Gelenkspiegelung mit Operationen

Wichtiger Hinweis:
Die Beschreibung der Eingriffe wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es kann sich jedoch nur um einen Überblick handeln, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zur weitergehenden Information dienen die Webseiten der Leistungserbringer und das persönliche Arzt-Gespräch bzw. die OP – Aufklärung in der jeweiligen operierenden Einrichtung.
Die Verantwortlichen für die Inhalte dieser Website übernehmen keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben, da ständige Veränderungen, Weiterentwicklungen und Konkretisierungen infolge wissenschaftlicher Forschung oder Anpassung der Leitlinien durch die medizinischen Fachgesellschaften erfolgen.

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Durch die Einführung eines optische Gerätes (Arthroskop) ist es heute bei vielen Gelenken möglich, Einblick in das Innere des Gelenkes zu nehmen ohne das Gelenk großflächig zu eröffnen. Direkt vor Ort, im Inneren des Gelenkes kann der Arzt einen möglichen Schaden wesentlich besser beurteilen, als es mit Röntgenaufnahmen oder anderen bildgebenden Verfahren möglich ist. Wird ein krankhafter Befund festgestellt, kann er häufig gleich während der Spiegelung behoben werden.

In der Regel kann die Gelenkspiegelung (Arthroskopie) von Knie-, Schulter-, Ellenbogen- und Sprunggelenk ambulant durchgeführt werden. Einige Spezialisten führen auch ambulante Arthroskopien des Handgelenks durch.

Was geschieht bei diesem Eingriff?

Um das Einführen des optischen Geräts zu erleichtern, wird häufig zunächst mit einer Spezialnadel etwas Flüssigkeit (z.B. Salzlösung) in den Gelenkraum gespritzt.

Das Kniegelenk wird in leicht gebeugter Stellung gelagert und über einen kleinen Hautschnitt meist von vorne außen das optische Instrument (Arthroskop) eingeführt. Um die Sicht zu verbessern wird anschließend Kohlendioxid und/oder Flüssigkeit in den Gelenkraum eingeleitet. Jetzt kann der Arzt den Gelenkinnenraum mit Gelenkinnenhaut, Knorpelflächen, Menisken und Bändern unter Beleuchtung gründlich untersuchen. Falls nötig kann die Optik des Arthroskops gegen ein Mikroskop getauscht werden, so dass auch feine Veränderungen der Gelenkinnenhaut sichtbar werden.

Viele krankhafte Befunde können in gleicher Sitzung während der Spiegelung behoben werden. Dazu gehört z.B. die Entfernung kleiner abgesprengter Knorpelstückchen (sogenannte freie Gelenkkörper) oder die Entfernung eines beschädigten Meniskus.

Auch Medikamente wie Entzündungshemmer können während der Spiegelung gezielt in das Gelenk eingebracht werden.

Die Spiegelung des Schultergelenks wird in halb sitzender Position oder Seitenlage vorgenommen. Gewöhnlicherweise werden zwei bis drei kleine Hautschnitte vorgenommen, wobei ein Zugang zur Einführung der Optik und die anderen zur Einführung eventuell notwendiger Instrumente genutzt werden. Nach Einleitung von Kohlendioxid und/oder Flüssigkeit wird der Schulterinnenraum mit Gelenkinnenhaut, Knorpelüberzug an Pfanne und Oberarmkopf, Unterseite der sogenannten muskulären Rotatorenmanschette und der im Gelenk verlaufende Anteil der langen Bizepssehne beurteilt. In einem zweiten Schritt kann das Arthroskop aus dem Gelenk zurückgezogen werden und oberhalb der muskulären Rotatorenmanschette in den hier liegenden Schleimbeutel (Bursa subacromialis) vorgeschoben werden. Bei dieser „Bursoskopie“ (Schleimbeutelspiegelung) lassen sich Entzündungen und Verklebungen des Schleimbeutels sowie die Oberseite der Rotatorenmanschette und das Schulterdach (Akromion) beurteilen.

Auch im Bereich der Schulter können viele krankhafte Befunde während der Spiegelung behandelt werden. So werden z.B. mit einem rotierenden Gerät („Shaver“) Knorpelflächen begradigt oder wuchernde Schleimhautanteile entfernt. Auch das sogenannte Impingement-Syndrom, bei der eine Muskelsehne unter dem Schulterdach eingeklemmt ist, kann arthroskopisch behandelt werden.

Auch die Spiegelung des besonders engen Sprunggelenks ist heute dank der technischen Weiterentwicklungen möglich. Damit die feinen Spezialgeräte im inneren Gelenkraum Platz finden kann das Gelenk während des Eingriffs mit einem äußeren Spanner auseinandergezogen werden. Optik und Instrumente werden über drei kleine Zugänge eingebracht, die die Beurteilung des oberen und unteren Sprunggelenks ermöglichen. Auch im Bereich des Sprunggelenks sind mittels Spiegelung viele operative Eingriffe möglich wie z.B. Operationen am Gelenkknorpel der Sprungbeinrolle, Entfernung von knöchernen Randwulstbildungen (Exophyten) oder freien Gelenkkörpern, Entfernung der Gelenkschleimhaut oder auch eine Versteifung des oberen Sprunggelenks.

Nach jeder Gelenkspiegelung wurden Kohlendioxid und Flüssigkeit wieder abgesaugt und die Geräte herausgezogen. Anschließend werden die Hautwunden durch Nähte oder Pflaster verschlossen und ein Verband eingelegt.

Wann rät Ihnen der Arzt zu diesem Eingriff?

Eine Gelenkspiegelung kann aus rein diagnostischen Gründen oder auch gezielt für bestimmte therapeutische Eingriffe empfohlen werden.

Im Bereich des Knies wird die Arthroskopie bei Verletzungen von Kniegelenksknorpel, Bändern und Menisken oder bei einem unklaren blutigen Gelenkerguss bzw. unklaren Beschwerden nach einem Unfall durchgeführt. Bei verschiedenen rheumatischen Erkrankungen wird die Spiegelung zur Entnahme einer Gewebsprobe aus der Gelenkhaut (Synovialbiopsie) vorgenommen. Auch bei unklaren Kniebeschwerden, zur OP-Planung z.B. bei Kreuzbandrissen oder zur Kontrolluntersuchung nach Operationen kann eine Kniegelenksspiegelung angezeigt sein.


Die Spiegelung des Schultergelenks wird bei einem Engpasssyndrom der Schulter (Impingement-Syndrom), bei Verdacht auf Risse oder Kalkablagerungen im Bereich des sehnigen Anteils der Rotatorenmanschette, bei Knorpelschäden oder zur Entfernung freier Gelenkkörper empfohlen.
Auch eine chronische Instabilität der Schulter, eine Gelenkentzündung (Arthritis), Schultersteife oder chronische Schulterschmerzen können ein Grund sein, das Gelenk von innen in Augenschein zu nehmen.

Eine Spiegelung des Sprunggelenks wird aus diagnostischen Gründen bei chronischen Schmerzen, Schwellungen , Instabilität, Gelenkeinblutungen oder Gelenkblockaden empfohlen. Notwendige Eingriffe können dann oft gleich arthroskopisch durchgeführt werden.

Welche Betäubungsmethode wird in der Regel angewandt?

Die Gelenkspiegelung wird entweder in einer Vollnarkose (Verweis: Vollnarkose) oder in einer Plexusanästhesie (Verweis: Plexusanästhesie) vorgenommen.

Wie lange dauert der Eingriff durchschnittlich?

Die Dauer des Eingriffs hängt vom Gelenk, den anatomischen Gegebenheiten und den jeweils erforderlichen Maßnahmen ab.

Wer ist eventuell nicht für diesen Eingriff geeignet?

Gegen eine Gelenkspiegelung sprechen bakterielle Entzündungen im OP-Gebiet, da hier eine Verschleppung der Keime in die keimfreie Gelenkhöhle drohen würde.
Bei einem völlig versteiften Knie ist eine Kniegelenksspiegelung nicht möglich.

Ob der bei Ihnen vorliegende Befund mittels einer Gelenkspiegelung oder nur mit einer offenen Operation behoben werden kann, muss der Arzt im Einzelfall entscheiden.
Soll der Eingriff in Vollnarkose erfolgen, wird der Narkosearzt vorher die Narkosefähigkeit untersucht. Würde die Narkose ein zu großes Risiko darstellen, muss eventuell auf ein anderes Betäubungsverfahren ausgewichen werden.

Wie ist das Risiko einzuschätzen?

Gelenkspiegelungen gehören im Prinzip zu den sehr risikoarmen Eingriffen. Wie bei jeder Operation lassen sich natürlich Komplikationen nicht hundertprozentig ausschließen. Über seltene Komplikationen wie Gelenkinfektionen oder -ergüsse, Knorpelschäden oder Bandverletzungen wird Ihr Arzt Sie vor dem Eingriff umfassend aufklären.

Eventuell bekommen Sie einige Zeit eine Thromboseprophylaxe in Form von Spritzen verordnet, die Sie unbedingt nach Vorschrift anwenden sollten.

Ein Reizerguss ist nach einer Gelenkspiegelung nicht Ungewöhnliches. Meist klingt die Schwellung durch abschwellende Maßnahmen und Eisbehandlung ab. In seltenen Fällen muss die Flüssigkeit mit einer Nadel aus dem Gelenk gezogen werden (Gelenkpunktion)

Was müssen Sie vor dem Eingriff beachten?

Wird der Eingriff in Vollnarkose vorgenommen, sollten Sie ab 22:00 Uhr am Vorabend des Eingriffs nüchtern bleiben, d.h. nichts essen oder trinken, nicht rauchen und auch kein Kaugummi kauen.
Nehmen Sie wegen anderer Erkrankungen regelmäßig Medikamente, sollten Sie den Arzt oder Narkorsearzt rechtzeitig vorher darüber informieren, da einige Medikamente wie z.B. blutverdünnende Substanzen einige Tage vor dem Eingriff abgesetzt werden sollten.

Was geschieht nach dem Eingriff und was ist zu beachten?

  Auch bei der ambulanten Gelenkspiegelung bleiben Sie nach dem Eingriff noch für einige Zeit unter Beobachtung – so lange bis Sie aufstehen können und sich fitt für den Heimweg fühlen. Sie sollten am Tag des Eingriffs nicht selbst Auto fahren und sich auch nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg machen. Lassen Sie sich von Angehörigen oder Freunden abholen oder nehmen Sie ein Taxi nach Hause.

Nach der Kniegelenksspiegelung können Sie noch am Operationstag mit Hilfe von Unterarm-Gehstützen umhergehen. Je nach Schmerzen und den durchgeführten operativen Maßnahmen kann das Bein eventuell schon voll belastet werden. Meist wird ab dem ersten Tag nach der Operation eine krankengymnastische Übungsbehandlung empfohlen, damit sobald wie möglich wieder eine vollständige Bewegung im Kniegelenk erreicht wird. Gegen Schmerzen und Schwellung wird der Arzt Ihnen Medikamente verschreiben. Auch eine gut dosierte Kältebehandlung wird meist als schmerzlindernd empfunden.

Nach der Spiegelung des Schultergelenks ist in der Rege keine Ruhigstellung erforderlich – allenfalls kann für wenige Tage eine Armschlinge getragen werden. Auch hier sollte sobald wie möglich mit Krankengymnastik begonnen werden. Ansonsten hängt die Nachbehandlung von den jeweils durchgeführten Operationen ab.

Ab wann Sie nach einer Sprunggelenksspiegelung den Fuß wieder voll belasten können, hängt ebenfalls von dem jeweiligen Eingriff ab.

Wann findet in der Regel der nächste Arzttermin statt?

Noch am Tag des Eingriffs wird Ihr Arzt Ihnen mitteilen, wann Sie zur nächsten Kontrolluntersuchung wiederkommen sollen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diesen Termin unbedingt einhalten.
Bekommen Sie zu Hause Schwellungen, starke Schmerzen oder Fieber sollten Sie umgehend mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Auch wenn Sie unsicher sind und noch Fragen zum normalen Heilungsverlauf haben, wird Ihnen in der Praxis niemand böse sein, wenn Sie sich telefonisch Rat holen.

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