24.08.2012: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 08/12, vom 24.August 2012
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

BAO-Newsletter; Nr. 08/12, vom 24.August 2012
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Mitteilungen des Präsidiums
Kommentierte Nachrichten
Nachrichten
Termine

Mitteilungen des Präsidiums

Bitte entschuldigen Sie die Verspätung des Newsletters. Nun ist die Redaktion wieder aus dem Urlaub zurück und wir möchten Ihnen den Newsletter ohne weitere Kommentare zuleiten.
Wir wünschen Ihnen einen schönen weiteren Sommer!
Jörg Hennefründ

Termine

Kommentierte Nachrichten

Gericht stärkt Informationsrecht der Kassenärzte (Arzt & Wirtschaft 19.07.2012)
Das Informationsrecht der Kassenärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wird durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Düsseldorf gestärkt (Urteil vom14. Februar 2012, Az.: 26 K 1653/11).
Eine Fachärztin für Innere Medizin hatte von der für sie zuständigen KV Nordrhein Informationen über die Anzahl der Vertragsärzte, die dem Bereich "Angiologie" zugeordnet sind, erbeten. Die KV argumentierte, dass sie diese Daten nicht erfasst habe. Gegen diese Ablehnung klagte die Ärztin beim zuständigen Gericht mit Erfolg. Aus Sicht des Gerichts käme es nicht darauf an, ob die Informationen in der gewünschten Art schon abrufbar wären. Entscheidend sei, dass die Daten bei der KV vorhanden waren, also die geforderte Auskunft möglich war.
Kommentar: Nach diesem Urteil könnten Ambulante Operateure und Anästhesisten von den KVen und der KBV Daten zu Häufigkeiten von ambulanten Operationen einfordern. Dieses würde z. B. auch für den Korb von 37 ambulanten Operationen gelten, die von der IAAS (International Association for Ambulatory Surgery) regelmäßig für einen internationalen Vergleich zusammengestellt werden. J.B.

Nur jeder vierte verdiente Euro bleibt dem Praxischef (Ärzte Zeitung 9.07.2012)
Im Durchschnitt verdient der niedergelassene Arzt 5.442 Euro netto pro Monat. Dieses folgt aus dem KBV-Honorarbericht für das erste Halbjahr 2011.
Die KBV hat jetzt die Honorarberechnung erweitert, und zwar um die Umsatzbetrachtung je Praxisinhaber sowie um die Berücksichtigung von Honoraren aus selektivvertraglichen Leistungen und aus privatärztlicher und sonstiger Tätigkeit. Bei den Betriebsausgaben fehlen aktuelle Daten, sie wurden aus dem ZI-Praxis-Panel aus 2008 genommen. Ein wirklich genaues Bild der Nettoeinkommen der Ärzte lässt sich also zurzeit nicht berechnen.
Um zu dem Nettoeinkommen der Ärzte zu gelangen, werden Betriebsausgaben (51,6 %), Kranken- und Pflegeversicherung (5,8 %) und berufsständische Altersvorsorge und Steuern (30,9 %) abgezogen.
Die Allgemeinärzte kommen auf ein monatliches Nettoeinkommen von 5.018 Euro.
Die Psychotherapeuten erwirtschaften durchschnittlich nur 2.658 Euro pro Monat.
Den Orthopäden verbleiben durchschnittlich 6.344 Euro monatlich.
Näheres s. http://www.kbv.de/41532.html
Kommentar: Die Diskussion um die Arzteinkommen ist derzeit immer und ausschließlich Meinungsmache. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, müssten gleiche Erfassungskriterien gelten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist obige Darstellung auch eigentümlich, da sie einen freiberuflichen Betrieb aus der Sicht eines Angestellten darstellt (Brutto minus Steuer minus Sozialbeiträge gleich Netto).
Betriebswirtschaftlich heißt es eigentlich:
Umsatz Minus Kosten (inklusive kalkulatorischem Unternehmerlohn!!!!!!! und kalkulatorischem Zins) gleich Gewinn (Brutto). So rechnet Ihr Banker auch und so rechnet jeder Betriebswirt. Da der EBM 2000plus korrekt betriebswirtschaftlich errechnet wurde (KBV, Kassen und Bund hatten die Methode abgesegnet!), aber statt (nach Inflation inzwischen) 6,2 ct nur 3,5 ct. vergütet werden, muss bei korrekter Darstellung für die meisten Praxen eine rote Zahl herauskommen. Warum akzeptiert die Ärzteschaft überhaupt eine Darstellung nach E/A Steuerrecht? J. H.

Nachrichten
(zusammengefasst von Jost Brökelmann)

Gesetzliche Krankenversicherung

Streit um Kontrollen bei ambulanten Operateuren (Ärzte Zeitung 2.07.2012)
Laut Gesetz müssen Praxen, in denen ambulant operiert wird, regelmäßig kontrolliert werden. In Berlin ist ein Streit entstanden, wer diese Praxisbegehungen durchführen soll: Die Qualitätssicherungskommission der KV, das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) oder das Gesundheitsamt. Alle drei Institutionen sind in der Prüfung der Praxen mit OP-Genehmigungen involviert. Letzten Endes geht es darum, wer die Kosten für die Begehungen tragen soll.
Laut Dr. Ansgar Pett von der Qualitätssicherungskommission sind 1.700 Praxen der 2.600 Ärzte, die eine Genehmigung zum Ambulanten Operieren haben, bislang noch nicht begangen worden. Jetzt soll der Vorstand der KV in Absprache mit der Qualitätssicherungskommission erneut entscheiden.

Fachärzte gründen neue Allianz (Ärzte Zeitung 17.07.2012)
Ein neuer Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hat sich aus 16 fachärztlichen Berufsverbänden zusammengeschlossen. Vorsitzender wurde der Augenarzt Dr. Thomas Scharmann aus München, Stellvertreter sind der HNO-Arzt Dr. Dirk Heinrich aus Hamburg und der Orthopäde Dr. Andreas Gassen aus Düsseldorf. Das oberste Ziel der SpiFa ist der Erhalt der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung.

Trotz Zustimmung zum einheitlichen Krebsregister auch Sorge vor Bürokratie (Ärzteblatt 16.07.2012)
Das neue Krebsplan-Umsetzungsgesetz sieht ein flächendeckendes Krebsregister statt der 50 bestehenden klinischen Krebsregister vor. Die Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung begrüßt dieses flächendeckende Krebsregister, so deren Vorstandsvorsitzender Axel Munte. "Die Aufnahme einer Dokumentationspflicht für die Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ist unverzichtbar".

Medi-Chef ruft zum Ärztestreik (Ärzte Zeitung 24.07.2012)
Der Ärztebund Medi will die Vertragsärzte zu einem Warnstreik am 21. November aufrufen. An diesem Buß- und Bettag soll es einen Ausstand von ein bis zwei Stunden geben. Mit diesem Streik sollen sich die Ärzte gegen "den Online-Datenabgleich bei der elektronischen Gesundheitskarte richten", sagte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner. "Nirgendwo stehe geschrieben, dass Vertragsärzte nicht streiken dürfen", so Baumgärtner.
Bei einer Umfrage von über 6.600 Ärzten hatte Medi herausgefunden, dass sich über 97 % der Ärzte für ein Streikrecht aussprachen.

Ist das Streikverbot längst Geschichte? (Ärzte Zeitung 25.07.2012)
Mit dem Kassenarztrecht von 1955 haben die Kassenärzte den Körperschaftsstatus der KVen akzeptiert und damit auf das Streikrecht verzichtet. In den letzten Jahren hat die Politik jedoch mit dem Bekenntnis zum Wettbewerb das System "einheitlich und gemeinsam" aufgehoben. So wurden KVen bei der Integrationsversorgung im Jahr 2000 und bei Selektivverträgen ausgeschlossen. Deswegen sei es höchste Zeit, dass Gerichte das ungeschriebene Gesetz vom Streikverbot überprüfen, so der der Autor Wolfgang van den Bergh.

Patienten billigen Ärzten ein Streikrecht zu (Ärzte Zeitung 25.07.2012)
Laut Gesundheitsmonitor 2012 von der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK stimmten 91 Prozent der befragten 1.700 GKV- und PKV-Patienten der Aussage zu, dass Ärzte streiken dürfen. Aus Sicht der Patienten sollten sich Ärzte in Bezug auf das Streikrecht nicht von anderen Erwerbstätigen unterscheiden müssen.

Neue Übersicht über ICD-Klassifikationen und Prozeduren (Ärzteblatt 18.07.2012)
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat seinen Internettauftritt zu den Klassifikationen neu gestaltet, damit jetzt alle Klassifikationssysteme übersichtlich erreicht werden können.
Näheres s. http://www.dimdi.de/static/de/klassi/index.htm

Mammografie enttäuscht – erneut (Ärzte Zeitung 18.07.2012)
Ähnlich wie zuvor norwegische und dänische Studien haben schwedische Forscher jetzt keinen nachweisbaren Vorteil des Brustkrebs-Screenings nachweisen können (BMJ 2012; online 17. Juli). Forscher um Dr. Philippe Autier aus Lyon hatten Daten des Swedish Board of Health and Welfare von 1960 bis 2009 analysiert (JNCI 2012, online 17. Juli). Bei der Studie kam heraus, dass die Brustkrebsmortalität bereits 1972, also vor Einführung des Screenings, zu sinken begann. Das Screening hat an dieser länger anhaltenden Tendenz nichts geändert.

Rechtliches

Umstrittenes Beschneidungs-Urteil ist rechtskräftig (Ärzte Zeitung 29.06.2012)
Das Urteil des Landgerichts Köln, Beschneidungen aus religiösen Gründen seien strafbar, ist jetzt rechtskräftig. Dieses Urteil hatte heftigen Protest hervorgerufen, weil Beschneidungen für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht seien und für muslimische Eltern eine verpflichtende religiöse Tradition. Dieses Urteil hatte verschiedene Kritiker auf den Plan gerufen. So forderte der Kölner Kardinal Meisner Religionsfreiheit in Deutschland.
Hingegen hat das Landgericht Köln dargestellt, dass das Selbstbestimmungsrecht des Kindes schwerer wiege als die Religionsfreiheit.

Montgomery warnt vor Beschneidung (Ärzte Zeitung 9.07.2012)
Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, rät Ärzten davon ab, religiös begründete Beschneidungen von Jungen vorzunehmen, da die Rechtslage unklar sei. Er hält das Urteil des Kölner Landgerichts für unbefriedigend, da jetzt die große Gefahr bestehe, dass der Eingriff von Laien vorgenommen werde.

Justizministerin ermuntert zu Verfassungsklage nach Beschneidungsurteil (Ärzteblatt 10.07.2012)
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rät Juden und Muslimen, die Frage der religiösen Beschneidung vor den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Auch ein Gesetz würde mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden.
Das Kölner Landgericht hatte geurteilt, dass eine Beschneidung den Körper "dauerhaft und irreparabel verändert".

Regierung will religiös begründete Beschneidung rechtlich absichern (Ärzteblatt 13.07.2012)
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass religiös begründete Beschneidungen straffrei bleiben. Sie will die Rechtmäßigkeit der Beschneidungen gesetzlich festschreiben.
Die Freiheit der religiösen Betätigung sei für die Bundesregierung "ein hohes Rechtsgut", so Regierungssprecher Seibert.

Bundestag fordert von Regierung Regelung für straffreie Beschneidung (Ärzteblatt 19.07.2012)
In einer Sondersitzung des Bundestages hat eine große Mehrheit der Abgeordneten sich für eine zügige gesetzliche Regelung der Beschneidung aus religiösen Gründen ausgesprochen. Die Entschließung beinhaltet außerdem, dass es keine "Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen" geben solle. Außerdem bekräftigte der Bundestag seine Verurteilung der weiblichen Genitalverstümmelung.

Beschneidung spaltet die Ärzteschaft (Ärzte Zeitung 23.07.2012)
Die Meinungen in der Ärzteschaft zu dem Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts sind unterschiedlich. Dr. Bernd Lücke, Hartmannbund-Chef und Mitglied der Kammerversammlung in Niedersachsen, plädiert dafür, dass die Versammlung sich für die Beschneidung aus religiösen Gründen ausspricht.
Nordrheinische Urologen hingegen stellen klar, dass die Neugeborenen sehr wohl Schmerz empfinden, so Dr. Wolfgang Rulf, Geschäftsführer der Uro GmbH Nordrhein. Dr. Rulf wendet sich außerdem gegen die Empfehlung, Beschneidungen aus Präventionsgründen durchzuführen: Es gäbe zwar eine niedrigere Rate an sexuell übertragbaren Krankheiten in Bevölkerungsgruppen von beschnittenen Männern; der gleiche Effekt sei aber durch tägliche Körperhygiene auch zu erzielen. Eine Präventionsempfehlung, wie sie die WHO vornimmt entbehre einer wissenschaftlichen Grundlage, so Rulf.

Bundesjustizministerin gegen gesondertes Gesetz zu Beschneidungen (Ärzteblatt 30.07.2012)
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), plant kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen. Die Experten des Ministeriums sind sich noch nicht einig, ob die Beschneidung besser im Strafrecht oder Familienrecht geregelt werden kann. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, kündigte an, dass sich der Ethikrat im August mit dem Thema der Beschneidung öffentlich beschäftigen wird. Bis dahin werde es auch kein neues Gesetz geben.

BGH erklärt Ärzten den Begriff "Zentrum" (Ärzte Zeitung 16.07.2012)
Nicht jede medizinische Einrichtung darf sich laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe "Zentrum" nennen (Az.: I ZR 104/10). Für Patienten und Ärzte müsse ein solches Zentrum eine jedenfalls "über den Durchschnitt hinausgehende Kompetenz, Ausstattung und Erfahrung" auf dem benannten klinischen Gebiet aufweisen. Dieses gelte nicht unbedingt für das englische Wort "Center".

Chefarzt-Honorar nur für echte Arbeit (Ärzte Zeitung 18.07.2012)
Nur wenn ein Chefarzt maßgeblich an einer Behandlung beteiligt war, müssen private Krankenversicherer die Kosten für wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus erstatten, so das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) (Az.: 5 U 183/11). Der Arzt müsse sich zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung mit den Patienten befassen und die Hauptleistungen stets persönlich erbringen, so die Richter.

OLG Karlsruhe: Dämpfer für Teilgemeinschaftspraxen (Ärzte Zeitung 19.07.2012)
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat entschieden, dass eine Teilgemeinschaftspraxis nicht mit Radiologen zusammen gehen darf, sofern deren Beitrag nur in der Erbringung medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Partner besteht (Az.: 6 U 15/11). Die Richter begründeten dieses damit, dass es letztlich nur darum ginge, eine Umgehung des Verbots der Zuweisung gegen Entgelt zu unterbinden.

Touristensteuer auch für Praxen und Kliniken (Ärzte Zeitung 25.07.2012)
Wenn eine Kommune eine Tourismussteuer von den ansässigen Firmen und Selbstständigen fordert, müssen niedergelassene Ärzte und Kliniken diese Steuer auch zahlen, so urteilte das Verwaltungsgericht Stade (Az.: 4 A 1182/10).

BGH: Zwangsbehandlung psychisch Kranker nicht zulässig (kma newsletter 19.07.2012)
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass für eine zwangsweise Behandlung psychisch Kranker eine Zustimmung des Betreuers nicht ausreiche (Az. XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12). Eine solche Zwangsbehandlung sei nur aufgrund eines Gesetzes zulässig, und ein solches Gesetz fehle zurzeit.

BGH setzt Fixierung Grenzen (Ärzte Zeitung 26.07.2012)
Pflegebedürftige Menschen in Kliniken oder Heimen dürfen nicht ohne weiteres am Bett fixiert werden, so der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XII ZB 24/12). Dieses könne erst das Betreuungsgericht entscheiden.

Praxismanagement

Namensschilder für MFA erleichtern Kommunikation mit Patienten (Arzt & Wirtschaft 1.07.2012)
Namensschilder werden von der Mehrheit der Patienten begrüßt, Helferinnen könnten gezielter angesprochen werden und es käme zu einer persönlicheren Praxis-Patienten-Beziehung. Empfehlenswert seien eine große klare Blockschrift und ein Schild, das mit Klammern oder Magnethalterungen befestigt wird.

Kein hitzefrei für Büroangestellte (Ärzteblatt 6.07.2012)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt überprüft, ob Büroarbeit auch bei Innentemperaturen von mehr als 30 Grad möglich ist. Bislang gibt es nach der Arbeitsstättenregel Raumtemperatur (ASR A3.5) hitzefrei erst ab einer Innentemperatur von 35 Grad Celsius oder darüber.
Die Studie zeigte, dass bei einer Temperatur über 30 Grad Celsius die Bereitschaft, sich anzustrengen, abnimmt. Hingegen konnten die Tests keinen Leistungsabfall bei der Konzentration und dem numerischen und verbalen Denken feststellen. Am meisten habe den Probanden eine Lockerung der Bekleidungsregeln und die Bereitstellung von geeigneten Getränken, z. B. Trinkwasser, bei der Arbeit geholfen.

Europa

Ärzte in Portugal streiken aus Protest gegen Sparmaßnahmen (Ärzteblatt 12.07.2012)
Die Ärzte haben auf die Sparmaßnahmen der portugiesischen Regierung mit einem zweiten Ärztestreik reagiert. In Krankenhäusern und Gesundheitszentren gab es nur noch einen Notdienst.
Die harten Sparmaßnahmen waren notwendig, um einen Kredit von 78 Milliarden Euro von der EU und dem Internationalen Währungsfond (IWF) zu erhalten. Dafür müssen im Gesundheitssektor 800 Millionen Euro eingespart werden, u.a. wird die Kostenerstattung für Medikamente eingeschränkt.

Die Tücken des griechischen Gesundheitssystems (Ärzte Zeitung 12.07.2012)
Der Präsident der Tayteko, Christos Boursanidis, Chef einer großen griechischen Krankenkasse, berichtete auf dem Neubiberger Krankenhausforum in München über das griechische Gesundheitssystem.
In den 80-er Jahren des vorigen Jahrhunderts hat Griechenland nach dem britischen Vorbild einen Nationalen Gesundheitsdienst mit eigenen Krankenhäusern, Gesundheitszentren, öffentlichen Gesundheitsämtern und Landärzten eingerichtet. Zuvor bestand aber schon eine soziale Krankenversicherung mit Kassen-Ambulatorien und Kassenkliniken, ein Sektor mit privaten Vertragskliniken, Diagnostikzentren sowie mit Ärzten und Apothekern, die Einzelverträge haben. Beide Systeme wurden jedoch nie konsequent zusammengeführt. So käme es, dass die Sozialbeiträge, die vom Staat festgesetzt werden, seit 1972 aus politischen Gründen eingefroren sind. Arbeitgeber zahlen seither 5,1 %, Arbeitnehmer 2,55 % des Bruttoverdienstes. Da die Ausgaben im Laufe der Jahre andauernd stiegen, müssten staatliche Zuschüsse ständig erhöht werden und betragen heute etwa ein Drittel der Ausgaben.
Die von der EU-Troika jetzt durchgesetzten Sparprogramme würden das Gesundheitswesen an den Rand des Zusammenbruchs bringen. Krankenkassen würden gezwungen, zu fusionieren, was wahrscheinlich am Ende auf eine Einheitskasse hinauslaufe, so Boursanidis. Jetzt räche sich auch, dass der griechische Staat alles allein entscheide und die Krankenkassen so gut wie keine Autonomie haben. Dadurch habe sich auch keine Führungs- und Managementkultur bilden können.
Im April 2012 habe das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit der Task-Force Griechenland der Europäischen Union begonnen, Griechenland bei der Reform des Gesundheitswesens zu unterstützen. Reformen bei der Arzneimittelpreisgestaltung und -erstattung sowie die Einführung effizienter Abrechnungssysteme und Organisationsstrukturen im Krankenhausbereich seien die Schwerpunkte dieser Unterstützung. Für diese Reformen brauche es jedoch Zeit, so Boursanidis.

Allgemeines

Wie Hautbakterien das Immunsystem fit machen (Ärzteblatt 27.07.2012)
Laut einer Studie aus dem National Institute of Allergy and Infectious Diseases in Bethesda USA kann die Besiedlung der Haut mit Bakterien die Gesundheit schützen (2012; doi: 10.1126/science.1225152). Das Team um Yasmine Belkaid besiedelte die Haut von keimfrei aufgezogenen Mäusen mit Stämmen von Staphylococcus epidermidis, die auch beim Menschen ein normaler Vertreter der Hautflora sind. Danach wurde die Haut der Tiere mit Leishmania major infiziert.
Die Experimente sprachen dafür, dass die normale Besiedlung der Haut die Immunfitness des Körpers stärkt.
Außerdem fanden die Forscher heraus, dass die Abwehrbereitschaft der Haut nicht durch die Besiedlung des Darms beeinflusst werden kann.

NARKA
21. – 23. September 2012, Aachen
Technologiezentrum am Europaplatz, Dennewartstraße 25 – 27, 52068 Aachen

Mitgliederversammlung des BAO
Am Sonntag, 23. 9. 2012, 11:30 Uhr, findet dort die Mitgliederversammlung des BAO statt.
Außerdem ist eine Sitzung zum fairen Verhältnis zwischen Operateur und Narkosearzt geplant.
Programm siehe http://www.narka.de/programm2012.php

BAO-Veranstaltung
Honorarärzte im Krankenhaus
3. November 2012, 10 Uhr
KV Berlin, Masurenallee 6, 14057 Berlin
näheres: http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e37715/

10th International Congress on Ambulatory Surgery
5-8 May, 2013
Budapest, Hungary
http://www.iaas2013congress.com/

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Helmsauer & Kollegen...
Der Spezialist für das Gesundheitswesen
Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Beratung im Bereich der Versicherung, Betriebswirtschaft sowie der Abrechnung geht.
http://www.helmsauer-gruppe.de/

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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