16.11.05: BAO-MAO-Aktuell 44/05

BAO-MAO-Aktuell; Nr. 44/05, vom 16. November 2005 Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Autor: Professor Dr. med. Jost Brökelmann


                    ++++ Gesetzliche Krankenversicherung ++++

+++ Reform später - der Fahrplan der großen Koalition ++
Erst kommendes Jahr will die große Koalition eine Finanzreform des GKV-Systems wagen. Dann soll die Entscheidung zwischen den Modellen Bürgerversicherung und Kopfpauschalen fallen. Bis dahin wollen SPD und Union folgende Strukturreformen angehen:
- Systemgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze wird nicht angehoben. Der Wettbewerb innerhalb der PKV soll intensiviert werden. Dazu sollen Versicherte bei einem Kassenwechsel ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen können.
- Vergütung: Ärzte sollen für die Behandlung von Beamten, deren Familienangehörigen und PKV-Versicherten, die im Standardtarif abgesichert sind, nur noch den 1,7fachen GOÄ-Satz abrechnen dürfen. Für die Behandlung von GKV-Patienten soll die Vergütung langfristig auf eine Kombination aus Pauschalen und Einzelvergütung umgestellt werden.
- Wettbewerb: Das Berufsrecht für Ärzte soll liberalisiert werden. Es soll mehr Anstellungsmöglichkeiten in Praxen geben, sie sollen gleichzeitig ambulant und stationär arbeiten dürfen. Gleichzeitig sollen sie mehr Freiheiten bekommen, mit Krankenkassen über Qualität, Umfang und Preis von Leistungen direkt zu verhandeln. Die KVen müssen sich den neuen Bedingungen "anpassen". Ihr Sicherstellungsauftrag soll aber nicht ausgehöhlt werden. Auch die Kassen müssen sich auf mehr Wettbewerb einstellen. Kassenartenübergreifende Fusionen sollen erlaubt werden.
- Behandlungsprogramme: Der Zeitraum, in dem Integrierte Versorgung mit einem Prozent der Gesamtvergütung gefördert wird, soll bis zum 1. Januar 2008 verlängert werden
Quelle: Ärzte Zeitung vom 14.11.2005

+++ Aus dem Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD – 11.11.2005: +++
Zeilen-Nr.
4294 Die freie Arzt- und Kassenwahl bleibt erhalten.
4340 Der Bereich der Gesundheitsversorgung soll durch die Schaffung flexiblerer
4341 Rahmenbedingungen konsequent wettbewerblich ausgerichtet werden.
4342 Krankenkassen und Leistungserbringer sollen stärker über Umfang, Preise und
4343 Qualität verhandeln können, ohne dass der Sicherstellungsauftrag der
4344 Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehöhlt wird.
4366 Für ambulante
4367 Leistungen in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten sollten
4368 vergleichbare Vergütungen geschaffen werden.
4370 Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen werden
4371 neuen Bedingungen angepasst.
4376 Es wird eine Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privatversicherte
4377 Personengruppen, wie zum Beispiel Beihilfeberechtigte und Standardtarifversicherte,
4378 sowohl bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten
4379 Leistungen niedergelassener Ärzte geschaffen. Die dafür vorgesehenen
4380 abgesenkten Gebührensätze werden in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und
4381 für Zahnärzte (GOZ) verbindlich verankert.
4395 belegärztliche Vergütung soll im DRG-System eine Regelung gefunden werden.
4405 In der integrierten Versorgung soll die Anschubfinanzierung über das Jahr 2006
4406 hinaus bis zum 1. Januar 2008 verlängert werden. Ziel der integrierten Versorgung
4407 muss es sein, Fach- oder Sektorengrenzen zu überwinden, Versorgungsqualität zu
4408 erhöhen, Transparenz bei Angebot und Wirkung herzustellen sowie
4409 bevölkerungsbezogene Flächendeckung zu erreichen.
4465 Bei Verweigerung der Zahlung der Praxisgebühr werden die Gerichtskosten beim
4466 Schuldner erhoben, ohne die Leistungserbringer oder die Kostenträger zu belasten.


+++ "Grundlegende Reformen statt Stückwerk" +++
NAV-Chef Zollner kritisiert auf Bundeshauptversammlung Koalitionsvertrag
"GOÄ-Kürzung ist "ein Skandal"
Eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems hat der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes Dr. Maximilian Zollner angemahnt.
Das System sollte dazu auf eine einheitliche Grundversicherung umgestellt werden, die mit Versichertenprämien je Einwohner und Altersrückstellungen arbeitet.
Die geplante Absenkung der Honorare für die Behandlung von Beamten auf einen niedrigeren GOÄ-Satz sei "ein Skandal".
"Statt eine uralte GOÄ endlich zu reformieren, wird sie ausgeschlachtet und ausgepresst für das Ziel kurzfristiger Einspareffekte", so Zollner. Die medizinische Versorgung von fast fünf Millionen Beihilfeberechtigten werde dadurch auf ein Minimum reduziert.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 14.11.2005


+++ Die Linkspartei übernimmt Vorsitz +++
Die Fraktion "Die Linke" wird den Vorsitz im Gesundheitsausschuss des Bundestages übernehmen. Das haben die Fraktionsspitzen am Mittwoch in Berlin entschieden.
Für Unmut sorgte diese Entscheidung bei Gesundheitspolitikern der Großkoalitionäre. Es wird befürchtet, dass Reformvorhaben verschleppt werden könnten. In der vergangenen Legislaturperiode hatte Klaus Kirschner (SPD) den Ausschuss geleitet.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.11.2005


+++ Das Armutszeugnis der großen Koalition +++
Das Verschieben von Gesundheits- und Pflegereform ist ein politisches Armutszeugnis. Weil die Großkoalitionäre in ihren ideologischen Schützengräben hocken, wird die Chance vertan, die Finanzen der Systeme neu zu ordnen. Beide Projekte sind Großprojekte. Und Großprojekte müsste eine große Koalition eigentlich zu Beginn ihrer Regierungszeit anpacken, um Erfolg zu haben.
Für die GKV kann die Verschiebung allerdings eine Chance bedeuten. Denn weder die Bürgerversicherung der SPD, noch die Kopfpauschalen der Union hätten die eigentlichen Probleme dieses Sozialversicherungszweiges gelöst.
So bleibt die Möglichkeit, sich mit Abstand zur ideologisch aufgeheizten Debatte der Koalitionsgespräche noch einmal neu zu überlegen, wie man darauf reagiert, dass immer weniger Menschen immer mehr Medizin für einen wachsenden Patientenkreis finanzieren sollen.
Quelle: Hanno Kautz Ärzte Zeitung vom 9.11.2005

+++ Abrechnung sorgt in Niedersachsen für Aufruhr unter Ärzten +++
Wut in Hannover: Auf der Vertreterversammlung der KV Niedersachsen (KVN) in Hannover haben zu Beginn Trillerpfeifen und Sirenen regiert. Rund 100 aufgebrachte Ärzte protestierten gegen die Honorarabrechnungen des zweiten Quartals 2005. Der Grund: 48 Prozent der Praxen mussten infolge der Untergruppeneinteilung in Niedersachsen Verluste hinnehmen, einige bis zu 50 Prozent.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 15.11.2005

+++ 55 Prozent der Praxen in Nordrhein haben Honorar verloren +++
Deutliche Verschiebungen bei den Honorarzahlungen für das zweite Quartal 2005 sorgen bei den Ärzten in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) für Unruhe.
"Über alle Fachgruppen gesehen haben 55 Prozent der Praxen Honorar verloren, 45 Prozent haben gewonnen", sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der KVNo Udo Brundiek der "Ärzte Zeitung". Auch innerhalb der Fachgruppen kam es zu deutlichen Umverteilungen.
Zu den Gewinnern zählen nach Angaben von Brundiek die Psychotherapeuten, die Laborärzte und die Rheumatologen sowie die Gynäkologen. Deutliche Einbrüche mussten Radiologen und Kardiologen hinnehmen, zu den Verlierern zählen ebenfalls Anästhesisten, HNO-Ärzte, Orthopäden, Chirurgen und Urologen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.11.2005

+++ Belegärzte sorgen sich um ihre Existenzgrundlage +++
Die Einkommensverluste der Belegärzte für ihre im Krankenhaus erbrachten Leistungen sind für einzelne Facharztgruppen unter den Bedingungen des neuen EBM viel größer als zunächst befürchtet.
Bei Orthopäden in Niedersachsen etwa ergeben sich im Vergleich zwischen den Quartalen II/2004 und II/2005 Einkommensverluste in Höhe von 43 Prozent. Bei Gynäkologen wurden 44 Prozent Verlust errechnet, bei Urologen 25 Prozent.
Diese Zahlen hat der Urologe Dr. Andreas Schneider vom Bundesverband der Belegärzte genannt.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 10.11.2005


+++ Das Ende der "Sorglos-Gesellschaft" +++
Einen Haltungswechsel der Bürger "weg von der vorherrschenden Versorgungsmentalität hin zur individuellen Vorsorgeverantwortung" hat der evangelische Theologe Professor Johannes Degen bei der Hauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes in Berlin gefordert.
Über Jahrzehnte eingeübte Ansprüche hätten den Sozialstaat bisheriger Prägung schleichend in eine "verheerende Schieflage" gebracht. Notwendig sei nun eine Entwicklung, die wegführe vom klassischen Sozialstaat hin zu einer Sozialgemeinschaft, in der die Freiheit des Einzelnen und eine die Menschen verbindende Solidarität eine neue Verbindung eingehen könnten. Degen entwirft dafür ein Konzept der Selbstsorge, die mehr ist ein ein bisschen mehr Selbstverantwortung.
Vor allem die Würde des Menschen finde dort wieder ein größeres Maß an Respekt, wo ihm die Fähigkeit zur Selbstsorge zugetraut werde. Deshalb sei Selbstsorge nicht ökonomisch verengt, sondern auch werteorientiert.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 15.11.2005


+++ Integrierte Versorgung: Ärzte, denen Krankenkassen die Teilnahme verweigern, können sich gerichtlich wehren +++
Diese Ansicht vertrat Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Kamann auf dem 3. Workshop zum Pharmarecht in Marburg.
Bei der Auswahl der Ärzte im Rahmen der Integrierten Versorgung bewegten sich die Krankenkassen nicht im rechtsfreien Raum. Sie müssten - auch nach einem Urteil des EuGH - zumindest die europäischen Grundfreiheiten beachten. Das bedeute, dass Krankenkassen Ärzte nicht willkürlich benachteiligen dürften und die Beteiligung nach objektiv nachprüfbaren Kriterien erfolgen müsse.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 15.11.2005


+++ Zuspruch der Patienten hält sich bei IV-Verträgen in Grenzen +++
Zahl der Verträge nimmt rasant zu / Erste Vereinbarungen aber schon wieder gekündigt
Die Zahl der Verträge zur integrierten Versorgung wächst stetig. Waren es am Ende des 1. Quartals 2005 noch 624, so wurden zum Abschluss des 3. Quartals bereits 1407 Verträge registriert, eine Steigerung um 125 Prozent. Doch bei aller Begeisterung der verschiedenen Vertragspartner über die vielfältigen Möglichkeiten der integrierten Versorgung, gibt es mit vielen Verträgen ein Problem: Der mangelnde Zuspruch der Patienten.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.11.2005


+++ Gesundheitskarte: Verordnung über Testmaßnahmen +++
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 2. November 2005 veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 69 vom 8. November 2005). Mit dieser „Ersatzvornahme“ hat das Bundesgesundheitsministerium die Selbstverwaltung und die von ihr gegründete Betriebsorganisation Gematik weitgehend „entmachtet“.
In der Rechtsverordnung werden die Rahmenbedingungen der Testmaßnahmen detailliert festgelegt. Die Gesellschaft für Telematik wird ausdrücklich verpflichtet, die Testmaßnahmen nach den Vorgaben des Ministeriums durchzuführen.
Bemerkenswert ist die Regelung zur Finanzierung der Testmaßnahmen. Aus den Finanzmitteln der Gesellschaft für Telematik – aufgebracht vorrangig durch die Krankenkassen – sind insbesondere zu finanzieren
• Die Entwicklung und Aufbau der zentralen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur,
• Die Kosten zur Durchführung der stufenweisen Testung,
• die bei den Leistungserbringern in den Testphasen anfallenden Ausstattungskosten für die Erstbeschaffung von Komponenten,
• der durch die Testphase bedingte personelle und betriebliche Zusatzaufwand der am Test teilnehmenden Leistungserbringer sowie
• die notwendigen Maßnahmen zur Auswertung der Testphase.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 10.11.2005, Nr. 89/2005, 7


+++ BAO: Bei ambulanten Eingriffen keine Schnitt-Naht-Zeit angeben +++
Die Forderung mehrerer Praxissoftware-Häuser nach Eingabe der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit für alle ambulanten Eingriffe hat für Unsicherheit unter den operativ tätigen Ärzten gesorgt. Der Bundesverband für Ambulantes Operieren (BAO) empfiehlt den Operateuren in einer Pressemitteilung eindringlich, dieser Forderung keinesfalls nachzukommen, da nicht sicher sei, in welcher für die Operateure nachteiligen Weise die so gewonnen Daten verwendet werden könnten.
"Verbindlich für die Abrechnung ist die Vorgabe des EBM, in der an keiner Stelle die Darlegung der Schnitt-Naht-Zeit gefordert wird", betont der Präsident des BAO, Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, in einer Pressemitteilung. Tatsächlich sei die Angabe der Schnitt-Naht-Zeit lediglich bei Simultaneingriffen für die Abrechnung erforderlich.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ein Schreiben von BAO-Vize Dr. Wolfgang Rulf klar gestellt, dass "weder in der GO-Stammdatei (EBM 2000plus in elektronischer Form) noch im Rahmen anderer Vorgaben den Softwarehäusern die grundsätzliche Forderung nach Eingabe der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit für alle ambulanten Eingriffe vorgegeben worden ist." Die KBV benötige ausdrücklich nur bei Simultaneingriffen die Angabe der gesamten Schnitt-Naht-Zeit.
Hintergrund ist, dass bei einem Simultaneingriff die überschrittene Schnitt-Naht-Zeit des höherwertigen Eingriffs mit einem Zuschlag je vollendete 15 Minuten abgerechnet werden darf.
Quelle: http://www.facharzt.de/content/facharzt.otx/187,39933,0.html?sID=f315254bc6f47a42b221231f70463a3b 9.11.2005


+++ Abrechnung 2/2005 – Versäumen Sie nicht die Widerspruchsfrist! +++
Als Begründung brauchen Sie zunächst nur anzugeben: "Begründung folgt".
Der BAO lässt z. Zt. prüfen, ob heutzutage eine nicht kostendeckende Vergütung der ambulanten Operationen ein juristisch tragbarer Grund für obigen Widerspruch ist. Denn die "Kostendeckung" wurde 2005 offiziell durch die Selbstverwaltung festgelegt (EBM 2000plus mit 5,11 Cts/Punkte), und die ambulanten Operationen sind überwiegend Auftragsleistungen.
Prof. Dr. J. Brökelmann

                     ++++ Privatversicherer++++
+++ Arzthonorar: PVS sieht Eingriff in die Berufsfreiheit +++
Von „Zwangsarbeit zu Dumpingpreisen“ spricht der Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS Verband) im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben, Ärzte zu verpflichten, besondere Personengruppen zu einem abgesenkten Gebührensatz zu behandeln.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, spricht von einer „Discount-GOÄ“. Die Tatsache, dass qualifizierte Leistungen von Ärztinnen und Ärzten bereits im System der gesetzlichen Krankenversicherung unter Wert bezahlt würden, dürfe nicht dazu führen, dass auch im privatärztlichen Bereich die Vergütungen auf ein unerträgliches Maß herabgedrückt würden.
Mit der Einführung einer Behandlungspflicht greift der Staat nach Ansicht des Geschäftsführenden Mitglieds des PVS Vorstandes, Stefan Tilgner, in unzulässiger Weise in die Freiberuflichkeit der Ärzte ein. Dieses Vorgehen stehe „in vollem Widerspruch zu unserer freiheitlichen Grundordnung“.
Hoppe kündigte den „entschiedenen Widerstand der Ärzteschaft“ an, „falls es zu der diskutierten heckenschnittartigen Herabsetzung der Honorarsätze“ kommen sollte.
Eine solche Knebelung des Freien Berufes werde keiner anderen Berufsgruppe zugemutet.
Die Auferlegung von Behandlungspflichten für bestimmte Bevölkerungsgruppen in einer Amtlichen Gebührentaxe sei systemwidrig und widerspreche den Prinzipien der freiberuflichen Berufsausübung. Sie verstoße zudem gegen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Landesgesetzgebers zur Regelung der ärztlichen Berufsausübung.
Quelle: Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst, 14. November 2005, Nr. 90/2005, 8

+++ Ärzte kündigen Widerstand gegen GOÄ-Kürzung an +++
Auf heftige Kritik der Ärzte ist der Plan gestoßen, die GOÄ-Sätze für die Behandlung von Beihilfeberechtigten und Privatversicherten mit Standardtarif zu senken. In einem Brief an die Verhandlungsführer der Koalitionsrunde hat Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe "entschiedenen Widerstand der Ärzteschaft" angekündigt. Im folgenden dokumentieren wir Auszüge aus dem Brief:
"Der Unmut und die Verbitterung der Ärzte in Deutschland über die ihnen zugemuteten schlechten Arbeitsbedingungen drohen sich in immer härter werdenden Auseinandersetzungen zu entladen. Die Absenkung des Gebührenrahmens der GOÄ würde den Ärzten noch deutlicher vor Augen halten, welch niedriger Stellenwert der in Klinik und Praxis geforderte hohe Arbeitseinsatz des Arztes - trotz hoher Anerkennung in der Bevölkerung - bei der Politik zur Zeit hat. (...)
Die überfällige Reform der GOÄ ist seit einem Jahrzehnt verschleppt worden. Die GOÄ ist völlig veraltet und nur marginal aktualisiert worden - zuletzt 1996. Diese unsystematische "Flickschusterei" hat zu einem völlig unausgewogenen Bewertungsgefüge geführt. Eine lineare Absenkung der Bewertungen ärztlicher Leistungen wird die massiven Disparitäten zwischen den Bewertungsansätzen der GOÄ noch weiter (...)
Quelle: Ärzte Zeitung vom 10.11.2005

                     ++++ Praxismanagement++++

+++ Die AOK startet eine Offensive, die Therapiewahl ihrer Mitglieder – hier ambulante Operationen – zu beeinflussen. Beispiel: +++
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Sehr geehrte Frau ...,
das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Und Ihre AOK-Mitgliedschaft garantiert Ihnen umfassende medizinische Leistungen auf aktuellem Stand.
►Aber: Es gibt auch viel Verunsicherung in der modernen Medizin.
So wurden jetzt erhebliche Zweifel am Sinn der Arthroskopie geweckt - bei dieser sehr häufigen Operation wird das Kniegelenk gespült und der Knorpel geraspelt. Eine aufsehenerregende Studie gab es dazu in den USA. Sie belegt, dass viele Eingriffe gar nicht notwendig sind.
Was also tun bei Knieproblemen? Was tun bei anderen belastender Erkrankungen, wo man einfach mehr wissen möchte über Diagnosen, Therapien und neue Erkenntnisse?
►Kein Problem für Sie als AOK-Mitglied: Am AOK-Care-Telefon beantwortet ein medizinisches Experten-Team Ihre Fragen - täglich zum Ortstarif!
Das Faltblatt informiert Sie ausführlich über diesen Service, der nur AOK-Mitgliedern offen steht.
Wir möchten natürlich, dass Sie gesund bleiben und diese wichtige Hilfe nicht nötig haben.
Aber falls doch - dann können Sie sagen: Wie gut, AOK-versichert zu sein!"
Ihre AOK - Die Gesundheitskasse Rhein-Neckar
Bruno Krüger
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AOK Care, AOK-KundenCenter Mannheim-Ost 07.11.2005
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Anmerkung: Schreiben Sie uns doch bitte stichwortartig, wie wir Ambulanten Operateure und Anästhesisten aus Ihrer Sicht dieser „Kontrolle“ durch Krankenkassen am besten begegnen könnten.
Prof. Dr. J. Brökelmann

+++ Der Hausärzteverband macht ernst - und setzt bei der Online-Kommunikation auf ein eigenes Netz +++
Das Netz soll zunächst der Abrechnung von extrabudgetären Verträgen des Hausärzteverbands sowie von Disease-Management-Programmen dienen. Erklärtes Ziel ist es aber, auch KV-Abrechnungen über dieses Netz laufen zu lassen und möglichst bald außerdem Dienste wie elektronisches Rezept, elektronischen Arztbrief oder elektronische Patientenakten anzubieten.
Quelle: Philipp Grätzel von Grätz, Ärzte Zeitung vom 10.11.2005

+++ Kliniken wollen Leistungen ausweiten +++
Die Krankenhäuser müssen einen gesetzlichen Anspruch auf Verträge zur Erbringung ambulanter Leistungen bekommen, fordert die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW).
Trotz der neuen Möglichkeiten durch die Gesundheitsreform sei bislang nichts passiert, kritisierte KGNW-Präsident Dr. Johannes Kramer auf dem Krankenhausforum in Düsseldorf.
Es gebe praktisch keine Verträge über die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser nach dem Katalog für bestimmte Diagnosen und Behandlungen. "Das ist nicht mehr mit Anlaufschwierigkeiten zu begründen", so Kramer. Zumindest einen Teil der Schuld weist er den KVen zu, die Verträge zwischen Kliniken und Kassen blockierten.
Ein wesentliches Hindernis für die ambulante Öffnung der Kliniken, sei auch, dass die Krankenkassen die entsprechenden Leistungen nicht aus der ambulanten Vergütung herausrechnen können, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands Dr. Hans Jürgen Ahrens. Sie könnten den Bereich aber nicht doppelt bezahlen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.11.2005

                    ++++ Europa ++++

+++ Ärzte in Österreich wollen keine Spione sein ++
"Rauchen oder trinken Sie?": Der Umgang mit Patientendaten bei einer neuen Vorsorgeuntersuchung empört Ärzte
Die Sammlung von Patientendaten im Zuge einer neuen Vorsorgeuntersuchung hat in Österreich eine Debatte über den Datenschutz ausgelöst. Für Ärzte im Nachbarland bedeutet die Verpflichtung, sensible Patientendaten nicht anonymisiert weiterzugeben, auch eine rechtliche Gratwanderung.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 14.11.2005

+++ Schweiz will Kosten senken +++
Die Schweiz will im nächsten Jahr die Kosten im Gesundheitswesen um 86 Millionen Franken - das sind umgerechnet 29 Millionen Euro - senken.
Wie die "Neue Zürcher Zeitung" berichtet, würden alle Ausgaben genau überprüft. Bundesratschef Pascal Couchepin von der liberalen Freisinnig-demokratischen Partei wurde bereits vom Schweizer Bundesrat in Bern ermächtigt, für 2006 drei Maßnahmen durchzusetzen: Patienten, die sich von ihrem Arzt ein Originalmedikament statt eines Generikums verschreiben lassen, müssen 20 Prozent draufzahlen; die Kosten für Prothesen, Gehhilfen und Hörgeräte werden um zehn Prozent gesenkt - und auch die Tarife für Laboruntersuchungen sollen 2006 günstiger werden.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.11.2005

                     ++++ Allgemeines ++++
+++ Bewahrt eine Rotwein-Substanz vor Alzheimer? +++
"Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben", sagte schon Wilhelm Busch. Dem Rebensaft werden gleich mehrere positive Effekte auf die Gesundheit zugesprochen.
So soll Rotwein den Blutdruck senken, vor KHK, aber auch vor Prostatakrebs schützen. Forscher vom Institute for Medical Research in Manhasset im US-Staat New York, haben jetzt eine Substanz aus Rotwein isoliert, die möglicherweise vor Morbus Alzheimer schützen kann (J Biol Chem, 2005, online).
Quelle: Ärzte Zeitung vom 9.11.2005

+++ USA: Jedes dritte Neugeborene von lediger Mutter +++
Die Zahl der Geburten und die Umstände einer Geburt verraten viel über eine Gesellschaft. So auch in den USA, wo die neue Geburtenstatistik für das Jahr für Schlagzeilen gesorgt hat.
Einige der Ergebnisse der neuen Datensammlung:
- Fast 36 Prozent der US-amerikanischen Neugeborenen - eine Rekordzahl von 1,5 Millionen Babies - wurden im vergangenen Jahr von unverheirateten Frauen zur Welt gebracht.
- Einen großen Sprung in der Zahl der ledigen Mütter gab es dagegen bei den 20 bis 30jährigen: einen Anstieg von 14 Prozent bei den 25 bis 29jährigen und von sieben Prozent bei den 20 bis 24jährigen.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 11.11.2005


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jost Brökelmann
Bundesverband für Ambulantes Operieren - BAO
Managementgesellschaft Ambulantes Operieren – MAO
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423
Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de oder maobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de oder http://www.mao-bao.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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