Rösler: Budget-Obergrenze soll 2012 fallen Krankenkassen zeigen Verhandlungsbereitschaft

04.03.2011: Pressemitteilung Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)

Mainz, den 4. März 2011 – Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler signalisiert in einem Interview mit „KV-TV Praxis“, dem Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), dass die Budget-Obergrenzen für extrabudgetäre Leistungen schon zum 1. Januar 2012 aufgehoben werden sollen. Die Vorsitzende des Vorstandes der KV RLP Dr. Sigrid Ultes-Kaiser begrüßt die Unterstützung durch das Bundesgesundheitsministerium.

„Gerade bei ambulanten Operationen führt die Begrenzung zu inakzeptablen Honorarverlusten und zu einer unzumutbaren Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Krankenhäusern“, stellt Dr. Ultes-Kaiser klar. Gleiches Geld für gleiche Leistung, dies sei auch die Zielvorgabe von Dr. Rösler. Der Bundesgesundheitsminister bestätigte am Mittwoch bei einem Treffen im Mainzer Abgeordnetenhaus mit dem Vorstand der KV RLP und anderen Vertretern der Ärzteverbände, dass nur mit fairen Bedingungen die Wettbewerbsverzerrungen aufgehoben werden könnten. Neben der Aufhebung der Budgetobergrenze gehöre für ihn auch Maßnahmen, die die Niederlassung in unterversorgten Gebieten attraktiver gestaltet. Sein Vorschlag, die Fallzahlabstaffelung auf dem Land auszusetzen und die Finanzierung den Krankenkassen zu überlassen, fand große Zustimmung unter den Ärzten. Dr. Ultes-Kaiser hierzu: „Dies ist der richtige Weg. Die Unterversorgung kann nicht durch eine erneute Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft aufgefangen werden. Die Krankenkassen sind hier in der Pflicht!“

In der aktuellen Verhandlungsrunde zum Honorar- und Verteilungsvertrag 2011 gab es zwischen der KV RLP und den Krankenkassenverbänden in Rheinland-Pfalz eine erste Annäherung. „Die Verhandlungen gestalten sich jedoch sehr schwierig“, kommentiert Dr. Ultes-Kaiser. Streitpunkt bei den Verhandlungen ist die Begrenzung der extrabudgetären Leistungen für das Jahr 2011. Hier werde gerade verhandelt, einzelne Leistungen aus der Begrenzung herauszunehmen. Die nächste Verhandlungsrunde ist am 16. März. Bis dahin ruht das bereits eingeleitete Schiedsamtsverfahren.
 
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Hintergrund
Die durch das GKV-Finanzierungsgesetz vorgeschriebene Begrenzung der extrabudgetären Leistungen in 2011 und 2012 lehnt die KV RLP strikt ab. Extrabudgetäre Leistungen sind freie, besonders förderungswürdige Leistungen, die zusätzlich zum Regelleistungsvolumen, außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, mit einem festen Punktwert vergütet werden. Darunter fallen neben dem ambulanten Operieren z. B. auch Leistungen der Prävention, Schutzimpfungen, Strahlentherapie, Mammographie- und Hautkrebsscreening. Die nun gesetzlich bestimmte Begrenzung eines Teils dieser förderungswürdigen Leistungen sei kontraproduktiv.

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