An alle Amb. Operateure

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Abrechnung des zweiten Quartals 2005 hat in vielen KV-Bereichen zu dramatischen Honorareinbrüchen speziell der Ambulanten Operateure geführt. Auch wenn die Ursachen zumeist unmittelbar auf regional spezifische HVM-Regelungen zurückzuführen sind, ist es wohl allen schmerzlich und eindeutig klar geworden, dass ein Punktwert zum Teil weit unterhalb von 0,04 EUR nicht einmal mehr ausreicht, allein die Kosten einer Ambulanten Operation zu decken, von einem ärztlichen Honorar ganz zu schweigen.

Die Ihnen allen bekannten Finanzengpässe der gesetzlichen Krankenversicherung haben inzwischen Ausmaße erreicht, die in allen Bereichen der medizinischen Versorgung zu Reaktionen zwingen, die nur in Gemeinsamkeit und geschlossener Solidarität aller Operateure erfolgreich sein können. Der BAO unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, das Ambulante Operieren zu kostendeckenden Vergütungen zu ermöglichen, sei es durch regionale Strukturverträge oder Verträge im Sinne der integrativen Versorgung gemäß §140 SGB V. Ob die KVen an solchen Verträgen beteiligt sind oder nicht, ist zwar wünschenswert, aber von nachrangiger Bedeutung.

Damit die Kassen aber überhaupt dazu gebracht werden, über solche Verträge zu verhandeln, muss jetzt flächendeckend auf die Mangelversorgung hingewiesen werden, indem nur noch Eingriffe angeboten werden, die entweder über bestehende Verträge kostendeckend erbracht werden können oder aus medizinischen Gründen unabweisbar sind. Zumeist handelt es sich aber bei ambulanten Eingriffen um Elektiv-Operationen, die in dieser Situation eben nicht mehr zeitnah erbracht werden, sondern auf einen unbestimmten, späteren Zeitpunkt verlagert werden müssen.

Die Ambulanten Operateure werden grundsätzlich das Leistungsspektrum ambulanter Eingriffe nicht ablehnen, aber aus Kapazitätsgründen keine zeitnahen Termine vergeben können!

Eine Totalverweigerung ist aus kassenarztrechtlichen Gründen solange nicht möglich, wie die Praxis dieses Leistungsspektrum noch für andere Patienten bereithält. Im Klartext: Das Sozialrecht zwingt Sie zu operieren, wenn Sie dies grundsätzlich aufgrund Ihrer Ausstattung können, aber nicht unmittelbar und sofort.

Wir legen diesem Schreiben einige Muster bei, wie Sie diese Aktion mit Ihren Patienten durchführen können. Bitte bedenken Sie mögliche Risiken bei eigenen Informationsblättern. Sie sollten die beigefügten Texte möglichst unverändert übernehmen und sie lediglich mit Ihrem Praxisbriefkopf versehen. Gleichzeitig bitten wir Sie ein beigefügtes Anschreiben an die Chefärzte der Kliniken mit der Aufforderung, die Aktion nicht durch Übernahme der Patienten zu torpedieren, an die Ihnen bekannten Krankenhausärzte weiterzuleiten.

Selbstverständlich muss dieser Solidaritätsaufruf erst recht untereinander gelten. Unterstützen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Aktion und verzichten Sie auf die Übernahme kurzfristig abgelehnter Patienten aus dem Bereich Ihrer niedergelassenen Kollegen!

Hilfestellung zur Durchführung der Aktion:

Wichtig:

Nehmen Sie unbedingt Kontakt auf zu den Landesvertretern der LAO in Ihrem KV-Bereich. Eine Liste ist beigefügt. In jeder Region existieren unterschiedliche Verträge bzw. finden Verhandlungen statt. Das kann bedeuten, dass bestimmte Eingriffe oder auch bestimmte Kassen von der Aktion ausgenommen werden. Das müssen Sie unbedingt beachten.

Bitte kopieren Sie die beigefügten Papiere oder laden diese unter www:bdc.de