Erster dreiseitiger Vertrag mit AQS1 als Qualitätssicherungssystem
Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) verpflichtet künftig zu Qualitätssicherung.
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Schon seit Jahren ist die Qualitätssicherung beim Bundesverband für Ambulantes Operieren ein Thema, doch wurden die gemeinsam ausgearbeiteten Bögen von AQS bisher leider nicht ausreichend genutzt, bedauert BAO-Präsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg. Er appelliert daher nochmals an alle Mitglieder, dies zu tun.
Zertifizierung mit AQS1
Die DIN ISO 9001 stammt ursprünglich aus der Industrie. Zur Erhaltung und Steigerung der Qualität sowie zur Einsparung von Ressourcen werden alle Abläufe schriftlich fixiert und regelmäßig überprüft. Neben Krankenhäusern lassen sich in steigender Anzahl auch Arztpraxen und OP-Zentren nach DIN ISO 9001 zertifizieren.
Die Basis eines Qualitätsmanagementsystems bildet neben der schriftlichen Ausarbeitung sämtlicher Abläufe und Standards vor allem die Messung der Qualität und der "Kundenzufriedenheit". AQS1 beinhaltet diesen wichtigen Baustein und informiert Sie regelmäßig über Patientenzufriedenheit sowie Prozess- und Ergebnisqualität, sodass Sie aktives Qualitätsmanagement betreiben können.
Kontrolle auf dem Fragebogen
AQS1 wird bereits bei mehreren ambulant operierenden Einrichtungen als Baustein zur Zertifizierung nach DIN ISO 9001 eingesetzt.
Nächstes Jahr wird in einer überarbeiteten Version von AQS1 auf dem Patientenfragebogen ein Feld eingefügt, in dem der Patient bestätigt, den Bogen selbständig ausgefüllt zu haben.
Seit diesem Jahr ist AQS1 erstmalig in einem dreiseitigen Vertrag zwischen einem ambulanten OP-Zentrum, einer gesetzlichen Krankenversicherung und der KV Westfalen als Qualitätssicherungssystem integriert. Die qualitätsgesicherte Leistung wird entsprechend besser vergütet. Dieses Modellprojekt wird nächstes Jahr auf weitere Krankenversicherungen übertragen.
Kontakt:
Firma MEDConsult
Dr. med. Klaus Bäcker
Tel.: 089 / 98 290 120






