Vergütungsreform Ärzte: Keine Annäherung
Bei den Verhandlungen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 20. August 2007 und im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses für die ärztlichen Leistungen am 21. August 2007 wurde in den ökonomischen Grundfragen der Vergütungsreform keine Annäherung erzielt.
Es ist davon auszugehen, dass der Konflikt in dem Sitzungsmarathon des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11. und 12. Oktober 2007 aufgelöst werden muss.
Zur Struktur des neuen Bewertungsmaßstabes (EBM) gibt es keine tief greifenden Meinungsunterschiede zwischen den Vertretern der Ärzte und der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Vorgaben im Gesetz sind sehr detailliert ausgefallen und finden in beiden Lagern grundsätzliche Zustimmung.
Im Kern geht es in den Verhandlungen nur noch ums Geld. Die Finanzierung des von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgelegten Entwurfs für den neuen EBM erfordert eine Anhebung der Gesamtvergütungen der Ärzte in der Größenordnung von 18 Mrd. Euro, sofern ein Absturz der Punktwerte bei der Finanzierung der Leistungen verhindert werden soll.
Die KBV-Spitze hat im öffentlichen Verhandlungspoker zwar Kompromissbereitschaft (3 Mrd. Euro) signalisiert, jedoch hat dies noch nicht zu einer Verminderung der Bewertungsvorschläge geführt und wird auch von den GKV-Kassen abgelehnt.
Es geht jetzt um die Frage, ob die Reform des EBM "punktzahlneutral" im Rahmen der bisherigen Regelungen des EBM erfolgen muss, oder ob das Gesetz eine Neukalkulation der Bewertungen fordert bzw. zulässt. Die KBV hat die bisherigen Kalkulationsansätze im Grundsatz anerkannt, eine Höherbewertung der Punktzahlen aber aufgrund der Anhebung der Tarifgehälter bei den Krankenhausärzten, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine bessere Personalausstattung in den Arztpraxen gefordert.
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.08.2007, Nr. 64/2007, 9-10
"Nein" zu Pauschalen sagen Fachärzte
Anstehende Reform des Einheitlichen Bemessungsmaßstabs (EBM)
"ln einer pauschalen Honorierung verschwindet die Leistungsstärke der Fachärzte. Wir fordern daher fachärztliche Leistungskomplexe", erläutert Dr. Thomas Scharmann, Bundesvorsitzender des Deutschen Facharztverbandes (DFV). Damit kritisiert der DFV die gesetzlichen Vorgaben für den neuen EBM, die für Fachärzte ein Honorarsystem aus einer arztgruppenspezifischen Grund- und Zusatzpauschale vorsieht.
Der DFV baut auf Transparenz und hohe Qualität der ambulanten fachärztlichen Leistungserbringung. Fachärztliche Medizin muss zu einer Marke werden, so Thomas Scharmann. Für alle soll sichtbar sein, wie niedergelassene Fachärzte ihre Leistung erbringen. Und diese Leistung ist an eine hohe Qualität geknüpft. Ebenso transparent wie die Leistung soll auch deren Honorierung sein. Dazu sind transparente Komplexe, mit denen fachärztliche Leistungen einzeln präzise dargestellt werden können, besser geeignet als Pauschale.
Einem Mehr an Transparenz und Qualität muss ein angemessenes Mehr an Honorar Gegenüberstehen.
Quelle: Deutscher Facharztverband Pressemitteilung vom 27.8.2007
7,5 Cent pro Punkt - da schreitet die Aufsicht ein
Über den Wahltarif "gesetzlicher Privatpatient" müssen die Sozialrichter entscheiden. Der zwischen IKK direkt und KV Schleswig-Holstein geschlossene Vertrag wurde von der Kieler Aufsicht beanstandet, die Kassenärztliche Vereinigung hat bereits Klage eingereicht.
Die Aufsicht begründet ihren Schritt mit der Gefährdung der Beitragssatzstabilität. IKK-direkt-Vorstand Ralf Hermes schließt dies jedoch aus. Zugleich erinnert er daran, dass die für den Verband der Innungskrankenkassen im Norden zuständige Aufsicht in Schwerin den Vertrag nicht beanstandet hat.
Zur Erinnerung: Beim Wahltarif "gesetzlicher Privatpatient" können Versicherte der Innungskrankenkasse direkt Kostenerstattung wählen. Der behandelnde Arzt kann dafür mit dem 2,3-fachen Satz nach GOÄ abrechnen. Bei Sachleistung soll ein Punktwert von 7,5 Cent gelten.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.08.2007
Niedersachsen: KV und Hartmannbund streiten um die KV-Strukturreform
Die KVNo hat Kritik des Hartmannbund HB zurückgewiesen, wonach die Strukturreform der KV die Servicequalität für die Mitglieder gefährde.
Quelle: aerzteblatt.de newsletter 24.08.2007
Gegen Lauschangriff und E-Card - NAV-Virchow-Bund ruft zur Demo auf
Der NAV-Virchow-Bund unterstützt die große Demonstration "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn" und ruft alle Ärzte und Patienten auf, am 22. September 2007 an der Kundgebung in Berlinteilzunehmen.
"Wir können nicht zusehen, wie derzeit an verschiedenen Stellen versucht wird, die Bürgerrechte zu beschneiden, den Bürger unter Generalverdacht zu stellen und Grundrechte außer Kraft geraten", erklärt der Bundesvorsitzende, Dr. Klaus Bittmann.
Er bezieht sich dabei auf die geplante Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen von Computern und aktuell die geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Aufruf zur Demonstration in Berlin, am Samstag, den 22. September ab 14.30 Uhr. Treffpunkt: Pariser Platz (Brandenburger Tor).
Der Protestzug verläuft auf der folgenden Route:
Unter den Linden - Karl-Liebknecht-Str. - Alexanderplatz - Rathausstraße - Französische Str. - Gendarmenmarkt - Französische Str. - Friedrichstr. - Unter den Linden - Pariser Platz (Brandenburger Tor)
Quelle: http://www.nav-virchowbund.de/
Ärzte lehnen Fahrplan für die Gesundheitskarte ab
Mit scharfer Kritik haben Ärzteverbände und die KV Schleswig-Holstein (KVSH) auf Pläne des Gesundheitsministeriums reagiert, die elektronische Gesundheitskarte ab dem Frühjahr 2008 an Patienten auszugeben.
Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder hatte Mitte August mit Verweis auf erste gute Testergebnisse in den Regionen Flensburg und Löbau-Zittau angekündigt, auf die geplante nächste Teststufe, die so genannten Hunderttausender-Tests, zu verzichten und die Karte ab 2008 schrittweise einzuführen.
"Unseren Informationen zufolge bestehen in Flensburg und in Zittau ganz erhebliche Bedenkengegen das Vorhaben, die noch nicht ausgeräumt sind", übte der Vorsitzende der KVSH Ralf Büchner am Freitag scharfe Kritik am Zeitplan des Ministeriums. Bisher funktioniere lediglich das Auslesen der Karten.
Auch verschiedene Ärzteverbände lehnen die Pläne ab: In einer gemeinsamen Erklärung riefen der NAV-Virchow-Bund, Medi und der Bundesverband der Ärztegenossenschaften die KBV und die Bundesärztekammer dazu auf, die Arbeit in der für die Karte zuständigen Betreibergesellschaft Gematik niederzulegen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Gematik ist zurzeit KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller. Sowohl Müller als auch ein Ministeriumssprecher bekräftigten, dass die Hunderttausender-Tests doch stattfinden sollen.
Quelle: Ärzte Zeitung 27.08.2007
eGK: Die endlose Geschichte
Die Ärzteschaft macht weiterhin Front gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sollten die vom Deutschen Ärztetag erarbeiten Kriterien für eine Neukonzeption weiter unbeachtet bleiben, werde man das Projekt nicht unterstützen.
Die Absicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), auf weitere Versuche mit mehreren 100.000 Versicherten zu verzichten und laut einer Ankündigung von BMG-Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder zum 1. April 2008 die eGK einzuführen, hat der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, scharf kritisiert. Es gebe keinen vernünftigen Grund, die Erprobungsphase abzukürzen oder gänzlich zur Disposition zu stellen. Die Tests seien notwendig, um die festgestellten technischen Mängel zu beheben und die Qualität der Dienste im größeren Rahmen zu testen. Die Devise müsse nach wie vor lauten: "Sorgfalt geht vor Schnelligkeit".
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat sich dieser Kritik angeschlossen. Es habe den Anschein, als ob die berechtigten Bedenken der Ärzte und Patienten in den Punkten Datensicherheit, störungsfreie Tauglichkeit im Praxisalltag und Kosten aus politischen Motiven vom Tisch gewischt würden, so ihr Vorsitzende Dr. Ulrich Thamer. Die plötzliche Eile habe zu erheblicher Verwirrung, insbesondere bei den betroffenen niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, geführt.
Ab Mitte des 2. Quartals 2008 soll nach Angaben des BMG damit begonnen werden, die Karten sowie Karten-Lesegeräte für Arztpraxen und Apotheken zu verteilen. In Verhandlungen zwischen Ärzten und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) soll noch in diesem Jahr geklärt werden, wer die Technik bezahlen soll.
- In einem Offenen Brief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben NAV-Virchow-Bund, MEDI Deutschland und der Bundesverband der Ärztegenossenschaften die "sehr geehrten Kollegen" aufgefordert, die Arbeit in der gematik niederzulegen. Man dürfe "diese Arroganz der Macht in Fortsetzung der GKV/WSG Gesetzgebung nicht hinnehmen".
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.08.2007, Nr. 64/2007, 4-5
IT-Industrie: Gesundheitskarte darf nicht abgespeckt werden
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) warnt davor, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nur in einer abgespeckten Variante einzuführen.
Nach den aktuellen Planungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) soll mit der flächendeckenden Einführung der eGK im 2. Quartal 2008 gestartet werden. Allerdings werden in dieser Einführungsphase die Funktionen der eGK grundsätzlich nicht über das hinausgehen, was die bisherige Gesundheitskarte leistet. Der einzige Unterschied: Die eGK wird mit einem Lichtbild des Versicherten ausgestattet, das die Missbrauchsmöglichkeiten einschränken wird.
Die Industrie spricht sich dafür aus, die elektronische Patientenakte schnell als Bestandteil der eGK zu etablieren. GKV-Kassen wie die BARMER oder die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) bieten ihren Versicherten inzwischen eigene Patientenakten an – unabhängig von der eGK.
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 27.08.2007, Nr. 65/2007, 7-8
Hartmannbund: Online-Petition gegen Lauschangriff auf Arzt-Patienten-Gespräch
Per Mausklick können sich Ärzte an einer vom Hartmannbund (HB) initiierten Online-Petition gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beteiligen. Der HB-Vorsitzende Kuno Winn kritisierte, dass das geplante Gesetz die besondere Situation von Geistlichen, Strafverteidigern und Mitgliedern des Bundestages berücksichtige, während der Schutz für Ärzte aufgehoben werden solle.
Interessierte finden die Petition auf der Internetseite des Verbandes.
Quelle: Aerzteblatt.de newsletter 22.08.2007
Bundesärztekammer: Mangel an Haus- und Notfallärzten
Die BÄK warnt vor einem zunehmenden Mangel an Haus- und Notfallärzten. "Vor allem in ländlichen Gegenden gibt es inzwischen einen dramatisch zu nennenden Hausärztemangel", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" von heute. Besonders betroffen sei Ostdeutschland.
Auch die notärztliche Versorgung in ländlichen Gegenden sei "nicht mehr gesichert", sagte Hoppe.
"Es gibt einfach nicht genug Notärzte für die steigende Zahl von Rettungseinsätzen bei älteren Menschen", sagte Hoppe. Für einen zwölf Stunden dauernden Nachtdienst erhalte ein niedergelassener Arzt eine Pauschale von 62,48 Euro, an Wochenenden 88,52 Euro.
Quelle: aerzteblatt.de newsletter 23.08.2007
Umfrage: Deutsche sehen Gesundheitsreform weiter kritisch
Die meisten Deutschen sehen die Gesundheitsreform 2007 weiter kritisch. Das ergab eine repräsentative Umfrage unter 2.000 Bürgern im Auftrag der Zeitschrift "stern".
Mehr als 70 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Reform ihre Ziele nicht erreicht, die Kosten zu reduzieren und die Versorgungsqualität zu erhöhen. Die Mehrheit erwartet daher steigende Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse und steigende Prämien bei der privaten Krankenversicherung.
Quelle: aerzteblatt.de newsletter, Montag, 27. August 2007
Fragen und Antworten zur GOÄ
- Endoskopie neben Operationen
Frage:"Bei Operationen wird neuerdings häufig die Berechnung der Nr. 1155 GOÄ (Pelviskopie) neben der eigentlichen OP-Ziffer abgelehnt. Was kann ich tun?"
Antwort: "Nr. 1155 GOÄ ist eine diagnostische Endoskopie. Das ist eine von der therapeutischen Operationsleistung verschiedene Leistung. Um beide nebeneinander berechen zu können, darf die eine Leistung nicht im Text der anderen Leistung enthalten sein, müssen beide vollständig erbracht worden sein und jeweils eine eigene Indikation aufweisen.
Nr. 1155 GOÄ ist demnach neben der Operationsziffer nicht berechenbar, wenn die Endoskopie lediglich den Zugang zum Operationsgebiet und dessen Exploration umfasste. Bestand aber eine Indikation für die Durchführung einer ausgedehnten Endoskopie (z.B. Diagnosefindung) und erfolgte die Exploration auch außerhalb des OP-Gebietes, so ist sie eigenständig berechenbar.
Voraussetzung dafür, mit guten Aussichten in die Auseinadersetzung zu gehen, ist eine gute Dokumentation. Daraus muss die Durchführung vor der Operation erkennbar sein und müssen z.B. Aussagen zu Lokalisation und Ausmaß von Befunden Außerhalb des OP-Gebietes und Beziehungen zu Nachbarorganen getroffen sein. Wir empfehlen, dies in einem eigenständigen "Endoskopiebericht" dem eigentlichen Operationsbericht voranzustellen.
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 7-8/2007, 12
Chef kann Mitarbeiter nach Beleidigungen nicht entlassen
Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt nicht ohne weiteres die fristlose Kündigung.
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz entschieden. Maßgeblich seien vielmehr die Gesamtumstände. So könne sich bei einer heftigen Diskussion die gegenseitige Aggression derart steigern, dass auch unüberlegte Äußerungen fielen. In diesen Fällen wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz, Az.: 9 Sa 908/06
Quelle: Ärzte Zeitung 28.08.2007
Gesundheitsexperte fordert neue Fachgruppen im Gesundheitswesen
Neue Berufsgruppen für die Arbeit im Operationssaal hat der Gesundheitsexperte Thomas Bussevon der Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences gefordert. Er ist spezialisiert auf Managementprozesse in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, insbesondere auf das OP-Management. Laut Busse ist es notwendig, dass Krankenhäuser durch verbesserte Organisationsformen die Gesamtsituation in den Operationssälen für Pflegepersonal, Ärzte und vor allem die Patienten verbessern.
Hierzu seien auch neue Berufsgruppen, wie Chirurgie-, Anästhesie- oder Versorgungsassistenten notwendig. Vorteile sieht Busse unter anderem in der Entlastung von Ärzten und Pflegepersonal.
Zur optimalen Organisation gehören seiner Ansicht nach sogenannte OP-Manager und OP-Koordinatoren: "Der OP-Manager ist zuständig für die strategische und strukturelle Ausrichtung bis hin zur Umsetzung der Qualitätsnormen. Der OP-Koordinator hingegen kümmert sich um das Tagesgeschäft und sorgt für die Umsetzung der Vorgaben des OP- Managers", so Busse.
Quelle: aerzteblatt.de newsletter 24.08.2007
Wenn Ärzte Ärzte anstellen: Es droht Gewerbesteuer
Nur wenn der Praxisinhaber jederzeit eingreifen kann, gilt er weiterhin als Freiberufler.
In einem Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. August 2006 (Az.: I K 982/03) wird eine Praxis für Anästhesiologie wie zuvor bereits vom Finanzamt als Gewerbebetrieb eingestuft. Die Folge: Alle Einkünfte unterliegen der Gewerbebesteuerung, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führt.
Hintergrund der Entscheidung ist – vereinfacht ausgedrückt –, dass die Berufsträger und Inhaber der Praxis für Anästhesiologie ärztliche Tätigkeiten durch angestellte Ärzte (andere Anästhesisten) ausführen lassen, ohne deren Tätigkeit ständig und allgegenwärtig zu überwachen oder dabei selbst leitend tätig zu sein.
Aufgrund dieser Praxisorganisation sahen die Finanzrichter das für die Freiberuflichkeit unumgängliche Kriterium der Eigenverantwortlichkeit nicht mehr erfüllt. So genüge es nicht, dass der Praxisinhaber gegenüber seinen Auftraggebern die Verantwortung übernehme und dass er durch Arbeitsplanung und Arbeitsverteilung, durch stichprobenartige Überprüfung, Erteilung von Ratschlägen und durch Festlegung der Grundsätze für die Organisation des Tätigkeitsbereichs seiner Mitarbeiter tätig werde, so das Gericht. Vielmehr liegt eine eigenverantwortliche Tätigkeit nurvor, wenn die persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist. Ob ein ausreichender Umfang gegeben ist, hängt dabei von den Gegebenheiten jeder einzelnen Praxis ab.
Soweit die Behandlung jedoch außerhalb der eigenen Praxis von einem Angestellten durchgeführt werde, könne nicht mehr von einer eigenverantwortlichen Tätigkeit der Praxisinhaber ausgegangen werden. Beispielsweise könne ein Eingriff in Notfällen seitens des Praxisinhabers nicht stattfinden.
Das Gericht führte jedoch weiter aus, dass sich unter Umständen ein anderes Ergebnis ergeben könnte, wenn die Anästhesien ausschließlich in den Räumen der Gemeinschaftspraxis für Anästhesiologie durchgeführt würden und die Praxisinhaber im Notfall kurzfristig in die Behandlung mit einbezogen würden oder eingreifen könnten.
- Diesem Gedankengang folgend wurde ebenfalls seitens des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt (Az.: 1 K 30035/02) am selben Tag eine weitere Entscheidung in einem vergleichbaren Fall getroffen, diesmal wurde der Arzt jedoch weiterhin als Freiberufler eingestuft. En détail handelte es sich im entschiedenen Sachverhalt um einen Zahnarzt, der in seiner Praxis einen Angestellten (zunächst nur als Ausbildungsassistent und später als approbierten Zahnarzt) beschäftigte.
- Es muss dem Patienten daher ohne nähere Überlegung bewusst und eingängig sein, dass der Praxisinhaber der eigentliche Ansprechpartner ist und dieser für die medizinische Betreuung immer zur Verfügung steht, auch wenn die unmittelbare Behandlung durch einen angestellten Arzt erfolgt. Im Blickwinkel des Patienten muss die Unterordnung des angestellten Arztes gegenüber dem Praxisinhaber deutlich werden.
- Summa summarum stellt das Gericht darauf ab, ob der Praxisinhaber zu den Behandlungen durch die beschäftigten Ärzte ohne weiteres hinzugezogen werden kann. Weiterhin ist das Erscheinungsbild der Praxis ein zu gewichtendes Kriterium, weil den Patienten immer klar sein muss, dass der sie behandelnde Arzt "nur" ein Angestellter und die eigentliche Bezugsperson der Praxisinhaber selbst ist.
Quelle: Christoph Iser.Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 34-35 vom 27.08.2007, A-2363
Krankenhaus: Konkursrisiko durch Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung stelle für eine Reihe von Krankenhäusern in Deutschland ein Konkursrisiko dar, da in der Regel dafür keine entsprechende Kapitaldeckung vorhanden sei. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Heinz Lohmann, Vorsitzender der Initiative Gesundheitswirtschaft.
Öffentliche Altersversorgungssysteme seien fast ausschließlich umlagefinanziert. Diese müssten aber künftig bilanziert werden. Das werde durch die aktuelle Rechtsprechung immer greifbarer. Damit drohen vielen Krankenhäusern die Überschuldung und damit der Konkurs.
Die neueste EU-Rechtsprechung, so etwa die Tomberger-Entscheidung, lasse erwarten, dass man auch in Deutschland nicht weiter den Kopf in den Sand stecken könne.
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.08.2007, Nr. 64/2007, 6-7
Patienten bewerten Ärzte im Internet – Sterne für Pünktlichkeit
Nach "spickmich.de" für Lehrer und "meinprof.de" für Hochschuldozenten gibt es unter www.imedo.de ein weiteres Bewertungssystem im Internet. Diesmal geht es um die Leistungen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.
Patienten können online ihre eigenen Erfahrungen in der Arztpraxis anderen mitteilen und Ärzte empfehlen. Bewertet werden unter anderemTerminverfügbarkeit,Freundlichkeitdes Praxispersonals,Pünktlichkeitund "Zwischenmenschliches".
Quelle: Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt 7-8/2007, 5
2.600 Ärzte haben Deutschland Adieu gesagt
2.600 Ärzte haben im vergangenen Jahr Deutschland verlassen, 14 Prozent mehr als im Jahr 2005. Das geht aus der Ärztestatistik von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hervor.
Die südlichen Nachbarn Österreich und die Schweiz sind bei Ärzten besonders beliebt. 1.016 Mediziner verließen Deutschland mit diesem Ziel. Nach Großbritannien und Skandinavien emigrierten dagegen nur 264 Ärzte. Zum Vergleich: Pro Jahr beendeten zuletzt in Deutschland etwa 8.800 Medizin-Studenten erfolgreich ihr Studium.
Allerdings ist Deutschland auch als Zuwanderungsland für Ärzte attraktiv. 15 Prozent aller Erstmeldungen bei den Landesärztekammern, insgesamt bundesweit 1.404, entfielen vergangenes Jahr auf Ärzte aus dem Ausland. Insgesamt 13.795 ausländische Ärzte lebten 2006 in Deutschland, davon waren 11.511 berufstätig. Die Mehrheit von ihnen (8.156) stammt aus EU-Ländern. Den größten Anteil machen Mediziner aus Griechenland (1.453), Österreich (1.438) und Polen (1.283) aus. Die Zahl der Ärzte aus Österreich stieg binnen eines Jahres um 13,3 Prozent.
Gemessen an der Gesamtzahl berufstätiger Ärzte (311.300) in Deutschland ist der Anteil ausländischer Kollegen immer noch sehr gering. Allerdings macht sich die Zuwanderung in den neuen Bundesländern signifikant bemerkbar. Dort stieg seit dem Jahr 2000 der Anteil ausländischer Ärzte von 877 (5,4 Prozent) auf 2.421 (12,4 Prozent).
Quelle: Ärzte Zeitung 28.08.2007
Gesundheit: Starker Einfluss durch die Lebensverhältnisse
Ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, beeinflusse seinen Gesundheitszustand längst nicht so stark wie die Lebensverhältnisse.
Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Olaf von dem Knesebeck vom Institut für Medizinsoziologie des Universitätsklinikums Eppendorf in einem Beitrag für die "Apotheken Umschau". Viel folgenreicher seien die Lebensverhältnisse und persönliche Verhaltensweisen.
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 23.08.2007, Nr. 64/2007, 15-16
Lebenserwartung: Weiter Zunahme in Deutschland
Die Lebenserwartung in Deutschland nimmt weiter zu. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt nach der aktuellen Sterbetafel 2004/2006 für neugeborene Jungen 76,6 Jahre und für neugeborene Mädchen 82,1 Jahre.
Auch für ältere Menschen ist die Lebenserwartung weiter gestiegen. Nach der neuen Sterbetafel 2004/2006 beläuft sie sich von 60-jährigen Männern auf weitere 20,6 Jahre gegenüber 20,3 Jahren nach der letzten Sterbetafel. 60-jährige Frauen können statistisch gesehen mit 24,5 weiteren Lebensjahren rechnen.
Quelle: Schütze-Brief, Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 27.08.2007, Nr. 65/2007, 10-11
Ein Eiweiß löscht alte Erinnerungen
Erinnerungen werden nicht so permanent im Gehirn gespeichert, wie bisher angenommen wurde. In Science (2007; 317: 951-953) zeigen Hirnforscher, wie die Injektion eines Enzymblockers das Langzeitgedächtnis von Ratten permanent auslöschte.
Quelle: aerzteblatt.de newsletter 20.08.2007
BAO-MAO-Aktuell zukünftig als Anhang
Wir planen, das BAO-MAO-Aktuell zukünftig als Anhang (pdf-Datei) zu einer E-Mail zu versenden, um eine bessere Lesbarkeit und Fehlerfreiheit bei der Übertragung zu erreichen. Bitte teilen Sie uns doch mit, wenn dies für Sie Schwierigkeiten bereiten würde.
Das nächste BAO-MAO-Aktuell erhalten Sie aufgrund der Betriebsferien in der BAO-Geschäftsstelle in der 38. Kalenderwoche(ab 17. September).
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteur BAO-MAO-Aktuell
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg
Vereinsregister VR 6346
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
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