12.07.2010: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 07/10, vom 12. Juli 2010
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Gedanken eines Präsidiumsmitgliedes
Kommentierte Nachrichten
Nachrichten
Termine

Gedanken eines Präsidiumsmitgliedes

Gesundheitsreform? Gesundheitsreförmchen!! (allenfalls!)
Alle Kommentatoren sind sich darüber einig, dass das, was jetzt als Beschlüsse aus dem Gesundheitsministerium kommt, den Begriff Reform nicht verdient. Es löst auch nicht nachhaltig irgendein Problem. Was heißt das für uns als ambulante Operateure. Zunächst einmal Enttäuschung. Nicht weil von unseren Forderungen nichts zu erkennen ist, sondern vielmehr, weil sich zeigt, wie sehr es der CSU gelingt, die FDP, die unsere Forderungen weitgehend vertreten würde, zu blockieren.
Andererseits bleibt ein Hoffnungsschimmer: Diese Reform ist nicht der große Wurf, sondern nur eine Zeitgewinn. D. h., weitere Schritte werden eher kurzfristig nötig sein. Und solange nichts festgeklopft, sondern alles noch in Bewegung ist, desto eher könnte doch noch etwas in unserem Sinne und zum Wohl der Bevölkerung folgen. Das Präsidium "bleibt am Ball".


Ein großes Missverständnis der Ambulanten Operteure?

Wenn man die vielen Jahre der Aktivitäten mit Erfolgen aber teilweise auch frustrierende Zeiten an sich vorbeiziehen lässt, drängen sich auch ganz andere Gedanken auf:
Möglicherweise gibt es aber auch noch einen ganz anderen Aspekt: wir betonen immer, dass wir bei (mindestens) gleicher medizinischer Qualität wirtschaftlicher sind, als die Krankenhäuser. Damit verbinden wir die Erwartung, dass wir von der Politik gefördert werden, da diese ja immer die Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven fordert.
Liegt hier vielleicht ein großes Missverständnis? Geht es der Politik wirklich um eine bessere Wirtschaftlichkeit? Wenn 80 % der Kosten im Krankenhaus Personalkosten sind, so bedeutet die Wirtschaftlichkeitssteigerung, dass dieselben Leistungen von weniger Personal erbracht würden. Das aber birgt die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten im Krankenhaus, mithin auch bei den Häusern, für die die Lokalpolitiker Verantwortung übernehmen. Sollte es den Politikern beim Ambulanten Operieren gar nicht um eine bessere Wirtschaftlichkeit gehen, sondern im Gegenteil um mehr Ausgaben für mehr Arbeitsplätze? Dann wären wir jahrzehntelang einem Phantom nachgelaufen.
Es gäbe, wenn wir sehr mutig sind, weitere Argumente für uns: Die Komplikationsraten!!! Beispiel Infektionen: Jedes Jahr gibt es 500.000 nosokomiale Infektionen und 20.000 Todesfälle in Deutschland (Aussage der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 16. April 2010). Wie viele davon auf Operationen entfallen, die auch ambulant außerhalb des Krankenhauses durchführbar wären, ist natürlich nicht bekannt. Das wäre doch auch eine Studie Wert: Wie viele Todesfälle und Komplikationen könnten wir uns durch Verlagerung in einen nicht durch multiresistente Keime belasteten Bereich ersparen? Und wie sieht dieses Verhältnis aus zu dem Geldaufwand und den vermiedenen Todesfällen durch die Vorbeugemaßnahmen gegen BSE? Ob es Gutachter gibt, die den Mut haben, den Finger in richtig große Wunden zu legen und das Schweigen zu durchbrechen? Und ob es dann noch Politiker gibt, die sich nachsagen lassen wollen, der Vermeidung von Todesfällen im Weg zu stehen?

Aber haben wir diesen Mut?

Jörg Hennefründ

Kommentierte Nachrichten

Bayerische Ärztekammer protestiert gegen Gewerbesteuer für Freiberufler (Ärzteblatt 2. Juni 2010)
Der Deutsche Städtetag hatte vorgeschlagen, die Gewerbesteuer auf die Freien Berufe auszuweiten. Hiergegen wendet sich die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK). Die Freien Berufe seien kein Gewerbe, besonders nicht die Ärzte. Bei Einführung einer Gewerbesteuer für Ärzte könnten sich ärztliche Leistungen drastisch verteuern.

Kommentar:
Die Kommunen wollen mehr Geld über eine erweiterte Gewerbesteuer einnehmen – und die Ärzte kämpfen um den Erhalt der Anerkennung als "Freiberufler", der eine "Dienstleistung höherer Art" erbringt. So heißt es im Partnerschaftsgesetz (§ 1 PartGG): "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." Sollen die Ärzte wirklich eine öffentliche Debatte darüber riskieren, wie ihre Leistungen von der Bevölkerung eingestuft werden? Sie müssen eh gleich hohe Steuern zahlen, ob als Mehrwertsteuer oder Gewerbesteuer, nur zu verschiedenen Zeiten.
In der Europäischen Union gelten niedergelassene Ärzte als Unternehmer. Die EU kennt keine Differenzierung zwischen "freien Berufen" und Gewerbetreibenden.
J.B.

Praxishygiene - Wiederaufbereitung von Einmalprodukten: Argumente zur differenzierten Bewertung (Frank Cebulla, Chirurgen Magazin 45 - Heft 3.2010, Juni–Juli 2010. Siehe http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26656/)
Der Aufsatz befasst sich eingehend mit der Wiederaufbereitung von "Einweg"-Medizinprodukten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Wiederaufbereitung zu einer gefahrlosen Anwendung ohne vermeidbare Risiken führen muss und dass es unerheblich ist, wie der Hersteller sein Produkt ursprünglich deklariert hat. Offenbar gibt es keine Europa-weite Vorgabe, wann Hersteller ihre Produkte zu Einmalprodukten deklarieren dürfen. Nach Einschätzung der Behörden werden in Deutschland nur etwa 10 % der Einmalprodukte tatsächlich aufbereitet.
Der Autor urteilt weiterhin, "dass die Industrie kein großes Interesse an einer effizienten und kostengünstigen Aufbereitung von Medizinprodukten hat. ... Dem unternehmerischen Absatz und Gewinn sind Produkte nun einmal besonders dienlich, die verworfen und dadurch immer wieder nachgekauft werden müssen", so Cebulla.
Der Autor weist deutlich darauf hin, dass nur fachgerechte Wiederaufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation) u. a. durch Sterilgutassistent/in sachgerecht sind und für "Kritisch-C-Produkte" nur qualifizierte Fremddienstleister mit der Aufbereitung betraut werden dürfen.

Kommentar:
Der Unterzeichner kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass die Bezeichnung "Einmalprodukt" ein subtiler Trick der Industrie ist, die Ärzte zu veranlassen, wertvolle, noch wiederaufbereitbare Instrumente wegzuwerfen. Wiederaufbereitung ist nicht nur technisch möglich, sondern auch gesetzlich nicht verboten und sollte von kritischen Zeitgeistern durchaus als Beitrag zum Thema Sparen im Gesundheitswesen angesehen werden.
J.B.

Verbundversorgung senkt Zahl der Klinikeinweisungen drastisch
Immer mehr ambulante Operationen werden im Rahmen der Verbundversorgung durchgeführt (Ärzte Zeitung 21.06.2010)
Zu dem Verbund gehören 90 Betriebskrankenkassen, 400 Fachärzte, 150 Pathologen und Anästhesisten sowie 150 Hausärzte, acht Krankenhäuser und vier ambulante OP-Zentren laut Angaben der BKK VBU. Die Verbundversorgung hat im Jahre 2009 7.002 ambulante Eingriffe im Rahmen des IV-Vertrages Verbundversorgung Berlin-Brandenburg vorgenommen. Dabei sind die Krankenhauseinweisungen im Vergleich 2004 zu 2009 teilweise um bis zu 60 Prozent zurückgegangen.
Die häufigsten Eingriffe im Jahr 2009 waren Meniskus- (599), Varizen- (259) und Hernien-Operationen (128). An dem Vertrag teilnehmende Versicherte könnten auch kurz-stationär bis zu drei Nächte nach der Operation im jeweiligen OP-Zentrum versorgt werden. Im Schnitt könnten mit den ambulanten Operationen Kosten in Höhe von bis zu 700 Euro je Eingriff gespart werden.

Kommentar:
Na, geht doch. Wir möchten den Appell des BAO an unsere Mitglieder noch einmal wiederholen: Entwickeln Sie Ihre unternehmerischen Fähigkeiten! Machen sie sich fit in Betriebswirtschaftslehre, Personalführung, juristischem Denken! Und noch wichtiger: Überwinden Sie das Lagerdenken und die Angst vor den anderen! Schließen Sie sich stattdessen zusammen, mit anderen Fächern (Operateuren, Narkoseärzten), mit anderen Sektoren (auch Krankenhäusern)! Wenn sie soweit noch nicht sind: reden Sie mit den anderen! Und seien Sie nicht überrascht: Die Krankenhäuser haben mehr Angst vor und operierenden Vertragsärzten als wir vor den Krankenhäusern!
J.H.

Ärzte dürfen Honorare mit Krankenhäusern frei verhandeln (Arzt & Wirtschaft Newsletter 18.06.2010)
Niedergelassene Ärzte können ihre Vergütung frei verhandeln und sind dabei nicht an die GOÄ gebunden, wenn sie Leistungen für ein Krankenhaus erbringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Leistungen eines von dem Krankenhaus hinzugezogenen niedergelassenen Arztes Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen sind (Urteil vom 12. November 2009, Az.: III ZR 110/09).
Eine radiologische Gemeinschaftspraxis rechnete für ihre Leistungen den 1,2-fachen Steigerungssatzes ab. Das Krankenhaus vergütete jedoch nur einen Steigerungssatz von 0,75, wie mit dem ehemaligen Praxisinhaber der Gemeinschaftspraxis vereinbart.

Kommentar:
Dieses Urteil ist für uns von hoher Bedeutung. Es zeigt, wie frei wir darin sind, unsere Vergütung mit den Krankenhäusern zu vereinbaren. Es zeigt aber auch, was passiert, wenn man keine vernünftigen Verträge abschließt oder gar meint, sich darum nicht kümmern zu müssen.
PTS

Nachrichten

Gesetzliche Krankenversicherung

KKH-Allianz: Ambulantes Operieren hat Vorteile (Ärzte Zeitung 23.06.2010)
Nach Aussage von Dr. Elisabeth Siegmund-Schultze von der KKH-Allianz haben ambulant durchgeführte Operationen entscheidende Vorteile: "Die Patienten brauchen ihren individuellen Lebensrhythmus für den Eingriff nur für wenige Stunden zu unterbrechen." Die KKH Allianz befürwortet den Ausbau des Ambulanten Operierens.

Ambulantes Operieren: KKH schließt Rahmenvertrag mit der PKG (Schütze-Brief Info-Dienst 24.06.2010 Nr. 47/2010, 12-13
Die KKH Allianz hat mit der Deutschen Praxisklinikgesellschaft (PKG) einen Rahmenvertrag für Ambulantes Operieren abgeschlossen.
Sobald sich die ersten Mitglieder der PKG dem neuen Vertrag angeschlossen haben, können sich KKH Allianz-Versicherte für eine ambulante Operation anmelden.

Keine Mengenausweitung beim Ambulanten Operieren (Pressemitteilung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen -BNC- vom 15.06.2010)
Bei einer Strategietagung des BNC am 5.06.2010 in Fulda wurden aktuelle Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Abrechungsverhalten der niedergelassenen Chirurgen von 2007 bis einschließlich zum 2. Quartal 2009 analysiert. Danach kam es – trotz der extrabudgetären Vergütung ambulanter Operationen – zu keiner Mengenausweitung.
Laut aktueller KBV-Statistik betrug die Zahl der chirurgischen Behandlungsfälle in den Jahren 2007 und 2008 im Bundesdurchschnitt konstant 2,6 Millionen pro Quartal. In den ersten beiden Quartalen von 2009 sank dieser Durchschnittswert sogar auf Rund 2,5 Millionen Behandlungsfälle pro Quartal. Das extrabudgetär gezahlte Honorar lag im 1. Quartal 2009 bei knapp 88 Millionen Euro; im Folgequartal bei nur gut 80 Millionen Euro.

Stundenlohn für den Arzt: KBV kommt auf 19 Euro (Schütze-Brief 3.06.2010
Der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, äußerte sich auf die Meldungen der "Frankfurter Rundschau" und anderer Zeitungen, die von "satten Gewinnen" der Ärzte sprachen, mit einer eigenen Berechnung. Danach betrug der Netto-Stundenlohn im Jahre 2008 18,99 Euro.
Dabei legte er folgende Berechnungen zugrunde: Bei Honorareinnahmen je Arzt von
192.527 Euro abzüglich der Betriebsausgaben (durchschnittlich 51,7 %) von 99.536 Euro ergibt sich ein Überschuss von 92.990 Euro. Davon müssen die Steuern und Krankenversicherungsbeiträge noch bezahlt werden.

Ambulante Versorgung: Niederlassungsfreiheit statt Bürokratie (Schütze-Brief 10.06.2010 Nr. 43/2010, 14-15
Der Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Dr. Dirk Heinrich, wirbt für eine Niederlassungsfreiheit mit Kostenerstattung, um auch die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in ländlichen oder sozial schwachen Wohngebieten zu gewährleisten. Bei Wegfall der Bedarfsplanung würde der natürliche Wettbewerb wieder entfacht werden. Um Ärzte dazu zu bewegen, wieder aufs Land und in die sozial schwachen Wohngebiete zu gehen, müsse es eine gezielte Förderung dort geben.

Bremer Ärzte dürfen jetzt drei Jahre in Elternzeit (Ärzte Zeitung 31.05.2010)
Die KV Bremen führt als erste KV in Deutschland eine Elternzeit von drei Jahren für Ärzte und Psychotherapeuten ein. Bislang war nur eine "genehmigungspflichtige Vertretung" für sechs Monate möglich gewesen.
60 Prozent der Berufseinsteiger in die Medizin sind heute weiblich, bei den Studenten beträgt der Anteil sogar bis zu 70 Prozent.

Pfeiffer: 40 Prozent aller geprüften Krankenhausrechnungen falsch (Ärzteblatt 11.06.2010)
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, hat folgende Zahlen vorgelegt:
Zehn bis zwölf Prozent aller Krankenhausrechnungen werden einzeln geprüft; von den geprüften Krankenhausabrechnungen seien 40 Prozent falsch. Frau Pfeiffer konzediert, dass oftmals keine böse Absicht hinter einer Falschabrechnung steht, sondern lediglich ungenaues Arbeiten.

Niedergelassene Fachärzte haben klar Stellung bezogen (Pressemitteilung Deutscher Facharztverband –DFV)
Der Deutsche Facharztverband (DFV) und die fachärztlichen Berufsverbände für Augenheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohrenärzte und Orthopädie haben im Vorfeld der Klausursitzung zur Gesundheitsreform Erklärungen abgegeben (http://www.deutscher-facharztverband.de).
Zu den Einsparungsvorschläge zählen:
"- Die Anzahl der Krankenkassen sollte reduziert werden, die Spitzenverbände sind aufzulösen, der Kassenwettbewerb ist weitestgehend aufzuheben: So sind die Werbekosten der Kassen im Zuge des Wettbewerbs in die Höhe geschnellt; auch wurden die Einzelverbände der Kassen trotz der Einrichtung des Spitzenverbandes nicht aufgelöst - dies sind ineffiziente Parallelstrukturen.
- Zulassungen von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung nach §116b dürfen nur noch nach Bedarfsprüfung erfolgen und nur in soweit erfolgen, als das Krankenhaus die Behandlung in der Vergangenheit erbracht hat. Bei der Behandlung dürfen ausschließlich fertig ausgebildete und geprüfte Fachärzte zum Einsatz kommen.
- Es sollte ein Moratorium für Hausarztverträge verhängt werden, deren Effizienz überprüft werden muss."

"GKV-Finanzmisere kann ohne Debatte über den Leistungskatalog nicht gelöst werden" (Ärzte Zeitung 18.06.2010)
Professor Fritz Beske erinnert noch einmal daran, dass über Prävention, Rationalisierung und mehr Geld ins System – die Gesetzliche Krankenversicherung nicht aus ihrer Finanzmisere zu führen ist.
Prävention spare nachgewiesenermaßen kein Geld.
Einsparpotentiale würden immer wieder benannt, jedoch nicht berechnet und mit konkreten Vorschlägen versehen.
Die Option "mehr Geld ins System" wäre nicht finanzierbar. Der Beitragssatz würde 2050 bei 43 % landen; eine Erhöhung des Teuerungszuschusses sei bei dem notwendigen Sparpaket der Bundesregierung nicht realistisch. Ohne eine Diskussion über den Leistungsumfang der GKV dürfte keine Lösung gefunden werden. Denn Deutschland habe den umfangreichsten Leistungskatalog eines Gesundheitssystems weltweit und die geringsten Zuzahlungen.

Gesundheitsreform: Zusatzbeitrag ersetzt Gesundheitsprämie (Schütze-Brief 21.06.2010 Nr. 46/2010, 4)
Bei einer Gesundheitsklausur der Koalitionsparteien hat man sich darauf geeinigt, die Gesundheitsprämie künftig Zusatzbeitrag zu nennen. Der Ausdruck Kopfpauschale wurde fallengelassen, da es weiterhin eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen geben soll. Da der Steuerzuschuss über die zusätzlich für 2011 gewährten 2 Mrd. Euro hinaus nicht noch weiter erhöht werden soll, werden die Versicherten künftig mehr zahlen müssen.

Landesfallwerte: Verhandlungsrunde 2010 abgeschlossen (Schütze-Brief 21.06.2010 Nr. 46/2010, 11-12)
Ausgehend von dem auf Bundesebene festgelegten Bundesbasisfallwert für Krankenhausleistungen von 2.935,78 Euro wurden folgende Landesbasisfallwerte vereinbart:

Landesbasisfallwert
Land Landesbasisfallwert
Euro
Rheinland-Pfalz
3.120,00
Saarland
3.068,56
Bayern
2.982,50
Bremen
2.991,00
Baden-Württemberg
2.962,81
Hamburg
2.975,00
Hessen
2.952,06
Berlin
2.927,50
Niedersachsen
2.909,23
Nordrhein-Westfalen
2.895,00
Brandenburg
2.893,00
Sachsen-Anhalt
2.884,00
Sachsen
2.864,00
Schleswig-Holstein
2.855,49
Mecklenburg-Vorpommern
2.855,00
Thüringen
2.834,23

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

Online-Stammdatenabgleich kommt jetzt ins Gesetz (Ärzte Zeitung 17.06.2010)
Die Vertragsärzte sollen in Zukunft beim ersten Besuch der Patienten in ihrer Praxis die Gültigkeit der Gesundheitskarte und die Datenaktualität überprüfen. Dieses soll über eine Onlineanbindung geschehen, die unabhängig von der Praxis-EDV eingerichtet ist, also ohne Verbindung zur Praxis-EDV besteht. Überprüfung und Aktualisierung der Daten sei auf diesem Weg schneller und effizienter.

US-Gesundheitssystem: Teuer und ineffizient (Ärzteblatt 23.06.2010)
Der Commenwealth Funds hat erneut einen Vergleich der Gesundheitssysteme von Industrieländern veröffentlicht.
Die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung betrugen 2007:
USA
7.290 US-Dollar
Kanada
3.895 US-Dollar
Niederlanden
3.837 US-Dollar
Deutschland
3.588 US-Dollar
Australien
3.357 US-Dollar
Großbritannien
2.992 US-Dollar
Neuseeland
2.454 US-Dollar

Die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung betrugen 2007:
Land
 
USA
7.290 US-Dollar
Kanada
3.895 US-Dollar
Niederlanden
3.837 US-Dollar
Deutschland
3.588 US-Dollar
Australien
3.357 US-Dollar
Großbritannien
2.992 US-Dollar
Neuseeland
2.454 US-Dollar

Rechtliches

Ambulante Behandlung: Klage gegen Krankenhaus hatte Erfolg (Schütze-Brief 14.06.2010 Nr. 44/2010, 8-9)
Das Landessozialgericht (LSG) von Sachsen hat entschieden, dass Vertragsärzte gerichtlich gegen die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von Versicherten klagen können (Az.: L 1 KR 94/10 B ER).
Zur Auslegung des § 116b Abs. 2 SGB V (Ambulante Behandlung im Krankenhaus) gab es bisher weder Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) noch der Landessozialgerichte (LSG).
Geklagt hatte ein vertragsärztlich tätiger Gynäkologe mit dem Schwerpunkt "gynäkologische Onkologie". Das nur wenige Kilometer entfernte Krankenhaus wollte ebenfalls Versicherte der GKV auf dem Gebiet der gynäkologischen Tumoren ambulant behandeln.
Zunächst galt für das Gericht zu klären, ob ein Vertragsarzt überhaupt gerichtlich gegen ein Krankenhaus vorgehen kann, da der entsprechende Bescheid bezüglich der erteilten Erlaubnis zur ambulanten Behandlung nicht an den Arzt gerichtet ist. Dieses hat das Landessozialgericht aber bejaht.
Der Senat hat geurteilt, dass es keinen absoluten Vorrang der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber der ambulanten Behandlung durch die Krankenhäuser gäbe. Wenn ein Vertragsarzt sich jedoch in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht fühlt, stände ihm eine defensive Konkurrentenklage zu, um die Zulassung des Krankenhauses zu verhindern.
Des Weiteren urteilte das Landessozialgericht, dass die regionale vertragsärztliche Versorgungssituation durch die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfe.

Keine Brustverkleinerung auf GKV-Kosten (Arzt & Wirtschaft Newsletter 4.06.2010)
Das Landessozialgerichts Baden-Württemberg urteilte, dass eine Mamma-Hyperplasie keine Krankheit im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei. Auch wenn die Patientin über starke Rückenschmerzen klagte, sah das Gericht es als nicht erwiesen, dass die Rückenschmerzen im Zusammenhang mit der vergrößerten Brust stehen. Die Richter urteilten, dass aufgrund einer körperlichen Entstellung nicht automatisch ein Sachleistungsanspruch auf dessen Beseitigung bestehe. Es sei zu prüfen, ob tatsächliche Funktionsbeeinträchtigungen oder Schädigungen durch die Anomalität ausgelöst würden.

Verfassungsgericht erlaubt Proteste vor Abtreibungspraxen (Ärzteblatt 29.06.2010)
Das Bundesverfassungsgericht hat Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche vor Abtreibungspraxen erlaubt (AZ: 1 BvR 1745/06).
Einem Mann, der aus religiösen Gründen immer wieder vor Arztpraxen gegen Abtreibungen mit Flugblättern und Plakaten demonstriert hatte, waren diese Aktionen erst gerichtlich untersagt worden. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Verbote auf. Der Arzt werde durch die Proteste nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, außerdem drohe Ärzten kein umfassender Verlust an sozialer Achtung. Nur wenn die geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patienten gefährdet sei, z. B. wenn Patienten belästigt werden und ihnen wie in einem Spießrutenlauf eine andere Meinung aufgedrängt werden soll, wären solche Protestaktionen unzulässig.

Praxismanagement

Ob Klinik oder Praxis - valide Daten in Sicht (Ärzte Zeitung 17.06.2010)
Der Bundesausschuss gab erste Vorhaben für die sektorübergreifende Qualitätssicherung bekannt. Beauftragt mit der Entwicklung von Qualitätsindikatoren und -daten ist das Göttinger AQUA-Institut.
Als erste Indikationen wurden genannt: PTCA, Kataraktoperationen sowie die Behandlung von Patienten mit kolorektalem Karzinom. Ambulante Operationen und Nosokomialinfektionen sollen folgen.

Patienten sehen sich von ihrem Arzt meistens kompetent aufgeklärt (Ärzte Zeitung 17.06.2010)
In einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) wurde deutlich, dass sich vier von fünf Befragten (71 %) gut durch ihren Arzt über Nebenwirkungen von Arzneimitteln informiert fühlten. Überraschend war, dass "nahezu jeder zweite gesetzlich Versicherte sich selbst nach seinem subjektiven Empfinden als chronisch krank bezeichnete". Diese Selbsteinschätzung weise auf eine "anspruchsvolle Haltung der Menschen gegenüber dem Gesundheitssystems" hin. Damit das GKV-System finanzierbar bliebe, sollten die finanziellen Mittel effizienter eingesetzt und mehr Wettbewerb im System zugelassen werden.

Postoperative Infektionen: Qualitätskontrolle mit Hindernissen (Ärzteblatt 23.06.2010)
In den USA wurde das Surgical Care Improvement Project (SCIP) 2006 begonnen. Es sieht eine Antibiotikaprophylaxe zur Vermeidung von postoperativen Infektionen vor. Die Ergebnisse wurden jetzt veröffentlicht (JAMA 2010; 303: 2479-2485). Die Antibiotikaprophylaxe wurde zwar mit einem relativen, nicht signifikanten Rückgang der Infektionen assoziiert, jedoch stieg die absolute Zahl der Komplikationen an. Das Ergebnis ist nicht eindeutig.

Ärzte lassen sich vorwiegend in kaufkräftigen Gegenden nieder (Ärzteblatt 11.06.2010)
Die Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse (GGMA) hat im Auftrag der ArztData GmbH den medizinischen Kaufkraftindex bei Neuniederlassungen geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass das Kriterium Kaufkraft bei der Standortwahl für Ärzte einen hohen Stellenwert hat. "Ärzte lassen sich da nieder, wo sie auch gutes Geld verdienen können".
Der medizinische Kaufkraftindex ermittelt, wie groß im jeweiligen Einzugsgebiet die Nachfrage nach medizinischen Privat- und Selbstzahlerleistungen ist.

Freie Berufe werden als Wirtschaftsfaktor wichtiger (Ärzte Zeitung 14.06.2010)
Nach einer aktuellen Statistik des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) gibt es 1,114 Millionen selbständige Freiberufler. Davon sind 335.000 freie Heilberufler.
Alle Freiberufler beschäftigen mehr als drei Millionen Menschen in Praxen, Kanzleien und Büros und stellen damit einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar.

Gute Noten für Wikipedia: Zuverlässige Krebsinformationen (Ärzteblatt 2. Juni 2010)
Yaacov Lawrence von der Thomas Jefferson University in Philadelphia hat die Patienteninformationen zu Krebsbildern in der Online-Enzyklopädie Wikipedia mit den Patienteninformationen des US-National Cancer Institutes verglichen. In beiden Informationsplattformen fand er weniger als 2 Prozent Fehler. Damit sind die Informationen der Wikipedia erstaunlich gut.

Europa

Europäer bekommen EU-weite Gesundheitsversorgung (kma-Newsletter 9.06.2010)
Nach langem Streit haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine Liberalisierung der Gesundheitsversorgung geeinigt. Danach können Patienten in Europa künftig selbst entscheiden, in welchem EU-Land sie zum Arzt gehen wollen. Prinzipiell sollen geplante Krankenhaus- und Arztbesuche wie im Heimatland des Versicherten erstattet werden. Wenn eine angemessene Krankenhausbehandlung im eigenen Land möglich ist, gilt "Genehmigungsvorbehalt".
Nur ein Prozent aller Patienten in der EU werden zurzeit im Ausland behandelt. Derzeit machen notwendige Vorabgenehmigungen und Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung noch Probleme.
Die neue EU-Richtlinie soll bis zum Ende 2010 verabschiedet sein.

Freie Arztwahl soll in der Schweiz extra kosten (Ärzte Zeitung 23.06.2010)
Der Schweizer Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, hat für die Managed-Care-Reform in der Schweiz ab 2010 gestimmt. Wer künftig an der freien Arztwahl festhalten will, müsse 20 Prozent der die Franchise (Selbsthalt) übersteigenden Gesundheitskosten selbst bezahlen. Zurzeit zahlt jeder erwachsene Schweizer im Schnitt etwa 250 Euro für die obligatorische Grundversicherung. Dazu kommen ein Selbstbehalt von 300 Franken im Jahr sowie eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Behandlungskosten.

Allgemeines

Studie: Jedes vierte Mädchen wird 100 (Ärzte Zeitung online 21.06.2010)
Der Demograf Eckart Bomsdorf von der Universität Köln hat berechnet, dass ein Mädchen, das im Jahr 2010 geboren wird, eine Lebenserwartung von fast 93 Jahren hat. Die Jungen hätte eine Lebenserwartung von knapp 88 Jahren.

Jeder zweite Deutsche zu dick (Ärzteblatt 2. Juni 2010)
Laut Statistischem Bundesamt waren 2009 insgesamt 51 Prozent der erwachsenen Bevölkerung übergewichtig; bei den Männer waren es 60 Prozent, bei den Frauen 43 Prozent. Übergewichtigkeit liegt laut Weltgesundheitsorganisation bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 25 vor.

Termine

Bitte schon einmal für das nächste Jahr vormerken! Kopenhagen ist eine wunderbare Stadt und dazu für uns Deutsche wirklich "um die Ecke"!

9th International Congress on Ambulatory Surgery
State of the Art und Future Possibilities
8 – 11 May 2011
Bella Center
Copenhagen Denmark

http://www.iaascongress2011.org/

unter der folgenden Site finden Sie die Fortbildungsangebote:
http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e25679/

Kalenderübersichtsseite:
http://www.operieren.de/content/e3472/

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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