14.12.2012: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 12/12, vom 14. Dezember 2012
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

BAO-Newsletter; Nr. 12/12, vom 14. Dezember 2012
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Mitteilungen des Präsidiums
Mitteilung unseres Justitiars
Kommentierte Nachrichten
Nachrichten
Termine

Mitteilungen des Präsidiums
Zum Jahresabschluss möchten wir Sie daran erinnern, was Sie in diesem Jahr für Ihre Patienten bereits geleistet haben:
Nach der unten angeführten Studie aus Jena beträgt die Infektionsrate im Krankenhaus 4,3 %. Nach medicaltex beträgt bei den ambulanten Operationen die Rate von behandelten Wundinfektionen 2,6 % (benchmark 2012). Das Besondere an medicaltex ist, dass diese Angaben von den Patienten gemacht werden. Diese sind unverdächtig, die Zahlen zu schönen. Da nur 1,9 % mit Medikamenten und 0,9 % durch Spülung behandelt werden, wird die echte Quote eher niedriger liegen.
Sie können ja mal grob abschätzen, wie viele Infektionen Sie ihren Patienten möglicherweise erspart haben.
Ein Vergleich dieser Zahlen anhand von identischen Prozeduren, die stationär wie ambulant durchgeführt werden, wäre natürlich besonders wertvoll, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Kennt aus dem Kreis der BAO-Mitglieder jemand Infektionsraten aus dem stationären Sektor für eine Procedur, die die Mitglieder des BAO auch ambulant durchführen. Über entsprechende Informationen wäre der Unterzeichner sehr dankbar.

Medicaltex weist bei der Frage "Würden Sie sich wieder ambulant operieren lassen?" und "Würden Sie die Praxisklinik weiterempfehlen?" einen Durchschnittswert (benchmark) von 97,8 bzw. 98,5 % auf. Rund zwei Prozent unserer Patienten sind also mit den ambulant operierenden Vertragsärzten nicht zufrieden. Die Technikerkrankenkasse hat für den stationären Sektor Zufriedenheitsdaten in mehreren Jahren erhoben. Wer unter 20 % unzufriedene Patienten hat, ist überdurchschnittlich gut. Schade, dass die TK Qualität nicht wirklich honoriert, sondern etliche Verträge gekündigt hat. Es geht wohl wirklich nicht um zufriedene Versicherte und gute Behandlung, sondern um den Mammon.

So bleibt es dabei, dass immer noch die Ärzte die eigentlichen Interessenvertreter ihrer Patienten sind. Wundert eigentlich auch nicht: schließlich erleben wir ja die Patienten direkt, erleben deren Probleme und erfahren deren Zufriedenheit. Das hilft nicht finanziell aber mental, und das werden wir in der Weihnachtszeit vielleicht besonders spüren.

Genießen Sie dieses (Selbst-) Bewusstsein, verbringen Sie ein geruhsames Fest und kommen Sie gut in das neue Jahr!
Schöne Weihnachten!
Ihre Redaktion
(Jörg Hennefründ und Jost Brökelmann)

Mitteilung unseres Justitiars

Neuerungen bei der Kostenerstattung durch das Patientenrechtegesetz

Durch das neue Patientenrechtegesetz sollen unter anderem auch die Rechte der Patienten gegenüber den Leistungsträgern, d.h. den Krankenkassen, gestärkt werden. Zukünftig können sich die Versicherten die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen über einen Leistungsantrag nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Die Entscheidungsfrist beträgt fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt wird (vgl. Begr. BT-Drucksache 17/10488 S. 12). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Kostenübernahmeanträge von Patienten, die oft von den Krankenkassen gar nicht erst beantwortet werden, auch darunter fallen. Wäre dies der Fall, müssten die Kostenübernahmeanträge innerhalb von drei Wochen beantwortet werden, und würden, sofern dies nicht der Fall ist, unter bestimmten Voraussetzungen als genehmigt gelten.
Kann gemäß § 13 Abs. 3a SGB V n.F. eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies dem Versicherten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig und nachvollziehbar schriftlich mit, damit dieser weiß, ob die Drei-Wochen-Frist oder die Fünf-Wochen-Frist gilt (Begr. BT-Drucksache 17/10488 S. 32). Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, können/müssen Versicherte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Von einer angemessenen Frist kann in der Regel bei rund zwei Wochen ausgegangen werden (Begr. BT-Drucksache 17/10488 S. 32). Beschaffen sich Versicherte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Die Versicherten sind so zu stellen, als hätte die Krankenkasse die Sachleistung rechtzeitig zur Verfügung gestellt (Begr. BT-Drucksache 17/10488 S. 32).

Die Vorschrift bezweckt die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen. Dies dient damit zum einen der schnellen Klärung von Leistungsansprüchen, zum anderen erhalten die Versicherten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen in kurzer Zeit ihre Leistungen. Bei nicht rechtzeitiger Leistungserbringung können Versicherte sich erforderliche Leistungen selbst beschaffen. Diese Ausnahme vom Sachleistungsprinzip stellt eine Sanktionsmöglichkeit gegen die Krankenkasse dar, die nicht in einem angemessenen Zeitraum entscheidet (Begr. BT-Drucksache 17/10488 S. 32).

Der Arzt sollte die Patienten auf diese Möglichkeit hinweisen und ggf. Unterstützung leisten.
RA Dr. R. Großbölting, Justitiar des BAO
grossboelting@kwm-rechtsanwaelte.de

Kommentierte Nachrichten

Jenaer Studie sieht Schätzungen zu Krankenhausinfektionen bestätigt (Ärzteblatt 30.11.2012)
Eine Studie im Uniklinikum Jena hat bestätigt, dass sich über einen Zeitraum von 12 Monaten 4,3 Prozent der Patienten im Krankenhaus infizieren. Hochgerechnet auf die Bundesrepublik würde das bedeuten, dass sich jährlich bis zu 600.000 Menschen mit Krankenhauskeimen infizieren. Von 2013 bis 2015 soll getestet werden, welche Maßnahmen sich gegen Krankenhausinfektionen eignen.
Kommentar: Schon vor 3 Jahren hat der BAO dargelegt, wodurch die hohe Wundinfektionsrate in Krankenhäusern bedingt sein könnte (http://www.arzt-in-europa.de/pages/2009JBJH_Wundinfektionen.html). Zwei der wichtigsten Maßnahmen sind: Operateure besser ausbilden und ambulant operieren. J.B.

Nachrichten (zusammengefasst von Jost Brökelmann)

Gesetzliche Krankenversicherung

Ambulantes Operieren - Axa kooperiert künftig mit Praxiskliniken (Ärzte Zeitung 23.11.2012)
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) kooperiert jetzt auch mit der Axa Krankenversicherung, um das Ambulante Operieren zu fördern. Die Zusammenarbeit umfasst u. a. arthroskopische Eingriffe und Leistenhernien-Operationen.

Ärzte begrüßen Ende der Praxisgebühr – Empörung bei den Kassen (Ärzteblatt 5.11.2012)
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat die Entscheidung der Koalition begrüßt, die Praxisgebühr zum Januar 2013 abzuschaffen. Er begrüßte außerdem, dass die Kassen für den Wegfall der Gebühr einen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten.

Praxisgebühr fällt in historischer Abstimmung (Ärzteblatt 9.11.2012)
Alle 548 anwesende Abgeordneten stimmten für die Abschaffung der Praxisgebühr. "Das habe ich im Deutschen Bundestag noch nie erlebt", so Wolfgang Thierse Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Sicherstellung der Versorgung: KBV stellt allen niedergelassenen Ärzten die Grundsatzfrage (Ärzteblatt 8.11.2012)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird alle 150.000 niedergelassenen Vertragsärzte und Psychologische Psychotherapeuten befragen, unter welchen Bedingungen sie am Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung festhalten wollen. Begründet wurde dieser Schritt vom Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, mit den gravierenden Veränderungen, die sich in den letzten 20 Jahren besonders im Verhältnis der Krankenkassen zu den niedergelassenen Ärzten gezeigt haben. Köhler beklagte eine fehlende Wertschätzung der Kassen gegenüber der täglichen Arbeit der niedergelassenen Ärzte; zusätzlich wies er auf eine mangelnde Wertschätzung in Fragen der Qualitätssicherung, bei Richtlinien und in Vergütungsfragen hin.
Mit der Übernahme des Sicherstellungauftrages hatten die niedergelassenen Ärzte im Jahr 1955 auf ihr Streikrecht verzichtet.

Ärztemangel - Renaissance der Poliklinik im ländlichen Thüringen (Ärzte Zeitung 8.11.2012)
In Thüringen ist jetzt das größte unabhängige MVZ an neun Standorten mit über 20 Ärzten und 70 Angestellten entstanden. Treibender Motor ist der Facharzt für Allgemeinmedizin, Dr. Volker Kielstein, der zusätzlich zum Medizinstudium ein Studium der Betriebswirtschaft absolviert hat.
In Thüringen sind in den letzten Jahren rund 100 MVZ neugegründet worden; sie ähneln den DDR-Polikliniken.

Beschneidung - Pädiater geschlossen dagegen (Ärzte Zeitung 7.11.2012)
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) weist darauf hin, dass alle pädiatrischen Verbände in Deutschland und Europa sich gegen die medizinisch nicht nötige Beschneidung an Jungen ausgesprochen haben. Die American Academy of Pediatrics (AAP), sei die einzige große pädiatrische Gesellschaft in der westlichen Welt, die Beschneidungen befürwortet.

Gesetzentwurf - Beschneidung passiert Bundesrat (Ärzte Zeitung 4.11.2012)
Der Gesetzesentwurf zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen passierte den Bundesrat. Der Eingriff soll damit in Deutschland erlaubt werden, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden. Im Zweifel muss das Kind eine Betäubung oder Narkose bekommen.
Muslimen und Juden hatten die Beschneidung als wichtigen Bestandteil ihrer religiösen und kulturellen Identität bezeichnet.

Beschneidung: Regierung will Religionsgesellschaften Spielraum lassen (Ärzteblatt 22.11.2012)
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Beschneidung von Jungen erläutert. Beschneidung gehöre zur Religionsausübung von gläubigen Juden und Muslimen. Deshalb soll eine Beschneidung männlicher Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten von Religionsgesellschaften bestimmten Personen erlaubt sein, wenn diese für die Beschneidung besonders ausgebildet und wie ein Arzt zur Beschneidung befähigt sind (Bundestagsdrucksache 17/11295).
Mitglieder der Oppositionsfraktionen halten dagegen, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein hohes, verfassungsrechtlich zu schützendes Gut sei. Damit sei das Kind Träger von Grundrechten. Die Abgeordneten plädieren dafür, dass die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr und dann auch nur von einer Ärztin oder einem Arzt "mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie" durchgeführt werden dürfe.

In Hamburg: Neues Zentrum für Gesundheitsökonomie (Ärzte Zeitung 6.11.2012)
In Hamburg ist das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) unter Leitung von Direktor Professor Jonas Schreyögg gegründet worden. Das neue Zentrum basiert auf der interdisziplinären Zusammenarbeit von Ökonomen der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Uni Hamburg mit Medizinern des UKE. Ziel des Instituts ist es, zu erforschen, unter welchen Bedingungen eine effektive und effiziente Versorgung sichergestellt werden kann.

BÄK plant: Pranger für Chefarzt-Verträge (Ärzte Zeitung 2.11.2012)
Anlässlich der 122. Hauptversammlung des Ärzteverbandes Marburger Bundes (MB) sagte MB-Chef Rudolf Henke "Zweck eines Krankenhauses ist nicht Ökonomie, sondern die Medizin". Der MB nimmt damit klar Stellung gegen wirtschaftliche Zielvorgaben in Chefarzt-Verträgen. Nach Schätzung des MB enthält fast jeder zweite Neuvertrag für leitende Klinikärzte wirtschaftliche Zielvorgaben. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery drohte sogar den Klinikverwaltungen, bei rechtlich oder ethisch-moralisch besonders kritischen Fällen die Prüfungsergebnisse sogar zu veröffentlichen.

Boni für Chefärzte: Krankenhäuser sollen Vereinbarungen offen legen (Ärzteblatt 26.11.2012)
Die Krankenhäuser sollen in ihren Qualitätsberichten künftig offen legen, ob und welche Bonus-Vereinbarungen mit Ärztinnen und Ärzten getroffen würden. Dieses sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Patientenrechtegesetz vor. Die Patienten sollen die Möglichkeit haben, nachzuforschen, ob in einem Krankenhaus solche Boni-Verträge existieren – so der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU). Denn in diesen Krankenhäusern müssen mit Patienten mit unnötigen Operationen rechnen.
Diese Haltung wurde vom Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, unterstützt. So soll eine Kontaktstelle für die Überprüfung von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen eingerichtet werden.

Kartellrecht für Kassen - Bundesrat ruft nach Vermittlung (Ärzte Zeitung 26.11.2012)
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Krankenkassen unter Kartellrecht gestellt werden. Der Bundesrat hat jetzt das Vorhaben an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Als Begründung führt er an, dass mit dem Kartellrecht europäisches Wettbewerbsrecht in die Versorgung einzöge. Das privatrechtliche Kartellrecht und eine soziale Krankenversicherung passten nicht zusammen.

Kartellamt nimmt Klinikmarkt ins Visier (kma-Newsletter für die Gesundheitswirtschaft 7.11.2012)
Das Bundeskartellamt unter seinem Präsidenten Andreas Mundt will den Klinikmarkt mehr beobachten. Anlass ist der Übernahmeversuch der Rhön-Kliniken durch Fresenius. Der Kartellpräsident Andreas Mundt betonte, auch Krankenhäuser seien Unternehmen, die sich nicht zu stark konzentrieren dürften. Ähnliches gelte für Krankenkassen.

Ärztemangel: Kleine Krankenhäuser haben größere Probleme (Ärzteblatt 6.11.2012)
Eine Umfrage des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) zufolge bezeichneten 93 Prozent an der Umfrage beteiligten 547 Krankenhäusern die Situation als "sehr schwierig" oder "schwierig". Am meisten klagten kleinere Häuser mit weniger als 250 Betten.
Nur 12 Prozent der Krankenhäuser verfügten über Kitaplätze.

Endgültige Fassung des OPS 2013 erschienen (Ärzteblatt 8.11.2012)
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2013, ist vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlicht worden (http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ops/kodesuche/onlinefassungen/opshtml2013/). Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPS verschlüsselt werden.
In der neuen Version wurden 298 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen berücksichtigt, u. a. Kodes für Operationen an den Augen und für die partielle Resektion des Dickdarmes.

Privatversicherer

Keine Einigung - Es war einmal eine GOÄ-Reform (Ärzte Zeitung 25.11.2012)
Nach Aussagen von Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer (BÄK), wird es in dieser Legislaturperiode keine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mehr geben. Die Gespräche zwischen der BÄK und dem PKV-Verband würden weiter geführt, ein gemeinsamer Vorschlag sei aber nicht in Sicht. Zur Not würde die BÄK ein eigenes Modell für die neue GOÄ vorschlagen. An der Einzelleistungsvergütung wird festgehalten auch wenn sie teilweise in Leistungskomplexen zusammengefasst werde.

Fast neun Millionen Privatversicherte in Deutschland (Ärzteblatt 14.11.2012)
Die Zahl der Privatversicherten stieg im vergangenen Jahr auf 8,98 Millionen, das sind 11,4 Prozent der Bevölkerung, an, so der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die Zahl der Zusatzversicherungen stieg 2011 auf 22,50 Millionen an.

Praxismanagement

In Praxen und Kliniken - Qualitätskontrolle reicht nicht aus (Ärzte Zeitung 29.11.2012)
Zum Auftakt des 6. Nationalen Qualitätskongresses in Berlin forderte der ehemalige Berliner Gesundheitssenator Ulf Fink, die Qualität soll das erste Ziel des Gesundheitswesens werden.
Frau Dr. Regina Klakow-Franck, Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, ergänzte, dass die Messung von Qualität auf der Basis von Indikatoren nicht ausreiche. Dieses zeige das Beispiel der Hysterektomien, wo die Qualität der Arbeit der Operateure gut bewertet werde, aber in den Qualitätsberichten nichts über die Güte der Indikationsstellung ausgesagt wird. Dem pflichtete Professor Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzende der DAK Hamburg, bei. Die Indikationsstellung sei ein zentrales Qualitätskriterium.
KBV-Chef Dr. Andreas Köhler verwies auf die Qualitätsarbeit in den Arztpraxen, die bereits heute geleistet wird: Im Jahr 2011 hätten Vertreter der Qualitätssicherungskommissionen der KVen in den Praxen 40.000 stichprobenartige Prüfungen vorgenommen; 3.000 Ärzte seien als Prüfer beteiligt gewesen.

Sicherheits-Check für Praxen (Ärzte Zeitung 2.11.2012)
Die KBV hat einen Sicherheits-Check für Praxen "Mein PraxisCheck" eingerichtet (http://www.kbv.de/service/praxischeck.html). Der Check beinhaltet 19 Fragen zu Datensicherheit und Datenschutz in den Praxen. Er basiert auf den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen der DIN EN ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagementsystem) und den Qualitätszielen aus dem QM-System QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen).

Bereichsspezifische Norm - Arztpraxen blühen neue QM-Standards (Ärzte Zeitung 13.11.2012)
Mitte Dezember soll eine eigene DIN EN Norm für das Gesundheitswesen, die gezielt die Themen Patientensicherheit und Risikomanagement prüft, veröffentlicht werden. Sie soll dann als DIN EN 15224 die bisherige DIN EN ISO 9001 ablösen.
Die elf Kriterien der neuen DIN EN 15224 sind:

  • Angemessene Versorgung
  • Verfügbarkeit
  • Kontinuität der Versorgung
  • Wirksamkeit
  • Effizienz
  • Gleichheit
  • Evidenzbasierte Versorgung
  • Auf den Patienten ausgerichtete Versorgung
  • Einbeziehung des Patienten
  • Patientensicherheit
  • Rechtzeitigkeit

Quelle: TÜV SÜD; DIN EN 15224

Führen Sie Teamsitzungen in drei Stufen durch! (Arzt & Wirtschaft 4.11.2012)
Der Praxismanagement-Spezialist Werner M. Lamers empfiehlt monatliche Teamsitzungen, die am besten in drei Stufen strukturiert werden:
1. Stufe Arztinfo
Ein kleiner etwa 10-minütiger Vortrag des Arztes für die Mitarbeiter, über Neuigkeiten, die die Praxis betreffen. Im Rahmen einer solchen Weiterbildung können auch kleine Vorträge zu einem bestimmten Thema wie Hygiene, Praxisorganisation usw. gegeben werden.
2. Stufe Mitarbeiter
Hier erzählen die Mitarbeiter, was ihnen am Herzen liegt. Themen hierzu können in einer "Meckerkladde" oder EDV-Patientenkartei "Ida Idee", im Laufe der letzten Wochen zusammengetragen werden.
3. Stufe Fortbildung
Hier soll mit den Mitarbeitern optimales Verhalten in schwierigen Situationen eingeübt werden. Solche Situationen könnten sein: Beleidigungen der Mitarbeiter durch Patienten, überzogene Forderungen der Patienten, Datenschutzverletzungen usw.

Europa

EU-Parlament stimmt für neuen EU-Kommissar Borg (Ärzte Zeitung 15.11.2012)
Der maltesische Außenministers Tonio Borg wurde vom Europaparlament zum neuen EU-Gesundheitskommissar ernannt. Zuvor hatte sich Borg auf Anforderung der Ausschüsse schriftlich zu der Grundrechtecharta der EU sowie zu Rechten von Frauen und Homosexuellen bekannt.

Slowakei: Künftig nur noch eine gesetzliche Kasse (Ärzte Zeitung 2.11.2012)
Die Regierung der Slowakei beschloss, dass es künftig nur noch eine einzige gesetzliche Krankenkasse geben soll. Die beiden noch bestehenden privaten Kassen sollen bis Juli 2014 aufgelöst oder enteignet werden.

Frankreich: Streik und viel Ärger um Ärztehonorare (Ärzte Zeitung 15.11.2012)
In Frankreich streiken seit Montag wieder Hunderte von niedergelassenen Chirurgen, Gynäkologen und Anästhesisten. Bislang durften die niedergelassenen Ärzte wegen erhöhter Kosten – insbesondere bei Operationen – auch höhere Honorare fordern. Zum Beispiel beträgt die gesetzliche Gebühr für eine Blinddarmoperation 195 Euro, ein Betrag der weit unter den Praxiskosten liegt. Deshalb erhöhten einige Ärzte diese Honorarforderungen um das Fünf- bis Zehnfache. Hiergegen schritt jetzt die sozialistische Regierung ein und wollte nur maximal 150 Prozent der gesetzlichen Gebühren als Überschreitung zulassen. Diese 150 Prozent liegen jedoch weiterhin unter den Praxiskosten, weswegen diese Ärzte auf die Straße gehen.

Großbritannien - Ärztinnen erobern NHS (Ärzte Zeitung 15.11.2012)
Nach Auskunft des General Medical Council (GMC) werden in Großbritannien in fünf Jahren über die Hälfte der Ärzte im britischen staatlichen Gesundheitsdienst Frauen sein. Da Ärztinnen "öfter Teilzeit praktizieren als Ärzte", dürfte dieses für den staatlichen Gesundheitsdienst zu Problemen führen, so der GMC.

Allgemeines

Echoortung: Sehen mit dem Ohr (Ärzte Zeitung 13.11.2012)
"Ich kann hören, wie die Welt aussieht", sagt Dave Janischak und schnalzt leise. Durch das Echo auf das Schnalzen seiner Zunge erkennt der Blinde, ob eine Treppe oder eine Lampe im Weg ist. Eine solche Echoortung ist von Fledermäusen bekannt.
Der 16-Jährige ist Schüler der Blindenstudienanstalt (Blista) und kann Gießkannen, Fahrräder, Kerzenständer, Sessel und Gitarren mittels Echoortung erkennen. Mit diesen Fähigkeiten ist er beliebter Gast in TV-Shows.

Termine

Bundeskongress Chirurgie – Jahrestagung des BAO
1.03. – 3.03.2013, NCC Ost, Nürnberg
näheres s. http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e38145/

10th International Congress on Ambulatory Surgery
5-8 May, 2013
Budapest, Hungary
http://www.iaas2013congress.com/

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Helmsauer & Kollegen...
Der Spezialist für das Gesundheitswesen
Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Beratung im Bereich der Versicherung, Betriebswirtschaft sowie der Abrechnung geht.
http://www.helmsauer-gruppe.de/

Die Helmsauer Gruppe führt auch Praxisbewertungen durch. Auf diesem Gebiet hat sie mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung.
Für BAO-Mitglieder wird derzeit ein Rabatt in Höhe von 20 % auf das Bewertungshonorar eingeräumt.
Tel. 0911-929203

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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