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Ausgedünnter Leistungskatalog

Der BAO analysiert die möglichen Folgen eines verkürzten Leistungskataloges Ambulantes Operieren.

Mit entscheidenden Nachteilen wäre ein Katalog "Ambulantes Operieren" für die niedergelassenen Operateure verbunden, wenn er weniger als die bislang 293 Operationen umfasst. Darauf macht der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) aufmerksam. Erst Ende Juli scheiterte erneut ein Versuch, zwischen Krankenkassen, der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu einem überarbeiteten OP-Katalog zu kommen.
Elmar Mertens, Präsidiumsmitglied des BAO, kommentiert: "Ein Schiedsverfahren lässt sich kaum noch umgehen. Es zeichnet sich überdies ab, dass ein künftiger Katalog deutlich weniger Leistungen enthält. Dies und die Blockadepolitik der DKG empfinden wir als Absage an einen fairen Ausgleich." Die Krankenhäuser würden vom jetzigen Zustand profitieren, der ihnen das "Warmhalten von Betten" ermögliche. Bei dem zur Zeit gültigen Verzeichnis handelt es sich außerdem um einen "Kann"-Katalog - erst die neue Übereinkunft führt zu einem "Muss"-Katalog. "Von einem ernstzunehmenden Anstieg ambulanter Operationen im Krankenhaus ist deshalb auch nichts zu spüren. Auch wird in großem Stil das gesetzliche Verbot missachtet, einen Patienten stationär zu behandeln, wenn es ambulante Alternativen gibt", kritisierte Mertens. Die Bettenpolitik gehe erst dann nicht mehr auf, wenn Leistungen unter den Vorzeichen der Diagnosis Related Groups (DRGs) zu erbringen sind.
Ein neuer, zusammengestrichener Katalog, so eine Analyse von Mertens, zwinge wieder mehr Leistungen unter den Vorbehalt des Sicherstellungsauftrags und erhöhe den Druck unter dem Honorardeckel durch ein steigendes Morbiditätsrisiko. "Ein kleiner Katalog verschlechtert unsere Lage", mahnte Mertens.
(12.06.2002)

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