Stationäre Zusatzversicherungen und ambulantes Operieren: Positives und Negatives
Trotz der im Jahr 2000 vom BAO gestarteten Umfragekampagne unter den Privatversicherern bezüglich ambulanter (Operations - ) Zusatzleistungen als Satzungs- oder Kulanzleistungen und den hier von den Versicherern geäußerten Kulanzabsichten hat sich in der Realität herausgestellt, dass diese so nicht durchgeführt werden.
Satzungsmäßige ambulante Operationen werden weiterhin von wenigen Versicherern im Zusatztarif angeboten. Beispielsweise die Nürnberger Versicherung, die das jedoch nur auf Krankenhäuser und auf nicht zur GKV Versorgung zugelassene Ärzte mit einem sehr reduzierten Operationskatalog beschränkt. Auch die Barmenia Versicherung bietet einen Zusatztarif, der lediglich ambulante Operationen durch Chefärzte vorsieht. Beide ambulanten Module, eingebunden in eine ansonsten die stationäre Versorgung betreffenden Zusatzversicherung, sind lediglich ein Werbetrick, da sie in der Realität kaum Umsetzung finden werden. In einem Briefwechsel mit der Barmenia begründet diese Ihre Restriktion tatsächlich damit, dass im GKV - Bereich eine uneingeschränkte Rundumversorgung durch die GKV vorgehalten werde und daher ein entsprechender Bedarf nicht bestünde (nachvollziehbar, da immer noch bundesweit in exorbitanter Menge zu Dumpingpreisen operiert wird). Der Hinweis des BAO, dass Chefärzte grundsätzlich kein Interesse am ambulanten Operieren haben können, da dies sowohl für ihr Honorar als auch für ihre Beziehung zu ihrem Krankenhausträger kontraproduktiv wäre, wurde von der Barmenia nicht mehr beantwortet.
Ein Lichtblick dagegen ist die Inter Krankenversicherung, die ebenfalls in einigen stationären Zusatztarifen Module für das ambulante Operieren am Krankenhaus eingearbeitet hat. Sowohl schriftlich als auch mündlich wurde mitgeteilt, dass aus Kulanzgründen auch Operationskosten bei niedergelassenen Vertragsärzten mit der Begründung übernommen werden, dass es inhaltlich keinen Unterschied macht, wer operiert. Allerdings ist die Leistung auf 767,00 pro Jahr beschränkt. Einen einschränkenden Leistungskatalog gibt es nicht, jedoch werden im vertragsärztlichen Bereich nur die Operationen erstattet, die auch im Krankenhaus erstattungsfähig wären.
Ein erneuter Appell an die BAO - Mitglieder: bitte zögern Sie nicht Ihre eigenen, insbesondere positive - Erfahrungen mit privaten Zusatzversicherungen an den BAO weiterzuleiten.






