06.08.10: Offener Brief = Geplante Budgetierung des Ambulanten Operierens

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat uns mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Gesundheit plant, die Vergütung des Ambulanten Operierens in Deutschland erneut zu budgetieren.
Der Bundesverband für Ambulantes Operieren und die unterzeichnenden kooperierenden Berufsverbände von Operateuren und Anästhesisten protestieren mit Nachdruck gegen diese geplante Maßnahme! Das Ambulante Operieren wurde im Honorarverteilungssystem als besonders förderungs- würdige Leistung eingestuft und wird deshalb seit 2009 außerhalb der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung vergütet.
Die aus schlichtem Sparzwang angedachte Budgetierung einer besonders förderungswür- digen Leistung ist schon vom Grundsatz her widersinnig – jede Budgetierung wird zu einer Verschärfung der bestehenden Unterfinanzierung des Ambulanten Operierens und damit zu einer Mengenbegrenzung führen.
Wir halten eine derartige politische Strategie für sehr kurzsichtig – der Bundesverband für Ambulantes Operieren hat im April 2010 gemeinsam mit der KBV das Gutachten von Oberender und Partnern zu monetären Aspekten des Ambulanten Operierens in Deutschland
vorgelegt und damit bewiesen, dass durch Verlagerung von Operationen von Stationär nach Ambulant erhebliche Millionenbeträge eingespart werden können. (siehe http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26845/).
Eine Budgetierung würde das Prinzip Ambulant vor Stationär und das gemeinsame Bemühen von Ärzten und Krankenkassen konterkarieren, das Ambulante Operieren auszuweiten und zu fördern.
Wir protestieren gegen diesen geplanten Rückfall in die Vergangenheit und fordern Sie auf, in Kenntnis der harten Daten des Oberender-Gutachtens, das Ambulante Operieren auch bei Vertragsärzten in Zukunft mit dem Ziel einer Leistungszunahme durch kreative politische Steuerungsmaßnahmen zu befördern.
Wir protestieren auch gegen die absehbare Möglichkeit, dass durch einseitige Honorarbe- grenzungen auf Seiten der Vertragsärzte eine erneute Verwerfung der Finanzierungsgrund- lagen des Ambulanten Operierens im Vergleich zum Krankenhaus geschaffen wird, die dem Gedanken und den Inhalten des § 115 b SGB V eindeutig widersprechen.
Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren Angeordnete,
wir bitten Sie in dieser Angelegenheit um Anhörung und um Unterstützung, damit durch falsche Sparmaßnahmen nicht wieder vorhersehbare, neue Kosten im Gesundheitswesen erzeugt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. A. Neumann - Bundesverband für Ambulantes Operieren
gez. Dr. Dieter Haack - Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen gez. Dr. Jörg Rüggeberg - Berufsverband der Deutschen Chirurgen gez. Elmar Mertens - Berufsverband Deutscher Anästhesisten gez. Dr. Helmut Weinhart - Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
 
BAO-Geschäftsstelle:
Bundesverband für Ambulantes Operieren e. V. (BAO)
Dr. Axel Neumann
Sterntorbrücke 1, 53111 Bonn
Tel.: 0228 692423, Fax: 0228 631715
baobonn@t-online.de , http://www.operieren.de

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