, wenn zugleich der Anteil der Zahler um fast ein Drittel gesunken ist.
Was ist also zu tun? Wir können nicht für alle alles medizinisch Notwendige auf Dauer durch die GKV finanzieren - wir müssen rationieren.
Und da stehen wir am Scheideweg: Entweder verstaatlichen wir dieses schon sehr kollektivistische System weiter und überlassen die Rationierung dem Staat mit seiner administrativen Bürokratie. Ärzte werden dann quasi zu Beamten, die nach Wartelisten und Punktesystemen behandeln. Der Preis ist eine Zwei-Klassen-Medizin. Die Alternative wäre die Rationierung durch den Markt. Der macht das durch Wettbewerb und Preise. Ärzte und Krankenhäuser werden dann zu Unternehmen, die mit der Gesundheit Geld verdienen wollen und sollen! Die Patienten sind dann Kunden. Gehen tut beides, allerdings mit deutlich unterschiedlicher Effizienz. Nur entscheiden müssen wir uns demnächst mal.
Quelle: Bernd Raffelhüschen (Der Autor ist Bevölkerungswissenschaftler an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg)
http://www.welt.de/data/2006/08/08/989787.html
Das deutsche Sozialstaats-Paradoxon
Die im Frühjahr vom ZDF und der Unternehmensberatung McKinsey veröffentlichte Umfrage "Perspektive Deutschland" hat interessante Ergebnisse zutage befördert. So verlangt die Mehrheit der mehr als 600.000 Befragten vom Staat sozialen Ausgleich und mehr Unterstützung, besonders in den Bereichen Gesundheit, Rente und Bildung. Zwar ist ein Teil der Deutschen auch bereit, stärker privat vorzusorgen. Aber einen Staat, in dem der Einzelne "viel mehr Lebensrisiken" trägt, befürwortet nur jeder Zehnte.
Dies offenbart eine fast schizophrene Einstellung: Einerseits sollen staatliche Versorgungsleistungen erhalten und ausgebaut werden, andererseits will der Einzelne keine zusätzlichen Kosten tragen. Im Lauf der Jahre ist ein Anspruchsdenken entstanden, welches kaum mit der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation kompatibel ist. Unglücklicherweise fördert die Politik diese Einstellung: Die SPD hat bereits angekündigt, unter dem Stichwort "vorsorgender Sozialstaat" ihre wirtschaftspolitische Ausrichtung entsprechend zu fokussieren.
Es ist skandalös, dem Bürger noch tiefer in die Tasche zu greifen, um einen Wohlfahrtsstaat aufrechtzuerhalten, der den Realitäten nicht mehr entspricht.
(...) Paradox an der Diskussion ist, dass dem Sozialstaat immer noch so viel zugetraut wird, obwohl er offensichtlich versagt hat. Was soll man von einem Staat halten, der mehr als 50 Prozent seines Budgets für Sozialausgaben verwendet und zugleich seit Jahren alle Rekorde bei Dauerarbeitslosigkeit bricht? Wie viel kann ein Sozialstaat noch wert sein, in dem ein Großteil der Bevölkerung meint, von sozialen Leistungen abhängig zu sein? Politökonomisch betrachtet dient ein solcher Sozialstaat wohl eher als eine Spielwiese für den Stimmenkauf.
Doch die Bürger sollten fragen, was mit ihrem Geld eigentlich erreicht wird. Pro Jahr werden 150 Mrd. Euro für die Förderung von Kindern und Familien ausgegeben - gleichzeitig geht die Zahl der Geburten zurück, es fehlen Kindergartenplätze, und der bauliche Zustand vieler Schulen ist erschreckend. Bis zu 40 Mrd. Euro gibt der Staat jährlich für die Förderung von Langzeitarbeitslosen aus - ohne spürbaren Erfolg.
(...) weder Politiker noch Bürger wollen dieses "deutsche Paradoxon" als solches erkennen - zu groß ist die Angst vor der ungemütlichen Wahrheit: Einen aufgeblähten Sozialstaat gibt es nicht gratis.
Quelle: Juergen B. Donges http://www.insm.de/Presse/Kolumnen/Kolumnen/Das_deutsche_Sozialstaats-Paradoxon.html;jsessionid=F4A66CAB964ED633E10DA196620F2453
Freie Berufe und gesetzliche Krankenversicherung
Konsequenzen für das System ärztlicher Versorgung
Eine Rechtfertigung für das im 19. Jahrhundert zugunsten eines engen Kreises Schutzbedürftiger geschaffene Naturalleistungsprinzip (Sachleistungsprinzip) in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht heute nicht mehr; damit erweist sich auch die Aufrechterhaltung der diesbezüglichen staatlichen Aufgabe als nicht erforderlich. Infolgedessen ist die These des Bundessozialgerichtes verfehlt, das Sachleistungsprinzip sei „gleichsam" ein "übernormatives Grundprinzip" des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Existenz dieser Versicherung hängt nicht vom Naturalleistungsgrundsatz ab.
Das Vertrags(zahn)arztsystem verletzt damit als solches die Grundrechte gemäß Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) betroffener Leistungserbringer. Es ist mit dem Grundsatz des Vorrangs privater Lebensgestaltung unvereinbar.
Quelle: H. Sodan: Freie Berufe als Leistungserbringer im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Mohr Siebeck 1997
Kollektiv verantwortungslos - Experten fordern seit Jahren eine Reform für mehr Wettbewerb und TransparenzKaum ein Land gibt so viel für die Gesundheitsversorgung aus wie Deutschland - mit kläglichem Ergebnis. Experten fordern seit Jahren eine Reform für mehr Wettbewerb und Transparenz. Doch die Große Koalition ist im Begriff, mehr Geld in ein ineffizientes System zu pumpen.
Quelle: Der Spiegel 27/2006, 18. Kurzinformationen http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006DS_Verantwortungslos.html
"Wir verdienen nicht genug!"
Die deutschen Ärzte streiken zu Recht. Doch wie sollen die Kliniken ihre Gehälter bezahlen?
Quelle: DER SPIEGEL 21/2006, 30. Kurzinformation http://www.arzt-in-europa.de/pages/2006DS_Jahresgehaelter.html
MVZ: Fehlendes UnrechtsbewusstseinDie letzte Gesundheitsreform hat einiges durcheinander gebracht im zuvor sorgfältig austarierten Interessengeflecht der Gesundheitswirtschaft.
Die ambulante Versorgung war jahrzehntelang unangefochtenes Hoheitsgebiet der niedergelassenen Ärzte. Krankenhäuser hatten dort nichts zu suchen. Das hat sich geändert: Die neue Gesetzeslage erlaubt Krankenhäusern die Gründung medizinischer Versorgungszentren und damit einen ersten Einbruch in die vormalige Schutzzone der Niedergelassenen. Die fürchten nun - zumindest langfristig wohl zu Recht - den Verlust von Patienten und damit von Umsatz.
Niedergelassene Ärzte haben Macht; und das wissen sie. Sie können Patienten in die eine Klinik schicken oder auch in eine ganz andere. Krankenhäuser sind abhängig von Patientenzuweisungen.
Ärzte, die sich durch die bevorstehende Gründung eines Klinik-MVZ bedroht fühlen, schließen sich zusammen, um gemeinsam ihre Interessen gegenüber den Kliniken durchzusetzen. Und das heißt: Medizinische Versorgungszentren unter Federführung von Krankenhäusern verhindern.
Zwar verlangen die Ärzte kein Schutzgeld. Dennoch bleibt der Vorgang eine Erpressung, die vom Gesetz mit Haftstrafe bis zu fünf Jahren bedroht ist. Im Fall gemeinschaftlicher Erpressung droht sogar eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis.
Dass Ärzte offenbar massenhaft ihre Geschäftspartner erpressen, ist schon schlimm genug. Schlimmer noch ist die Tatsache, dass ihnen dabei jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt. Schließlich verteidigen sie doch nur ihr Reich, in dem sie bisher die unbeschränkten Herrscher waren. Da scheint jedes Mittel recht zu sein.
Quelle: Ulrich Glatzer, Chefredakteur kma 08/06, S. 90
Praxismarketing im Internet: Die Rechnung kommt vom Anwalt
Zu teurer Post vom Anwalt führte in den vergangenen Wochen vermehrt die 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). Bestandteil der AMG-Novelle ist aber auch das "Verbot irreführender und suggestiver Werbung für Schönheitsoperationen".
Gemeint sind in erster Linie so genannte "Vorher-nachher-Bilder", die für andere Behandlungsformen schon immer verboten waren.
Solche Bilder und Grafiken dürfen künftig weder auf der Homepage noch in der Praxisbroschüre auftauchen.
Häufig werden aber auch Anwaltskanzleien selbst aktiv. Zu verlockend sind die mit der Abmahnung verbundenen Gebühren. Der vermeintlich klagende Kollege dient ggf. nur als Strohmann.
Das Vorhandensein und der Inhalt eines Impressums lassen sich von jedem Laien überprüfen.
Neben Name, Anschrift und Kontaktinformationen gehören auf die ärztliche Homepage auch die zuständige Kammer, Angaben zum Land, in dem die Berufsbezeichnung Arzt erworben wurde und, sofern eine solche existiert, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Eine Seite mit Links zu interessanten anderen Websites gehört deshalb zum Standard einer Internetpräsenz. Idealerweise informiert man den Eigentümer der verlinkten Seite über die Verknüpfung und bittet entsprechend um einen Link zurück. Rechtlich sind Links jedoch nicht unproblematisch. Man haftet nämlich nicht nur für die Inhalte der eigenen Seite, sondern auch für ggf. rechtswidrige Inhalte der verlinkten Seite. Und Inhalte im www unterliegen ständigen Veränderungen. Lange Linklisten sind deshalb pflegeintensiv. Auf vielen Websites findet sich ein genereller Haftungsausschluss für die Inhalte verlinkter Seiten. Nach allgemeiner juristischer Meinung und durch Urteile bestätigt sind solche pauschalen Haftungsausschlüsse nach dem Schema "für Inhalte verlinkter Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich" die Bildschirmpixel nicht wert, aus denen sie dargestellt werden.
Nicht nur deshalb sollte man den einmaligen Aufwand für eine individuelle Anfahrtsskizze nicht scheuen.
Erstellungskosten von 2.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Jede spätere Änderung und das laufende Hosting gehen noch extra.
Quelle: NAV-Wirtschaftsdienst. Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 6/2006,17-18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum deutsch-französischen Rahmenabkommen vom 22. Juli 2005 über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und zu der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung vom 9. März 2006 beschlossen (9.8.).
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kommt es bei der Umsetzung des Gesetzentwurfes zu einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in den angrenzenden französischen Regionen Elsass und Lothringen. So wachse Europa auch im Gesundheitsbereich zusammen.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 10. August 2006, Nr. 65/2006, 19-20
7th International Congress on Ambulatory Surgery
April 15th – 18th, 2007 Amsterdam
Abstract deadline December 1st, 2006
http://www.iaascongress2007.org
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de